
Alter Schwede
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Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Auch hier gewinnt oder verliert man mit 50% Wahrscheinlichkeit (abgesehen von der Null). 2- und 3-Serien werden für den Spieler problematisch. Er verpasst stets den 2. Treffer einer Serie und den 1. Treffer einer Intermittenz. Ebenso ist es mit Intermittenzen und Serien höherer Ordnung - alles schon durchgerechnet. -
Die Wahrheit über die Binomialformel
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Ach SOO. Ja das ist dann wirklich etwas anderes. Ach SOOOH, also doch nicht :-) -
Die Wahrheit über die Binomialformel - 2. Anlauf
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Nein, nicht unbedingt. Es geht darum die Vergangenheit wichtig oder unwichtig zu machen. Die Kausalität liegt umgekehrt. Wie meine Ausführungen zeigen, lässt sich die Wichtigkeit der Vergangenheit nur durch Progression beeinflussen, egal ob nach Gewinn oder Verlust. Und den großen Platzer kann man mathematisch nur verhindern, indem man eine Progression spielt bei der der Platzer extrem unwahrscheinlich ist ODER bei der man zwischen den Platzern mehr verdient, als der Platzer kostet. -
Die Wahrheit über die Binomialformel - 2. Anlauf
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Du kannst durch die Variation der aktuellen Einsatzhöhe die Vergangenheit wichtig oder unwichtig machen. Du kennst nur die Vergangenheit, die Zukunft kann keiner kennen. Beispiel: Du setzt das erste Mal 10 Einheiten. Das zweite Mal setzt du wahlweise 1 oder 100 Einheiten. Egal ob du beim ersten Mal gewonnen oder verloren hast, und ob du beim zweiten Mal gewonnen oder verloren hast, wenn du beim zweiten Mal 100 Einheiten setzt, machst du die Vergangenheit unwichtig und wenn du nur 1 Einheit setzt, machst du die Vergangenheit wichtig. Wenn du anstatt 1 Einheit 0 Einheit(en) setzt, machst du sie noch ein bisschen wichtiger. Wenn du eine verlustreiche Vergangenheit unwichtig machen willst, dann musst du deinen Einsatz erhöhen - da beißt die Maus keinen Faden ab. Umgekehrt gilt genauso: Wenn du eine gewinnreiche Vergangenheit wichtig machen willst, dann musst du deinen Einsatz erniedrigen. "Wartezeit" ist nichts anderes als eine Verringerung des Einsatzes um die maximal mögliche Verringerung. -
Die Wahrheit über die Binomialformel - 2. Anlauf
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Genau das habe ich doch schon einmal vorgerechnet. Link gefällig? -
Die Wahrheit über die Binomialformel
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Die mathematischen Werte sind nichts anderes als die Berechnung des Zufalls und seiner konkreten Ausprägung in den Schwankungen. Gehen wir mal Punkt für Punkt durch, zumeist herrscht hier ja Einigkeit zwischen uns. Auf ECs zu spielen befürworte ich, weil bekanntlich dort die Ausschüttungsquote höher liegt als bei den mehrfachen Chancen. Wir sind uns auch darin einig, dass allein der Marsch keine statistische Überlegenheit bringen kann. Du schreibst: „… plus der Spieltechnik (die schon im Gleichsatz zur Überlegenheit führen muss, sonst nutzt meiner Beurteilung nach auch keinerlei Progression)“ Das ist nicht möglich. Wenn du allein mit Marsch und Spieltechnik - ohne Progression - zur Überlegenheit kommen könntest, dann müsstest du mehr als 50,7 % richtig tippen. Wenn man das könnte, dann wäre der Zufall nicht der Zufall. Auch wenn man abwartet und beobachtet, bis z.B. die relative Häufigkeit einer Chance unter ihren Erwartungswert abzüglich der 3-fachen Standardabweichung liegt, und setzt dann auf diese zurück gebliebene Chance, so ist ihr Erwartungswert in den kommenden Coups trotzdem nur knapp 50%, so wie immer. Wer im statistischen Mittel häufiger als 50% trifft, hat eine PSI-Begabung – sagt der Main-Stream der Mathematiker. Es gibt eine winzige kleine Hintertür, die die Mathematik aber erst noch erarbeiten muss. Diese Hintertür bietet die Theorie der Fraktale. Es könnte sein, dass der Zufall immer selbstähnliche Strukturen erzeugt, die ein Mensch intuitiv erfassen kann. Das ist aber eine absolute Außenseitermeinung unter den Mathematikern. Du schreibst: „Ich wende zusätzlich noch ein gestückeltes Paroli an, um in geeigneten Situationen den Gewinn hoch zu treiben. Dies aber nicht kontinuierlich und stur.“ Gewinnprogression ist auch meiner Ansicht nach eine gute Spielweise. Der Stand aufgetragen gegen die Spiellänge ist dann mehr oder weniger eine Gerade „nach unten“, in den Minusbereich, hat aber immer wieder Zacken nach oben in den Plusbereich, an denen man aufhören kann, oder neu mit kleiner Einsatzhöhe beginnen. Aber dein Nachsatz „Dies aber nicht kontinuierlich und stur“ zeugt wieder von deiner PSI-Begabung. Ansonsten könnte man die Spielweise in mathematische Formeln fassen und würde im statistischen Mittel gewinnen, was eben laut Mathematik nicht möglich ist. Und wer diese PSI-Begabung nicht hat, der würde die Progression häufig zum falschen Zeitpunkt spielen. Du schreibst: „Also Vermeidung hoher Schwankungen ...“ Es geht IMMER nach unten. Die einzige Chance die der Spieler hat, das ist dem Verlauf des Spielstands Schwankungen aufzudrücken und im positiven Bereich den vergangenen Spielverlauf durch eine Verringerung seines Einsatzes und Risikos mehr Wichtigkeit zu geben. Wenn es dir gelingt hohe Schwankungen zu vermeiden, und trotzdem mit hoher Wahrscheinlichkeit immer mal wieder in den Plusbereich zu kommen, so kannst du dies einzig deiner PSI-Begabung zuschreiben. -
Die Wahrheit über die Binomialformel - 2. Anlauf
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40249 Permanenzen wurden darauf geprüft wieviel davon im 6. Coup noch keinen Wiederholer hatten. 27071 Permanenzen hatten noch keinen Wiederholer. 13178 Permanenzen hatten bereits einen 2er oder 3er oder 4er Ich habe dann die Permanenzen ohne Wiederholer isoliert und ausgewertet, wieviele davon den ersten 2er im 7. Coup produzierten. von den 27071 Permanenzen erzeugten 4156 einen ersten 2er. Oder ca. 15,35%. Bezogen auf die Ausgangsanzahl von 40249 Permanenzen sind es ca. 10,32% mit exaktem Treffer im 7. Coup Im 7. Coup sind noch 12882 Permanenzen ohne einen Wiederholer. Im 8. Coup erzeugen 4128 Permanzen ihren ersten 2er. Wiederum knapp 18% der betrachteten Permanzen Oder aber 10,26% aller Permanenzen. Im 8.Coup sind noch 18787 Permanenzen ohne einen Wiederholer Im 9. Coup erzeugen 3851 Permanenzen ihren ersten 2er Knapp 20,5% der betrachteten Permanzen Oder aber 9,57% aller Permanenzen ########## Ropro sagt: Das sind in den Coups 7 bis 9 exakt 12135 erste 2er. D.h. Weniger als es erste 2er in den ersten 6 Coups gab. Sven sagt (sinngemäß): Also habe ich Recht, denn die Treffer beziehen sich im Fall von 1-6 auf eine Strecke von 6 Ausspielungen, während sie sich im Fall von 7-9 auf eine Strecke von nur 3 Ausspielungen beziehen. Wird das berücksichtigt, dann erhält man auf der Strecke „1-6“ einen Treffer mit der Wahrscheinlichkeit 13178/40249 * 1/5 = 1 zu 15,3 während man auf der Strecke „7-9“ einen Treffer mit der Wahrscheinlichkeit 14936/27071 * 1/3 = 1 zu 5,4 hat. Anschließend werfen sich beide gegenseitig Nettigkeiten an den Kopf, ohne in der Diskussion weiter zu kommen. Nun kommt mein Hinweis, dass man die Trefferwahrscheinlichkeit nicht allein auf die zurück gelegte Spielstrecke beziehen darf, sondern immer auf die Anzahl der gekauften Lose beziehen muss. Ja, beim Roulette kauft man Lose, die mal gewinnen mal verlieren. Auf Plein gewinnt ein Los das 36-fache des Einsatzes – und jetzt bitte, bitte nicht wieder damit anfangen, dass man ja nur das 35-fache gewinnt und seinen Einsatz zurück erhält. Das sind verarschende Redewendungen der Casinos, um den Leuten das Abschätzen der Chancen zu erschweren. Man setzt auf der Strecke „1-6“ auf durchschnittlich 3 Zahlen, also gewinnt man auf einem Los mit der Wahrscheinlichkeit von 1 zu 45,8. Dagegen setzt man auf der Strecke „7-9“ auf durchschnittlich 7 Zahlen, also gewinnt man auf einem Los mit der Wahrscheinlichkeit von 1 zu 38,1. Gewinnen auf Plein kann man nur, wenn man mit eine Wahrscheinlichkeit besser als 1 zu 36 hat. Beide Fälle ( 1 zu 45,8 und 1 zu 38,1) sind deutlich schlechter als 1 zu 36, sogar schlechter als der Erwartungswert von 1 zu 37. Das kommt daher, weil wir Mehrfachgewinne nicht berücksichtigt haben. Werden die berücksichtigt, gewinnen alle Lose zwischen 1 und 9 ungefähr mit dem Erwartungswert von 1 zu 37, d.h. man verliert IMMER! Die EINZIGE Chance die man hat, ist seine Einsatzhöhe dem Spielverlauf anzupassen. Große Einsätze relativieren die Vergangenheit in die Unwichtigkeit, kleine Einsätze relativieren die Vergangenheit zu größerer Wichtigkeit. Und nach positivem Stand muss die Einsatzhöhe natürlich zurückgefahren werden können, d.h. wenn man mit einer Einheit gewonnen hat, hat man schlicht nur Glück gehabt, das sich genauso schnell wie es gekommen ist in sein Gegenteil umwandeln kann. -
Die Wahrheit über die Binomialformel - 2. Anlauf
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Meine Güte, ich helfe dir und du kapierst es nicht! Muss ich denn wirklich hier den Oberlehrer machen, oder kommt ihr selber drauf - du und Sven, warum ihr beide zugleich Recht und Unrecht habt? -
Die Wahrheit über die Binomialformel - 2. Anlauf
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Man muss auch berücksichtigen, auf wie viele Zahlen man gesetzt hat. Erste Näherung: Im Abschniit 1-6 setzt man auf durchschnittlich (1+2+3+4+5)/5 = 3 Zahlen. Im Abschnitt 7-9 setzt man auf durchschnittlich (6+7+8)/3 = 7 Zahlen. Also finden in 1. Näherung die meisten Treffer auf 1-6 statt. Es ist aber leider komplzierter exakt zu rechnen. Stets kommt dabei heraus, dass man nur gewinnen kann, wenn man Verlustprogression hat und nach einem positivem Stand sofort zurück auf eine Einheit Satzhöhe geht. -
Die Wahrheit über die Binomialformel
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Da ist viel richtig dran, aber auch manches, was den derzeit anerkannten mathematischen Gesetzen widerspricht. Du spielst auf die Überlegenheit deiner PSI-Kräfte ohne es zu merken -
Die Wahrheit über die Binomialformel
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Bei mir war es damals so: Ich hatte in den Prozess ein Gutachten von einer Technischen Universität eingebracht, das meine Ausführungen bestätigt hat. Damit war meine Beweispflicht erfüllt. Dieses Gutachten haben alle Gerichte gescheut wie der Teufel das Weihwasser. In keinem Gerichtsschreiben wird das Gutachten irgendwie erwähnt. Der damalige Richter meinte, jetzt sollten mein Gegner und ich einen weiteren Gutachter benennen, den er dann beauftragen würde. Ich habe natürlich erneut einen Prof. von meiner Uni vorgeschlagen. Mein Gegner hat die Frist zur Benennung über ein Jahr verstreichen lassen. Da die Akte zu der Zeit angeblich verschwunden war, hat das Gericht die verspätete Nennung meines Gegners noch berücksichtigt und den Gutachter beauftragt, den mein Gegner benannt hatte. Der hat tatsächlich meine Ausführungen zunächst abschlägig beurteilt. Darauf hin habe ich einige Einwendungen vorgebracht, zu denen der Gutachter laut Gericht ebenfalls noch Stellung beziehen sollte. Ein paar Wochen später habe ich noch einmal über die Sache nachgedacht und da fiel es mir "wie Schuppen aus den Haaren" : Der Gutachter hat deine Ausführungen gar nicht zu lesen bekommen! Darauf hin habe ich den Gutachter angerufen und gefragt, wie er denn zu seiner ersten Stellungnahme gekommen sei. Der hat hat sich dann bei mir entschuldigt und mir gesagt, der Richter habe ihn erst in ein scheinbar belangloses Vorgespräch verwickelt und dann vor der Beauftragung das Versprechen abgenommen, meine Ausführungen abschlägig zu beurteilen. Außerdem habe der Richter den Gutachter gebeten mit meinem Prozessgegner zu sprechen, um sich dessen Erläuterungen anzuhören. Dies habe er dann zunächst auch in gutem Glauben getan. Eigentlich dürfe er mit mir gar nicht sprechen, aber weil der Richter wollte, dass er mit meinem Gegner sprechen soll, ginge das wohl in Ordnung. Erst meine Einwendungen hätten ihm, dem Gutachter, die Augen geöffnet. Der Richter habe den Beweisbeschluss falsch gefasst (was auch unsere Partei mehrmals moniert hatte) und habe die wichtigsten Anlagen und Teile meiner Ausführungen aus der Akte entfernt, bevor er ihm diese übergeben hätte. Deshalb hab er dem Richter gesagt, er könne sein Versprechen nicht aufrecht erhalten und wolle nun doch meine Ausführungen bestätigen. Darauf hin habe der Richter angeordnet, dass er die Akten zurück schicken müsse, ohne eine weitere Stellungnahme abgeben zu dürfen. Mein Prozessgegner hatte außerdem noch zwei Sachverständige die angeblich seine Ausführungen bestätigt hätten. Diese Sachverständigen haben aber MIR gesagt, sie hätten die Ausführungen meines Gegners in keiner Weise bestätigt und meine Ausführungen nie zu lesen bekommen. Der Richter hat dann entschieden, dass auch diese Sachverständigen (neben dem zuvor benannten "Gerichtssachverständigen") nicht vor Gericht aussagen "brauchen", weil wir deren angebliche Aussage nicht bestritten hätten. Deren Aussage wurde von unserer Seite aber in den vorbereitenden Schriftsätzen MEHRFACH bestritten; ebenso in der abschließenden mündlichen Verhandlung MEHRFACH, wofür es 5 Zeugen gab. Außerdem wird erstmals im Urteil behauptet, wir hätten die Aussage nicht bestritten. Im Protokoll ist diese Lüge noch nicht zu finden. Was dann das Berufungsgericht noch für Sauereien angestellt hat, will ich hier nicht auch noch ausführen. Ich wünschen dem Richter der ersten Instanz und dem Akte-führenden Richter der zweiten Instanz eine gerechte Bestrafung. -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Das ist exakt meine Lieblingsspielweise. Du weißt aber schon, dass wir dabei stets in der Gefahr stehen, einen besonders herben Platzer zu erleiden. Ich habe jetzt schon ganz lange keinen Platzer mehr erlebt, sei es schlichtes Glück oder Intuition. Meine "Technik" um Platzer zu vermeiden ist die folgende: Ich sehe mir den Croupier an, und wenn mir dieser unsympathisch erscheint, dann setze ich nicht. Was ist denn deine Strategie (oder wie immer du es nennen willst), um Platzer zu vermeiden? -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass auch ich die Mathematik der Statistik beherrsche (das besagt Haller-Buch habe ich jedoch nicht). Mal eine Anmerkung zu deinen Ermittlungen. Es gab nach dem 6.Coup 15274 Permanenzen ohne Wiederholer. Wenn man auf diese 6 Zahlen gesetzt hätte, dann hätte man für die Lose 15274*6= 91.644 Einheiten bezahlt. Zurück bekommen hätte man in 2392 Fällen jeweils 36 Einheiten, also 86.112 Einheiten. Im Saldo ein Verlust von 5532 Einheiten. Hätte man dagegen nach dem 6. Coup auf alle Zahlen gesetzt, mit Ausnahme der 6 vorhergehenden Zahlen, so hätte man in 15274 Fällen jeweils 31 Einheiten bezahlt, also 473.494 Einheiten. Gewonnen hätte man in 15274-2392= 12882 Fällen jeweils 36 Einheiten, also 463.752 Einheiten. Im Saldo ein Verlust von 9742 Einheiten. Und so geht es weiter wenn man nach dem 7.Coup, oder 8. Coup gesetzt hätte. Stets hätte man mit beiden Spielweise herbe Verluste eingefahren. Ursache dass man sowohl im System als auch im Gegensystem Verluste eingefahren hätte, ist schlicht die Nullsteuer. -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Ja, so ist es. Allerdings hat das letzte Gericht gemeint, in der ersten Vorinstanz hätte das Gericht zwar Scheiße gebaut, aber in der Berufungsinstanz hätte das Gericht so volles Kanonrohr Scheiße gebaut, weil mein damaliger RA unter Hinweis auf die einschlägigen Paragraphen der ZPO den Senat darauf hingewiesen habe, dass sie sich diesmal nicht so einfach herauslügen könnten. Natürlich ist noch jede Menge mehr passiert. Z.B. war die Akte über ein Jahr lang unauffindbar. Mein Prozessgegner hat eine gerichtsgesetzte Frist um mehr als ein Jahr verstreichen lassen. Ich hatte ein Gutachten einer TU, das für mich sprach. Mein Prozessgegner angeblich zwei Sachverständige die ihn bestätigt hätten. Schriftliches hatte mein Gegner bzgl. dieser angeblichen Bestätigung nicht. Außerdem hatte er sie ohne Vornamen und Anschrift benannt, obwohl er hier in der Beweispflicht stand und der Richter MEHRFACH und IMMER WIEDER auf diese Beweispflicht hingewiesen worden war. Mit diesen Sachverständigen hatte mein Gegner tatsächlich Kontakt und ich konnte sie auffinden; nur haben diese MIR gesagt, sie hätten meinen Gegner niemals bestätigt und insbesondere meinen Ausführungen nicht widersprochen. Der Richter hat dem Gerichtssachverständigen vor dessen Beauftragung das Versprechen abgenommen gegen mich zu schreiben. Außerdem hat der Richter wichtige Anlagen aus der Akte entfernt. Als der Gerichtssachverständige gemerkt hat, dass er von dem Richter hereingelegt worden war, hat er diesem gesagt dass er sein Versprechen nicht aufrecht erhalten könne. Darauf hin durfte er nicht mehr vor Gericht auftreten. Protokoll und Urteil widersprechen sich eklatant. u.s.w. -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
O.k. du hast mich durchschaut. ABER ich habe später noch gegen meinen Rechtsanwalt prozessiert, wegen des Verdachts auf Verletzung seiner Anwaltspflichten, weil ich dachte dass man so einen Prozess gar nicht verlieren kann und darf. Da hat dann das Gericht in seinem Urteil geschrieben, die erste und die zweite Instanz des Vorprozesses hätten Rechtsbeugung begangen, und da könne ein Anwalt gar nichts machen. Natürlich hat das Gericht es nicht so platt als "Rechtsbeugung" ausgedrückt. Wörtlich haben sie geschrieben, die erste (Vor)Instanz hätte das Recht falsch angewandt und die zweite Instanz hätte ebenfalls das Recht falsch angewandt, was jedoch nach den schriftlichen Ausführungen meines Rechtsanwalts im Berufungsprozess nicht mehr möglich gewesen wäre. HÄÄH?! Es ist passiert, was jedoch nicht möglich war, oder wie ?? Ich denke, es gibt keine diplomatischere Umschreibung von Rechtsbeugung, die zugleich auch klarer ausdrückt, was gemeint ist. -
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topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Hast du schon mal was von "rien ne va plus" gehört? Kurz vor Schluss kann sich das Gleichgewicht NIE verschieben, weil schon lange bevor die Kugel fällt keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. Was ist daran so schwer zu verstehen? Es ist IMMER reichlich Zeit die Manipulation auszurichten. -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Und wer würde darüber entscheiden, ob der Vorwurf der Rechtsbeugung nachgewiesen werden konnte?n Dein Vorwurf: Du wirfst hier das gesamte deutsche Rechtssystem in einen Topf, … quirlst Zivilrecht und Strafrecht mal munter völlig durcheinander … Obwohl dein Vorwurf nicht zutrifft, ist er doch verständlich, denn es ist die deutsche Justiz selbst, die Zivil- und Strafrecht durcheinander quirlt, um ihre Rechtsbeugung besser verstecken zu können. Gehen wir mal Schritt für Schritt vor. Angenommen der Präsident eines Landgerichts und der eines Oberlandesgerichts waren sich einig, dass in einem systemrelevanten Fall gegen die Rechtslage entschieden werden müsse und haben die Richter entsprechend angewiesen. Es ist also durch ein falsches Urteil ein Schaden entstanden. Was macht der Geschädigte nun? Zunächst ist für die Situation § 839 (2) BGB zutreffend. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html (2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung. Diese Straftat kann im Fall eines Richters fast ausschließlich in einer Rechtsbeugung bestehen. Vor einer Restitutionsklage müsste diese Rechtsbeugung aber nachgewiesen werden. Wie will man das machen, wenn es der Gerichtspräsident selbst war, der die Anweisung gegeben hat? Natürlich wird sich auch der Strafsenat des OLG an die Anweisung seines Präsidenten halten. Du schreibst: Selbst wenn ein Richter zuweilen nicht persönlich in Haftung genommen werden kann, gibt es daneben noch die Haftung der Anstellungsbehörde, in der Regel die Justizverwaltung des betroffenen Landes. Wenn also der Direktzugriff auf den Richter nicht möglich sein sollte, ist der rechtssuchende Bürger noch lange nicht rechtlos gestellt. Das ist mir neu. Kannst du mir mehr dazu schreiben? Ich bin kein Jurist, aber bisher haben mir alle Juristen gesagt, man könne ein Urteil das auf Rechtsbeugung beruht und durch die Instanzen bestätigt wurde NUR dann aufheben lassen, wenn zuvor der Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist. Ich könnte mal einen konkreten Fall besonders krasser Rechtsbeugung schildern, allerdings ohne Gerichte und Aktenzeichen zu nennen. Wenn´s denn von Interesse ist. -
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Ich kann es auch nicht verstehen, warum sich manche hier so schwer tun. -
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topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Danke. Für mich ist es noch wichtig. Und zuvor wusste ich wirklich nicht worum es ging. Ich werde mir mal ansehen, ob sich diese Verteilung auch bei den von Excel erzeugten Pseudozufallszahlen einstellt. -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Völlig richtig. Die Ansage dass "nichts mehr geht" erfolgt mindestens 3-4 Runden vor Fall der Kugel. Danach ist noch jede Menge Zeit die Einsätze zu erfassen und die Zahlen zu berechnen, die das Casino besonders teuer oder billig kommen. -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Müssen solche Beleidigungen denn immer sein?! Wir User in diesem Forum sollten doch zusammen stehen und gemeinsam über Roulette diskutieren. Manchmal kommt man dabei von Politik auf Heringe - auch nicht schlimm, solange wir respektvoll miteinander umgehen und versuchen logisch zu argumentieren und uns authentisch einzubringen. Schreib uns doch lieber einmal welche Erfahrungen du mit dem Roulette gemacht hast? Wie spielst du, welche neuen Ideen hast du ..? -
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topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Ich arbeite daran es ein bisschen lebenswerter zu machen. Wenn jeder so wie ich versuchen würde, die politischen Verhältnisse in seiner Heimat ein bisschen mehr und besser zu gestalten (und sich nicht nur anzupassen), dann gebe es überall auf der Welt SEHR viel mehr Frieden und Wohlstand. Was wir in der BRD als Erstes brauchen: Der Staat muss sich wieder mehr als Unternehmer engagieren. Wir brauchen eine staatliche Behörde die Erfindungs- und Geschäftsideen prüft und gegebenenfalls SELBER realisiert. Wer die Idee eingereicht hat, bekommt eine angemessene finanzielle Anerkennung. Das spart die Kapitalrendite, verhindert den Abfluss von Arbeitsplätzen, Know-How und Kapital ins Ausland und sorgt für eine gerechte Lohndifferenzierung (die nicht mehr über staatliche Transferleistungen notdürftig geflickt werden muss). Auf alles Geld was ins Ausland geht gehört eine Steuer, gestaffelt nach Euro-Ausland, restliches EU-Ausland, restliches Ausland. Das dämpft die Kapitalströme und harmonisiert die Geschwindigkeit der Globalisierung. Das Kindergeld das dem Staat zur Verteilung als Gesamtsumme bereit steht, muss anders aufgeteilt werden. Für das erste Kind muss es das meiste Geld geben, für das zweite Kind etwas weniger u.s.w. Der Staat muss eine eigene "Privatbank" gründen. Bankenrettung muss ein grundsätzliches Tabu sein. Wir müssen endlich die Nazijustiz überwinden und ein Rechtsstaat werden. Bei Verdacht auf Rechtsbeugung muss dem Geschädigten das Recht zustehen, den Gerichtsstand selbst zu wählen (innerhalb der BRD). Das Richterprivileg wird um zwei Stufen herab gefahren. Richter sind künftig bereits ab grober Fahrlässigkeit (und nicht erst ab dem besonderen Vorsatz) schadensersatzpflichtig. Gerichtspräsidenten und ihre Vize (ab Landgericht aufwärts) müssen sich künftig regelmäßig (alle 4 Jahre) dem Volk zur Wahl stellen. ... -
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Ich war gemeint und ich habe oben geantwortet. Ja, ich hätte tatsächlich ein paar Beispiele, aber wenn ich die öffentlich benennen würde, dann würde ich mich strafbar machen. Lies erst einmal was ich kurz vorher geschrieben habe. P.S. Natürlich beantworte ich nicht jede Frage, ansonsten hätte ich zuviel zu tun. -
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Ja, ich könnte dir Gericht, Aktenzeichen und Namen der rechtsbeugenden Richter in einem konkreten Fall nennen. Aber dann würde ich mich strafbar machen. Sieh dir doch einfach mal den allgemeinen Fall an. Ein jeder der in Ausübung seines Berufs einen anderen schädigt, steht zivilrechtlich in der Pflicht dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Handelt der Schädiger grob fahrlässig, macht er sich zumeist zusätzlich auch strafbar. Nur bei einem Richter ist das nicht so. Der braucht den angerichteten Schaden nicht zu übernehmen, es sei denn er würde zuvor von dem Gericht an dem er beschäftigt ist wegen Rechtsbeugung verurteilt. (Gilt sogar für einen Richter am LG, wenn er vom OLG verurteilt würde.) Begründet werden diese Sonderrechte mit der Unabhängigkeit der Richter (man stelle sich einmal vor Chemiker oder Physiker wären nicht schadensersatzpflichtig, wegen der Unabhängigkeit der Forschung). Rechtsbeugung begeht aber nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nur der Richter, der sich vorsätzlich und weit von Recht und Gesetz entfernt. Der Geschädigte bleibt also auf seinem Schaden sitzen wenn der Richter mit einfacher Fahrlässigkeit gehandelt hat, er bleibt auch bei grober Fahrlässigkeit auf dem Schaden sitzen, er bleibt selbst bei Vorsatz auf dem Schaden sitzen, erst der nachgewiesene besondere Vorsatz der sich weit von Recht und Gesetz entfernt, macht einen Richter schadensersatzpflichtig. Auf dem Weg zur Demokratie wurde einmal die Gewaltenteilung erfunden. Legislative, Judikative und Exekutive müssen sich gegenseitig kontrollieren. Das gab es sogar schon in den Monarchien der vergangenen Jahrhunderte. In einer Demokratie ist das Volk der oberste Souverän. @starwindhatte hier zuvor die Justiz der USA als schlechtes Beispiel genannt. Aber die machen es besser als wir. Denn dort müssen sich die Richter ab einer bestimmten Position aufwärts regelmäßig dem Volk zur Wahl stellen. Die Judikative wird in der BRD überhaupt nicht kontrolliert! Es kommt noch schlimmer: Die Gerichte kontrollieren sich lediglich selbst! Wenn bei Verdacht auf Rechtsbeugung der Geschädigte das Recht hätte den Gerichtsstand in einem anderen Bundesland zu wählen, so wäre schon viel gewonnen. Aber weißt du wie es bei uns läuft? Ab einer gewissen Höhe des Rechtsstreites landet dieser sofort vor einem Landgericht. Egal ob nun der Richter am LG Rechtsbeugung begeht, oder ein korrektes Urteil spricht, oder ein irrtümlich falsches Urteil, stets geht es weiter zum OLG. Wenn auch dort die Richter Rechtsbeugung begehen, weil es eben der Großmufti wegen der Staatsräson so will? Dann finden alle Verfahren an demselben OLG statt: Staatsanwaltschaft LG, Oberstaatsanwaltschaft OLG, Strafsenat OLG. Und was ist, wenn der seltenen Glücksfall vorliegt, dass man die Rechtsbeugung wirklich beweisen kann? Nichts. Die Beweise würde der Strafsenat des OLG schlicht ignorieren. Aber man muss vor Gericht doch rechtliches Gehör bekommen! Also ab zum Bundesverfassungsgericht. Nö, dieses lehnt dann die Bearbeitung ab, weil man kein Recht auf eine Strafverfolgung hat. Ein Recht auf rechtliches Gehör hat man als Geschädigter nur in einem Zivilprozess, nicht in einem Strafprozess. Und da das Verfahren gegen den rechtsbeugenden Richter ein Strafprozess war, hat man als Geschädigter keinen Anspruch auf rechtliches Gehör. Möchtest du auch mal ein paar Infos über Wahlfälschungen in der BRD haben? -
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topic antwortete auf Alter Schwede's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Aber sicher doch, lobe und vertraue du ruhig weiter dem Staat