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Geschrieben

"Schnäppchen für Glückspilze

Westerwald-Gemeinde verlost einen Bauplatz, für den sich kein Käufer fand

Rotenhain (ddp/ros). Da sich für ein 553 Quadratmeter großes Baugrundstück in der Ortsgemeinde Rotenhain (Westerwaldkreis) kein Käufer finden ließ, beschloss der dortige Gemeinderat, es zu verlosen. Bis Ende März besteht nun die Möglichkeit, zu einem Lospreis von sechs Euro an besonders günstiges Bauland heranzukommen. 'Wo gibt es schon ein Grundstück für so kleines Geld?', fragt der Büroangestellte Harald Grund - er war einer der ersten, der ein Los kaufte.

Mit dem Wegfall der Eigenheimzulage habe die Nachfrage nach Bauland im ländlichen Raum deutlich nachgelassen, sagt Ortsbürgermeister Hubertus Limbach (CDU). Die fetten Zeiten, in denen auch in der 600-Seelen-Gemeinde Rotenhain ein schmuckes Neubaugebiet entstand, seien vorbei. Da aber noch genügend unbebaute Grundstücke im Ort vorhanden seien, habe sich der Gemeinderat zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschlossen.

'Die Baulandpreise sind mit rund 38 Euro für den Quadratmeter im Vergleich mit anderen Kommunen bei uns schon sehr gering', sagt Limbach. Dennoch fehlten die Interessenten. Die Gemeinde habe ein intaktes Vereinsleben. Aber wer wolle heute noch in den ländlichen Raum, fernab der Metropolen ziehen? Dabei sprich einiges für das Grundstück. Die Größe ist für den Bau eines schmucken Einfamilienhauses mehr als geeignet. Es befindet sich in einer fast unverbaubaren Lage in dem Neubaugebiet der Gemeinde. In bester Westlage und bei Wunsch mit viel Sonnenschein auf der Terrasse.

Insgesamt 6000 Lotse sollen in den Umlauf gebracht werden, die Hälfte davon ist bereits verkauft. Riesiger Andrang herrschte schon beim ersten Losverkaufstag in der Blockhütte der Gemeinde. 'Es dürften allein an diesem Abend schon mehrere hundert Lose gewesen sein, die wir an die Frau und den Mann brachten', berichtet Limbach. Maximal 100 Lose darf eine Einzelperson erwerben. Firmen können sogar 500 kaufen, um sie an Mitarbeiter und Kunden weiterzugeben. Ab dem heutigen Samstag will die Gemeinde mit Werbeaktionen dafür sorgen, dass auch die restlichen 3000 Lose weggehen. Interessenten könnten Bauwillige sein, die aus den Städten kommen und die ländliche Ruhe genießen wollen, sagt Limbach. Viele Anfragen gibt es beispielsweise aus Nordrhein-Westfalen. Als der Südwestrundfunk diese Woche über das Projekt berichtete, meldeten sich plötzlich Loskäufer aus dem Raum Stuttgart. Aber auch zahlreiche Einwohner von Rotenhain selbst machten mit, um ein Erbe für die Enkel zu haben.

'Für die Verlosungsaktion mussten wir uns eine Genehmigung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier einholen', erklärt Limbach. Ohne diese dürfe eine Gemeinde kein Glücksspiel durchführen. Ein gewisser formeller Aufwand sei dies gewesen. Zudem musste die Aktion mit der Kommunalaufsicht und den Finanzbehörden abgestimmt werden. Nach dem Glücksspielgesetz müssen 30 Prozent der Gewinne an einen wohltätigen Zweck abgeführt werden. Falls alle 6000 Lose verkauft würden, könnte die Gemeinde so einen Quadratmeterpreis von rechnerisch 45 Euro erzielen.

Die Auslosung wird nach der bisherigen Planung am 28. März erfolgen, an diesem Tag kommt der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hendrig Hering nach Rotenhain. Er gibt dort den Startschuss für den Wiederaufbau der alten Burg. Die Anlage datiert aus der zweiten hälfte des 13. Jahrhunderts. In den 3,50 Meter dicken Burgmauern sollen jetzt erlebnisorientiert gestaltete Kammern entstehen, in denen alte Handwerkstechniken gezeigt werden. Den Erlös aus der Verlosungsaktion will die Gemeinde in dieses Projekt investieren.

'Ein gewisser Nervenkitzel ist schon dabei', sagt Loskäufer Harald Grund, der den Tag der Ziehung kaum erwarten kann. Sollte er gewinnen, plant der 60-Jährige, das Grundstück seinen Kindern oder Enkeln zu schenken. Die Möglichkeit, zu gewinnen, sei der Einsatz v0on sechs Euro allemal wert, sagt er. Hinzu kämen allerdings noch Erschließungskosten für das Grundstück von rund 4400 Euro. Aber die müssten bei einem regulären Kauf ja schließlich auch gezahlt werden."

Die Rheinpfalz vom 28. Februar 2009

Ob das stimmt?

Café :werweiss:

Geschrieben (bearbeitet)

Wer interessiert sich für das Strafrecht?

Nun erinnert Ihr Euch noch an die "jüdischen Vermächtnisse"?

Unter dem folgenden Link ist die Rechtsgrundlage für Lösungsmöglichkeiten aufgeführt:

§ 153a Strafprozessordnung

Sie steht aber vielleicht kartellrechtlich wegen mutmaßlicher marktbeherrschender Stellung etwaiger Rechtssubjekte unter Vorbehalt.

Dazu habe ich in alten Unterlagen eine Zeitungsanzeige gefunden:

"Richter machen mobil!

Heute: NS-Recht und die Folgen. Zahlreiche Gesetze des NS-Rechts wurden von der CDU gern übernommen, wurden bundesrepublikanische Rechtswirklichkeit. Mehr darüber im bestsellerverdächtigen Buch (vermutlich: Staatsanwaltschaft und Gericht im Dritten Reich: zur Veränderung der Kompetenzverteilung im Strafverfahren unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Köln 1985, zugleich: Dissertation an der Universität Bremen 1985, Café :werweiss: ) von Herrn Richter Ulrich Schumacher (RAG). Spannend und hochinformativ. Der amtierende Staatsjurist zeigt bedenkliche politische Fehlentwicklungen auf, macht in einfacher Sprache jedermann hellhörig: Am 1.1.1975 schoß die Bundesregierung mit der Einführung des 153 a StPO darüber hinaus. Die Rede ist vom Freikaufsparagraphen. Wolfgang Slolek vom Landgericht Hildesheim geißelt mit Recht das Tun seiner konservativen Kollegen: 'Verfassungswidrige Praxis!' Strafrichter Peter Neebuhr (CDU) sieht das nicht ganz so ernst, als er im Juni 1990 einem mittellosen Bürger DM 3000,00 aufdrückte, von der Straflosigkeit wußte. Gegen derartige Machenschaften wendet sich mit Recht der angesehene Generalstaatsanwalt Prof. Dr. jur. Heribert Ostendorf in der jüngsten Ausgabe der 'Deutschen Richterzeitung': 'Daß das Strafrecht in diktatorischen Zeiten wie im 'Dritten Reich' zur Festigung des Machtanspruchs herhalten muß, ist uns heute selbstverständlich; daß aber auch in demokratischen Zeiten sein Wirkungskreis sehr weit, zu weit gezogen wird, darauf mögen bereits Überschriften wie 'Verunglimpung des Staates und seiner Symbole' (§ 90a StGB), 'Verrat illegaler Geheimnisse' (§ 97 a StGB) hinweisen. Allzu schnell wird von Politikern die Karte 'Strafrecht' gezogen, ja, das Strafrecht droht zur Hure der Politik zu verkommen. Wissenschaftler beklagten einen solchen Mißbrauch des Strafrechts...' Es stimmt, was der Generalstaatsanwalt sagt! Fordern Sie auch Buchbesprechungen und Leseproben an. Rechts- und Kreditwissen werden wichtiger denn je. Heute vor genau vier Jahren gingen viele Richter aufgrund unfriedlicher Regierungspläne auf die Straße; treten mit Ihnen über eigene Zeitschrift in Verbindung. Richter und Staatsanwälte für den Frieden - verschließen Sie sich ihnen nicht! Anschrift über Telefon (05109) (xxxx, Telefonnummer hält seit acht Jahren eine Frau Behrens, die nichts von dieser Zeitungsanzeige weiß, Café :werweiss: )"

DIE ZEIT vom 11. Januar 1991, S. 42

Also nicht anrufen, die Telefonnummer ist in Hinblick auf die Zeitungsanzeige nicht mehr aktuell.

Café :flop9:

bearbeitet von Café
Geschrieben

Zwischenzeitlich entwickelt sich regelrecht eine Branche rund um den Glückspielstaatsvertrag.

Unter dem Link Urteile u.a. zum Geschicklichkeitsspielrecht kann man sich eingehend mit der Rechtssituation auseinandersetzen. Aber "Recht" entwickelt sich, einmal so und einmal wieder anders. Ohne Richter kein Kläger, nein richtig soll es heissen:

Ohne Kläger, kein Richter. Aber das stimmt dann auch wieder nur in bestimmten Situationen.

Café :confused:

Geschrieben

"Richtlinie I. Verwaltungsr. sind Anweisungen vorgesetzter -> Behörden an die nachgeordneten Dienststellen zur gleichmäßigen Verwaltungshandhabung. In der Gestalt von Ermessenr. liefern sie Entscheidungsmaßstäbe und Entscheidungsmuster für eine sachgemäße Ausübung des Verwaltungsermessens (-> Ermessen). Beispiele hierfür sind die Subventionsr. und die Steuerr. Die R. zählen zum sog. Innenrecht der Verwaltung, können jedoch über Art. 3 Abs. 1 GG auch mittelbar Außenwirkung gegenüber dem Bürger erlangen.

II. Die R. der -> Europäischen Gemeinschaft stellt Sekundärrecht dar, und ist nach dem Wortlaut des -> Europäischen Gemeinschaftsrechts (Art. 189 Abs. 3 EWGV, Art. 161 Abs. 3 EAGV) für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlassen jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Dies schließt nicht aus, daß die R. 'Durchgriffscharakter' erhalten und sich einzelne Marktbürger vor nationalen -> Gerichten unmittelbar auf diese R. beziehen können."

Eichborn, Peter, u.a., Verwaltungslexikon, Baden-Baden 1991, S. 721

Café :rolleyes:

  • 1 month later...
Geschrieben

"Glücksspielveranstaltung nach EU-ausländischer Erlaubnis - Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten

StGB § 284; EG Art. 49; EGV Art. 59

1. Eine österreichische Veranstaltungsbewilligung für die Tätigkeit als Buchmacher ist eine behördliche Erlaubnis i.S. des § 284 I StGB. Die österreichische Erlaubnis entfaltet Wirksamkeit für das gesamte EU-Gemeinschaftsgebiet.

2. § 284 I StGB bezweckt nicht die Bekämpfung bzw. Eindämmung der Spielsucht. Der Umstand, dass in Deutschland Wetten (mit Ausnahme der Pferdewetten) unter staatlicher Monopolregie stehen, ist nicht durch rechtsethische oder ordnungspolitische Erwägungen, sondern vor allem durch fiskalische Gesichtspunkte begründet. (Leitsätze des Einsenders)

LG München I, Beschl. v. 27.10.2003 - 5 Qs 41/03

Zum Sachverhalt: Die Firma X hat ihren Sitz in Oberösterreich. Sie bietet über Internet Sportwetten im Bereich Fußball, Tennis, Formel 1 und Baseball an, unter anderem auch in der Bundesrepublik Deutschland. Geschäftsführer sind die beiden Besch. Die X ist im Besitze einer "Veranstaltungsbewilligung für die Tätigkeit als Buchmacher" (gewerbsmäßiger Abschluss von Wetten) des Landes Oberösterreich. Die Erlaubnis einer deutschen Behörde i.S. des § 284 I StGB liegt nicht vor. Ein Spieler der Wetten platzieren will, muss sich zunächst bei der X über Internet registrieren lassen. Es wird dann ein Wertkonto für ihn eingerichtet. Um jedoch Einzahlungen für Wetten zu tätigen, muss er für den Bereich Deutschland auf das gesamte Konto bei der Y-Bank den Wetteinsatz überweisen. Etwaige Gewinnauszahlungen werden ebenfalls über dieses Konto abgewickelt. Die eingezahlten Beträge wurden durch das AG München beschlagnahmt. Es erging eine Pfändungsanordnung der StA, wonach der Drittschuldnerin Y-Bank verboten wird, die Beträge an die Z-GmbH auszuzahlen.

Die gegen den Beschlagnahmebeschluss des AG gerichtete Beschwerde war erfolgreich.

Aus den Gründen: (...)"

aus: NJW 2004, Heft 3, S. 171f

Café :boeller:

Geschrieben

hi café,

der glücksspielstaatsvertrag, der für sowas auch greifen sollte, gilt ab 1.1.2009. insofern meine frage, was uns ein urteil aus dem jahre 2003 noch bringt... ist das nicht längst kalter kaffee???

gruß mauvecard

Geschrieben
hi café,

der glücksspielstaatsvertrag, der für sowas auch greifen sollte, gilt ab 1.1.2009. insofern meine frage, was uns ein urteil aus dem jahre 2003 noch bringt... ist das nicht längst kalter kaffee???

gruß mauvecard

hallo mauvecard,

ich dachte er gilt ab 1.1.2008.

Ist das falsch?

gruß´ zurück

Café :boeller:

Geschrieben

hi café,

ich will nix beschwören... aber ich meine 2009...

nachtfalke hatte den doch hier irgendwo reingestellt... ich muss jetzt leider los, sonst würde ich noch suchen...

gruß mauvecard

Geschrieben
hi café,

der glücksspielstaatsvertrag, der für sowas auch greifen sollte, gilt ab 1.1.2009. insofern meine frage, was uns ein urteil aus dem jahre 2003 noch bringt... ist das nicht längst kalter kaffee???

gruß mauvecard

Lieber mauvecard,

man sollte zwischen dem Strafrecht (Zuständigkeit des Bundes und des Bundesrats) und dem Glücksspielstaatsvertrag unterscheiden. Letzterer gilt zumindest in einem Bundesland nicht. Falls dem nicht so ist, bin ich offen für weitere Informationen.

Die Ausführungsgesetze zum Glücksspielstaatsvertrag sind nicht strafbewehrt. Fraglich ist zudem, ob der Glücksspiel-staatsvertrag europarechtlich Bestand hat.

Schaut man sich den § 284 StGB an, so unterliegt die Wirksamkeit der Rechtsvorschrift einer sogenannten "Verwaltungsaktakzessorietät" behördlicher Erlaubnisse. Und diese ist jeweils europarechtlich zu prüfen.

Das Landgericht München I schrieb 2003 ganz klar: "(...), dass in Deutschland Wetten (d.h. auch Glückspiele, Café :boeller:) (mit Ausnahme der Pferdewetten) unter staatlicher Monopolregie stehen, ist nicht durch rechtsethische oder ordnungspolitische Erwägungen, sondern vor allem durch fiskalische Gesichtspunkte begründet."

Wenn für Lotto weiterhin im Radio geworben wird - ähnlich wie früher für die Zigaretten - mit dem Hinweis: "Spielen kann süchtig machen.", hat sich doch eigentlich nichts geändert. Geraucht wurde auch weiter.

Auch ein 20prozentiger Geschäftseinbruch ist für die fiskalische Zielsetzung der Aufrechterhaltung der staatlichen Monopolregie mehr wert, als die Zulassung von Konkurrenz, die zu einem noch größeren Geschäftseinbruch der staatlichen Einnahmen führen würde.

Insofern ist das Thema immer noch relevant.

Café :hand:

Geschrieben
hi café,

ich will nix beschwören... aber ich meine 2009...

nachtfalke hatte den doch hier irgendwo reingestellt... ich muss jetzt leider los, sonst würde ich noch suchen...

gruß mauvecard

Hallo mauvecard,

ich habe noch einmal nachgeschaut:

Der Nachtfalke hat den Glücksspielstaatsvertrag am 5. Oktober 2008, 03:00 ins Forum gestellt.

Dort heisst es unter

§ 29 Inkrafttreten

"(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2008 in Kraft."

Irritierend ist, dass laut Nachtfalke Baden-Württemberg nicht unterzeichnet haben soll. Das Ausführungsgesetz ist jedoch ca. März 2008 vom Landtag verabschiedet worden.

Café :boeller:

  • 3 weeks later...
  • 1 month later...
Geschrieben

Hallo Cafe,

hab noch nicht alle Links durch, aber weißt Du zufällig, welche Konzession ich benötige, wenn ich Geschicklichkeitsspiele

online anbieten möchte?

Bei gameduell.de werden Spiele wie Mau Mau, 4 Gewinnt usw. um Geld angeboten, die dort online gegen anderes Spieler

gespielt werden können

Was haben die Brüder für eine Konzession?

Der Veranstalter langt auf jeden Fall kräftig mit in den Pott.

Bsp. Mau Mau:

Jeder Spieler setzt einen Euro.

Der Gewinner erhält 1,50.

Ich denke so ein Portal könnte man mit wesentlich besseren Konditionen anbieten und hätte trotzdem eine

Gelddruckmaschine auf kleiner Flamme.

Gruß Hütchenspieler :hut2:

Geschrieben

hi hütchenspieler,

für konzessionen von geschicklichkeitsspielen war früher das bundeskriminalamt in wiesbaden zuständig...

das war dann so, dass man mit seiner roulette-maschine (oder anderem teil...) nach wiesbaden musste, in einer turnhalle oder so, und dann hat es von denen sowas wie eine tüv-abnahmen gegeben... plakette mit nummer... termin war aber immer nur einmal im jahr, ich glaube september...

keine ahnung ob das noch so ist, aber die können dir auf jeden fall auskunft geben... ich denke mal, für online werden die auch zuständig sein...

sorry, leider ohne gewähr...

gruß mauvecard

  • 3 months later...
Geschrieben

"

'Alles ist härter geworden'

Trotzdem gibt Schauspielerin Veronica Ferres vor der Kamera ihr Bestes

(...)

Rhein-Neckar-Zeitung: Wie beurteilen Sie aktuell das politische Klima in Deutschland?

Alles ist härter geworden. Vor zehn Jahren galt sowohl gesellschaftlich als auch politisch ein Ehrenwort als etwas Vertrauensstiftendes. Darauf konnte ich mich verlassen. Mittlerweile gibt es Verträge und ich kann mich nicht einmal mehr darauf verlassen. Die ganze Welt ist viel brutaler, viel einsamer, viel schwieriger geworden. Das gilt für unseren Alltag, weil es uns die Politik vorlebt.

(...)

"

Rhein-Neckar-Zeitung/RNZ-Magazin/Nr. 234 vom Samstag/Sonntag 10./11. Oktober 2009, S. 4

Café :)

Geschrieben

Hallo Café,

Alles ist härter geworden. Vor zehn Jahren galt sowohl gesellschaftlich als auch politisch ein Ehrenwort als etwas Vertrauensstiftendes.

Mir scheint die Veronica Ferres ist Informell nicht ganz auf der Höhe.

Vor Zehn Jahren ????

Das Ehrenwort

In einer aufsehenerregenden Pressekonferenz am 18. September 1987 wies Barschel alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück und erklärte: „Über diese Ihnen gleich vorzulegenden Eidesstattlichen Versicherungen hinaus gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit, mein Ehrenwort ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“

Ausschnitt aus Wikipedia

Allerdings hat der Barschel anzunehmenderweise etwas brisantes Gewußt, sonst hätte man ihn nicht wie eine Katze in der Badewanne Ersäuft.

Nun ja, der eine fällt eben aus dem Flugzeug und hat seinen Fallschirm vergessen und der andere nippt an der Schorle und baut einen spektakulären Unfall. Diagnose: Sturzbesoffen !

Gruß Fritzl

  • 2 weeks later...

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