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Geschicklichkeitsspielrecht
ein Thema hat Café erstellt in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Dieses Forumthema soll dem Zweck dienen, das über alle möglichen Foren hinweg gezeigte Interesse für Rechtsfragen und die damit verbundene Unrsicher-heit abzudecken. Dieses Forum hat nicht den Anspruch, alle Aspekte des Glückspielrechts abzudecken, sondern lose Informationen zusammenzutragen, die in Zusammenhang mit der aktuellen Rechtsentwicklung in diesem Bereich auftauchen können bzw. bereits aufgetaucht sind. Dies ist aus meiner Sicht umso dringlicher, als das die "veröffentlichte Meinung" dieses Feld zur Gestaltung von Gesellschaftspolitik zu beherrschen versucht. Durch die Konzentration auf ein Forum kann es möglich werden, eine Übersicht über die verschiedenen Meinungen und Ansichten sowie Erfahrungen zudieser Frage zu erhalten. Ausdrücklich soll darauf hingewiesen werden, das es sich nicht dabei um Rechtsberatung handelt. Der Gang zum Rechtsanwalt bleibt im konkreten Fall weiterhin empfohlen. Café ::!:: -
@PhantomPhreak Europarechtlich ist es fraglich, ob Online-Zocken in Deutschland illegal ist - zumindest für europäische Internet-Anbieter. Gruß Cafe
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Ich bin Nichtraucher und gegen das Rauchverbot in Casinos. Ich bin aber für ein Rauchverbot in Online-Casinos. Gruß Café ::!::
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Deutsches Stochastik Forschungs-Institut
topic antwortete auf Café's Café in: Kommerzielle Roulette Systeme und sonstige gewerbliche Angebote
@Topas Ich bin noch relativ neu beim Forum, so das ich aus Versehen das alte Thema als Neues gestartet hatte. Ich wollte einfach noch einmal meine Eindrücke los werden. Das mit dem Anbieter von "Winnotec" ist interessant. Ist das vielleicht derselbe Anbieter, der von Leipzig - ob er dort jemals ansässig war? - aus "Fairplay Marketing" betrieb? Ich hatte mich schon wegen der "Karl-Liebknecht-Str. 33" in Stuttgart gewundert. Eigentlich eher ein Straßenname, der vermehrt im Osten verbreitet ist. Gruß Café ::!:: -
@local Damit erwischt Du aber nicht die Wiederholung nach der ersten Zahl. Damit erwischt Du aber nicht die Wiederholung nach der zweiten Zahl. Damit erwischt Du aber nicht die Wiederholung nach der dritten Zahl. Usw. Ich sehe da in dieser Hinsicht keinen Unterschied zu den Einfachen Chancen, deren Serien ja auch irgendwann einmal aufhören. Es stellt sich nur die Frage, wann. Und da spielt dann das Tischlimit eine Rolle. Die 54 % würde ich gern plausibel gemacht bekommen. Danke. Café
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In Hinblick auf die große Zahl betrachtet, wirst Du zwischen häufiger vorkommenen Zahlen (steile Glockenkurve) und flacher Glockenkurve schwanken. Die Glockenkurve - von dem Mathematiker Gauss entdeckt und beschrieben - stellt die Normalverteilung nach dem Zweidrittelgesetz dar. Diese kann umso flacher ausfallen, je weniger Du gespielt hast. D.h. bei zehn Mal Setzen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass in diesen zehn Malen gar keine Zahl sich wiederholt. Und gerade die Möglichkeit der Flachheit der Glockenkurve bewirkt, dass Du all die schönen Gewinne aus den Wiederholungen der vorherigen Zyklen von je 10 Mal Satz verlierst. Unter dem Strich ist diese Satzweise eine weitere Erfahrung in Deinen Leben. Kommt man aber auf die Idee, all die möglichen Zahlen im Roulette nacheinander zu wiederholen - also nicht nur zehn, sondern dann nacheinander jeweils eine dazu - kommt man auch zu einem Gewinn. Dieser ist aber geringer als das von Dir eingesetzte Kapital aus den vorherigen Malen. Da nützt auch eine Progression nichts. Die Wahrscheinlichkeit eines Nichtansteigens der Kurve in der Normalverteilung beim jeweils gleichzeitigen Nachsetzen aller eingetroffenen Zahlenereignisse in einem gegebenen Zyklus (dann > 10 Mal) ist umso geringer, umso größer die Zahl der Gesamtereignisse des Zyklus wäre. Man kann dann von einer Nichtexistenz dieser Wahrscheinlichkeit des Nichtansteigens ausgehen - auch wenn man trotzdem die mathematische Wahrscheinlichkeit für ein solches Ereignis ausrechnen kann. Aber darum geht es bei meiner Antwort nicht: Insofern verhält sich Roulette ähnlich wie die Norddeutsche oder Süddeutsche Klassenlotterie, die damit wer-ben, das die große Mehrheit gewinnt. Aber was nützt es zu gewinnen, wenn man nur den Bruchteil des eingezahlten Kapitals wieder zurückbekommt? Das Tischlimit für Plein verhält sich insofern also so wie ein gekauftes Los bei der Klassenlotterie. Café
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paroli.de aktuell: Krieg der Giganten
topic antwortete auf Café's Nachtfalke in: Casinos und Spielbanken
@nunu Zur Wahl in Hessen: "Stellenausschreibung Im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport - Abteilung II Rechtsabteilung - ist ab sofort ein Dienstposten im höheren Dienst Referent/Referent in der Gemeinsamen Geschäftsstelle des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV und der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu besetzen. Eine Planstelle der BesGr. A 14 steht zur Verfügung. Auch eine Einstellung als Angestellter kommt in Betracht. Zu den Aufgaben gehören vor allem die fachliche Vorbereitung der Sitzungen des Fachbeirats Glücksspielsucht und die Umsetzung der Empfehlungen des Fachbeirats, die fachliche Beratung der Länder im Hinblick auf Sozialkonzepte der Glücksspielveranstalter und -vermittler sowie die Mitwirkung bei der Evaluation des Glückspiel-staatsvertrags. Der Aufgabenbereich umfasst auch die Entwicklung von Standards für Sozialkonzepte, die Überprüfung der Umsetzung und der Wirksamkeit der Sozialkonzepte sowie Mitwirkung bei deren Weiterentwicklung. In Frage kommen Bewerberinnen/Bewerber mit abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium, vorzugsweise in Sozialwissenschaften oder in Public Health, und mit Berufserfahrung in den Bereichen Wissenschaft/Gremienarbeit und/oder Verwaltung/Ministerien. Kenntnisse der Strukturen und Konzepte der Suchthilfe sind vorteilhaft. Sehr gute Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit, selbstsicheres Auftreten, große Zuverlässigkeit und ausgeprägtes Engagement, überdurchschnittliche Belast-barkeit sowie gewandte mündliche und schriftliche Ausdrucksweise werden vorausgesetzt. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männer wird gewährleistet. Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX) werden berück-sichtigt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her möglich, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle im vollen Umfang besetzt werden kann. Ihre Bewerbung richten Sie bitte innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige unter Angabe der Kennziffer 36/2008 an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Referat Z6, Friedrich-Ebert-Allee 12, 68185 Wiesbaden. Für weitere Informationen stehen Ihnen der Referatsleiter II 6, Herr Sievers (Tel. 0611/353-1673), sowie der Leiter des Personalreferats, Herr Drachsler (Tel. 0611/353-1582), zur Verfügung." aus: Die ZEIT vom 28. August 2008, S. 71 Café -
D-C-A: Drittel-Chancen-Analysator
topic antwortete auf Café's Cicero in: Kommerzielle Roulette Systeme und sonstige gewerbliche Angebote
Die e-mail-Adresse ist: Café -
Deutsches Stochastik Forschungs-Institut
ein Thema hat Café erstellt in: Kommerzielle Roulette Systeme und sonstige gewerbliche Angebote
Vor einem dreiviertel Jahr erhielt ich ein Angebot eines sogenannten "Deutschen Stochastik Forschungs-Institut" in Stuttgart, das einen "Drittel-Chancen-Analysator (D-C-A)" anpries. In einem Schreiben vom 26. Mai 2008 an mich hiess es: "Der D-C-A ist ABSOLUT GEWINNSICHER - das garantieren wir Ihnen schriftlich!" Argumentiert wurde mit Hilfe von 20 erfolgreichen Casinobesuchen, wobei die ausgesuchten Casinos verschiedene waren. Also konnten die Permanenzen auch verkaufsträchtig gemischt worden sein. Darüber hinaus wurden 1.000.000 mit 26.776.081 Coups aus einem Zufallsgenerator als Nachweis für den Erfolg des angebotenen Systems angepriesen. Dann noch die üblichen Nutzererfolge mit entsprechenden Zuschriften, wieviel sie angeblich gewonnen hätten. Leider waren die Nachnamen nur mit dem Anfangsbuchstaben eingetragen, so dass man gar nicht die behaupteten Zuschriften nachprüfen konnte. Bezeichnend war, dass die Unterschriftgeber dieses Anschreibens angebliche "Dr. Arno Herlitzer" und "Dr. Hermann Schäfer" waren. "Herlitzer" erinnert an die Herstellungsfirma "Herlitz" in Berlin. Auf der CD-ROM "Telefonbuch Deutschland 1999" gab es aber nicht einmal einen "Herlitzer". Auch in der Datenbank "Deutsche Nationalbibliothek", die Pflichtexemplare von Dissertationen erhält, ist auch kein "Dr. Arno Herlitzer" eingetragen. So ist schleierhaft, wer dieser "Dr. Arno Herlitzer" überhaupt ist. Ähnliches ist hinsichtlich des "Dr. Hermann Schäfer" anzumerken, wobei "Schäfer" erst einmal vertrauenserweckend ist - aber nur für seine Schafe. Ein Schreiben meinerseits mit der Aufforderung doch bitte einen Nachweis über ihre Identität zu erbringen blieb unbeantwortet, so dass ich die geforderten EUR 380,00 nie für das versprochene System ausgab. Ihre Dissertationsthemen konnten die Anbieter auch nicht angeben. Auch die Gewerbeanmeldung in Kopie für das "Deutsche Stochastik Forschungs-Institut ", Liebknechtstraße 33, D-70565 Stuttgart wurde mir nicht zugesandt. Wer weiss Näheres über das sogenannte "Deutsche Stochastik Forschungs-Institut"? Hat jemand Erfolg mit dem angeblichen System "Drittel-Chancen-Analysator (D-C-A)"? Café P.S.: Angeblich gäbe es ein 30% Gewinnüberschuss. -
Milliardenumsatz mit illegaler Zockerei...............
topic antwortete auf Café's D a n n y in: News & Gerüchte
Ich habe noch etwas zum Thema "Legalität" und "Illegalität" gefunden: Im "Mannheimer Morgen" vom 10. Mai 2008, S. 5 heisst es: "Verwaltungsgericht: Glücksspielstaatsvertrag verletzt Europarecht Staatliches Monopol wankt Freiburg. Das staatliche Monopol auf Sportwetten verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg gegen Europarecht. Auch nach dem seit Jahresanfang geltenden Glücksspielstaatsvertrag bestünden im Südwesten erhebliche Defizite bei der Eindämmung von Spielleidenschaft und Wettsucht, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil. Weil das Staatsmonopol nur gerechtfertigt sei, wenn es 'kohärent und systematisch' zur Begrenzung der Wettleidenschaft beitrage, sei die EU-Dienstleistungsfreiheit verletzt. Damit hat erstmals ein baden-württembergisches Gericht den neuen Staatsvertrag in einer Hauptsacheentscheidung für europarechtswidrig erklärt. Bundesweit haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte juristische Zweifel an dem Vertragswerk geäußert und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg angerufen. Das Freiburger Gericht gab vier privaten Spielvermittlern Recht, denen das Regierungspräsidium Karlsruhe die Vermittlung von Sportwetten an Anbieter in Malta und Österreich untersagt hatte. Das Gericht bezieht sich auch auf das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006, wonach ein staatliches Glücksspielmonopol an strenge Vorgaben geknüpft ist. Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kündigte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim an. Dichtes Netz an Annahmestellen Baden-Württemberg unternimmt aus Sicht der Verwaltungsrichter derzeit zu wenig zur Eindämmung der Wettleidenschaft. Die Zahl der Annahmestellen sei seit dem Verfassungsgerichtsurteil nur geringfügig auf 3656 gesunken; dies sei ein dichteres Netz als bei den Postfilialen. Eine Obergrenze dafür sei nicht festgelegt. Außerdem sind 500 private Spielvermittler registriert. Die Glücksspielaufsicht sei mit nur zwei Personen beim Regierungspräsidium (RP) 'minimal ausgestattet' - was ein RP-Sprecher gestern umgehend bestritt. lsw .......................................................................... I Urteil 16.4.08; Az: 1 K 2683/07, 2063/06, 2066/06 u. 2052/06" -
Milliardenumsatz mit illegaler Zockerei...............
topic antwortete auf Café's D a n n y in: News & Gerüchte
@Danny Zwischenzeitlich habe ich noch einen Zeitungsartikel zur Frage von Legalität und Illegalität gefunden. Er wurde von Geb-hard Rehm, 2006:Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg sowie Lehrbeauftragter an der Universität München, verfasst. Er wurde am 18. August 2006 auf Seite 2 der Süddeutschen Zeitung verfasst: "Außenansicht Legale Volten zum eigenen Nutzen Das Verbot privater Wettbüros dient offiziell dem Kampf gegen die Spielsucht, tatsächlich nützt es den Finanzministern Dem in Gibraltar ansässigen privaten Sportwettenanbieter bwin (früher: betandwin) ist die rote Karte gezeigt worden: von einem Schiedsrichter, der in Personalunion Gegenspieler ist. Pünktlich zum Auftakt der Fußballbundesliga untersagen die zuständigen Bundesländer dem Trikotsponsor von Werder Bremen und 1860 München unter Berufung auf das staatliche Wettmonopol die Geschäfte hierzulande und versiegeln zahlreiche Wettbüros. Während sie ihr ungewohnt einträchtiges Handeln mit dem Kampf gegen Spielsucht, Betrug und Manipulation begründen, geißeln Wettbetreiber und viele Kom-mentatoren die Maßnahme, weil diese in Wahrheit nur die Staatseinkünfte aus dem Wettmonopol schützen solle. Es geht um viel Geld: milliardenschwere Wettgewinne, Steuereinnahmen, Sponsorengelder, Breitensportförderung. Der Spiel- und Wettindustrie werden - auch dank Internet - riesige Potenziale bescheinigt, die, abgesehen von den Monopol-einnahmen der öffentlichen Hand, nunmehr an Deutschland vorbeizufließen drohen. Darüber hinaus steht der Konflikt aber auch stellvertretend für grundlegende politische und ökonomische Zielkonflikte: Individualismus oder Paternalismus? Wett-bewerb oder Monopol? Arbeitsplätze um jeden Preis? Wenn sich der erste Pulverdampf verzogen hat, wird die Stunde der Gerichte schlagen, denn die Wettanbieter werden sich ihrem Schicksal nicht fügen. Den Ausschlag wird geben, inwieweit ein staatliches Wettmonopol mit deutschem Verfassungs-recht (die meisten Wettanbieter verfügen über Lizenzen anderer EU-Mitgliedstaaten) vereinbar ist. Bereits 1999 und vor allem 2003 (Italien betreffend) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Begründungspfade vorgezeichnet; das Bundes-verfassungsgericht folgte in einer im März 2006 ergangenen Entscheidung zum bayerischen Lotteriegesetz. Das Angebot von Sportwetten steht grundsätzlich unter verfassungsrechtlichem und europarechtlichem Schutz. Die Monopolisierung des Wettangebots zugunsten des Staates greift in diese Rechte ein. Da Grundrechtseinschränkungen nicht beliebig zulässig sein können, muss die öffentliche Gewalt bestimmte Standards erfüllen. Diese als Verhältnismäßigkeitsprinzip bekannten Stan-dards hat das Bundesverfassungsgericht bereits in den fünfziger Jahren entwickelt. Der EuGH hat sie übernommen und vier Kriterien entwickelt, an denen die Einschränkung europarechtlicher Grundfreiheiten zu messen ist. Danach muss geklärt sein, dass eine Beschränkung aus zwingenden Erwägungen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist; dass sie in nichtdis-kriminierender Weise angewendet wird; dass sie geeignet ist, die Verwirklichung des durch sie verfolgten Zieles zu errei-chen; und die Beschränkung darf nicht über das zur Zielerreichung Notwendige hinausgehen. Der Kampf gegen Spielsucht und der Schutz vor Betrug, nicht jedoch die Förderung von Staatseinnahmen - selbst bei de-ren gemeinnütziger Verwendung - erfüllen nach Ansicht beider Gerichte grundsätzlich das erste Kriterium. Hier aber liegt zugleich einer der größten Schwachpunkte des Staatsmonopols, denn in Deutschland wurden bis März 2006 kaum wirksa-me Maßnahmen zur Verhinderung von Spielsucht ergriffen. Im Gegenteil wurde das staatliche Wettangebot Oddset aggres-siv beworben, Wetten wurde als sozial adäquate Tätigkeit vermarktet. Das Bundesverfassungsgericht hat darum einen ra-dikalen Kurswechsel bis Ende 2007 eingefordert. Allerdings ist zu bezweifeln, dass der EuGH bei einer Fristsetzung ähnlich großzügig wäre - hat er doch die gleichen Prinzi-pien schon vor drei Jahren klar formuliert, ohne dass die Bundesländer daraus die Konsequenzen gezogen hätten. Von ei-nem 'kohärenten und systematischen System zur Begrenzung der Wettätigkeit' kann jedenfalls zwischen 2003 und heute in Deutschland nicht die Rede sein. Auf 'Bewährungsfristen' zur Beseitigung einer unzulässigen Grundfreiheitsbeschränkung wird man beim EuGH vergeblich hoffen. Allerdings wäre es nicht das erste Mal, dass deutsche Behörden die einschlägige EuGH-Rechtsprechnung zu lange unbeachtet gelassen haben. Zumindest in Sachen DocMorris und Niederlassungsrecht für Apotheken scheint man aus Schaden klüger geworden zu sein. Zwar ist das deutsche System nicht diskriminierend, weil inländische und ausländische private Anbieter gleich schlecht behandelt werden (siehe Kriterium Nummer 2), doch ist an der Eignung des Staatsmonopols zur Bekämpfung der Spiel-sucht (Nummer 3) zu zweifeln, weil Spieler in Zeiten des Internet unkontrollierbar ins Ausland ausweichen können. Aller-dings kann kein Verbot das inkriminierte Verhalten vollständig verhindern. Es genügt also, dass ein Monopol zur Be-kämpfung der Spielsucht nicht völlig ungeeignet ist - was zu bejahen wäre. Der zweite und letzte wichtige Angriffspunkt für die Anwälte der Wettbetreiber ist darum die Erforderlichkeit des Monopols (Nr. 4). Das gilt insbesondere europarechtlich, weil der EuGH den Mitgliedsstaaten zwar verbal, nicht aber in der Sache einen derart weiten Ermessensspielraum einräumt, wie ihn das Bundesverfassungsgericht zuzugestehen bereit war. Er prüft recht genau, über welche milderen Alternativen ein Mitgliedsstaat verfügt. Während das Bundesverfassungsgericht sich im Wesentlichen auf die korrekte Handhabung durch den Gesetzgeber verließ, gab der EuGH 2003 nicht umsonst zahlreiche Hinweise für in diesem Zusammenhang zu prüfende Einzelfragen mit auf den Weg. Das deutsche System sähe bei nahezu allen diesen Gesichtspunkten schlecht aus - schon weil die ausländischen Konzessionäre einer strikten Kontrolle durch ihren Heimatstaat unterliegen und Betrug wirksam auch gegenüber privaten Anbietern bekämpft werden kann. Es ist zudem min-destens überraschend, dass man ein Staatsmonopol für das mildeste Mittel hält, Spielsucht zu bekämpfen, im Kampf gegen Nikotin- und Alkoholabhängigkeit indes auf die Wachsamkeit von Einzelhandel und Wirten setzt. Verfassungsrechtlich können die Bundesländer also gerade noch bestehen, wenn sie sich jetzt richtig gegen das Wetten ins Zeug legen. Europarechtlich sieht es dagegen düster aus. Statt auf dem Staatsmonopol zu beharren, sollten die Ministerprä-sidenten die Privaten in eine ausgewogene, europarechtskonforme Lösung einbeziehen - schon um horrende Schadenser-satzansprüche zu vermeiden. Im Duell vor dem EuGH werden sie sonst kläglich scheitern. Wetten?" Soweit der Artikel von Mitte des Jahres 2006. Zwischenzeitlich versuchen politische Kräfte in Deutschland Stimmung gegen das Glückspiel zu machen. Die von Danny zitierte Forschungsstelle gehört dazu. Von der Leyen gehört indirekt auch dazu, in dem sie die Internet-Industrie für den sie politisch betreffenden Bereich auffordert, bestimmte Internet-Seiten auf den Index zu setzen. Dies ist auch mit dem Online-Roulette möglich, weshalb der Nachweis so wichtig ist, das Roulette eben kein Glückspiel (Arno Bergmann) ist. Roland Koch hält lediglich den Mund, bis er gewählt ist. Nach dem Verfasser des obigen Artikels sieht die Durchsetzung eines staatlichen Monopols im Glückspielsbereich schon deshalb schlecht aus, weil weder die Nikotin- noch die Alkoholabhängigkeit entsprechend eingeschränkt wird. Letztere Einschränkung würde breitere Bevölkerungskreise betreffen und nicht vermittelbar sein. Bei der ganzen Glückspieldiskussion geht es - wie der Author oben schon meinte - in Anbetracht der gegenwärtige politi-schen Konstellation in Deutschland um die Alternative von Paternalismus und Individualismus, was ja eigentlich im Wider-spruch zur Leitlinie der Merkel-Regierungserklärung steht: "Mehr Freiheit wagen." Es erinnert ein wenig an "Neusprech". In der Realität werden - auch künstlich - Spannungszustände zur politischen Instrumentierung kreiert und fixiert, propagan-distisch wird aber eine ganze andere Realität als Realität verkauft. Bemerkenswert ist, mit welcher Vehemenz dies in Deutschland durchgezogen wird. Das zeigt eigentlich, das noch andere Motive hinter dieser politischen Agenda stehen: Es geht um die Kontrolle des Alltags. Café -
Milliardenumsatz mit illegaler Zockerei...............
topic antwortete auf Café's D a n n y in: News & Gerüchte
@Danny Ich möchte auf einen Zeitungsartikel in der Süddeutschen Zeitung vom 13. Oktober 2006, S. 21 aufmerksam machen. Dort hieß es: "Brüssel kritisiert Glückspiel-Monopol Brüssel (AFP) - Die EU-Kommission verschärft die Gangart gegen staatliche Glückspiel-Monopole: Nach Deutschland und sechs weiteren Staaten eröffnete die Kommission nun auch gegen Frankreich, Österreich und Italien ein Vertragsverlet-zungsverfahren wegen der 'Diskriminierung' privater Wettanbieter. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das deutsche Wettmonopol für zulässig erklärt, allerdings eingeschränkt, dass der Staat das Monopol 'konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten' müsse. Dies kritisierte EU-Kommissar McCreevy nun: 'Ein Mitgliedstaat kann sich nicht darauf berufen, den Zugang der Bürger zu solchen Angeboten beschränken zu müssen und die Bürger zugleich anregen, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen.' " Das bedeutet nichts anderes, als dass die EU-Kommission nur das totale Spielverbot in Deutschland akzeptieren würde. Dies entspricht aber nicht dem "natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung" (auch eine juristische Formulierung), der sich dann ja andere Kanäle suchen würde. Also wird dann der Europäische Gerichtshof letztendlich über Legalität oder Illegalität des Betriebs von europäischen Online-Casinos in Deutschland entscheiden. Bis dahin gibt es Rechtsunsicherheit. Aber wegen dieser Rechtsunsicherheit kann es ja nicht sein - sozusagen im vorauseilenden Gehorsam -, dass der Spieler einseitig die Last der Illegalität trägt. Die Gebietskörperschaft "Bundesrepublik Deutschland" mitsamt ihren Gebietskörperschaf-ten "Bundesländer" hat ja selbst Souveränitätsrechte über Bundestag und Bundesrat an die Gebietskörperschaft "Europäische Union" abgegeben. Wenn also die unterschiedlichen Gebietskörperschaften uneins in der Kompetenzzuständigkeit aufgrund von Überschneidung einzelner Hoheitsrechte sind, ist es unbillig, den natürlichen Personen, aber auch den Wettanbietern als Juristische Personen die Verantwortung der öffentlich-rechtlichen juristischen Personen "Europäische Union", "Bundesrepublik Deutschland" und die jeweiligen "Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland" für die Frage von Legalität oder Illegalität von Glückspielen ausserhalb der konzessionieren Casinos zu übertragen. Insofern ist es bis zur Klärung dieser Rechtsfrage auch unbillig, die Internet-Wirtschaft unter Druck zu setzen. In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten (Spieler). Die Meinung des EU-Kommissars McCreevy ist auch nachvollziehbar: Wie heisst es in der deutschen Radio-Wer-bung? "Glückspiel kann süchtig machen." Also: Möglicherweise - es ist ja vieles möglich - verursacht die Betätigung im Glücksspiel eine Sucht, aber trotz dieser Möglichkeit werben wir: Kommen Sie zu uns! Geben Sie Ihr Geld bei uns aus! Möglicherweise werden Sie bei uns süchtig! Wir warnen davor. Die Verantwortung für die Verursachung der Spielsucht durch uns tragen aber Sie. Wenn Sie süchtig werden, sperren wir Sie. Dann müssen Sie die Entzugserscheinungen ertragen. Sie sind ein sozialer Outcast, weil wir Sie sperren können - je nach Belieben. Durch das Sanktionsmittel "Sperren" verfügen wir über die Definitionshoheit, was Sucht ist. Und in einer "geclearten" Gesellschaft hat dies nicht nur beim "Spielen" Konsequenzen, sondern strahlt darüber hinaus. Café -
Hallo Wenke, ich verweise auf den Beitrag von Mike32 vom 26. Mai 2004, 9:34 Uhr in dem Unterforum "als deutsche im online casino". Es hat sich durch den Staatsvertrag nichts geändert. Warum also eine Selbstanzeige, wenn Beweise gar keine Beweise wären? Café ::!::
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@henry_hl Ich habe das eigentlich nur geschrieben, damit jemand das Vorwort noch einmal überprüft. Sollte das zitierte Urteil des Landgerichts Frankfurt tatsächlich immer noch wirksam sein, ist die Argumentation des Gl cksp elstaatsvertrags zumindest in Hinblick auf Roulette hinfällig. Die Einschränkungen gelten ja nur für Gl spiele. Veröffentlichte Urteile kann man beim Gericht bestellen, so dass man mehr als nur ein Buchzitat in der Hand hat. Soweit ich mich erinnere, wird im Vorwort auch ein Aktenzeichen angegeben. Café
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@Roulette neulingEine kritische Bewertung verschiedener auf dem Markt befindlicher Spielsysteme bietet das Buch vonBergmann, ArnoMöglichkeiten der Gewinnoptimierung beim RoulettespielFrankfurt am Main 1994Es gibt auch noch eine neuere Ausgabe aus dem Jahr 2000 o.ä.Das Buch ist über Fernleihe erhältlich.Interessanterweise wird im Vorwort das Landgericht Frankfurt zitiert, das bei der Bewertung des Roulettespiels von einem Geschicklichkeitsspiel ausgeht. Da das Verfahren nicht in die nächste Runde gegangen ist, müsste es eigentlich geltendes Recht sein - "Der Staat tritt aus sich selbst heraus.". In Hinblick auf die zahlreichen Spielbank-Sperren des Sachsen müsste demnach auch etwas an dieser Einstufung dran sein. Café ::!::
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@spider 10cent Minimum scasino Bestätigung des Anbieters per e-mail 10cent Minimum goldbet Bestätigung des Anbieters per e-mail 1 cent Minimum roulette69 Bestätigung des Anbieters per e-mail Café Internetadressen entfernt......Nachtfalke mit Hinweis auf die Editierbestimmungen des Roulette-Forums v. 14.Dez`.'08
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paroli.de aktuell: Krieg der Giganten
topic antwortete auf Café's Nachtfalke in: Casinos und Spielbanken
@Interessierten Selbstkontrahierende arbeitssüchtige Gebietskörper besuchen arbeitssuchende Suchtbeauftragte zwecks Untersuchung flüchtiger Spielsüchtiger, um sich über den nichttolerierbaren Geruch der Sucht für den Kuchen des sich komplementärlegitimierenden und kontrahierungszwangsverweigernden Fresssüchtigen beraten zu lassen. Früher stank der Käse noch correct. Spüren, spüren, spüren, spüren, spüren finden sie im Kashoki der Vergesellschaftung. Clear. A., Ab., Abs., Abst., Absti., Abstin., Abstine., Abstinen., A........! Gefunden. No money, no war. War's das? Kontrolle des sich ängstigenden Beobachters. Freiheit. Stattlich anerkannt. In welchen suchenden Gestaden? Welcher träumende Suchtdatentraum? Während der Kontrolle? Von selbst. Das nennt man Magie. Sozusagen ein magischer Moment der Sucht. Zu untersuchen. Der Duft. Welch' eine präemptive Versuchung! Die Kontrollsucht oder der Kontrollduft? Es könnte ja sein. Also beschäftigen wir uns damit, auch wenn es nicht eintritt. Das wird gigantisch sein. Oh' dieses Gefühl! Intensiv! Die Nüstern saugen es unersättlich auf. Deren Gebietskörper strahlen ihre gefühlten Bewohner ab. Damit das Spiel von neuem beginnt. Das nennt sich Suchtpotential einer geatmeten Gemeinde. Import. Verarbeitung. Export. Nicht ins Ausland. Das ist wirr. Postmodern. Naja, die Post ist verkauft. Jedenfalls die Filialen. § 181 BGB läßt grüßen. Ein Volk, eine Nation, ein Internet, eine Sucht. Ohne Post. Besuch. Versuchen wir es! Café -
System " Multiplus Garant "
topic antwortete auf Café's roulette-achim in: Kommerzielle Roulette Systeme und sonstige gewerbliche Angebote
@baerenmarke Wie man mit Quersummen ein System basteln will, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Physisch erzeugte Zufallszahlen bewirken jedenfalls kein solches Ungleichgewicht, das man für ein System ausnutzen kann. Durch den Zufallsgenerator erzeugte Zufallszahlen hängen aber wohl von der Art des Zufallsgenerators ab, so daß auch hier kein verläßliches System erkennbar ist. Zunächst müßte man Spezialist für derartige Zufallsgeneratoren werden, um dann die Quersummen für die Entwicklung eines Systems nutzen zu können. Eine solche von mir geprüfte Zahlenreihe hatte zwar Erfolg, aber der Aufwand einer Programmierung schien mir dann doch zu groß und das Ergebnis zu ungewiß, nachdem die physisch erzeugten Zufallszahlen nicht das gewünschte Ergebnis brachten. Jedenfalls kann ich nur wegen des Erfolges eines geprüften Systems anhand von heimisch erzeugten Zufallszahlen noch lange nicht auf einen Erfolg mit Zufallszahlen hoffen, die von einem externen Zufallsgenerator erzeugt wurden. Das ist ja auch der Grund, warum kommerziell angebotene Syste-me nicht funktionieren, auch wenn es mit 10 Mio. Zufallszahlen mit noch soviel technischen Raffinessen geprüft wurde. Die entscheidende Frage bei dem von Dir gedachten System mit Quersummen ist: Gibt es eine systemische Ungleichgewichtigkeit im Zufallsprinzip selbst, die selbst bei unterschiedlichen Zufallsgeneratoren wirkt? Wenn nun anhand der unterschiedliche Funktionsweisen der einzelnen Zufallsgeneratoren eine Ungleichgewichtigkeit festge-stellt werden könnte, können dann aber wohl auch andere Zahlenzusammenhänge für die Entwicklung eines System aus der Ungleichgewichtigkeit genutzt werden. Jedenfalls ergibt sich beispielsweise aus der mathematisch errechneten Verteilungshäufigkeit von vier Quersummenzahlen in Höhe von ca. 69,76 % nach durchschnittlich insgesamt vier Malen auch ein entsprechender Verlust auf der Gegenseite. Eigent-lich nicht viel anders wie auch bei den Einfachen Chancen. Nur eben anders strukturiert wegen der anderen Chancenart. Und die Zero führt dabei sowieso ins Minus. Falls Dich Dein Weg noch einmal in das Roulette-Forum führt - andere Umstände, anderer Zeithaushalt, andere Interessen -, wäre es doch allgemein interessant, wie Du Dir das eigentlich als Mathematiker mit den Quersummen gedacht hattest? Café -
Ich wollte etwas als Info zur Geschichte der Spielbank Berlin mitteilen: Sie befand sich früher im Europa-Center. Gruß Café
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@Coach2004 Coach2004 - also Du - hat am 3. Juni 2008 um 12:41 Uhr sich zu diesem Thema geäußert. Danach hat die Gerichtsbarkeit in Lüneburg den Aufbau eines Online-Casinos erlaubt. Da das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist, überlegt das Land Niedersachsen dagegen Berufung einzulegen. Ob dies tatsächlich geschehen ist, ist mir nicht bekannt. S.a. Casinoland.de und Sunny72 in diesem Forum Hinsichtlich des von mir zitierten Online-Casinos ist mir der Name noch eingefallen: eurogrand.com. Dort steht in der Geschäftsbedingung 13., daß das herrschende Recht des Gerichts von London sei. Damit ist die EU zumindest von eurogrand.com betroffen. Die in den anderen Geschäftsbedingungen von eurogrand.com hinsichtlich der durch die nationale Gesetzgebung gemachten Einschränkungen in Bezug auf die Zulässigkeit von Spielen in dem jeweiligen Land findet insoweit für Deutschland eine Einschränkung, da ja britisches Recht für das Online-Casinos eurogrand.com und dem Spieler in Deutschland gilt. Insoweit wäre von Interesse, herauszufinden, ob es ein uneingeschränktes Spielrecht für Spieler in Großbritannien gibt. Insofern ist die Wirksamkeit des deutschen Staatsvertrages beschränkt. Zumal die Spielhallen gar nicht durch diesen erfaßt werden, stellt sich die Frage, für wen der deutsche Staatsvertrag überhaupt gemacht worden ist. Auch dies ist keine Rechtsauskunft. Café
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@danny Aus Deutschland ist generell spielen in ausländischen OC's verboten, soweit ich weiß, hat aber nix mit 'm CC oder so zu tun, sondern mit uns'rem neuen Glücksspielstaatsvertrag. Für den int'ressiert sich 'n OC kaum, im Gegenteil, 's flattert trotzdem Werbung schriftlich (!!!!!!!!!!) in's Haus............................ Der Staatsvertrag räumt die Möglichkeit ein, Banküberweisungen zu unterbinden, so daß die öffentliche Verwaltung Einfluß auf Kontakte zu ausländischen Anbietern nehmen kann. Soweit ich diesen verstanden habe, kann er lediglich deutschen und physisch anwesenden ausländischen Anbietern auf deutschem Territorium Online-Casinos unterbinden. Die Ausnahme macht aber wohl Niedersachsen in Zukunft - so ein Kommentar aus dem Forum. Laut den Geschäftsbedingungen eines Online-Casinos wird auf die nationale Gesetzgebung bei der Frage der Erlaubnis des Spielens verwiesen. Gleichzeitig steht jedoch in denselben Geschäftsbedingungen, daß der Gerichtsstand in London sei. Großbritannien ist jedoch ein EU-Land, so daß dies wiederum die Möglichkeiten der Einflußnahme der nationalen Gesetzgebung bzw. ihre Wirksamkeit einschränkt. Jedenfalls wird dies wohl entsprechend EU-Recht so ausgehen wie mit den Wettbüros, über die sich die deutschen Kommunen ja auch aufregen. Entsprechende Verfügungen seitens der Kommunen sind jetzt vor Gericht und das dauert erst einmal. Da jedoch hinter den Klagen viel Geld steht, wird das Ganze wohl beim Europäischen Gerichtshof landen. Bis dahin ist das Ganze vermutlich erlaubt. Jedenfalls kann ich keinen Unterschied zwischen den Wettbüros und einem Online-Casino sehen. Man kann also verstehen, warum das "Volk" von Irland den Vertrag von Lissabon abgelehnt hat: Er schränkt die nationalen Gesetzgebungen noch weiter ein. So ist das Ganze auch mit den Wettbüros, die ihren Hauptsitz und damit Gerichtsstand dort haben, wo sie nach nationaler Gesetzgebung erlaubt sind. Vielleicht hilft ja diese Einschätzung, die keine Rechtsauskunft ist, anderen Ihr Handeln einzuschätzen. Café :kotz:
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Wie soll ich als Politologe unpolitisch sein?