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Roulette Forum

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Geschrieben

Ich Ende Januar bei Partycasino 2x 150€ eingezahlt das Geld wegen meiner Rücklastschrift zurückgebucht. Letzte Woche schreibt mich Pay-Pro.com (Zahlungsabwickler von Partycasino und Partypoker) an und verlangt die Hauptforderung 300€ und jeweils 25€ pro Rücklastschrift, also 350€ innerhalb von 10 Tagen. Ich habe in nach 5x hin- und herschreiben per Email geschrieben, dass man das Geld in Deutschland eh nicht einklagen kann wegen Sittenwidrigkeit und weil im September 2009 das Onlineglückspiel quasi im Sinne der staatlichen Glücksspielmonopole verboten wurde (Quellen: diepresse und fair-news)

Ich habe denen gestern geschrieben, dass ich doch bereit bin zur vorläufigen Zahlung, wenn die Rücklastschrift nur 3€ statt 25€, beträgt, da 25€ Wucher sind gem. 138 BGB und die Hauptforderung Sittenwidrig gem. 134 BGB. Ich habe denen auch geschrieben, dass wir die Angelegenheit nach meinem Widerspruch des Mahnbescheids gern das Gericht entscheiden lassen können.

Jetzt antworten die nach 6 abgelaufenen Tagen der gestellten Frist, dass ich innerhalb von 15 Tagen nur die Hauptforderung zahlen soll. Man verzichtet also auf 50€ Rücklastschriftgebühren.

Deren Reaktion zeigt doch, dass die wirklich nichts machen können, sonst hätten sie auch auf die 50€ bestanden. Außerdem zeigen meine oben genannten Links, dass verzocktes Geld ohnehin nicht einklagbar ist.

Sollte ich zahlen, oder den Mahnbescheid abwarten und widersprechen?

Geschrieben

ich würd nichts überweisen.

das letzte mal, habe ich von der gesparten casino-kohle nen

escortservice beauftragt das hat sich gelohnt :klatsch01:

würd ich auch so machen da haste wenigstens was von deinem geld

lg,

max

Geschrieben
wegen Sittenwidrigkeit

Hallo zusammen,

sittenwidrig ist es m.M. aber auch,erhaltene Leistungen nicht zu bezahlen. Auch wenn man verloren hat,hat man den "Service" des OC genutzt und somit eine Dienstleistung erhalten. Aber das ist das alte Streitthema,jeder hat dazu eine andere Meinung......

Schöne Grüsse an alle

:klatsch01:

Geschrieben

Hallo Casinopenner,

mach deinem Namen keine Ehre und zahl ein. Hättest du gewonnen, hättest du das Geld genommen und ja auch nicht die Abhebung verweigert. Benimm dich also wie ein Erwachsener und steh zu deinen Handlungen.

max

Geschrieben

Ich habe heute mit meinem Anwalt telefoniert (Dank Advocard) und der meinte ich brauche nichts bezahlen. Auch die Verbraucherzentrale meinte, es wäre schwachsinnig bei denen vorbeizuschauen, weil ich lediglich ein Kreuchchen beim Widerspruchstext auf dem bald eintrudelnden Mahnbescheid setzen muss und damit hat sich dann die Sache für mich erledigt. Alle Institutionen raten mir, nichts zu zahlen und Inkassoschreiben zu ignorieren. Gerade wegen der EUGH-Geschichte vom September bin ich auf der sicheren Seite. Es gibt keinen Zahlungsgrund, da der Vertrag mit Partycasino nicht war.

Geschrieben

Wieso fragste dann hier immer nach? Wenn schon Chargeback dann richtig. Machen, vergessen. Dein Nachfragen sieht 'n bissl nach Unsicherheit aus. Angst einen auf den Deckel zu bekommen? Dann steh' zu deinen Verlusten und reiss dich zusammen und verspiel mal nur 50Euro und nicht immer 300Eur und mehr. :klatsch01:

Geschrieben

moin moin,

wieso kommt mir immer nur der Gedanke, daß genau diese Leute am lautesten schreien, wenn ihr Geld nicht noch am gleichen Tag auf dem Konto ist, wenn sie denn mal gewonnen haben.

Da heißt es dann immer 'Betrug !!!! wo ist mein Geld ???

Komisch ist nur, das sie die Illegalität des Internet - Glückspiels erst dann entdecken wenn sie verloren haben.

Ich habe noch nie Sätze gelesen wie 'Ach nein vielen Dank, behalten Sie bitte meinen Gewinn, Glücksspiel ist ja illegal ich will mich nicht strafbar machen ?!?!?!?!'

Im Grunde geht mir das Ganze ziemlich am A..vorbei, nur sorgen gerade solche Spezialisten dafür, daß ich irgendwann nicht mehr einzahlen und sofort spielen kann,

sondern die OC's erst auf einer regulären Zahlung inkl. bestätigter Gutschrift bestehen.

Aber auch noch stolz darauf zu sein nicht zu zahlen.....

Michael

Geschrieben

Hallo Michael,

Du merkst doch schon am Inhalt des Geschriebenen und der Ausdrucksweise, wen Du hier vor Dir hast, es ähnelt sich immer.

Gruss

nimmsgern

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