D a n n y Geschrieben Oktober 29, 2008 Geschrieben Oktober 29, 2008 In Lottoannahmestellen darf weiterhin Schokolade neben Lottoscheinen verkauft werden. Das entschied das Berliner Landgericht und wies damit die Klage des privaten Glücksspielbetreibers LottoTeam ab. Doch für den ist das Thema damit noch nicht erledigt. Er will nun gegebenenfalls alle 1100 Berliner Lotto-Kioske verklagen.1100 Kiosk-Besitzer in Berlin atmen auf: Das Landgericht Berlin hat am Dienstag entschieden, dass Lottoscheine und Süßwaren weiterhin zusammen verkauft werden dürfen. „Für die Berliner Lotto-Spieler ändert sich nichts, sie können wie gewohnt im Laden um die Ecke tippen“, sagte Hansjörg Höltkemeier, Vorstandsmitglied der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB).Die Verunsicherung der 1100 Berliner Lotto-Händler war groß gewesen. Hätte das Gericht anders entschieden, hätten viele ihren Laden umbauen müssen oder keine Lotto-Scheine mehr annehmen dürfen.Am 4. September hatte der private Glücksspielbetreiber LottoTeam in einer einstweiligen Verfügung der öffentlichen DKLB untersagt, mit Aufstellern und blinkenden Monitoren für ihren Jackpot zu werben. Außerdem sah die niederländische Klägerfirma Kinder und Jugendliche gefährdet, da in vielen Berliner Kiosken Lotto und Schokolade direkt nebeneinander angeboten werden. Da das Nebeneinander der Angebote die Kinder zum Spielen verführen würde, wollte LottoTeam diese Form der Werbung verbieten lassen. Die DKLB hatte gegen die Trennung der Waren Widerspruch eingelegt.LottoTeam hatte die einstweilige Verfügung mit dem Werbeverbot, das seit Anfang des Jahres gilt, begründet: „Der Glücksspielstaatsvertrag gilt nicht nur für private Anbieter. Auch staatliche Lotterien dürfen nicht so offensiv werben“, sagte Boris Hoeller, Rechtsanwalt von LottoTeam.Die Sprecherin des Landgerichts, Katrin-Elena Schönberg, bestätigte das Urteil der Richter: „Sie waren nicht überzeugt, dass das Werbeverbot so weit reiche, dass der Verkauf von Lotto neben Schokoriegeln verboten werden könne.“ Zudem sei LottoTeam ein Verfahrensfehler unterlaufen: „Die anklagende Firma hat sich sehr lange mit der Zustellung des Antrags Zeit gelassen.“ Das sei nicht im Sinne eines Eilverfahrens und lies die Richter an der Dringlichkeit des Verbots von Tippscheinen neben dem Schokosortiment zweifeln.Der DKLB kündigte nach dem Verfahren an, dass die Kiosk-Betreiber nach der schriftlichen Urteilsverkündung, die in etwa drei Wochen erfolgen wird, ihre Werbung wie gewohnt fortsetzen und auf den Monitoren und Aufstellern die Lotto-Spieler über die Höhe des Jackpots informieren. Außerdem prüft die Klassenlotterie nun, ob sie von LottoTeam Schadensersatz fordern können, um den Werbe-Ausfall auszugleichen.Dass das Thema nicht vom Tisch sei, bestätigte auch Rechtsanwalt Boris Hoeller; „Wir werden der DKLB unsere besondere Aufmerksamkeit widmen. Sollten wir in nächster Instanz Recht bekommen, dann werden wir 1100 Klagen einreichen – für jeden Kiosk-Betreiber eine.“ Der Anwalt glaubt, dass das Landgericht mit dem Urteil Zeit schinden wolle: „2009 wird die DKLB kein Lotto mehr veranstalten, sondern die Ziehungen nur noch im Auftrag des Landes Berlin durchführen. Dann hätte sich das Verfahren erledigt.“(Quelle: die Welt, 14. 10. 2008)
Recommended Posts
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden