Jump to content
Roulette Forum

jensxxl

Member
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

jensxxl's Achievements

Newbie

Newbie (1/14)

  • First Post
  • Week One Done
  • One Month Later
  • One Year In

Recent Badges

  1. Nein. §123 BGB bezieht sich auf die Abgabe einer Willenserklärung im Rahmen eines Vertragsabschlusses. Darüber hinaus - selbst wenn §123 BGB infrage käme, dann auch §133 BGB: "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften." Amüsant war die Frage aber schon.
  2. So ist es, nach jedem Spiel wird neu ermittelt, wobei aber die gesetzten Zahlen des einen Spiels schon zum Vorlauf des nächsten zählen (außer bei Tischwechsel, Spielunterbrechung,...).LG DanDocPeppy Ich würde die TvS nicht neu ermitteln, sondern beibehalten. Somit gelangt man nicht so schnell in höhere Progrssionsstufen.
  3. Die Wahrscheinlichkeit den ersten Satz zu gewinnen, beträgt 6/37 (16,22%). Sprich 31/37, um im ersten Satz nicht zu gewinnen. Erst im zweiten Satz zu gewinnen, würde bedeuten, dass ich den ersten Satz verliere (31/37) und dann erst gewinne (6/37): 31/37 * 6/37 = 186/1369 (13,59%). Den dritten Satz zu gewinnen, bedeutet den ersten Satz zu verlieren (31/37), den zweiten Satz zu verlieren (31/37) und den dritten zu gewinnen (12/37): 31/37 * 31/37 * 12/37 = 11532/50653 (22,77%). Den vierten Satz zu gewinnen, bedeutet den ersten Satz zu verlieren (31/37), den zweiten Satz zu verlieren (31/37), den dritten Satz zu verlieren (25/37) und den vierten zu gewinnen (18/37): 31/37 * 31/37 * 25/37 * 18/37 = 432450/1874161 (23,07%). Alle vier Sätze zu verlieren, bedeutet analog 31/37 * 31/37 * 25/37 * 19/37 =456475/1874161 (24,36%). Addiert man alle Wahrscheinlichkeiten, erhält man 1 bzw. 100% Wenn man also mit 24,36 -iger Wahrscheinlichkeit verliert, gewinnt man logischerweise mit 75,64 -iger Wahrscheinlichkeit. Das sieht doch gut aus, oder?
×
×
  • Neu erstellen...