In der Schweiz gibt es keine separaten Online-Glücksspiellizenzen. LJAr hat nicht einmal ein separates Verfahren für den Erhalt einer Online-Lizenz – um sie zu erhalten, muss der Eigentümer eines landgestützten Casinos die bestehende Offline-Lizenz erweitern und auf Online-Glücksspiele ausdehnen. Diese beiden Unternehmen werden jedoch im Rahmen des Lizenzierungsprozesses getrennt behandelt (weitere Details folgen).
Das heisst, die Lizenz für Online-Casinos in der Schweiz ist keine separate Lizenz, sondern eine erweiterte Lizenz für landgestützte Casinos. In der Lizenz muss jedoch angegeben werden, dass sie für Online-Casinos gilt.
Casino-Lizenzen und Lotterie-/Wettlizenzen sind getrennt – sie werden von verschiedenen Behörden ausgestellt. Daher kann es keine Einzellizenz für Casinos und Lotterien und Wetten geben.
Es gibt zwei Arten von Lizenzen speziell für Casinos in der Schweiz: Typ A und Typ B (Artikel 6 LJAr):
Typ A-Lizenzen können nur für Spielplätze in Gebieten mit einer Bevölkerung von mindestens 1 Million Menschen erteilt werden.
Für den Spieler liegt die Essenz der Unterschiede darin, dass Casinos vom Typ B im Vergleich zu Casinos Typ A eine Reihe von Einschränkungen haben: Sie können nur eine begrenzte Anzahl von Tischspielen (3) und Spielautomaten (250) haben, der Höchstsatz in Casinos B beträgt 25 Schweizer Franken und der angebotene Jackpot – 25 000 Franken.