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Westostfale

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Alle erstellten Inhalte von Westostfale

  1. Es hat jedenfalls die Aum Shinrikyo nicht von dem Giftgas-Anschlag in Tokyo abgehalten. „In einem Konzept im Tantra Vajrayana, das Asahara poa nennt, werden die Geister der Toten durch geheime Riten, die auf der Kraft des Gurus beruhen, in einen höheren Zustand versetzt. Die Verabsolutierung dieser Kraft kann dann zu der perversen Logik führen, dass wenn eine Person von niedrigen spirituellem Status von einem Jivan Mukta ermordet wird sich das Karma von ersterem verbessert, so dass der Mord eine gute Tat wird. Es wäre nicht überraschend, wenn eine solche Auffassung insgeheim in der Aum-Sekte gelehrt wurde.[46]“ – Susumu Shimazono: In the Wake of Aum. The Formation and Transformation of a Universe of Belief. In: Japanese Journal of Religious Studies. Vol. 22, Nr. 3/4, 1995. (Zitiert nach Wikipedia, Stichwort "Aum-Sekte"). Im Gegenteil sollte gerade durch die Morde das Karma der Ermordeten verbessert werden. WTF... Darüber hinaus hat die Tatsache, dass sie zu einem großen Teil Buddhisten sind die Japaner nicht von Gräueltaten insbesondere gegenüber Chinesen (Nanking), Koreanern ("Trostfrauen") und generell Kriegsgefangenen abgehalten. Man kann sich jedes Wertesystem zurechtbiegen oder ignorieren, wenn man unbedingt will.
  2. Das heißt Isotoniker! Wenn schon falsch, dann aber auch richtig!
  3. Damit wollte ich verdeutlichen, dass die Hypothese eines Schöpfers (oder "Absenders") mindestens genau so viele Fragen aufwirft wie sie beantwortet. Das Problem, wie etwas sein kann, ohne aus etwas anderem entstanden / erschaffen worden zu sein, besteht auch dann. Nur auf der nächsten Stufe. Für viele ist das jedoch einfacher zu glauben, da wir uns vom Universum eine jedenfalls so genaue Vorstellung machen können, um zu wissen, wie unwahrscheinlich es ist, dass das Universum "einfach so" da ist oder sich quasi selbst erschaffen hat. Dass die dazu entwickelte Alternative Universum + Schöpfer noch viel unwahrscheinlicher ist, fällt vielen deshalb nicht auf, weil man sich von diesem Schöpfer keine Vorstellung macht - und auch nicht machen darf!! "Du sollst Dir kein Bild von mir machen!" Latürnich nich...bei dem Versuch müsste einem sofort auffallen, dass was nicht stimmt. Mag ja sein, dass das Universum und seine Entstehung und die des Lebens nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit sehr unwahrscheinlich sind. Aber es ist wie mit einer 30er Serie auf den EC: Wenn sie einmal eingetreten ist, ändert die Anfangs äußerst geringe Wahrscheinlichkeit ihres Erscheinens nix daran, dass sie erschienen ist. Mit anderen Worten: Am wahrscheinlichsten ist es für mich, dass es keinen Gott gibt. Ich lebe mein Leben in der Annahme, dass es sowas nicht gibt.
  4. Dieses spezielle Produkt ist darüber hinaus so kompliziert konstruiert, dass eine umfangreiche Bedienungsanleitung dringend geboten gewesen wäre. Die wurde aber nicht mitgeliefert. Auch das ist ein Mangel ("Ikea-Klausel").
  5. Haftbefehl wär mir jetzt persönlich nicht so wichtig. Ich hätte da allerdings diverse Gewährleistungsansprüche. Vor allem die begrenzte Haltbarkeit des Produkts sowie die nur eingeschränkt mögliche Nachbesserung bei Mängeln sind problematisch. Den Schöpfer des Schöpfers kriegen wir über die Verletzung der Aufsichtspflicht dran. Strafrechtlich wäre an eine Mittäterschaft über die Organisationsherrschaft des Obergottes zu denken...
  6. *Seufz* Wenn wirklich alles einen "Absender" (wohl Kreationistensprech für Gott) braucht, dann schließt diese Notwendigkeit den Absender mit ein. Wer schuf den Schöpfer? PS: Und wenn es tatsächlich einen Gott gibt und er ein barmherziger, gütiger Gott ist, warum hat dann verdammt noch mal Borussia gegen Schalke verloren??
  7. Die Kugeln dort werden nicht geworfen, sondern abgefeuert.
  8. Also bisher waren mir nur deutsche Ärzte bekannt, die Organe zu eigenen Patienten oder gut zahlenden Dritten umgelenkt haben... Aber dass einer unter Paranoia leidet, heißt ja nicht, dass sie nicht doch hinter ihm her sind, nicht wahr?
  9. Das erinnert mich an den Spruch "Das Opfer hatte noch Glück im Unglück, nur einer der 30 Einschüsse war tödlich". Nix für ungut. Wenn es denn tatsächlich klappen sollte, umso besser für Dich.
  10. Genau, der Käpt'n isses in schuld
  11. Hmmmm...Marokko...Lamm-Couscous, Tajine, Bastilla und nicht zuletzt Seffa... :anbet2: Ömm, ach so, ja...ceterum censeo Zielwerfen geht nich (puh, gerade nochmal back to topic)...
  12. Sorry, bei 100% hast Du nur Mandelpulver (falls Du den Mandelanteil gemeint hast) und keine pâte d'amande. Das mit dem Bunyols ist aber keine schlechte Idee. Was auch nett ist: Honigmelone mit einem Muscat de Beaumes-de-Venise (ok, ok, für Dich ohne Serranoschinken).
  13. Doch, ist es. Aber das holen sich die Salzburger eher in Lübeck als die Lübecker in Salzburg. Aber was streite ich mich hier...mag das Zeug doch gar nicht...
  14. Die Rede war von Marzipan- und nicht Mozartkugeln. In Sachen Marzipan kann Salzburg sich nicht mit Lübeck messen.
  15. Nico, bisherige Reinkarnationen zählen nicht mit!
  16. Wie jetzt, Krawattenzwang für Dackel?
  17. Ich meine auch, dass der Mindesteinsatz bei zero nicht geteilt wird, selbst wenn er einen Betrag darstellt, der rein rechnerisch geteilt werden könnte. Soll heißen, wenn das Tischminimum 10 € ist und es kommt die null, gehen (beim American Roullette) die ganzen 10 € verloren und man bekommt nicht etwa 5 € zurück.
  18. Na dann hab ich auch noch zwei: Treffen sich zwei Beamte auf dem Behördenflur: "Na, kannste auch nicht schlafen?" Beamte werden nicht versetzt. Sie werden umgebettet.
  19. Hast Du nicht das Buchcover gesehen? Seit wann haben Atheisten Heiligenscheine?
  20. Nachtrag: Egal wäre es so oder so bei denen, die nach Abwurf setzen. Denn sie haben das gleiche Risiko, ob der Croupier nun einen Zielwurf versucht oder nicht.
  21. Hallo Starwind, würde ich auch so sehen. Skeptisch bin ich noch bei der abstrakt gewählten Zahl. Allerdings muss ja irgend eine Zahl erscheinen (anders als bei Manipulationen, bei denen niemand mehr gewinnen kann), so dass eine Gewinnchance (bei zufällig gewählter Zahl) noch besteht. Kleine Anmerkung noch: Der Croupier, der jemanden gezielt "wegdreht", wäre selbst Täter dieses Betrugs und nicht Erfüllungsgehilfe. Da warst Du glaube ich schon bei der zivilrechtlichen Haftung (des Casinos), da spielt das auch meiner Ansicht nach eine Rolle. Und da es sich eh nicht beweisen lässt, sollten wir es dabei belassen. Die Frage finde ich jedoch interessant (und hätte sie definitiv NICHT im Examen haben wollen).
  22. Nochmal: Es wäre der Croupier, der sich strafbar macht. Er nimmt den Einsatz an, er vertritt das Casino bei diesem durch konkludentes (stillschweigendes) Handeln geschlossenen Vertrag mit dem Spieler. Das kann er, auch wenn davon nichts im Arbeitsvertrag steht. Der gilt ja nur im Innenverhältnis und nicht gegenüber dem Kunden. Und dass Croupiers zur Entgegennahme von Einsätzen bevollmächtigt sind, ergibt sich ebenfalls aus der Natur ihrer Tätigkeit. Oder lässt Du Dir bei jedem Einkauf die Vollmachtsurkunde der Kassiererin zeigen? Der Croupier suggeriert Dir bei Entgegennahme des Einsatzes ebenfalls stillschweigend, dass Du an einem Glücksspiel teilnimmst, dessen Ausgang allein vom Zufall bestimmt wird. Wenn das falsch ist, weil der Croupier von vorneherein vorhat, das Ergebnis zu beeinflussen, täuscht er Dich. Diese Täuschung ruft bei Dir auch einen entsprechenden Irrtum hervor, der dazu führt, dass Du einen oder mehrere Jetons setzt (Vermögensverfügung). Sind die verloren, hast Du einen stoffgleichen Vermögensschaden erlitten. Der Croupier handelte in diesem Fall vorsätzlich und mit der Absicht, einen Dritten (die Spielbank/bzw. das Land) rechtswidrig zu bereichern. Er muss sich nicht selbst bereichern wollen! Und, ja, nach dieser Lesart beginge ein Croupier, der gezielt zugunsten eines bestimmten Spielers wirft, einen Betrug zulasten aller anderen Spieler. Der Vermögensschaden aller Spieler liegt in dem Verlust der GewinnCHANCE (ohne, dass sie hätten gewinnen müssen). Allerdings wäre das in der Tat wohl unmöglich zu beweisen (es sei denn, der Croupier wäre so blöd, damit vor Dritten anzugeben und das Gericht würde die Story vom zielwerfenden Croupier glauben). Das wäre allerdings mal was für ein Referendargutachten...
  23. Da bin ich mir nicht so sicher. Zielwerfen oder Wegdrehen (mal unterstellt, es ginge tatsächlich) zulasten der Spieler könnte ein Betrug sein. Denn dem Spieler wird suggeriert, dass er an einem reinen Glücksspiel teilnimmt, obwohl das Ergebnis tatsächlich vom Croupier bestimmt wird. Damit wird der Spieler um seine Gewinnchance gebracht, wenn der Croupier "gegen ihn wirft". In dem Fall dürfte das den Staatswanwlt schon interessieren. Und wenn man sich manche EInsätze (und vor allem auf Plein des zu erwartenden Gewinn) ansieht, wäre da im Falle einer Verurteilung schon einiges gefällig. Welcher Croupier wird so dämlich sein, so ein Risiko einzugehen? Vor allem, wenn es ihm persönlich überhaupt nicht nützt? Im Gegenteil verdient er doch hauptsächlich am Tronc. Den speisen aber nur Gewinne der Spieler. Wieso sollte der Croupier also einen Betrug zugunsten seines Arbeitgebers begehen, für den er am Ende - höchstwahrscheinlich - allein den Kopf hinhalten müsste und von dem er nicht profitiert?
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