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Maskulist

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  1. Hallo und danke für das Freischalten! Ich besuche seit etwa 15 Jahren gelegentlich, so 2-4 mal im Jahr, ein Casino, meistens das in Hittfeld aber auch hin und wieder die Casinos der Hamburger Spielbank an der Reeperbahn und am Steindamm. Mein letzter Besuch bei der Spielbank Hamburg war 2017, als ich mir mal das Mundsburger Casino angesehen habe. Als ich 2018 mal wieder Zeit hatte und in das Casino Steindamm wollte, wurde mir mitgeteilt, dass ich gesperrt bin. Laut Aussage des Mitarbeiters soll es sich um eine Eigensperre handeln. Ich teilte ihm mit, dass ich nie eine Sperre beantragt habe und versprach mir, es zur Klärung weiter zu leiten. Vor Corona hatte ich dann keine Gelegenheit mehr, ein Hamburger Casino aufzusuchen. Letztes Jahr wollte ich das neue Casino an der Reeperbahn besuchen, doch erneut kam ich nicht rein. Der Mitarbeiter gab mir einen Ansprechpartner in der Zentrale. Ich erklärte in einer Email das ich anscheinend versehentlich gesperrt wurde, da ich nie eine Eigensperre beantragt hatte und auch sonst nie einen Anlass gegeben habe, eines Casinos verwiesen zu werden. Die Antwort war, das eine Haussperre existiert und das diese bestehen bleibt - man beruft sich auf das Hausrecht. Auf meine Nachfrage, warum ich eigentlich gesperrt worden bin, erhielt ich keine Antwort. Letztens war ich direkt an der Zentrale am Casino Esplanade um das ganze mal vor Ort zu klären. Ich bekam telefonischen Kontakt aus dem sich ergab, dass der Verantwortliche auch nicht feststellen konnte, warum ich gesperrt bin. Dennoch weigert er sich, die Sperre aufzuheben (Hausrecht). Ich habe zum Casino folgendes Gefunden: § 4 Sperrdatei (2) Sofern die Sperre nicht auf eigenen Antrag erfolgt, ist die betroffene Spielerin oder der betroffene Spieler vor Ausspruch einer Fremdsperre gemäß § 8 Absatz 2 unverzüglich anzuhören. Stimmt sie oder er der Sperre nicht zu, sind die tatsächlichen Anhaltspunkte unter Würdigung ihrer oder seiner Argumente nochmals zu bewerten und Meldungen Dritter durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen. Die Spielbank hat die Entscheidung unter Wiedergabe der tatsächlichen Anhaltspunkte, der mit der Verweigerung vorgebrachten Argumente und Tatsachenbehauptungen und der ihre Entscheidung tragenden Bewertung zu dokumentieren. Ihre Haftung für Fehlentscheidungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Gibt es eine Chance, gegen diese substanzlose Sperre vorzugehen? Wie sind eure Erfahrungen? Danke im Voraus für eure Hilfe.
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