Habe eben ein interessantes Gerichtsurteil von einem Kollegen erhalten, das bestimmt den einen oder anderen interessiert - besonders die Webmaster: Europäischer Gerichtshof AZ: c-243/01 der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß die Wettbewerbsbeschränkung für Onlinewetten und Geweinnspiele gegen die Niederlassungs und Dienstleistungsfreiheit verstösst, sofern die Wettbewerbsbeschränkung alleine der Sicherung des staatlichen Gewinnspielmonopols dient. Ein weiteres Urteil vom Landgericht München lautet dahingehend, dass Werbung für Glücksspiele im Internet nicht nach § 284 BGB strafbar ist, wenn der Betreiber über eine Lizenz in einem EU-Staat verfügt Urteil im Volltext Vielleicht ein Hinweis, daß die staatlichen Glücksspiel-Monopole ihrem Ende zugehen?