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Bemerkungen zum Zahlungsverkehr

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Recht und Glücksspiel

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aktuell

Private Geld- und Kapitalbewegungen in's Ausland und aus dem Ausland sind meldepflichtig.

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Hierzu zählen auch die Zahlungen an Online Casinos und deren Eingänge im Fall des Gewinns.

Dies gilt für alle Beträge ab einer Höhe von 12.500 €.

Hierbei ist Vorsicht geboten, denn die Summierung mehrer Beträge von ein und derselben "Juristischen Person" oder Herkunftslocation kann im Kontrollgang hängen bleiben und einer verschärften Kontrolle unterliegen durch im Rechtshilfeersuchen eingesetzte staatliche Organe. Es gibt keine genau eingrenzende Bestimmung, inwieweit der Grenzbetrag von 12.500 € mit einem oder im Rahmen mehrerer Transfers zu deklarieren ist, weshalb mit dem AWV-Hinweis im Belegtext des Geldinstituts über den Transfer auch auf weit niedrigeren Geldverkehrsvorgängen darauf aufmerksam gemacht wird, dass eine Meldung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn diese Geldtransfers gem. den Meldevorschriften des Außenwirtschaftsrechts (die nunmehr aktuell gleichermaßen sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen gelten) deklariert wurden, unterliegen sie keinen Beschränkungen - weder hinsichtlich des Verkehrswegs, noch in ihrer Höhe.

Auch existieren keine Währungsvorschriften.

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Recht und Glücksspiel

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Die Datenerhebung ist zunächst nur der entsprechenden statistischen Meldevorschrift im Außenwirtschaftsrecht dienlich - und aus keinem (!) anderen Grund werden die Daten erfasst... ...sagt das Gesetz.

Die Auswertung des Statistischen Bundesamts geschieht nicht hinsichtlich der Recherche der zahlungsanweisenden Stelle, der Verbringer oder der Zahlungsempfänger, sondern sie umfasst Erkenntnisse allgemeiner Art zur Optimierung der Volkswirtschaft.

Hinter dieser Verharmlosung verbirgt sich eine Kette von behördlichen Vorgängen, die je nach Anlass zwischen den Finanzämtern, den Zollbehörden und Sondereinsatzkommandos der Kriminalpolizei bei der Staatsanwaltschaft enden können.

Auslösender Faktor kann zum Beispiel die Einschlägigkeit einer Adresse, die im internationalen Organhandel oder in der Terrorszene bekannt ist, oder -wie der Zufall es will- ein Geldinstitut sein, über das illegale Geschäftemacher, Steuerhinterzieher, Waffenhändler, Anormalienpornografieanbieter oder Anbieter illegalen Glücksspiels ihre Transaktionen gewöhnlich abwickeln; alle diese Adressen sind inzwischen bekannt und gespeichert (ohne dass die Kripo direkt vor der Tür stehen wird, wenn jemand seinen Online-Bonus einsackt :( ).

Eine als realistisch einzuschätzende Gefahr, die den Straftaten verfolgenden Behörden bereits vielfach Erfolg beschert hat, sind Razzien, die auf Antrag der lokalen Staatsanwaltschaften im öffentlichen Interesse stattfinden, wie zum Beispiel das Ausspähen tausender p2p-User, die über Torrentbörsen Programme und Medien tauschen oder illegal downloaden, sowie nach Beziehern von kinderpornografischem Material, Animal-Sex oder SM-Deathlinern, deren Anbieter heute im Kundenkontakt mit Deutschland die gleichen Legalitätsprobleme mit dem Zahlungsverkehr haben, wie alle Online Casinoplattformen, wenn auch auf anderer gesetzlicher Basis. Sie alle eint in diesem Zusammenhang die aus deutscher Sicht bestehende Illegalität und die Notwendigkeit, im Rahmen der gewerblichen Ausrichtung ihres Unterfangens, mit illegaler Ware oder Dienstleistung Geld verdienen zu wollen. Um an dieses Geld zu kommen (oder im Fall von Gewinnauszahlungen an OC-Spieler: um das Geld nach Deutschland zu transferieren) benötigen sie einen Weg des Geldverkehrs.

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Hierbei gibt es :( zwei Wege :( über die man automatisch auffällig wird und leicht erfasst werden kann.

Und abwicklungstechnisch gibt es keinen Weg des OC-Spielers, dessen Auffälligkeit zu mindern.

Leider ist das so!

Zum einen sind die Anbieter als Risikoförderer skrupellos.

Um die Sicherheit ihrer Kunden sind sie nicht bemüht

- insbesondere, da sie in kaum einem Land auf derartige Widerstände stoßen, wie in der Bundesrepublik Deutschland.

Ihre Vorgehensweise, den Interessenten das Geld aus der Tasche zu ziehen,

bringt die Unabdingbarkeit eines vollständig anonymisierten und zugleich auf ein hohes Volumen ausgelegten Zahlungsverkehrs mit sich, der sich maßgeblich auf IP-Adresse und Kontendaten des Kunden beschränkt.

Genau dies sind die Ansatzpunkte der strafverfolgenden Behörden.

Da die Standorte der OCs mit denen der anderen o.a. Anbieter aus den sich gleichenden Illegalitätsgründen identisch sind und oft nur eine ausgewählte Gruppe von Transferdienstleistern zur Bewältigung des Geldverkehrs zur Verfügung steht, ist die Kapitalumschlagkonzentration der beauftragten Institutionen gewaltig.

Hier fließen Milliarden Dollar und Euro.

Logischerweise tauchen diese Adressen immer wieder in den statistischen Listen auf - über Jahre.

Wenn im Fall einer staatsanwaltschaftlich angesetzten Auswertung der Kapitalflüsse die persönlichen Daten eines mit dem Vorgang eigentlich nicht Behafteten öfter in den Listen erscheint, wird er in einer entsprechenden Datenbank der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung automatisch als Verdächtiger gelistet.

Nur die Konzentration auf die Häufungen von Geschäftsvorgängen des internationalen Geldverkehrs geben hier Aufschluss,

weniger die Höhe der Beträge, was somit auch nicht von Beträgen über 12.500 € gemäß der Außenwirtschaftsbestimmungen abhängig ist.

Begründung:

Die Masse des Bezugs pornografischen Materials liegt auf Grund des wachsenden Konkurrenzdrucks heutzutage generell bei unter 100 € pro Einzelleistung, selbst Jahresabonnements für die verbotenen Serverzugriffe liegen selten über 200 €. Gleiches gilt für die kostenpflichtige Registrierung im Torrentbereich, deren Nachvollziehbarkeit mit der des Gasts in einem Online Casino identisch ist.

Im Gegensatz zu früher ist auf Grund der gesetzlich verankerten und seit Jahresbeginn zum Zuge kommenden 180-Tage-Datenspeicherungsfrist die Identität durch Rückverfolgung der Serververbindung im Zusammenhang mit dem Einloggvorgang leicht rückverfolgbar.

Da helfen bedauerlicherweise auch keine zwischengeschalteten Proxys!

Auch das Ausweichen auf eine andere (meist ebenfalls einschlägige) Adresse bringt hier keinen wirklichen Vorteil.

Im Gegenteil taucht nun derselbe Name in zwei oder sogar mehreren Listen auf, was ihn dann noch auffälliger macht. Insbesondere die Deckungsgleichheit in den verschiedenen Listen, die zentralseitig ausgewertet werden, rückt den Betroffenen -gem. Auskunft einer Staatsanwältin- erst recht in die erste Riege derer, gegen die aus gesetzlich relevanten Gründen ermittelt wird, denn hier liegt ein berechtigtes Tatverdachtsmoment für die Staatsanwaltschaften vor, denengemäß sie sogar zum Handeln verpflichtet sein können: man nennt es kombiniertes Indiz mit Millieueinschlägigkeit.

Kommt nun ein Zahlungsvorgang hinzu, der durch tausende computerseitig überwachte Internetadressen in den Datenbanken zugeordnet wird, ist das Einschreiten der Gesetzeshüter zwingend, denn die Branche fügt sich selbst einen Makel zu, nämlich... ...

... ...zum anderen sind die Transferdienstleister nicht kundenfreundlich.

Ihre "Kunden" sind die Großen im illegalen Geschäft, nicht der "Kleine Mann" mit seinen paar hundert Dollar. Folglich rechnet sich für die Transferdienstleister nicht deren Eingehen auf die aus den verschiedenen Staaten unter der unterschiedlichen Maßgabe der dortigen Gesetze transferierenden Masse, sondern deren willige Cooperation mit den Auftraggebern, die ein hohes Kapitalvolumen verarbeitet und verwaltet bekommen wollen.

Diesem Umstand entsprechend wählen diese Kapitaldienstleister nicht den Weg der kundenfreundlichen Anonymitätswahrung, sondern den des geringsten betriebswirtschaftlichen Aufwands.

Wenn OC-Spieler lang auf einen Transfer warten müssen, liegt dies nicht immer an den OCs, sondern meistenteils an den Dienstleistern des Geldverkehrs. Den Online Casino Managements sollte zu Gute gehalten werden, dass sie eher im Gegenteil an einer schnellen Befriedigung des Kunden interessiert sind, der ihnen ansonsten verloren gehen kann.

Neben dem gewinnträchtigen Effekt, dass einbehaltenes Kapital Tageszins abwirft, sieht die Geschäftspolitik dieses internationalen capital flow managements nicht die schnellstmögliche Weiterleitung vor, sondern die kostengünstige und logistisch unkomplizierteste Bearbeitung. Und die ist gewöhnlich ein gebündelter Transfer, in dem beispielsweise auf eine bestimmte IBAN bezogene Adresse in Europa ein aufgeschlüsselter Sammeltransfer erfolgt.

Auf diese "staatsanwaltfreundliche" Weise können Auswertungsziele -für den "kripokomfortablen" Direktzugriff häppchenweise verpackt- eine ergiebige Kontrollaktion der Behörden garantieren.

Zur Zeit werden etwa sechstausend OC-Verbindungen zwischen Deutschland und den Servern der Online Casino Plattformen gespeichert (Stand Monatswechsel Januar/Februar 2009 - Informationsquelle: zuständiger Internetexperte des Innenministeriums)

Mit Inkrafttreten der Datenvorgangsspeicherung und einer konsequenteren Anwendung der gesetzlichen Regelungen im deutschen Glücksspielstaatsvertrag wird die Zahl sich im Verlauf des Jahres 2009 vervielfachen - technisch ist das bei den heutigen Datenbanken und den Speicherkapazitäten überhaupt kein Problem (gleiche Informationsquelle)

Und der OC-Spieler hat das Nachsehen :saufen:

In seiner Unkenntnis über den "Großen Bruder", dessen Allgegenwärtigkeit im Netz er seit Januar 2009 befürchten muss, ist eine nicht bei ihm eingehende Gewinnauszahlung oder ein gestörtes Verhältnis zum digitalen Spielanbieter häufig der Anlass, diesen zu kontakten.

Hierdurch erhöht der agierende Spieler erneut seine Auffälligkeit.

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Insofern ist das Risiko, als illegaler Spieler aufgedeckt zu werden, nur indirekt von der Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung abhängig. Aber jeder Spieler lauert auf den "Großen Coup". Selbst wenn er ihn in Etappen erreicht, unterliegt er mit der Addition der entsprechenden Geldeingänge der Meldepflicht. Aus den Daten gehen dann die Quellen hervor, denen die Beträge entstammen, die niemand untersucht - die niemand untersuchen darf (!), weil sie nur volkswirtschaftlichem Interesse dienen ...bis aus anderem Grund irgendeine Ermittlung die Daten aufdeckt und recherchiert.

Für die Deklarierung gibt es eigens für die aus dem Ausland eingehenden Beträge formulartechnische Vereinheitlichungen, die bei den Finanzbehörden, in statistischen Ämtern und auf allen Dienststellen, die mit dem Außenwirtschaftrecht zu tun haben (Zolldienststellen), ausliegen; darüber hinaus sind die Formulare erhältlich bei der Deutschen Bundesbank und in allen Landeszentralbanken ggf. in Geldinstituten, die auf den internationalen Transfer spezialisiert sind, wie beispielsweise die Western Union oder Währungswechselinstitute, und sicherlich auch vor Ort in Filialen einiger Großbanken mit Schwerpunktgeschäften.

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Bis voraussichtlich zum Jahr 2010 ist der innereuropäische Geldverkehr trotz der angekündigten Vereinfachung des Zahlungswesens im innereuropäischen Zahlungsraum SEPA noch nicht angeglichen.

Die zur Zeit mit nationaler Bedeutung behafteten, deutschen Formulare sind als parallel laufende Formulartechnik zu den ansonsten europaweit existenten, einheitlichen Formularen der Europäischen Union anzusehen, die eigentlich bereits abgeschafft werden sollen. Vom Grundgedanken her war seinerzeit geplant, in den vergangenen Jahren die Verbraucher lediglich an die neuen EU-Formulare zu gewöhnen. Es fragt sich jedoch, ob hinsichtlich der zunehmenden Teilnahme am Glücksspiel in Online Casinos und Milliardenbeträgen, die in diesem Zusammenhang über europäische Kreditinstitute und Kapitaltransferanbieter die Grenzen wechseln, die Finanzbehörden den reibungslosen Weg in den EU-Zahlungsverkehr mit tragen werden.

So hat man im Gegensatz zum übrigen Europa in Deutschland, nunmehr das kombinierte IBAN und BIC-System, unter Aufrechterhaltung zu den nationalen, beibehaltenen deutschen Bankleitzahlen geschaffen, die es in anderen Staaten größtenteils bereits nicht mehr gibt.

Die International Bank Account Number (IBAN) ist eine internationale, standardisierte Notation für Bankkontonummern, die für einen schnellen, reibungslosen Geldtransfer mit dem Ausland sorgen soll.

Nicht so in Deutschland :(

Innerhalb der Europäischen Union gehört die Verwendung der IBAN zu den Voraussetzungen für die Durchführung von EU-Überweisungen, die von den Banken zu gleichen Konditionen wie Überweisungen innerhalb eines Landes ausgeführt werden. IBAN/BIC sind im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen die Europanorm schon lang allein gültig ist, nur in Deutschland ohne jeglicher Bedeutung für innerdeutsche Überweisungen!

Schon dieser Umstand könnte darauf schliessen lassen, das es Kreise gibt, die an einer Optimierung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs, der schwerer oder gar nicht kontrollierbar wäre, wenig interessiert sind.

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Mit Beginn dieses Jahrtausends wurde ein neuartiger Haftungsmantel für Kapitalgesellschaften geschaffen.

Die neue Gesellschaft ist eine landesgrenzenübergreifende Gründungsform einer Aktiengesellschaft, die sogenannte Societas Europea.

Rechtsgrundlage für die SE (Societas Europaea) ist die Verordnung 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft. Ende Dezember 2004 wurde diese Verordnung in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE-Einführungsgesetz SEEG) umgesetzt.

Für den Bereich Glücksspiel und insbesondere für eine erstmals bereits angekündigt drohende Spielfinanzierung bei Bonität der Antragsteller ist die Tatsache,

dass eine SE nicht -wie bei früheren Gründungen von Kapitalgesellschaften- ein Gewerbe anmelden muss,

bevor sie handelsregisterlich eingetragen wird, sondern sie gibt ihren Geschaftsgegenstand

im Gesellschaftsvertrag und in ihrer Satzung an,

reicht die Anmeldung nebst Beleg über das Vorhandensein des erforderlichen Haftungsmantels ein

(die eidesstattliche Versicherung der für die Gründung Erscheinenden genügt)

- und schon ist sie als juristische Person in vollem Umfang (=geschäftsfähig) existent!

Es entfällt der langwierige Prozess gewerblicher und berufsgenossenschaftlicher Genehmigungsverfahren und Kammerzustimmungen, der eine solche Gesellschaftsgründung noch vor wenigen Jahren zu einem sich über Monate hinziehenden Prozess ausweitete; heute dauert die Anmeldung eine Stunde

- eine Folge der EU-Richtlinien zur Ankurbelung der europäischen Wirtschaft.

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Auch die für die Geschäftstätigkeit landesgrenzenüberschreitender Aktiengesellschaften dringend erforderliche Möglichkeit, EU-interne Lastschriftsverfahren aufzubauen, scheitern an den ausländischen Kapitaltransferanbietern, denen aus EU-rechtlichen Gründen nicht verwehrt werden kann, Lastschriften ohne Benennung der hierfür gegenstehenden Leistung zu vollziehen.

Im EU-Recht sind die Vorschriften für Finanzierung und Kapitalverkehr weitgehend getrennt von anderen europaweit vereinheitlichten Bestimmungen.

Hier sehen die deutschen Behörden die Gefahr des unbegrenzeten Transfers von Geldmitteln aus dem Ausland nach Deutschland und von Deutschland in's Ausland zu rechtswidrigen Zwecken, vor denen das Wohl der Bürger geschützt werden muss: Geldwäsche, Terroristenfinanzierung, Steuervergehen, Entwicklungshilfebetrug, illegale Glücksspielteilnahme, illegale Handelsfinanzierung (insbesondere Waffenhandel, Organhandel und Adoption).

Insbesondere in Sachen Glücksspiel und Adoption kamen die heftigsten oppositionellen Vorwürfe.

Deutschland ist dem Haager Abkommen beigetreten.

Dementsprechend unterliegen Adoptionen im Ausland den im Jahr 2002 unterzeichneten und ratifizierten Verträgen, in denen die Gewährleistung niedergelegt ist, dass die Richtlinien im Zusammenhang mit Adoptionen in den Unterzeichnerstaaten adäquat sind. Hierzu gehören insbesondere die Kontrolle der Übereinkunft mit dem leiblichen Elternpaar und die Ausschliessung unter Strafe gestellter Zahlungen.

Diese nachzuvollziehen ist durch die neue EU-Regelung kaum mehr möglich, da in solch einem Fall auch ohne jeglichem Verdacht gegen spezielle Personengruppen und Geldinstitute alle betreffenden Zahlungsvorgänge verfolgt und den Personen oder Organisationen zugeteilt werden müssen, die an dem Vorgang jedwie beteiligt sein könnten.

Andernfalls sei keine Beweisführung mehr möglich, wenden die zuständigen Behörden ein.

Gleiches gilt für den seit einem Jahrzehnt erschreckend steigenden, weltweiten Organhandel aus Entwicklungsländern nach Europa, einem aufblühenden Milliardengeschäft.

Das durch freien Geldverkehr steigende Suchtspiel in Online Casinos sei insbesondere für die Bundesrepublik Deutschland allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu genehmigen. Hier stehe die Regierung in der Verpflichtung der Bundesländer zum gesetzlich beschlossenen Volkswohl und zur Entwicklung der jungen Generation im Obligo des Jugendschutzes.

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Das deutsche Bankengesetz und die Banken hinken dem schnell fahrenden Europaexpress eines freien Kapitalmarkts hinterher; die nunmehr aufkommende Weltwirtschaftskrise wird den Lauf der Dinge voraussichtlich nicht beschleunigen.

Gemäß der EU-Richtlinie gelten Vereinheitlichungen für Überweisungen, Lastschriftverfahren, Abbuchungsvorgänge und überhaupt für den gesamten(!) Zahlungsverkehr mittels Kredit- oder EC-Karte.

Nach der Richtlinienvereinbarung ist eine europaweite Haftungsgrenze bei Vorliegen von Missbräuchen von Karten für den Zahlungsverkehr in Höhe von 150 € vorgesehen, die den Bestimmungen der deutschen Banken zuwider läuft.

Eingeführt soll auch die Verpflichtung (!) der Banken an jeden Bürger unabhängig von dessen Vermögens- und Einkommenverhältnissen, EC-Karten und Konten zu gewähren, um EU-weit einen reibungslosen, bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der SEPA zu gewährleisten und den Bargeldverkehr in Europa einzudämmen.

Da im EU-gesetzkonformen Dienstleistungsbereich des Kapitalverkehrs jedoch freie Richtlinien herrschen, stößt der freie Geldverkehr nach Deutschland und aus Deutschland heraus an die Grenzen der angestrebten Kontrollmöglichkeit der Deutschen, hinsichtlich der ihnen eigenen, europakonträren Gesetze, die zum Teil im Grundgesetz verankert sind, wie der verfassungsmäßig nicht kippbare Glücksspielstaatsvertrag, der durch derartige Bestimmungen ausgehebelt würde. Eine Regierung, die in Erwägung zieht, Sozialhilfeempfängern und ALGII-Dauerbeziehern künftig Gutscheine statt barem Geld als Leistung zu gewähren und die Kontrollen der Glücksspielanbieter anstrebt, aus welchen Vermögens- und Einkommensverhältnissen die Spielteilnehmer stammen, tut sich schwer bei dem Gedanken, mit einer Vorschrift der Kartenausgabe für den Zahlungsverkehr den Weg zum strafrechtlich nicht mehr verfolgbaren Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger zu öffnen.

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Ein Kontrollrecht der ein- und ausgehenden Beträge eines Landes ist im Sinn der EU nicht unbedingt vorgesehen, um die Staaten schneller zusammen wachsen zu lassen und die gesamteuropäische Wirtschaft zu fördern.

Da die sozialen Bezüge betroffener Bürger in fast allen anderen EU-Ländern weit niedriger sind, haben die dortigen Regierungen ausnahmslos kein Problem in der Beteiligung sozial Schwacher ihrer Länder am bargeldlosen Zahlungsverkehr und insbesondere wohl auch nicht in der Kreditierung von öffentlichen Geldern für den existenziellen Aufbau von Lebensgrundlagen sich verselbstständigender Betroffener, die -nicht mehr vermittelbar- so eine Chance für den gesellschaftlichen Anschluss finden und die Wirtschaft ankurbeln. Ein Ausschluss der Beteiligung sozial Schwacher am Glücksspiel könnte in den meisten Ländern nicht zum politischen Thema werden.

So ist vorhersehbar, dass im gesamten Europa die Aushändigung eines Personalausweises die gleiche Selbstverständlichkeit wie die Eröffnung eines Bankkontos nach Wahl des Bürgers mit bargeldlosen Zahlungsmitteln nach sich zieht, nur nicht in Deutschland. Für grenznah wohnende, deutsche Sozialfälle würde dies bedeuten, dass sie zukünftig aus der Teilnahme am Konsum außerhalb der deutschen Grenzen ausgesperrt sein könnten.

In der EU gilt dies alles als weitgehend abgehandelt - nicht so in Deutschland.

Während man sich im Ausland brennenderen Problemen im Sog der Weltwirtschaftskriese zuwendet, basteln Deutschlands Politiker vehement an einer Schadensbegrenzung der Abgabenausfälle aus dem staatlich kontrollierten Glücksspiel, die mit der zunehmend abflauenden Konjunktur immer stärker die Haushalte der Länder belasten.

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Die Vorstellungen des Europäischen Rats für Zahlungsverkehr (European Payments Council) sehen anders aus, als die der deutschen Politik.

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Während ein Gremium der europäischen Geldinstitute nun auch die EU-Staaten, die sich nicht der Währungsunion angeschlossen haben, einbinden will, wie die Liechtensteiner, die Isländer, die Norweger, die Engländer, die Irländer und die Schweiz, sieht sich Deutschland gezwungen, in Teilen der Beschlüsse aus den europäischen Richtlinien aus zu scheren.

Ein erheblicher Streitpunkt ist die Kreditvergabe neuerartiger Zahlungsdienstleister.

Sie brauchen nach EU-Recht keine Banken zu sein, frei nach dem Motto, "...wer Geld hat, die Wirtschaft anzukurbeln, der kann es genehmigungsfrei gewerblich verleihen..."

- für die volkswirtschaftlichen Entwicklungen sei dies nur zu begrüßen.

Solche Finanzdienstleister könnten (eine Horrorvision deutscher Politiker und Glücksspielgegner) nach Vorstellungen einiger milliardenschwerer Glücksspielanbieter im Onlinesektor auch deren Tochtergesellschaften sein, beispielsweise binnen weniger Stunden flächendeckend in den EU-Staaten gegründete SEs, die als europäische Aktiengesellschaften für deren Sitz in Deutschland nicht einmal ein Genehmigungsverfahren für ihre gewerbliche Tätigkeit mehr brauchen würden, da das EU-Recht hier eigene, einheitliche Regeln für so genannte neue Zahlungsdienstleister vorsieht. Unter diese Unternehmensgruppierungen fallen etwa kapitalkräftige Finanztransfer-Dienstleister wie Western Union, die in anderen Ländern schon seit Jahrzehnten als vollwertige Banken anerkannt werden, in Deutschland aber nicht!

Mit einer Begrenzung auf Kreditierungen mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr einigten sich die Deutschen schliesslich mit den EU-Kommissaren, wenn auch ein neuer Streitpunkt unausweichbar scheint,

weshalb denn nun wettbewerbsmäßig die einen derartigen Einschränkungen unterliegen sollen :( die anderen jedoch nicht!?

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Sowohl für geschäftliche Transaktionen, als auch für private Überweisung gilt das Gleiche im ausländischen Zahlungsverkehr.

Folglich sind OC-Spieler unmittelbar von diesem Gesetz, von den Entwicklungen in der EU und von Deutschlands Komplikationen auf diesem Gebiet hinsichtlich des Staatsvertrags für das Glücksspielwesen in Deutschland betroffen.

Während in Deutschland der Fiskus sich mit Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags seit Jahresbeginn 2008 mit erheblichen Einbußen als "Inlandsabstrafung" abfinden musste, kämpfen Bundes- und Europapolitiker unseres Lands für die Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit ihres Willens, nicht als europäische Bremse oder Außenseiter angesehen zu werden. Die sich hieraus ergebende "Auslandsabstrafung" beginnt erst jetzt, denn man nimmt es den Deutschen nicht mehr ab, am gemeinsamen Weg des Staatenbunds in ein wirtschaftlich modernes Europa ohne Grenzen noch interessiert zu sein; zu einschneidend sind die Folgen, die der Beschluss der Länderchefs im europäischen Politgeschäft nach sich zieht. Und das Milliardenloch wird als Nachzüglerstaat, der die Innovationen des aufblühenden Europas durch die hinderliche Lotteriegesetzgebung nicht in vollem Umfang ausnutzen und wettbewerbsfähig bleiben kann, von Monat zu Monat größer.

Deutschland verliert den Anschluss und seinen Ruf.

Allein die Form der Datenerhebung zu statistischen Zwecken wird von vielen Ländern, auf deren unfreie Gesinnung die Deutschen früher herablassend zu blicken pflegten, als unzumutbar für die Freiheit des Einzelnen angesehen - und zwar im umgekehrten Sinn genau derer, die früher "...auf der anderen Seite..." des "Eisernen Vorhangs" standen, nämlich die ehemals sozialistisch regierten EU-Länder in ihrem ungebrochenen Freiheitsdrang.

Hinter vorgehaltener Hand wird im Hinblick auf die Schwierigkeiten eines freien Geldverkehrs und hinsichtlich der bekämpften Teilnahme am Glücksspiel, insbesondere unter Einbezug der Überwachungstendenzen in der sich schleichend ändernden Bundesrepublik, seitens einiger Diplomaten bereits von der "...Neuen DDR..." gemunkelt.

In anderen Ländern werden lediglich die Buchungsvorgänge aus dem Auslandszahlungsverkehr saldiert, eine Meldepflicht erübrige sich.

Anders in der Bundesrepublik Deutschland.

Etwa 800 Angestellte "zum Nutzen der deutschen Außenwirtschaft" bearbeiten die ungeheuren Datenmengen oder sind Zulieferer für deren Bearbeitung. Das Ausland spricht von der deutschen Gründlichkeit, die Betroffenen sprechen von Gegängeltwerden, der Staat spricht von der Selbstverständlichkeit des Schutzes seiner Bürger.

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Die Speicherung der Daten im Zahlungsverkehr mit dem Ausland erfolgt im Auftrag der Deutschen Bundesbank.

Offiziell heißt es, sie diene ausschließlich der Erstellung der Zahlungsbilanz und deren volkswirtschaftlicher Auswertung. Die Bundesbank ist als staatliches Organ des Geldverkehrs zur strikten Geheimhaltung aller Einzelangaben verpflichtet.

Wenn man sich aber durch die genauere Verwendung der Daten hindurcharbeitet,

:( dann stößt man auf widersprüchliche Aussagen :(

Bilanzieren ist das Auflisten und Abstimmen von Zahlenmaterial zum Zweck einer Saldoerstellung.

Weshalb die ohnehin in Megadatenbanken auf Hochleistungsrechnern von den Geldinstituten fein säuberlich verbuchten Transferunterlagen noch einmal durch persönliche Angabe der Zahlenden oder der Zahlungsempfänger erneut (in nunmehr weit ungenauerer Version!) erfasst werden sollen, erscheint unerfindlich.

Dass ein anderer Grund für die Datenspeicherung vorliegt ist offensichtlich.

Wenn man sich die Basis hierfür vor Augen hält, dann sind es die § 26, Absatz 2 des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes und die Passage § 58 bis § 64 der Außenwirtschaftsverordnung, die eine Erhebung des Datenaufkommens rechtfertigen.

Allerdings werden die Daten sehr wohl weiterbearbeitet. In weiterführenden Beschreibungen über die Datenverwendung heißt es dann nämlich, dass sie nur in erster Linie der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschlands dienen; darüber hinaus wird mittels dieser Daten der deutsche Beitrag für die Zahlungsbilanz der Währungsunion und der EU errechnet.

In erster Linie!

Interessanter allerdings ist die den Meisten verborgene "zweite Linie", über die öffentliches Stillschweigen herrscht.

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In zweiter Linie finden sie Verwendung, "...allen relevanten Stellen..." für wirtschaftliche und währungspolitische Entscheidungen durch entsprechende Auf- und Ausarbeitung Material zur Kompetenzerhöhung in ihren Funktionen zu gewährleisten.

Das Erfordernis des Wirtschaftsverkehrs mit Regierungen, Verbänden, Versicherungen, der Privatwirtschaft und Behörden der Europäischen Union bedinge eine Weiterleitung "...umfassender und zuverlässiger Informationen in Bezug auf deren Belange im Sinne der Reibungslosigkeit außenwirtschaftlichen Handelns und des Aufdeckens von Störfaktoren und kriminellen Aktionen..."

- letztere bei berechtigtem Anlass ...wofür eine staatsanwaltliche Anweisung die Voraussetzung ist.

In der Auflistung der Institutionen befinden sich im Übrigen auch :( staatliche Kontrollorgane des Finanzwesens und ...die Wirtschaftskripo.

In einer erklärenden Studie heißt es:

Nach Erkenntnissen der Strafverfolgungsinstitutionen, der Kontrollorgane und der staatlichen Sicherheitsbehörden werden Gewinne aus Straftaten, beispielsweise dem Drogenhandel oder Zigarettenschmuggel, vermehrt über die Grenzen hinweg verbracht, um sie mit legalen Geldern zu vermengen, ihre Herkunft zu verschleiern und sie dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (Geldwäsche). Zudem werden nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden Terroranschläge aus unterschiedlichen Quellen und auf unterschiedlichen Wegen finanziert.

Ziel einer Anzeigepflicht und damit zusammenhängender Kontrollen ist es, einen Anstieg von Geldbewegungen aus illegalen Quellen über die Binnengrenzen der EU hinweg vorzubeugen und das Einfließen von Erlösen aus Straftaten in die Bundesrepublik Deutschland noch wirksamer zu verhindern und zu verfolgen.

Zu den hauptsächlich geahndeten Straftaten gehören subversive Terrorfinanzierung, Menschenverschleppung, Waffen- und Drogenhandel, Geldverkehr illegaler Medien (Kinderpornografie und Raubkopierertum)
und verbotenes Glücksspiel.

Gerade noch rechtzeitig ist der Umsetzungszeitraum für eben die Internetdaten zum Jahresanfang 2009 abgelaufen, die im Auslandszahlungsverkehr eine Rolle spielen, denn mit der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer "verdeckter" Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" und damit der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt.

Genau diese war das fehlende Bindeglied zur Verfolgung der Zahlungswege im Auslandszahlungsverkehr.

Eingesetzt werden dürfen diese auf staatsanwaltliche Anweisungen hin.

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NACHTFALKEüberBERLIN

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paroli®.de HAMBURG 2008 © NACHTFALKEüberBERLIN

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Wir sind die Lobby der Spieler - im Roulette-Forum erfährt man das, was man woanders nicht findet

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo Nachtfalke,

eine möglicherweise blöde Frage: welches Strafmaß hätten denn die Onlinezocker unter uns zu erwarten?

Gruß E. :(

Nein ist sie nicht, sie ist berechtigt... :(

Siehe Strafgesetzbuch:

Antwort: § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Zur Info: § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder

2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: http://dejure.org

Jetzt stellt sich mir die Frage: Was ist ein öffentliches Glücksspiel und was nicht?

Nach der o.g. Definition darf ich nicht mal mit meinen Kindern und meiner Frau (geschlossene Gesellschaft) Pokern oder BlackJack oder Roulette, usw. spielen!

bearbeitet von tkr.kiel
Geschrieben

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"...welches Strafmaß hätten denn die Onlinezocker unter uns zu erwarten..?"

Hallo Walter :bigsmile:

so blöd ist die Frage sicherlich nicht :( und auch klar, dass das jeden Onlinespieler interessiert.

Allerdings habe ich hier keinen Rechtsexperten in Berlin gehabt.

Zum einen habe ich an diesen Aspekt gar nicht gedacht, weil's mir im Wesentlichen inhaltlich auf die Beantwortung der Frage von Patty ankam. Und die war ausgerichtet auf den AWV-Hinweis hinsichtlich der Außenwirtschaftsverordnung.

Nun habe ich mir gedacht, dass ein Spieler -was hat der schon mit der Außenwirtschaft zu tun?- herzlich wenig mit einem solchen Hinweis auf dem Bankbeleg seines Gewinneingangs vom Online Casino anfangen kann.

Ich habe dann mal gegooglet -unter anderem auch auf die von Realplayer aufgezeigten URLs- und musste feststellen, dass das alles Wischiwaschi ist, was ich da gefunden habe.

Und das von PinkEvilMonkey dargestellte Vorgehen im Rahmen der gegenwärtigen Rechtslage... ...

"...DU solltest deshalb immer kleinere beträge überweisen als 12.500 weil du es ja nciht melden kannst, da du ja nciht inline spielen darfst laut GsSV..."

... ...ist zwar richtig, aber die Behörden gehen bei Vielfachüberweisung von einer (gesetzlich durchaus statthaften!) Umgehung des Außenwirtschaftsgesetzes aus. In der Gegenüberstellung der Bewegungen sieht das in den Listen dann unvorteilhaft aus - genau dies ist ja einer der Anlässe für eine weitergehende Überprüfung der entsprechenden Person. Man muss sich vorstellen, dass die Behörden bis auf die Abgleichung der Listen meist nichts "Handfestes" haben.

Nur diese identischen Buchungsvorgänge, die die Datenbanken ausweisen, sind häufig Anhaltspunkt für eine Nachforschung.

Und das ist das Schlechteste, was dem Spieler passieren kann.

Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass mein Vater beim Zoll war und manchmal über diese Dinge gesprochen hatte. Insbesondere beim Transfer meines seinerzeitigen beruflichen Spiels waren es immer hohe Geldbeträge, die ich von einem Staat zum anderen mit mir führte (zu meiner Anfangszeit war das bargeldlose Zahlen in Spielbanken noch nicht möglich und man musste größtenteils das Geld tatsächlich in bar mit sich führen!)

Da kommt man ständig mit dem Außenhandelsgesetz einiger Länder in Konflikt. Insbesondere in Staaten mit Militärregierungen war das Reisen auf dieser Basis nicht ungefährlich. Die Außenhandelsgesetze dieser Staaten können sich über Nacht (!) ändern, wenn die Regierenden hierfür einen Anlass sehen.

Dies ist nun in unseren Breitengraden und zudem auch in Übersee heute nicht mehr der Fall.

Dafür sind für viele Auslandsspieler in Realcasinos vor Ort

die Steuergesetzgebungen einiger Länder wahrscheinlich :( eine andere ungünstige Komponente für den Kapitalverkehr.

Da ich schon lange aus diesem Karussel ausgestiegen bin, habe ich hierüber keine aktuellen Infos.

Vielleicht kann der Sachse etwas hierzu sagen, der turnt ja anscheinend um die internationalen Kessel laufend herum... ...und müsste da mehr Erfahrungen haben.

Was das Strafmaß betrifft, kann (und will!!) ich Dir keine Auskunft geben, Walter.

Ich kann es nicht, weil Patty die Frage, die zu diesem Thread führte, erst gestern(!) gestellt hat und in der kurzen Zeit eines Tages habe ich lediglich einen mir bekannten Mitarbeiter des Innenministeriums hier in Berlin und einen Spezialisten für Großrechner und für die Praktiken der Datenaufbereitung zur Verfügung gehabt, sowie Beamte des Hauptzollamts hier in Berlin, die ich um fachlichen Background bat.

Die rechtliche Variante will ich nicht anschneiden, denn nirgends findet man merkwürdigerweise im Internet Urteile zu einem Vergehen gegen die Außenwirtschaftsverordnung. In diesem Zusammenhang bin ich auch nicht berechtigt, Auskünfte hierüber zu geben, weil mir als Admin die Rechtsberatung, ohne Volljurist zu sein, im Forum gesetzlich untersagt ist!

Ich kann lediglich darauf hinweisen, dass die Strafen für einen Verstoß gegen die Verordnungen der Außenwirtschaft sehr empfindlich bestraft werden. Das Strafmaß geht bis zu einer Million Euro!!!

Soweit ich weiss, geht es hier um das Prinzip.

Hierbei werden nicht die Höhe der Beträge oder der Vorsatz für das Strafmaß entscheidend sein, sondern die Intensität (fortgesetztes, kontinuierliches strafbares Handeln). Da fällt die immer wiederkehrende Buchung stärker in's Gewicht, als die Höhe der Beträge.

Das Fatale dabei ist, dass die Kapitalein- und -ausfuhr in Deutschland überhaupt keinen Begrenzungen unterliegt - sie ist lediglich meldepflichtig.

Da niemand, der legales Geld von Land zu Land transferiert, sich einem Risiko aussetzen würde, welches er ansonsten in keiner Weise haben würde, ist natürlich jeder sofort verdächtig, der dieser Meldepflicht nicht nachkommt. Was sollte es ansonsten für einen Grund geben, ein so hohes Risiko bei derartig hohen Bußgeldern zu tragen?

Und leider ist es ja so, dass die Ausrede, man habe kein pfändbares Gut, oder man könne erst später zahlen, bei dieser Forderungsform keinen Sinn macht. Bußgelder werden nicht gestundet - es wird seitens der Staatsanwaltschaft eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.

Bei dem genannten Strafmaß für Außenhandelsverstöße kann der unfreiwillige Urlaub :saufen: recht ausgedehnt sein.

:saufen:

Nachtfalke.

.

Geschrieben

Hallo,

wenn ich das nun richtig verstehe, geht es ( in meinem Fall) nicht darum, das ich

( mehrmals) ein paar Euro per monybookers überwiesen bekomme,

sondern darum, das ich per Internet Roulette spiele. :bigsmile:

Aber - spiele ich den überhaupt in Deutschland ?

Ich spiele doch eigentlich in ??? ( BetVoyager ) England ? oder ?

Betrifft mich dann dieses deutsche Glückspielgesetz überhaupt ?

Gibt es hier Gewinner die schon mehrmals Gewinne per moneybookers

oder andere Überweisungen getätigt haben - und gab es dabei irgentwelche

Probleme ?

Hoffe habe micj verständlich ausgedrückt ( alter Mann schon etwas Alzi )

Gruß

Patty

Geschrieben

.

"...wenn ich das nun richtig verstehe, geht es ( in meinem Fall) nicht darum, das ich

( mehrmals) ein paar Euro per monybookers überwiesen bekomme,

sondern darum, das ich per Internet Roulette spiele..."

Natürlich.

Du gerätst in Konflikt mit dem Glücksspielstaatsvertrag.

Hinsichtlich der Geldtransfers besteht lediglich die Meldepflicht der Auslandstransfers.

Hieraus erwächst sich im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung ein Problem.

Der seinerzeit vom Innenministerium dringend geforderte Beschluss, Daten ein halbes Jahr speichern und im Bedarfsfall überprüfen zu können, ob kriminelles Vorgehen mit Geldern finanziert wird oder ob Gelder aus strafbaren Handlungen resultieren, betrifft insbesondere den Verkehr von Kapital über die Landesgrenzen hinaus.

Diesem Umstand zur Folge haben alle OC-Spieler darunter zu leiden.

Seit der nunmehr verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung kann niemand mehr sicher sein, nicht erfasst und überprüft zu werden.

Die Gründe -wie mir der Mitarbeiter des Innenministeriums detailliert erklärte- liegen auf der Hand:

Im Gegensatz zu Steuerfahndungen, die anhand anderer Strukturen ermitteln, hat ein so genannter CyberDec in den Datenbanken keine Vorgabe der Beträge (=Betragshöhen), die transferiert werden; folglich kann er nur nach Deckungsgleichheiten suchen.

Anders ist die Internetfahndung -ein noch recht neues Gebiet polizeilicher Ermittlungen- nicht möglich.

Somit vergleicht ein CyberDec lediglich die einschlägig bekannten Transferdienstleister und registriert Häufungen von Zahlungsverkehr. Die Höhe der Beträge ist hierbei unbekannt und nicht relevant.

Decken sich die Transaktionen, wirft die Software der Großrechner die entsprechenden Daten aus, sie werden als so genannter "Spezifikativer Datensatzdurchgang" immer wieder gefiltert und abgeglichen.

Großrechner können so etwas mit Millionen Daten in wenigen Minuten.

Hierbei kristallisieren sich bestimmte Merkmale heraus, auf Grund derer Rückschlüsse gezogen werden können.

Dies betrifft einesteils den Geldtransfer, andernteils den immer wiederkehrenden Einloggvorgang des Spielers. Auf beiden Wegen (wie im Hauptbeitrag beschrieben) sind es die OCs selbst und deren Erfüllungsgehilfen für den Geldverkehr, die den Fahndern sofort auffallen müssen.

Wie mein Bekannter mir sagte, ist es eigentlich ein Unding, diese Vorratsdatenspeicherung gegen Terrorismus und Menschenhandel in's Spiel gebracht zu haben: "...in's Netz der Ermittler gehen zu tausenden die Pedophilen und die Suchtspieler unserer Gesellschaft..."

Dagegen wird die von Innenminister Schäuble vorgebrachte Zielgruppe des Terrorismus und die internationale Bandenkriminalität sich sehr schnell von diesen Kommunikations- und Transferwegen verabschieden.

Übrig bleibt die Bespitzelung des "Kleinen Mannes", wie die Ex-Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bereits seit Jahren feststellt: "...der Speicherwahn führt in den Überwachungsstaat..."

Hinzu kommen die ausgedehnten, registrierten Einloggzeiten der Spieler, mittels derer Speicherung sich das Bild der gegen die Gesetze Verstoßenden abrundet.

"...ich spiele doch eigentlich in ??? ( BetVoyager ) England ? oder ?

Betrifft mich dann dieses deutsche Glückspielgesetz überhaupt..?"

Die Antwort findest Du, Patty, im Startprojekt unseres Forums: Online Casino INDEX.

"...Gibt es hier Gewinner die schon mehrmals Gewinne per moneybookers

oder andere Überweisungen getätigt haben - und gab es dabei irgentwelche

Probleme..?"

Sicher gab es die schon - nur die Wenigsten gehen damit hausieren.

Hinsichtlich eines Bußgelds oder einer Haftstrafe ist mir lediglich ein Fall bekannt.

Aber wie man mir sagte, ist es bei den bisher relativ kurzen Speicherzeiten der Millionen Daten, nicht möglich gewesen, die Häufungen von Spieleraktivitäten und Besuchen pornografischer Seiten ausreichend zu analysieren, um den Verdacht soweit erhärten zu lassen, dass Staatsanwälte eingeschritten wären. Auch fehlte die Erlaubnis zum Einsatz entsprechender Software, die bereits lang existiere, deren Verwendung den Ermittlern bisher jedoch gesetzlich untersagt war.

Nunmehr sind es nicht nur die längeren Speicherzeiten, sondern im Wesentlichen die Möglichkeiten eines seit Jahren hochtechnologisch gerüsteten Ministeriums, das in der Lage ist, den Staatsanwaltschaften die Beweismittel ab diesem Jahr zu erbringen. Leider werden es maßgeblich nur die Beweismittel gegen den "Kleinen Mann" sein, weil die Großen der internationalen Szene technisch bereits schon wieder weiter entwickelt sind, als der Staat.

Das ist die traurige Bilanz.

In der DDR hätte der seinerzeit agierende Sicherheitsdienst sich gefreut, wenn er derartige Möglichkeiten gehabt hätte. Insoweit hat ihn die wiederauferstandene "...DDR 2.0...", wie Mauvecard treffend resumiert hat, nicht nur eingeholt, sondern längst überflügelt.

Nachtfalke.

.

Geschrieben

Hallo Nachtfalke,

da wir gerade bei diesem netten Thema sind, konstruiere ich folgendes:

Das nette Mitglied, mit dem ich mich gerade so vortrefflich über Onlinecasinos unterhalten habe,

ist in Wirklichkeit ein Wasserträger der entsprechenden Überwachungsorgane.

Die haben natürlich nichts besseres zu tun, als bei der Forumsleitung meine IP-Nummer anzufordern

(über die ich ja bekanntermassen via Provider zu identifizieren bin).

Rückt ihr ggf. meine IP raus? Sofern gespeichert ...

gwinnix

Geschrieben

.

"...Die haben natürlich nichts besseres zu tun, als bei der Forumsleitung meine IP-Nummer anzufordern

(über die ich ja bekanntermassen via Provider zu identifizieren bin)..."

Dass Du über den jeweiligen Provider jederzeit zu identifizieren bist, ist keine auf unser Forum beschränkte Situation, Gwinnix.

Vor dieser Situation steht ab jetzt jeder User in Verbindung mit der Vorratsdatenspeicherung nicht nur den Moment oder die obligatorische Speicherung der Daten des Servers betreffend, den er anwählt, sondern nun auch hinsichtlich dessen Abrufmöglichkeit, die sich nunmehr auf ein halbes Jahr ausdehnt.

Gerade dieser Umstand ist das Bedenkliche, weil die Privatsphäre des Einzelnen nicht mehr gegeben ist.

Die Zeit, in der jemand sicher sein konnte, dass seine Daten nur ihn und den Empfänger der Sendung betreffen, ist aber schon lang vorbei. Wer sich der Illusion hingab, etwas über das Internet versenden zu können, was nur ihn und den Empfänger etwas anzugehen hatte, sofern es nur genügend außenstehende Neugierige mit dem entsprechenden technischen Wissen gab, bediente sich des Internets schon immer unter falschen Voraussetzungen.

Allerdings setzt diese traurige Tatsache die kriminelle Energie Unbefugter oder die Befugnis der Obrigkeit voraus, die letzterer soeben durch unsere "Volksvertreter" erteilt worden ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass die dem Sicherheitsdenken dieses Staats entgegen kommende Gesetzeskonfiguration jemals wieder geändert wird; bequemer kann eine für die Sicherheit verantwortliche Behörde nicht an die ihr notwendig erscheinenden Daten herankommen.

Dieser Entwicklung zur Folge ist davon auszugehen, dass die Schraube eher noch angezogen wird, als man sie wieder zurückdreht. Leutheusser-Schnarrenbergers Vision des Überwachungsstaats lässt sich eben in einem Medium, in dem zuviele -die ansonsten auf ihr Recht auf "Persönliche Freiheit" pochen- gern ihre Daten an andere weiterreichen, spielend leicht verwirklichen, wenn man den Verantwortlichen unbegrenzte Gelder für die technischen Mittel überlässt und die gesetzliche Vorlage hierfür schafft.

"...Rückt ihr ggf. meine IP raus? Sofern gespeichert..."

Natürlich haben wir die IP gespeichert.

Anders ist ein Forum technisch nicht möglich.

Oder meinst Du, die Software auf dem Server ist ein telepathisches Programm, dass genau weiss:

"...Aaahh, das kann nur der Gwinnix sein, der sich da jetzt einloggt. :saufen:

Da teile ich ihm mal seinen Avatar und seinen Nick zu..."

Wie soll denn das ohne IP-Speicherung funktionieren?

Das ganze Internet funktioniert nur so!

Um eine Verbindung zu erstellen, müssen zwei IPs vorhanden sein - die des aufrufenden Teilnehmers und die des aufgerufenen Teilnehmers. Ohne IP des Aufgerufenen kann dieser nichts empfangen, ohne IP des Aufrufers kriegt der nix zurück.

Vielmehr kommt er gar nicht erst in's Web :bigsmile:

Das lässt sich beim besten Willen technisch nicht verschleiern.

Auch die so genannten GhostSurfing-Programme oder anonyme Proxys, die hilfsweise verwendet werden, können nur die Nachvollziehung des Datenwegs erschweren. Verhindern können sie sie keinesfalls!

Wer das bis jetzt geglaubt hat, unterlag einem Märchen.

Nur:

Im Unterschied zu früher gibt es heute ausgefeilte Software und Hackertools, die nicht nur diese Verbindung nachvollziehen können, sondern die auch die Daten der Information mit Leichtigkeit abfangen.

Und genau dieses Instrumentarium ist dem Innenministerium in die Hände gegeben worden.

Deine IP fragen die bei uns nicht ab.

Big Brother gibt sich mit sowas schon lang nicht mehr zufrieden.

Allerdings darf er es jetzt ganz legitim.

"Vom Volk" genehmigt, sozusagen.

Wo Du auch hingehst... ...

Big Brother war schon da !

Nachtfalke.

.

Geschrieben

Hallo,

Zitat:

Wir sind verpflichtet die Besucher deutscher Nationalität darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme am Spiel in Online Casinos zu einer Konfliktsituation mit dem Glücksspielstaatsvertrag führen kann, der in vollständiger Fassung des Gesetzestexts in diesem Forum zur Einsicht steht. Eine Teilnahme am Glücksspiel mit finanzieller Gewinnabsicht ist nach deutschem Recht untersagt, soweit die Betreiber durch den GlüStV nicht legitimiert sind, ein solches anzubieten. Online Casinos, die nicht die Lizenz zum Angebot des gewerblichen Glücksspiels haben, dürfen nach deutschem Recht von deutschen Staatsbürgern nicht zum Zweck des finanziellen Gewinns aufgesucht werden; ausschliesslich die Beteiligung am Spiel ohne finanziellem Einsatz ist gesetzkonform!

Nun will ich auch mal was konstruieren.

Ab Mitte März gehe ich wieder für 3 Monate nach Spanien.

Verstehe ich das richtig - wenn ich dort mit meinem Laptop ins Internet gehe und im Online Casino spiele,

mache ich mich genau so strafbar ? obwohl ich gar nicht in Deutschland bin ( aber eben Deutscher )

... und wenn ich nun - bitte nicht lachen, ich meine es ernst - dort meinen holländischen Freund spielen lasse,

aber eben mit meinem Accont - wie sieht es dann aus ?

:bigsmile:

Gruß

Patty

Geschrieben
Auch die so genannten GhostSurfing-Programme oder anonyme Proxys, die hilfsweise verwendet werden, können nur die Nachvollziehung des Datenwegs erschweren. Verhindern können sie sie keinesfalls!

Hier hake ich nochmal kurz ein.

Für diejenigen User, die meinen "dann surfe ich halt nur noch über einen Proxy":

Wie Nachtfalke schon geschrieben hat, wirklich anonym im Internet wird durch einen Proxy niemand.

Und ... für die Herrschaften Onlinecasino-Player:

Durch das Hintereinanderschalten div. Proxys (z.B. bei JAP oder TOR) wird der ganze Zauber derart langsam,

dass die Kugel schon im Fach liegt, wenn die Kiste endlich mal das Bild (ob live oder animiert) zum Setzen bringt.

Falls die Seite des entspr. Casinos überhaupt innerhalb 5 Minuten "aufmacht".

gwinnix

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