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Roulette Forum

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Geschrieben
Hallo Faustan,

Komme erst Heute dazu, auf Deinen Artikel zu antworten.

Das ist schon seltsam, das Du Dich so von der Werbe industrie manipulieren läßt. Und weil das Schweinegesülze für ihre Produkte und geistigen Blähungen überall drauf steht, findest Du es letztendlich in Ordnung und befürwortest es auch noch ?

Welch eine Logik.

Was zum Henker, sollen wir uns noch nehmen lassen ?

Das was noch übrig geblieben ist, ist unsere Sprache !

Und die müssen wir uns mit englischem Gesülze nicht vollmüllen lassen. Denn die Sprache DEUTSCH, ist unsere Kultur.

http://meinungen.web.de/forum-webde/post/7970437?sp=0

Ich würde mir die Meinungen die Schreiber sorgfältig durchlesen und im stillen mal darüber nachdenken.................... Vielleicht kommst Du ja zur Erkenntnis, das die Schreiber doch mit ihrer Meinung Recht haben.

( was sie ja auch unabhängig von Deiner Meinung, Zweifelsohne haben )

Gruß Fritzl

Fritzl,

alle roten Worte sind aus dem "Schweinegesülze" fremder Sprachen ins Deutsche übernommen worden.

Vermutlich sind es sogar noch einige mehr, von denen ich es aber nicht weiß.

sachse

Geschrieben

.

@ Michael

das ist ja äußerst interessant. Eigentlich klar das es so etwas für legales Glücksspiel geben muß

Wie wirst Du dann geführt ? Wie ein Künstler ? Dieser wäre ja am ehesten vergleichbar, da auch er ein ständig variierendes Einkommen hat.

Man muss da unterscheiden zwischen ausgeübter Tätigkeit und erlerntem Beruf.

Nicht das jemand bei der Bundesagentur für Arbeit paroli®.deWorkGroups als Berufsausbildung angibt :huepfen:

Man muss bei der Antraggstellung auf Arbeitslosenhilfe ja Berge von Formularen ausfüllen.

Man muss ja angeben, was man vorher gemacht hat.

Man muss ja ausfüllen: Ausbildungsberuf und zuletzt ausgeübte Tätigkeiten, Einkommen usw.

Ich gab die Selbstständigkeiten und Firmenbeteiligungen an und die überprüften,

ob irgendein Versicherungsträger ins Obligo genommen werden kann.

Ist die Einkommensquelle unzweifelhaft und nachweisbar, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als es zu akzeptieren.

Das dürfte für die Mehrzahl der Spieler jedoch kaum möglich sein, wenn sie das Roulettespiel als Haupterwerbsquelle angeben.

Die Frage ist trotzdem wie es sich mit der Sozialversicherung verhält. Schließlich gibt es eine Sozialversicherungspflicht, früher war es noch egal, wenn Du selbständig warst, konntest Du ohne Sozialversicherung auf eigenes Risiko arbeiten. Das gibt es ja heute nicht mehr, zumindest unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Als die feststellten, dass ich noch nie lohnsteuerpflichtig war (keinerlei Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hatte),

wendeten sie sich ans Finanzamt (Feststellung meines vielleicht verdeckten Vermögens und Verdacht auf Sozialbetrug, Strafanzeige).

Mal 'ne ganz dämliche Frage : Hast Du auch Anrecht auf Arbeitslosengeld 1 wenn Du mal ein paar Monate verlierst ?

Natürlich habe ich ein Anrecht auf Arbeitslosengeld, wie jeder andere Erwerbstätige, der dann nicht mehr arbeitet, auch.

Warum sollte ich da eine Ausnahme machen? Es gibt Leistungen - gemessen an den steuerpflichtigen Einkünften.

Und durch meine infarkte hatte ich keine Einkommensmöglichkeit mehr.

Und genau hier liegt der Haken - ich landete bei derselben Fragestellung, der anscheinend auch der Sachse unterliegt.

Bei Auskunftseinholung kam heraus, dass meine Firmen summa summarum bis zur Schliessung eine halbe Millionen Verlust gemacht hatten.

Jetzt hatte ich zusätzlich noch das Finanzamt am Arsch.

Die wunderten sich nämlich, dass ich immer wieder neue Firmen mit Startkapital eröffnet hatte,

das aus den Firmen nicht stammen konnte. Gelder, die auch in keiner Einkommenssteuererklärung aufgetaucht waren.

Und dann brach eine gewaltige Kettenreaktion auf mich ein. Ich musste mich mit einem Dutzend Behörden auseinandersetzen.

Nachtfalke.

.

Geschrieben
Natürlich habe ich ein Anrecht auf Arbeitslosengeld ...

... falls du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens

zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hast.

Hast du?

isa

Geschrieben
Als die feststellten, dass ich noch nie lohnsteuerpflichtig war (keinerlei Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hatte),

wendeten sie sich ans Finanzamt (Feststellung meines vielleicht verdeckten Vermögens und Verdacht auf Sozialbetrug, Strafanzeige).

Besteht da kein Datenschutz? Kann doch nicht einfach ein Amt dem anderen Daten weitergeben!

Bugatti

Geschrieben
@Bugatti

:hammer2::bigsmile:

Worin soll denn der Datenschutz bestehen, wenn der Staat nun schon geklaute Daten aufkaufen und verwenden will? Die Behörden werden immer skrupelloser, der Überwachungsstaat immer perfekter.

Aber von der Privatwirtschaft verlangt man Transparenz. Jetzt sollen ja sogar Firmen offenlegen was mit den Daten der Bürger passiert. Das ist lachhaft.

Staat, Softwareproduzenten und Anbieter von Diensten sind es, die zuerstmal die Transparenz der User bewirkten und die Privatspäre des Einzelnen im Web zerstörten. Wenn nun ein Gesetz geschaffen werden soll, das Firmen verpflichtet, den Betroffenen mitzuteilen, was mit ihren Infos über andere passiert, dann ändert das nichts. Alle Speicherer von Daten sind befugt, dass die ihnen angehörenden Tochtergesellschaften mit den Daten genauso umgehen können wie sie selbst. Zu solchen gehören aber auch Firmen, an denen die Speichernden nur Anteile haben. Damit sind diese Firmen prozentual beteiligt. Große Firmen haben ihr Kapital überall weltweit in Form von Beteiligungen angelegt. Nach dem geltenden Gesetz können diese Firmen alle über die Daten eines Speichernden verfügen. Wenn die Beteiligungsfirma, die jetzt die Daten mit benutzt, wiederum an anderen Firmen beteiligt ist, dann darf diese Firma ebenfalls die Daten benutzen. Und so pflanzt sich das immer weiter fort. Da die Mutter nicht anzugeben braucht, mit welchen Töchtern sie in welcher Form (firmenintern) Kommunikation und Marketing betreibt (Firmeninternas) muss sich der betroffene Bürger aus gesetzlichen Gründen damit zufrieden geben. In den Datenschutzerklärungen steht dann groß: Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgeschlossen sind eng mit uns arbeitende Dienstleister und Fimen, die zu unserem Konzern gehören. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden........

Daran kann auch die so groß angekündigte Gesetzesinitiative nichts ändern.

Und da soll man sich wundern, wenn eng zusammenarbeitende Behörden nicht gemeinsam über die einmal gespeicherten Daten verfügen und sie gegen die Bürger nutzen?

Wie schon geschrieben: Das ist lachhaft.

HH

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