Jump to content
Roulette Forum

Recommended Posts

Geschrieben

Hey,

ich habe mich vor einem Jahr in der Spielbank Hamburg selbst sperren lassen.

Ich habe jetzt dem Casino ein Schreiben geschickt, mit der Bitte, die Sperre aufzuheben.

Daraufhin wurde mir geschrieben, dass ich von einem Psychologen eine "Unbedenklichkeitsbestätigung" brauche.

Ich habe bei mehreren Einrichtungen nachgefragt, die dafür zuständig sind, alle haben gesagt das Sie

solch eine Bestätigung nicht ausstellen, weil Sie sonst dafür haften müssen!?

Ich habe gestern mit dem Casino gesprochen und Ihnen die Problematik erklärt.

Mir wurde gesagt, das ich selber rausfinden müsse, wo und wie man solch eine Bescheinigung bekommt!

Ich habe gesagt, ich habe bei allen Einrichtungen angefragt, aber Niemand stellt so etwas aus.

Antwort: Das ist Ihr Problem!!!???

Ich habe bei der Selbstsperre damals "Spielsucht" angekreuzt. Deswegen wird die Unbedenklichkeitsbestätigung verlangt.

Kann mir bitte Jemand helfen, was Ich tun kann, oder wo ich so eine Bestätigung bekommen kann. ???

Ob mit Anwalt oder Paragraphen?

Lg Grille

Geschrieben
Hey,

ich habe mich vor einem Jahr in der Spielbank Hamburg selbst sperren lassen.

Ich habe jetzt dem Casino ein Schreiben geschickt, mit der Bitte, die Sperre aufzuheben.

Daraufhin wurde mir geschrieben, dass ich von einem Psychologen eine "Unbedenklichkeitsbestätigung" brauche.

Ich habe bei mehreren Einrichtungen nachgefragt, die dafür zuständig sind, alle haben gesagt das Sie

solch eine Bestätigung nicht ausstellen, weil Sie sonst dafür haften müssen!?

Ich habe gestern mit dem Casino gesprochen und Ihnen die Problematik erklärt.

Mir wurde gesagt, das ich selber rausfinden müsse, wo und wie man solch eine Bescheinigung bekommt!

Ich habe gesagt, ich habe bei allen Einrichtungen angefragt, aber Niemand stellt so etwas aus.

Antwort: Das ist Ihr Problem!!!???

Ich habe bei der Selbstsperre damals "Spielsucht" angekreuzt. Deswegen wird die Unbedenklichkeitsbestätigung verlangt.

Kann mir bitte Jemand helfen, was Ich tun kann, oder wo ich so eine Bestätigung bekommen kann. ???

Ob mit Anwalt oder Paragraphen?

Lg Grille

wird ziemlicjich shcwer werden.

du könntest nen psychologen bissi was abgeben dann bekommst das vllt.

ansonsten ließe sich vllt so argumentieren, dass es nur ein verdacht war, den du aber nicht mehr begründet siehst, und die Spielbank erst mal beweisen muss dass du süchtig bist, allerdings haben die ja hausrecht also was du damit erreichen könntest wäre evtl dass sie die SPerre zurückziehen müssen (wichtig ist dass man das medial aufbauscht um druck asuzuüben), dich dann aber für ihr haus sperren, aber dann könntest du immerhin in andere Häuser gehen.

  • 3 weeks later...
Geschrieben
Hey,

ich habe mich vor einem Jahr in der Spielbank Hamburg selbst sperren lassen.

Ich habe jetzt dem Casino ein Schreiben geschickt, mit der Bitte, die Sperre aufzuheben.

Daraufhin wurde mir geschrieben, dass ich von einem Psychologen eine "Unbedenklichkeitsbestätigung" brauche.

Ich habe bei mehreren Einrichtungen nachgefragt, die dafür zuständig sind, alle haben gesagt das Sie

solch eine Bestätigung nicht ausstellen, weil Sie sonst dafür haften müssen!?

Ich habe gestern mit dem Casino gesprochen und Ihnen die Problematik erklärt.

Mir wurde gesagt, das ich selber rausfinden müsse, wo und wie man solch eine Bescheinigung bekommt!

Ich habe gesagt, ich habe bei allen Einrichtungen angefragt, aber Niemand stellt so etwas aus.

Antwort: Das ist Ihr Problem!!!???

Ich habe bei der Selbstsperre damals "Spielsucht" angekreuzt. Deswegen wird die Unbedenklichkeitsbestätigung verlangt.

Kann mir bitte Jemand helfen, was Ich tun kann, oder wo ich so eine Bestätigung bekommen kann. ???

Ob mit Anwalt oder Paragraphen?

Lg Grille

Hallo Grille,

ich nehme an, dass du - trotz Spielsucht - nicht in psychologischer Behandlung warst. Somit kannst du wohl auch nicht von der Sucht geheilt worden sein (an spontane Selbstheilung glaubt ja keiner). Da habe ich für dich drei Empfehlungen:

(1) Setze dich mit einer psychosozialen Beratungsstätte in Verbindung und lass dich behandeln. Das ist ja auch der einzige Weg, den die Herren und Damen Suchtexperten der Verbände vorgesehen haben, falls ein Spielsüchtiger je wieder eine Spielbank betreten wollte.

(2) Du kannst dich aber auch direkt an Frau Füchtenschnieder vom Fachverband Glücksspielsucht wenden. Tel. 05221 - 10 226 70. Mail: [email protected]

(3) Oder du läßt die Zockerei einfach bleiben.

Gruss

efes

  • 5 weeks later...
Geschrieben
Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der

Unbedenklichkeit zur Aufhebung einer Spielsperre

Für Glücksspielsüchtige/gefährdete ist der Antrag auf Einrichtung einer Spielsperre ein wichtiger Schritt, um sich und die Familie vor weiteren Rückfällen und finanziellem Ruin zu schützen. Die Spielsperre stellt ein wichtiges Schutzinstrument in der Beratung und Behandlung dar. Leider besteht diese Möglichkeit immer noch nicht für Spielhallen und Wettbüros. Hier besteht ein Vollzugsdefizit der Politik.

In letzter Zeit häufen sich in den Hamburger Suchtberatungsstellen Anfragen von gesperrten Glücksspieler/innen auf Erstellung einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bezüglich ihres Glücksspielverhaltens. Sie berichten, dass die Spielbank eine solche Bescheinigung für die Aufhebung einer bestehenden Spielsperre fordere.

Seitens unseres Dachverbandes, des Fachverbands Glücksspielsucht (fags) gibt es die klare Empfehlung an Suchtberatungsstellen, solche Bestätigungen nicht zu erteilen. Der Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht (hags) schließt sich dieser Empfehlung an.

Unsere Aufgabe ist die Hilfe für Menschen, die als Selbstbetroffene oder Angehörige von den psychischen und sozialen Folgen des Glücksspiels bedroht sind bzw. die darunter leiden. Eine Garantie für das Fehlen einer aktuellen oder zukünftigen Gefahr können wir nicht geben.

Neben den fachlichen Bedenken warnen wir auch aus rechtlichen Gründen davor, eine solche Bestätigung abzugeben und das Risiko einzugehen, von rückfälligen Glücksspieler/innen bzw. deren Angehörigen in Regress genommen zu werden. Spielbanken fordern solche Gutachten, um für sich selber dieses Risiko zu verrin-gern.

Spielbanken können ihre Kund/innen gerne weiterhin zur Beratung und Behandlung an unsere Einrichtungen verweisen. Wir möchten sie aber darum bitten, auf die Aussage zu verzichten, sie würden dort die genannten Bescheinigungen erhalten.

13. Januar 2010

Gisela Alberti (1. Sprecherin) Dipl. Psych.

Sandra Petrulat (2. Sprecherin) Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

AS – Aktive Suchthilf e e.V. STZ Beratungsstelle HARBURG

Repsoldstr. 4 Knoopstraße 37

20097 Hamburg 21073 Hamburg

Tel. (040) 2532 8651

Tel. (040) 33 475 33 - 0

Fax (040) 280 21 71

Fax (040) 33 475 33 - 29

@Grille

Wie mir scheint, warst du - und/oder andere - tatsächlich beim Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht (hags). Allerdings weniger mit der Absicht, sich gegen die Krankheit behandeln zu lassen, als eher mit dem Wunsch, einen Persilschein zum Zocken zu bekommen. Das das nicht funktioniert, sollte jeder einigermaßen belichtete Mensch wissen. Wenn die dir die schriftliche Unbedenklichkeits-Bestätigung geben würden, hätten sie im Fall deines Ruins rechtlich ganz schlechte Karten. Ich erinnere übrigens daran, dass dies nicht mein Ratschlag war. Ich meinte:

(1) Setze dich mit einer psychosozialen Beratungsstätte in Verbindung und lass dich behandeln. Das ist ja auch der einzige Weg, den die Herren und Damen Suchtexperten der Verbände vorgesehen haben, falls ein Spielsüchtiger je wieder eine Spielbank betreten wollte.

oder besser noch

(3) Oder du läßt die Zockerei einfach bleiben.

Ich glaube, ich enge meinen Ratschlag auf Punkt 3 ein.

efes

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...