hallo Ragnard ich hab das schon vor längerer zeit mal mit den Mondanwälten besprochen ... genau darum geht es, um die Verletzung der AGB, und um sonst gar nichts. Was @sachse da seit Jahren schwurbelt, sind nur "Schutzbehauptungen" weil er sauer ist, dass ihm nicht ´ne Extrawurscht gebraten wird . Die AGB aller deutschen Casinos schliessen nämlich aus, das Casino in einen Geschicklichkeitsspiel-Anbieter umzufunktionieren. Niemand ist verpflichtet einem einzelnen Geschäftspartner auf Verlangen ein Geschäft anzubeiten, das er allen anderen nicht anbieten möchte. Mit "fehlendem Kontrahierungszwang " so wie sachse sich diesen Begriff zurechtgelegt hat, hat das absolut nichts zu tun. Es wäre ja völlig skurril, wenn man jemand dazu zwingen könnte, den Kunden Geschäftsbeziehungen anzubeiten, die für den Anbieter unweigerlich einen Verlust bedeuten. Ganz davon abgesehen, dass das Casino verpflichtet ist, Geldwäsche und ähnlichen Geschäften, die dem Zweck dienen, Steuerverpflichtungen zu umgehen, entgegenzuwirken. Deswegen kann es Geschicklichkeitsspieler daran hindern die AGB zu verletzen, indem es ihnen einfach zur Auflage macht, vor Abwurf zu setzen. (so geschehen im Fall C.K. in Bayern). Willkürliche Rauswürfe kann man ohne weiteres einklagen, da das Casino selbstverständlich nicht berechtigt ist, jemanden willkürlich (Vgl. Grundgesetz) rauszusetzen, d.h. man kann dann das Casino zwingen den Rauswurf-Grund zu nennen (z.B. Hässlichkeit) und - wenn es kein berechtigter ist - einklagen, dass es einen wieder einlässt. @sachse ist eben - weil er nicht richtig Roulette spielen kann - ein trainierter Schummel- und Verstellungskünstler - und in dieser Beziehung hier im Forum der Schwurbelmeister. (Man kommt nicht so schnell dahinter, weil er alles so anstellt, dass es ganz locker und natürlich wirkt) MondAgent