Gemäß §§ 286 Abs. 1, 280 Abs. 1 und 2. BGB ist der Schuldner verpflichtet, Mahnkosten zu zahlen. Aber wie verhält sich das bei einer Forderung, die ohnehin nichtig ist? C&B erhebt 25 Euro Gebühr für die Lastschrift, 7,50 Gebühr Mahnkosten, die sind doch einklagbar?