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Marco76

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  1. Es wäre sicherlich sehr ergiebig, wenn du etwas mehr Details preisgeben würdest. Zum Beispiel wer geklagt hat, um wie viel es ging, und so weiter. Musst ja keine Namen nennen, bzw. kannst xy als Platzhalter nehmen.
  2. Gemäß §§ 286 Abs. 1, 280 Abs. 1 und 2. BGB ist der Schuldner verpflichtet, Mahnkosten zu zahlen. Aber wie verhält sich das bei einer Forderung, die ohnehin nichtig ist? C&B erhebt 25 Euro Gebühr für die Lastschrift, 7,50 Gebühr Mahnkosten, die sind doch einklagbar?
  3. Hallo Leute, dieser Thread hier ist sehr interessant, ich habe ihn aufmerksam verfolgt. Mich wundert jedoch, dass noch keiner die Gebühren angesprochen hat. Was macht ihr denn mit den Gebühren, die Inkasso oder Firstgate erheben, wie zum Beispiel diese 25 Euro Gebühr für die Rücklastschrift?
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