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Roulette Forum

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Geschrieben

So weit ich weiß:

Muß man den Gewinn sehrwohl versteuern, außer er wurde bereits versteuert- zb webclub.

Aber wie schon vorher erwähnt, was niemand weiß.....

Bei bereits versteuerten Gewinnen - wird im Jahr drauf Vermögenssteuer fällig.

Auch hier gilt, was man nicht weiß....

Rosa

Geschrieben
So weit ich weiß:

Muß man den Gewinn sehrwohl versteuern, außer er wurde bereits versteuert- zb webclub.

Aber wie schon vorher erwähnt, was niemand weiß.....

Bei bereits versteuerten Gewinnen - wird im Jahr drauf Vermögenssteuer fällig.

Auch hier gilt, was man nicht weiß....

Rosa

sehr richtig: was man nicht weiss.....sollte man auch nicht posten. seit 1.1.1997 gibt es in deutschland keine vermögensteuer mehr. naja, ist ja auch erst gut 5 jahre her....

und der erste satz ist unsinn.

Geschrieben
@hansgenie

aber in Österreich :-)

Rosa

tja, in österreich ist natürlich alles etwas anders, da ist es ein paar jahre länger her. in österreich gibt es nämlich schon seit 1.1.1994 keine vermögensteuer mehr.

Geschrieben

Ups :-), jetzt bist mir auf die Schliche gekommen, bin arm wie eine Kirchenmaus...und daher etwas Rückständig im Vermögens-Steuerrecht.

Ich nehme an es ist verzeibar, daß ich noch im vorigen Jahrhundert lebe *g*

Rosa

Geschrieben

@ hansngenie

Grüß Gott Hans,

es gibt da eine Aussage eine Finanzamtmitarbeiters der da behauptet, dass Casinogewinne, größer als [damals noch DM, 100.000,-] dem Finanzamt anzuzeigen sind und als Einkommen versteuert werden müssten, wenn der Betrag eben diese Summe übersteigen.

Ist diese Aussage Volksverdummung oder etwas dran. Ich wüsste gar nicht, unter welcher Einkommensposition dies aufzuführen sei.

Wenn dem aber dennoch so ist, würde ich gerne meine Spielverluste einkommensmindernd geltend machen   :wink:  :wink:

Heinrich

Geschrieben
es gibt da eine Aussage eine Finanzamtmitarbeiters der da behauptet, dass Casinogewinne, größer als [damals noch DM, 100.000,-] dem Finanzamt anzuzeigen sind und als Einkommen versteuert werden müssten, wenn der Betrag eben diese Summe übersteigen.

Ist diese Aussage Volksverdummung oder etwas dran. Ich wüsste gar nicht, unter welcher Einkommensposition dies aufzuführen sei.

vielleicht war das der hausmeister des finanzamts.

Geschrieben

@hansngenie,

jetzt muss ich mich in eure diskussion einmischen und ganz einfach saublöd fragen. auf die frage z.b. des finanzamts: wovon bestreiten sie ihr einkommen und ihren lebensunterhalt, erwidere ich durch gewinne im casino? dann erwidern die, so mir nichts dir nichts, dann weiterhin viel glück ohne die hand aufzuhalten????

servus jonas

Geschrieben

Sollte das wirklich jemand behaupten, wird er ausgestellt wie ein kariertes Maiglöckchen. Denn wer kann schon dauerhaft vom Roulettspiel leben.

Aber mal ernsthaft, das Finanzamt gibt sich mit derartigen Aussagen auch nicht zufrieden.  :sad:  Schön wärs ja!!

Heinrich

Geschrieben

urteil des finanzgerichts münchen vom 17.1.1995, aktenzeichen 12k89/92 (rechtskräftig), stark verkürzt:

>>>>>

TATBESTAND:

der kläger (kl.) ist verheiratet und hat drei kinder.....auf die rückfrage des finanzamts (fa), wie der lebensunterhalt der fünfköpfigen familie bestritten werde, legte der kl. eine aufstellung über spielbankgewinne für die monate januar bis september 1990 vor.....für das streitjahr 1989 reichte der kl. keine est-erklärung beim fa ein. das fa schätzte daher die besteuerungsgrundlagen.....im einspruchsverfahren gelangte das fa zu der ansicht, dass aufgrund der angaben, die im rahmen der est-veranlagung für 1988 gemacht worden waren, von steuerpflichtigen spielbankgewinnen auszugehen sei.....

zur begründung der hiergegen erhobenen klage trägt der kl. vor, er habe im streitjahr keinerlei eigenes einkommen erzielt. die zum lebensunterhalt erzielten einnahmen aus casinos seien nicht als steuerpflichtig anzusehen.

der kl. beantragt, den est-bescheid 1989....aufzuheben.

das fa beantragt, die klage abzuweisen.

nach seiner ansicht ist der kl. als profispieler anzusehen, bei dem abweichend vom grundsatz, dass spiel-, sport-, wett- und lotteriegewinne nicht der steuerpflicht nach dem einkommensteurgesetz unterlägen, die erzielten spielgewinne als steuerpflichtig zu beurteilen seien.

auf anfrage des gerichts hat die staatliche lotterieverwaltung - bayerische spielbanken - mitgeteilt, dass die spielmethode des kl. wie alle anderen spielmethoden nicht geeignet sei, einen permanenten, per saldo zwangsläufig positiven spielgewinn zu sichern. vielmehr verringere jeder regelmässige spieler im endeffekt sein spielkapital. der spielplan des roulette ergebe einen exakt berechenbaren vorteil für die spielbank in höhe von......

der kl. hat hierzu mitgeteilt, auch bei seiner spielmethode gebe es verlusttage oder tage mit sehr geringem überschuss. die frage, ob man beim roulette über einen längeren zeitraum positive ergebnisse erziele, sei eine frage der spiel- und selbstdisziplin.....

GRÜNDE:

die klage ist begründet.

entgegen der ansicht des fa sind spielbankgewinne nicht als steuerpflichtige einkünfte zu beurteilen. den steuerpflichtigen einkünften sind die ergebnisse einer tätigkeit nur dann zuzurechnen, wenn die tätigkeit mit der glaubhaften absicht unternommen wird, auf dauer ein positives ergebnis zu erzielen..... ob eine derartige absicht vorliegt, ist wie jede innere tatsache anhand äusserer merkmale zu beurteilen. daher muss aus objektiven umständen auf das vorliegen oder fehlen der absicht geschlossen werden..... für den streitfall ergibt sich hierzu aus der auskunft der staatlichen lotterieverwaltung, dass auf dauer gesehen jeder spieler sein kapital nach exakt berechenbaren prozentsätzen verringert. dies wird auch vom fa nicht bestritten. ist somit davon auszugehen, dass sich bei regelmässigem spielen in einer spielbank kein totalüberschuss erreichen lässt, sind auch einzelne gewinne nicht der einkunftssphäre zuzuordnen. das gericht verkennt nicht, dass auch spielarten denkbar sind, bei denen steuerpflichtige einkünfte erzielt werden können. sie sind jedoch dadurch gekennzeichnet, dass der spieler besondere persönliche fertigkeiten oder ein tieferes spielverständnis gegenüber den mitspielern ausnutzt, um daraus ein positives gesamtergebnis zu erzielen (vgl. bfh-urteil....). um ein derartiges spiel handelt es sich jedoch beim roulettespiel nicht.

hinreichende anhaltspunkte dafür, dass der kl. anderweitig steuerpflichtige einkünfte im streitjahr erzielt haben könnte, bestehen nicht.

<<<<<<

soweit die wichtigsten passagen aus diesem urteil.

vereinfacht ausgedrückt heisst das letztlich, das gericht hat die spielgewinne nur deshalb nicht als steuerpflichtig angesehen, weil es nicht glaubte, dass man auf dauer gewinnen könne.

der umkehrschluss ist einfach: überzeuge das finanzamt bzw. das finanzgericht davon, dass du doch auf dauer gewinnen kannst, und schon hast du steuerpflichtige einkünfte....

im übrigen  ist längst höchstrichterlich entschieden, dass die gewinne z.b. eines professionellen pokerspielers oder eines professionellen skatspielers (offenbar gibt es so etwas) steuerpflichtig sind.

die immer wieder geäusserte behauptung, spielgewinne seien nicht steuerpflichtig, ist in dieser allgemeinen form daher unzutreffend.

Geschrieben

tja genau damit verdient Hansngenie sein Geld.

Als Anwalt!

Warum spielt er dann bloß Roulette?

Weil es schneller geht?

Wahrscheinlich,oder aber

Weil er es sich leisten kann?

Wie auch immer.

MfG

G.B

Geschrieben

Grüß Gott Hans,

Danke für deine ausfürliche Wiedergabe des ensprechenden Urteils. Das stellt aber die Assage das Finanzbeamten, in ein ganz anderes Licht.

Heinrich

Geschrieben

wieso ? die aussage ist immer noch falsch.

das deutsche steuerrecht ist (leider) ausserordentlich komplex, um es gelinde auszudrücken. was denkst du, welcher finanzbeamte z.b. dieses urteil kennt. ich wette. höchstens einer unter 20.000 ! ich würde dieses urteil natürlich auch nicht kennen, wenn sich hier nicht zufällig mein beruf mit meinem hobby kreuzen würde.

im übrigen gilt: auskünfte von finanzbeamten (auch die auskünfte deines zuständigen sachbearbeiters) haben keinerlei bedeutung. erstens sind die finanzbeamten mit diesem undurchschaubaren steuerdschungel genauso überfordert wie alle anderen auf diesem gebiet tatigen, und zweitens gibt es keinerlei rechtliche möglichkeit, dich auf diese auskunft zu berufen (seit jahrzehnten herrschende rechtsprechung).

noch eine anmerkung zu dem zitierten urteil: das ist ein urteil eines finanzgerichts (es gibt 19 finanzgerichte in der BRD). morgen kann ein anderes finanzgericht (oder auch der bundesfinanzhof) zu einer anderen entscheidung kommen....

tja, so ist das mit dem deutschen steuerrecht: "nix gwies woass ma ned", wie man in bayern sagt. (nichts gewisses weiss man nicht)

Geschrieben

Entschuldigung,rechtlich bedenklich,meine Worte.

Gemeint war lediglich,daß Steuerberater "Schlitzohren"bzw"Winkeladvokaten" sein müssen,um sehr erfolgreich zu sein.

:wink:

mfg

g.b

  • 7 years later...
Geschrieben

Völliger Schwachsinn!

Die Herrschaften holen sich ihren Anteil.

Bis zu meinem 28 Lebensjahr, war ich weder angestellt, noch gewerbetreibend.

Zur Gründung meines ersten Geschäfts, stellte die Dame fest:

" Sie gibt es ja überhaupt nicht " :reindeer:

Na wenn sie meint ... :reindeer:

Im Anschluss daran folgte das Unvemeidliche.

Klärung der Herkunft des Betriebskapitals.

Wahrheitsgemäss gab ich Spielgewinne an.

Antwort hierauf:

" Spielbankgewinne sind unmöglich! " :spocht_2:

Logische Konsequenz, es muss sich also um zu versteuernde Einkünfte handeln.

Welche das hätten seien sollen, konnte sie auch nicht benennen, nur das es keine Spielgewinne sind, wusste sie :hammer2:

Muss sie auch nicht. Die Unterstellung genügt ... beweisen muss der Steuerpflichtige!

Ruckzuckzock

Geschrieben

Also, mein Steuerberater-Büro ist recht pingeling, aber hinsichtlich Gambling wurde mir gesagt, dass ich etwaige Gewinne nicht angeben müsste und bisher gab es auch keinerlei Rückfragen vom FA.

Geschrieben

Gewinne aus Spielbanken sind genauso steuerfrei wie n Lottogewinnm weil sie nämlich genau das selbe darstellen.

Also,

Gewinne aus deutschen Spielbanken sind STEURFREI

Gewinne aus dem Ausland die höher als 12.500€ sind, sind dem statistischen Bundesamt zu melden, und beim Zoll anzugeben (für die Einfuhr wie auch ausfuhr muss man nichts bezahlen, wenn man es ordentlich anmeldet, und gesetzten Falls, die Steuerprüfung nichts dazu ergibt)

Gewinne aus dem Internet, sind ILLEGAL und können mit einer Strafe bis zu 6 MOnaten oder 180 Tagessätzen belegt werden, was bereits eine Vorstrafe bedeutet, da das Spielen aus Deutschland im Internet, eine Straftat darstellt.

Geschrieben (bearbeitet)
Gewinne aus Spielbanken sind genauso steuerfrei wie n Lottogewinnm weil sie nämlich genau das selbe darstellen.

Also,

Gewinne aus deutschen Spielbanken sind STEURFREI

Gewinne aus dem Ausland die höher als 12.500€ sind, sind dem statistischen Bundesamt zu melden, und beim Zoll anzugeben (für die Einfuhr wie auch ausfuhr muss man nichts bezahlen, wenn man es ordentlich anmeldet, und gesetzten Falls, die Steuerprüfung nichts dazu ergibt)

Gewinne aus dem Internet, sind ILLEGAL und können mit einer Strafe bis zu 6 MOnaten oder 180 Tagessätzen belegt werden, was bereits eine Vorstrafe bedeutet, da das Spielen aus Deutschland im Internet, eine Straftat darstellt.

Jetzt werd ich das nochmal für die total Blöden erklären.

Es gibt genau 2 Möglichkeiten der steuerlichen Behandlung.

1. Möglichkeit

Du bist Gewerbetreibender

Dann wird es dir niemals möglich sein glaubhaft zu machen, dass es sich um Spielgewinne handelt.

( Ein Lottogewinn ist nachweisbar und somit eine völlig andere Sache )

Es werden Einnahmen aus Gewerbebetrieb unterstellt. Aus!

2. Möglichkeit

Du gehst keiner anderen Tätigkeit nach ...

Dann wirst Du als Berufsspieler eingestuft und bist somit steuerplichtig. Aus!

Wenn Du natürlich als kleiner Angestellter arbeitest und Hunderttausende gewinnst, wäre dies allerdings steuerfrei und vermutlich reines Glück, aber kein Dauergewinn.

Und darum geht es!

( Ein Dauergewinner geht nicht arbeiten, oder hört damit auf ... also sind wir wieder bei Möglichkeit 1 oder 2 )

Ist jetzt hoffentlich durchgedrungen.

Bevor hier noch Einer meint, er müsste klugscheissen ... sollte er sich ersteinmal die Rechtssprechung der Finanzgerichte zu Gemüte führen.

Ruckzuckzock

bearbeitet von ruckzuckzock
Geschrieben

Hallo zusammen,

ich möchte mich in dieser Diskussion nicht einmischen, aber vielleicht antwortet der Sachse mal. Der muss es doch wissen, ob er auf seine Gewinne Steuern bezahlt hat.

Gruß

Rhodos

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