Die Stechbretter sind ebenso legal, wie Röllchenlose, denn Sie enthalten nichts anderes. Grundsätzlich gilt: für die Veranstaltung einer öffentluchen Lotterie benötigen Sie zwar eine behördliche Genehmigung. Ausnahmen: eine Lotterie ist DANN nicht öffentlich, wenn sie innerhalb eines abgegrenzten Personenkreises stattfindet und der Veranstalter zu eben diesem Personenkreis gehört. Dieses ist bei einem Vereins der Fall, wenn die Verlosung unter den Mitglieder stattfindet oder bei einem Vereinsfest: hier dürfen auch geladene Gäste mitspielen. Beispiel: Der Schützen oder Faschingsvereins feiert sein Jahresfest, die teilnehmenden Personen -Mitglieder oder geladene Gäste- sind informiert, dass die
Tombola zu Gunsten der Vereinskasse durchgeführt wird. Dann handelt es sich um eine genehmigungsfreie Tombola oder Lotterie. Mehr darüber hier:
http://kneipen-tipps.de/stechbretter.html