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mondfahrer

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Alle erstellten Inhalte von mondfahrer

  1. hu ::!:: hu ! für heute : 52 Stücke auf ROT 6 Stücke auf ZERO mondfahrer
  2. hu ::!:: hu D a n n y ! lass Dir von altervorsorge Dein Handtäschchen nicht klauen !!!!!!!!!!!!!!! er ist nur neidisch , weil er nicht so schlau war wie Du , sich kostenlos eins zu besorgen !!!!!!!!!!!!!!!! Wenn Du willst, dass Dir keiner Dein Handtäschchen klaut ,das Dir ein lieber Onkel geschenkt hat, dann hör´ lieber auf Onkel BGH als auf Onkel UNBEKANNT ! mondfahrer
  3. hu ::!:: hu D a n n y ! also heute Nacht war´s mir doch etwas zu spät, um noch weiter auf die erlaubte Verwendung von Geburtstagsgeschenken einzugehen, und im Schlaf wirste Dein gestriges Geburtstagsgeschenk ja wohl nicht verzockt haben ... also ich nehm´mal an, dass Du die gestrige Geburtstagskohle bis jetzt noch nicht verbraten hast . Deswegen zur Beruhigung - vielleicht nutzt´s ja was - hier noch ´nen kleinen Kommentar, was der BGH zur Verwendung von Geburtstagsgeschenken, verbotenem Glücksspiel usw. sagt . Laut BGH sollste bestraft werden, wenn ´mer Deine Glücksspielsucht illegal ausnutzt, um Dir Kohle wegzunehmen und wenn Du Dich an diesem illegalen Glücksspiel beteiligst. Ein Geburtstagsgeschenk ist aber keine Kohle, die ´mer Dir wegnehmen kann, bevor ´se Dir gehört. Was anderes wäre der Fall, wenn Du das Geburtstagsgeschenk abholst, dann verkaufst , dafür Kohle bekommst, die Du nicht zum kaufen ´nes Handtäschchens verwendest sondern wenn Du dann die aus dem Verkauf resultierende Kohle benutzt, um Dich an einem illegalen Glücksspiel zu beteiligen. Wenn Dir diese Kohle - die ´mer Dir vorher geschenkt hat - unter Ausnutzung ´ner Spielsucht illegal entzogen wird, dann bist Du natürlich ausgenutzt. Also wär´s vielleicht das Beste, sich lieber Handtäschchen von der Kohle zu kaufen ... Sich ein Handtäschchen vom geschenkten Geburtstagsgeld zu kaufen, ::!:: wär´wohl besser, es sei denn ´mer mag keine Handtäschchen ... mondfahrer
  4. hu ::!:: hu altersvorsorge ! nach Berichtigung des Schreibfehlers hast Du Deine Ruhe. Hier nochmal der Satz , berichtigt, auf Hochdeutsch : ich lege keinen Wert auf Ketten mondfahrer
  5. hu ::!:: hu altersvorsorge ! zu spät , zu spät, wir sind hier im Kripo-Thread , die Rasterfahndung ist längst angelaufen, also jetzt keine rückabwickelnden Verschleierungsversuche bitte. Strafmildernde Geständigkeit ist jetzt gefragt. Wo also war Dein Einsatzort ? - Nach eigener Angabe bist Du unschuldig, somit besteht also kein Grund, Deinen NAMEN, DEINEN BERUF UND DEINEN ARBEITGEBER hier für jeden Paroli-Leser sichtbar zu nennen ! mondfahrer p.s. Herr Sachse aus Leipzig hat schliesslich auch kein Problem damit, seine Daten öffentlich zu nennen, also warum nicht auch Du ...
  6. hu ::!:: hu Palu ! Du kennst Dich ja anscheinend richtig gut aus in München. Mir ist jetzt aber wieder eingefallen, wie die Stelle mit den Wohnwagen hiess, nachdem ich mir einen Stadtplan besorgt habe - es ist schon einige Jahre her , und es war auch nicht in Moosach, sondern die Stelle mit den Wohnwagen nennt sich "Lustheim" . Ich hatte paar mal im LG München was zu tun und bin mit dem PKW von Norden nach München eingereist, wobei ich an der Stelle mit diesen Wohnwagen vorbeikam, wobei die Besitzerinnen auffällig leicht bekleidet waren, trotz kalter Witterung, und ausserdem ein paar "runters" herumliefen ...Vom Mond aus lässt sich Münchens Infrastruktur i.Ü. nicht so genau aufklären. Mich würde nun aber interessieren, wo genau av als "Abgeordneter" in München-Moosach beschäftigt gewesen sein könnte. Hast Du zufällig eine Ahnung, ob da irgendwelche Behörden ansässig sind ? - Bis jetzt habe ich dort lediglich ein etwas größeres Polizeirevier ausfindig gemacht . av schweigt sich ja bisher - ohne es zu begründen - aus bezüglich seiner konkreten Person, so dass wir nun womöglich auf die Methoden der Rasterfahndung zurückgreifen müssen, um ihn zu identifizieren ... Der absolute Hammer wäre es ja, wenn er sich aös Polizeibeamter entpuppt , der andere Bürger zu Straftaten anstiftet und womöglich in diesem Polizeirevier in München-Moosach einquartiert gewesen wäre - hältst Du das für möglich ? mondfahrer
  7. doppelt, gelöscht
  8. hu ::!:: hu D a n n y das war ja schon fast 5 vor 12 ! s´ Mondgekrakel sollt´ ´mer aber schon lesen, wenn ´mer nicht am Geburtstag verhaftet werden will !!!!!!!!!!!!!!!!!!! ja , ausnahmsweise , weil heute der 20.12. is , jedenfalls auf´m Mond ... tja, jetzt wird´s kompliziert, weil´s Erdgekrakel vom Gesetzgeber eben kompliziert is ` Also ´mer muss das Geburtstagsproblem theoretisch mondrechtlich angehn, und das funktioniert so : 1. Wenn die Online-Zockerei in den akribischen OC´s illegal ist, kannste gar nicht spielen, denn es kommt kein Vertrag zustande, weil alles sittenwidrig und jede Vereinbarung deswegen unwirksam ist also gar nicht existiert. Weil deswegen gar kein Vertrag da ist, haste auch am Geburtstag nicht gespielt und kannst also nicht wegen Spiels am Geburtstag verurteilt werden. Weil´s Spiel gar nicht existiert, spielts auch keine Rolle ob das nicht existierende Spiel ein legal nicht existierendes oder ein illegal nicht existierendes Spiel is ... denn ein nicht existierendes Spiel is garnix, also weder legal noch illegal. ´Ne Bratpfannenschwingung ist ja auch kein Spiel am Geburtstag , also ist ´ne Bratpfanne kein illegales Glücksspiel. Du kannst also auch nicht wegen illegalen Spiels verurteilt werden, wenn Du eine Pfanne schwingst. Ausser Du haust die Pfanne ´´nem UNBEKANNT.1 über die Rübe ... Da Du gar nicht gespietl hast, haste auch nicht mit Kohle geschwungen, gebraten oder gespielt, d.h. die Kohle bzw. der Bonus gehört Dir überhaupt nicht. Wenn Du später doch Kohle auf dem Konto hast, dann ist das in Wirklichkeit ein Geschenk , das von Ausländern auf Dein Konto, den Fundort, eingezahlt wurde.Und die Verlierer der Fundsache können nun versuchen, wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" einen Chargeback durchzuführen, wenn ´se nachträglich der Meinung werden, dasse das Geburtstagsgeschenk doch lieber wieder zurück haben wollen... 2. Wenn das OC-Spiel illegal is´, was Du ja voraussetzt, kannste gar nicht spielen, weil ja alles nur virtuell ist , Es geht also gar nicht darum, ob Du mit der Kohle spielen darfst, sondern ob Du die Kohle verheizen darfst ...... ´s virtuelle Spielen ist übrigens nicht verboten,da der Gesetzgeber nirgendwo geschrieben hat, dass sowas verboten ist.Schliesslich hat der Gesetzgeber ja auch nicht verboten, dass Du Geburtstagsgeschenke annimmst ... 3. ´s Rätsel ist aber jetzt immer noch, warum Blondie verurteilt wurde, obwohl mer wegen legalem Spiel nicht verurteilt werden kann und wegen nicht existierendem illegalem ebenfalls nicht .................................. mondfahrer
  9. hu ::!:: hu altersvorsorge ! also dazu kann ich jetzt nix sagen, aber wie lang haste denn da Beamtenurlaub geschoben ? - München Moosach - is´das nicht die Gegend, wo auch die ganz vielen Wohnwagen stehen mit bunten Laternen drinnen, die von ganz vielen runter vom Sofas bewacht werden ? mondfahrer p.s. ich bleib aber lieber hier oben, weil hier oben in der Kripoabteilung find´ichs viel lustiger
  10. mondfahrer

    Systemidee

    hallo sachse ! hach, also wenn so im Durchschnitt die Hälfte der Zahlen 300-400 mal wegbleibt, dann wär ich aber ganz schnell auch dabei ... mit unfuglichem gruß mondfahrer
  11. hu ::!:: hu sachse ! es könnten aber auch statt 100 ein paar mehr sein, zum Beispiel 100.000 aus der geheimen Verbrecherdatei des BKA, die av vor kurzem erwähnte. Wenn die an av weitergegeben wurde und er hat die ganzen Beschwerdemails in seiner womöglichen Funktion als "Roulette-IM" elektronisch abgefangen und anschliessend gelöscht, dann muss ´mer sich ja über nix mehr wundern, wenn nix im Casino ankommt ... mondfahrer
  12. hu ::!:: hu Monopolis ! also von Platz 1 war garnix die Rede ! Du hast immer von Einern gesprochen, und davon hab´ich eindeutig mehr ! -Jedenfalls gestern und heute, soviel ich weiss ... @Wenke ::!:: jaja, aber nur die faulen , die ´mer zum Wetten ausserhalb vom Mond benutzt. - hab´mich aber gefreut, dasses wenigstens einer mal gemerkt hat ... entschuldige mich ja auch sofort : die echten vom Tisch 3 behalt´ich lieber selber ... ja.- also um´s nochmal klarzustellen, ´s geht bei der Privatwette zwischen Moni und mir überhaupt nicht um ´nen Preis sondern darum, wer insgesamt die meisten Einer hat. Und das bin heute nun mal ICH ! ( 3 Einer mehr !) ja. @Moni jetzt schon ? - ich dachte, das mit der Betonhaftung geht erst am 1. Januar so richtig los . mondfahrer
  13. hu ::!:: hu altersvorsorge ! es war ein projektiver Test zu Ermittlungszwecken im Auftrag der mondischen Gedankenpolizei ! mondfahrer
  14. hu ::!:: hu für heute : 169 Stücke auf ROT 7 Stücke auf ZERO mondfahrer
  15. hu ::!:: hu altersvorsorge ! hier geht es aber nicht um können sondern um dürfen. "Dürfen" nur, sofern es nicht strafbar ist ... mondfahrer p.s. werden Deine täglichen Beiträge während der Arbeitszeit eigentlich vom Steuerzahler finanziert ?
  16. hu hu ! für heute : 65 Stücke auf ROT 7 Stücke auf ZERO mondfahrer
  17. hu hu altersvorsorge ! neues von der mondischen Justiz : Im Zusammenhang mit der Klärung verschiedener Fragen, die im Zusammenhang mit der Frage zu sehen sind, warum Blondie verurteilt wurde, gibt Dir die mondische Gedankenpolizei Gelegenheit zur Stellungnahme. Die mondische Gedankenpolizei wünscht, dass Du zu folgendem Text , den der Deutsche Bundestag veröffentlicht hat, Stellung nimmst : Leistungen an Mitglieder des Deutschen Bundestages: Vorsorge für Altersbezüge Eingereicht durch: Diana Neumann am Mittwoch, 28. November 2007 Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Zukunft für ihre Altersbezüge selbst Vorsorge treffen müssen. Begründung: Angesichts der wachsenden Unsicherheit zukünftige Rentenzahlungen betreffend, klingt es beinahe zynisch, wenn die Abgeordneten ihre Altersbezüge jetzt bereits nach einem Jahr als Abgeordnete erhalten. Die andauernde Aufforderung der Politiker an das Volk, für das Alter selbst Vorsorge zu treffen, lässt in der Bevölkerung den gerechtfertigten Wunsch entstehen, dass ihre Staatsführung mit gutem Beispiel vorangeht. Das monatliche Grundeinkommen eines Politikers sollte unantastbar bleiben, wenn es nebenbei keinerlei Verdienstmöglichkeiten gäbe ( z.B. Posten in versch. Aufsichtsräten). Ist das nicht der Fall, sollten die vom Volke gewählten Personen nicht eben dieses Volk auch noch schröpfen, in dem sie sich aus Steuergeldern einen schnellen schönen Lebensabend finanzieren lassen. Erhält man jetzt bereits nach einem Jahr, statt früher nach acht Jahren als Abgeordneter die vollen Bezüge, könnte der Verdacht aufkommen, dass der vorgebliche Einsatz für Deutschland, nur und ausschließlich der Bereicherung der eigenen Taschen dient. Um dem vorzubeugen, sollten die Damen und Herren Abgeordneten der Bevölkerung ein Beispiel geben und fortan ihre Altersvorsorge selbst finanzieren. Quelle : www.bundestag.de mondfahrer
  18. hu hu Gunthos ! klar, warum sollte ´mer noch hingehen, wenn sie nix auszahlen ... das stimmt allerdings , dass der Bankräuber in seiner Gier dann möglicherweise völlig ausrastet und dann das Geballere erst richtig eskaliert. Wenn da schon einer mit einem Gewehr hereinspaziert kommt ( eine etwas ungewöhnliche Waffe für einen Banküberfall), dann weiss natürlich keiner, was ihm sonst noch alles einfällt. Was mir allerdings völlig schleierhaft ist : Warum konnte er in videoüberwachten Räumlichkeiten entkommen ? In Bad Wiessee war doch z.B. zu Zeiten des alten Casinos der ganze Parkplatz und teilweise auch die Zufahrtswege videoüberwacht usw. Es gäbe doch relativ einfache technische Möglichkeiten, um solche Fluchten zu verhindern, z.B. wenn der Täter um aius dem Gebäude zu kommen durch 2 hintereinanderliegende Panzerglastüren durch muss, die man bei Bedarf automatisch verschliessen kann. (In Irrenhäusern wird das glaube ich auch so gemacht ) Dann sitzt er buchstäbölich im Glashaus bis er dort von den grünen Männchen befreit wird und die Gäste können sich dann amüsieren ... mondfahrer
  19. hu altersvorsorge ! hier noch die bereits angekündigte Einstellungsverfügung der MOSTA vom 13.12.2007 : Auszug aus der Beiakte 1 ... EINSTELLUNGSVERFÜGUNG v. 13.12.2007 : Das strafrechtliche extraterritoriale Ermittlungsverfahren gegen UNBEKANNT.1 wegen des Verdachts der Rechtsbeugung wird eingestellt. Gründe : Dem Beschuldigten lag zur Last , entsprechend dem in Deutschland geltenden Recht das Recht gebeugt zu haben, indem er vorsätzlich das Gesetz verletzt hätte unter Begehung eines vorsätzlichen Delikts nach § 263 MOSGB (weitgehend entsprechend § 263 STGB) . Darauf, ob UNBEKANNT.1 schuldig ist im Sinne einer Verletzung des § 263 STGB kommt es vorliegend nicht an, da die Ermittlungen der MOSTA ergaben, dass sich UNBEKANNT.1 im Zeitpunkt der Tat in B aufgehalten hat. Bei der Subsumption sind daher gem. § 444 STGB Wertmaßstäbe zu berücksichtigen, wie sie in der Justiz in B. üblich sind, insbesondere insoweit sie von den Wertmaßstäben Deutschlands in der Rechtssprechung in B. abweichen. Dies ergibt sich daraus, dass entsprechend § 666 MOSTGB bei der Subsumption unter den Straftatbestand "Rechtsbeugung" analog der Rspr. des BGH (Deutschland) sowie des BVerfG (Deutschland) in den folgenden beiden Entscheidungen vorzugehen ist , wobei Bezug genommen wird auf die nachfolgend zitierten Kernaussagen in diesen beiden Entscheidungen. Diese Entscheidungen betrafen die Rechtsfrage, ob es regelmäßig als "Rechtsbeugung" gilt, wenn ein Richter in der DDR in einer gerichtlichen Abstimmung für ein Todesurteil stimmt. a) BGH, Urteil vom 16. 11. 1995 - 5 StR 747/ 94; LG Berlin b) BVerfG, Beschluss vom 12. 5. 1998 - 2 BvR 61/ 96 Zitat 1 (BGH) : Ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege kann dabei, nicht zuletzt mit Rücksicht auf den im Rechtsstaatsprinzip und speziell auch in Art. 103 Abs. 2 GG verankerten Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, nur bei offensichtlichen Willkürakten seitens der DDR-Justiz bejaht werden. Die Entscheidung des Amtsträgers muß sich - abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden Fällen von Einzelexzessen - bei Zugrundelegen des für die Beurteilung maßgeblichen Rechts der DDR und unter Berücksichtigung der im SED-Staat herrschenden, von rechtsstaatlichen Grundsätzen abweichenden Wertvorstellungen als unerträgliche Menschenrechtsverletzung darstellen. Als notwendige Konsequenz aus der speziellen Regelung für eine eingeschränkte strafrechtliche Verantwortung ist auch Richtern der DDR die "Sperrwirkung" des Rechtsbeugungstatbestandes zuzubilligen. Das Recht der DDR darf mit Rücksicht auf das Prinzip des Vertrauensschutzes, auch im Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG, nicht nach einer am Grundgesetz orientierten Auslegung interpretiert werden; sonst würde das Handeln eines Täters an ihm fremden Maßstäben, nämlich denen eines Rechtsstaats und seiner Wertordnung, gemessen werden Zitat 2 (BVerfG) : Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 244 StGB/ DDR führt durch die einschränkende Auslegung des Rechtsbeugungstatbestandes dazu, daß die dienstliche Tätigkeit von Richtern und Staatsanwälten der DDR nur dann von der Strafvorschrift erfaßt wird, wenn im Einzelfall allgemein anerkannte Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet wurden (vgl. BVerfG a. a. O., Umdruck S. 13 f.). Bei einer Rechtsbeugung in der Form grausamen und überhöhten Strafens handelt es sich um eine unerträgliche Menschenrechtsverletzung. Dies kann auch für die Zeit vor dem Beitritt der DDR zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) vom 19. Dezember 1966 nicht zweifelhaft sein. Das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafen ist bereits in Art. 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 beschlossenen Fassung enthalten. Wenn der Bundesgerichtshof annimmt, daß der Erklärung jedenfalls insofern ein hohes Maß an rechtlicher Bedeutung zukomme, als sie den Willen der Völkergemeinschaft, Menschenrechte zu verwirklichen, und den ungefähren Inhalt dieser Menschenrechte zum Ausdruck bringe (vgl. BGHSt 40, 241 [246 ff.]), ist dies nicht zu beanstanden. Unter Berücksichtigung dieser Rspr. des BGH (Deutschland) sowie des BVerfG(Deutschland) musste das Verhalten des Beschuldigten UNBEKANNT.1 nach bayerischen Maßstäben beurteilt werden, d.h. nach solchen Maßstäben, wie sie auch in B, üblich sind und im Mondarchiv aktenkundig sind. So kommt es beispielsweise nach der auf dem Mond aktenkundigen Aussage eines in einem größeren südbayerischen Gericht amtierenden Richters "hier jede Woche vor", dass Rechtsfehler einer bestimmten Qualität , wie beispielsweise der Rechtsfehler , dass ein Richter vorsätzlich entgegen der Zivilprozessordnung sein eigenes Urteil nach erfolgter Urteilsverkündung selbst wieder aufhebt und den Fehler im vollstreckbaren Titel vorsätzlich rechtswidrig als "Schreibfehler" deklariert, nachdem er feststellte , dass er grob fahrlässig ein rechtsfehlerhaftes Urteil erlassen hatte, das nach den gerichtsbekannten Vorschriften der ZPO nur nach Einlegung eines Rechtsmittels wie Einspruch oder Berufung aufgehoben werden darf. Und zwar darf er dies nach den der MOSTA vorliegenden Akten, sofern ansonsten entweder er selber oder der Staat für die finanziellen Folgen seines Fehlurteils haften müsste, d.h. entweder die Staatskasse oder seine Privatkasse andernfalls unerwünscht finanziell belastet würde. Eine vorsätzliche Verletzung der ZPO ist in solchen Fällen erkennbar praktisch, um den durch den Richter verursachten finanziellen Schaden auf eine Partei abzuwälzen und damit entweder die Staatskasse oder die Privatkasse des Richters zu entlasten. Es ist aus all dem sowie aus statistischen Überlegungen der MOSTA zu schliessen, dass ein Richter in B. mit Einverständnis der zuständigen Staatsanwaltschaft zu solchen Zwecken auch täuschenn und lügen darf ohne dadurch eine Rechtsbeugung zu begehen. Da UNBEKANNT.1 an solchen für B. geltenden Wertmaßstäben zu messen ist - die ähnlich wie die Wertmaßstäbe in der DDR deutlich von den Wertmaßstäben in einem demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland abweichen - musste das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingestellt werden. Es ist hervorzuheben, dass eine mutmaßliche - also noch nicht erwiesene - Trickserische Verurteilung Blondies zu einer Bewährungsstrafe zuzüglich einer Geldstrafe in keinem Falle eine Grausamkeit im Sinne der oben zitierten Rspr. des BGH bzw. des BVerfG darstellt und dass mit Rücksicht auf die Ergebnisse der umfangreichen Ermittlungen der MOSTA davon ausgegangen werden muss, dass UNBEKANNT.1 nach in B. üblichen Wertmaßstäben gemessen nicht im Sinne einer Rechtsbeugung entschieden hat. Um eine Rechtsbeugung im Sinne des MOSTG i.V.m der MOSTPO zu begehen, hätte UNBEKANNT.1 Blondie mindestens zum Tode verurteilen müssen. Dies ist nach den Erkenntnissen der MOSTA 1 keineswegs der Fall. gez. MOSTA 1 mondfahrer
  20. hu hu ipsi ! offen gesagt glaube ich nicht, dass sie irgendwelche Konsequenzen ziehen sondern dass sie es einfach fahrlässigerweise auf einen weiteren Überfall ankommen lassen. Ich werde jedenfalls so schnell nicht mehr dort spielen . Einigermaßen sicher würde ich mich erst fühlen, wenn ich wüsste, dass sie neben anderweitigen Massnahmen zumindest das Kassenpersonal anweisen, dass zur Vermeidung von Geiseldramen den Wünschen des Täters nach "Auszahlung" nachzukommen ist. mondfahrer
  21. hu hu ! für heute : 117 Stücke auf ROT 39 Stücke auf PAIR 39 Stücke auf PASSE 7 Stücke auf ZERO 6 Stücke auf 13 mondfahrer
  22. hu hu Palu ! den hier finde ich schon weniger mager um nicht zu sagen aufschlussreich : Das Personal ist in Sicherheit hinter Panzerglas , nix kann passieren , aber die Gäste lässt man auf dem Boden zappelnd darauf warten , was nun unternommen wird (offensichtlich NIX). Offensichtlich war das Wichtigste für den Gastgeber, dass das Casino nix auszahlt . Das nenne ich "gute Bewirtung der Gäste" ... Merkwürdig auch, dass nichts auf video aufgezeichnet ist, zumal sich das Casino in einer Fussgängerzone (Schmuckgeschäfte usw.) befindet , direkt gegenüber dem Casinoeingang eine Bank usw.. . so dass man eigentlich von einer erhöhten Alarmbereitschaft in einer solchen Umgebung ausgehen sollte. Also ich werde dieses Casino jedenfalls nach diesem Bericht so schnell nicht mehr besuchen, jedenfalls nicht bevor die Sicherheit des Gastes gewährleistet ist, auf die dieses Casino ja offensichtlich keinen Wert legt. Natürlich könnte ich im kugelsicheren Astronautenanzug erscheinen, aber dann werde ich natürlich sofort rausgeschmissen . mondfahrer
  23. hu hu Palu ! wie schon gesagt, ich kann mir sehr gut vorstellen, welche Art von Unverschämtheit Du meinst, war allerdings nur hin und wieder mal in G. und dann hauptsächlich mit KG beschäftigt (wobei ich keine Chevals setze) , so dass ich auf solche Vorgänge nicht besonders geachtet habe, zumal ich mich an anderen südbayerischen Orten bereits an alle möglichen Unverschämtheiten allmählich "gewöhnt" hatte .Beim Thema "Schikanen " und "unglaubliche Unverschämtheiten" fällt mir da gerade auch etwas ein , was ich mal von einer Ausländerin erfuhr : Ihre Tochter , Jura-Studentin in Südbayern, war nicht getauft und wollte als bekennende Heidin keine Kirchensteuer bezahlen. Die amtliche Reaktion : Da jeder getauft ist und normalerweise katholisch ist , wird sie zwangsweise als katholisch eingetragen (wir auf dem Mond nennen dieses Verfahren "Zwangskatholisierung" )und zugleich für beweispflichtig erklärt, nicht getauft zu sein, d.h. sie wird so lange zwangsweise als katholisch behandelt und muss so lange Kirchensteuer bezahlen wie sie nicht den Beweis erbracht hat, dass sie nicht getauft wurde. @ sachse : Ein nicht vorhandener Kontrahierungszwang mag in diesem Fall dazu geführt haben, dass sich das Casino auf eine "unbeschränkte" Vertragsfreiheit mit Erfolg berufen konnte, was jedoch nicht heisst, dass das automatisch immer so ist. Wenn Du z.B. das Casino begrüßt : "huhu, ich bin Atheist" und das Casino daraufhin erklärt : " Weil Sie Atheist sind, lehnen wir es ab , mit Ihnen einen Spielvertrag zu schliessen" dann wird das Casino im Falle eines Rechtsstreits auch ohne Kontrahierungszwang sehr schlechte Karten haben und gezwungen werden, einen Spielvertrag mit Dir abzuschliessen. Es gibt im Arbeitsrecht entsprechende Entscheidungen, nach denen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellen muss, obwohl er sich normalerweise willkürlich aussuchen kann, wen er einstellt und wen nicht.Analoges gilt auch im Mietrecht für den Abschluss von Mietverträgen etc. Es ist dann nur die Frage, ob sich im Einzelfall der Aufwand lohnt zu klagen. mondfahrer
  24. hu hu Palu ! exakt so, nur wissen es leider viel zu wenige Spieler. Andererseits glaube ich, dass es vorteilhaft war zu gehen. Sie hätten Dich nämlich ansonsten gemobbt und ausserdem hättest Du "zufällig" verloren und Dich vermutlich schwarz geärgert . Es bleibt einem eigentlich gar nichts anderes übrig als "freiwillig" zu gehen, wenn sie beschlossen haben, dass sie einen "weg haben wollen". Dass dort kein video zur Verfügung stand, ist völlig lächerlich, denn in Garmisch sind seit mindestens 7 Jahren (nach dem Umbau) überall Vidocameras installiert ( wenn ich mich recht erinnere haben sie das seinerzeit sogar in ihrer Reklame erwähnt) . Ich kann mir die Behauptung des Gegenteils nur so erklären, dass entweder das video gelöscht wurde, oder es sich mit dem video auch so verhielt nach dem Motte "da war nix" . Diese Art von Einwirkung , d.h. einhellig und demonstrativ "da war nix" zu erklären, notfalls ein paar mal hintereinander einem den Spruch ins Hirn zu pflanzen, obwohl jeder es sehen konnte, dass da was war, gilt auf dem Mond übrigens als "Gehirnwäsche" - egal ob sich das "da war nix" in einer Spielbank abspielt oder im Gerichssaal... Vielleicht hast Du einfach zu oft gewonnen, und das hat sie dann eben gewurmt. mondfahrer
  25. hu hu Csiyes, sachse ! mag sein, aber die Klimakatastrophe könnte trotzdem die Karriere eines jeden Berufsspielers für die Zukunft äusserst zweifelhaft erscheinen lassen, fall ihr nicht rechtzeitig entgegengewirkt wird. Eine fortgesetzte weltweite Temperaturerhöhung würde allmählich dazu führen, dass ein entspanntes Roulettespiel wahrscheinlich nur noch in unbekleidetem Zustand durchgeführt werden könnte, was eindeutig gegen die Kleiderordnungen in deutschen Casinos verstößt . Eine Berufsausübung in bekleidetem Zustand wäre in Deutschland wegen Überhitzungsgefahr ohne erhebliche Gesundheitsgefährdung nicht mehr möglich, so dass alle Berufsspieler auf ausländische FKK-Casinos ausweichen müssten - und zwar ohne Erlaubnis einer deutschen Behörde ! Diese Berufsspieler könnten nirgendwo auf der Welt mehr vor einer Verfolgung wegen illegaler Berufsausübung sicher sein, so dass dieser Beruf höchstwahrscheinlich allmählich aussterben würde. mondfahrer
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