pitty Geschrieben April 25, 2010 Geschrieben April 25, 2010 Hallo,ist hier die Zahl der in deutschen Casinos/Spielbanken gesperrten Spieler bekannt?Wenn ja, was sind die Gründe für die ein Spieler gesperrt werden kann?Da aller guten Dinge 3 sind auch noch eine dritte Frage: Wie lange läuft eine solche Sperrre eines Spielers?Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten,Pitty
ZERO-4-4 Geschrieben April 25, 2010 Geschrieben April 25, 2010 Hallo Pitty,zu Beginn vielleicht mal ein kleiner Hinweis: Hier geht es um Roulette, Strategien und Gewinnmöglichkeiten, Berichte über Casinos und Casino-Reisen etc. ...Ich denke (und hoffe !!! ), dass die Zahl der gesperrten Spieler hier sehr gering ist, da ich der Meinung bin, dass jemand, der sein Spiel nicht wirklich unter Kontrolle hat, hier auch nicht aktiv sein sollte. Nun zu deinen Fragen. Gründe warum ein Spieler gesperrt sein kann gibt es viele:- allen Voran, die Selbstsperre, aufgrund der Gefahr der Überschuldung, zu viel Zeit ins Spiel investiert etc.- dann gab es mal den Bericht hier, dass ein Spieler sich hat sperren lassen, um seiner Freundin einen Gefallen zu tun- weiter kann es natürlich auch Sperren von Casino Seite aus geben, weil ein Spieler sich nicht "angenehm" verhält ( andere Gäste provoziert und nervt etc.)- ...Wie Du siehst, gibt es eine Reihe von Gründen. Wenn ich mich richtig erinnere gibt es auch die Möglichkeit, dass Angehörige von Glücksspielsüchtigen denjenigen auch sperren lassen können, allerdings kenne ich die Regeln dafür nicht. In diesem Fall müssten auch Beweise vorliegen, sonst könnte ja jeder kommen und jeden sperren...Vielleicht ist es einfacher Deine Frage zu beantworten, wenn Du schreibst worauf Du hinaus willst. Eigentlich werden die Fragen hier sehr schnell beantwortet, aber da Du seit heute morgen keine Antwort erhalten hast, fällt es wohl vielen schwer Dir zu antworten.Beste GrüßeZero
pitty Geschrieben April 28, 2010 Autor Geschrieben April 28, 2010 Vielen Dank Zero-4-4 für Deine Antwort!Gerne will ich erklären worauf ich hinaus will:Ich will meine zukünftigen Gewinn bei den Spielbanken sichern. Dabei ist es weniger meine "absolute sichere" Gewinntaktik/-stratie, die mir bei diesem Plan Kopfzerbrechen macht, sondern es gibt viel profanere "Sorgen" bei der Ausarbeitung meines Siegesplanes.Ich habe jetzt mal ein paar Intenetseiten der Spielbanken von Westspiel aber auch die vom Potsdamer Platz durchgesehen, leider konnte ich die Informationen nicht finden, die ich suchte.Jeder Spieler der eine Spielbank betritt, schließt einen Vertrag mit der Spielbank über das stattfindende Glücksspiel (z.B. Roulette) ab. Ich weiß nicht, ob man diesen Vertrag die Spielordnung nennt oder wie auch sonst. Ich weiß nur, dass die Spielbanken komisch werden, wenn man mehrfach innerhalb kurzer Zeit gewinnt, indem man auf die einzelne Zahl setzt.Und nun sind wir schon beim Thema: Gründe , weshalb Spieler gesperrt wurden...Eine Sperrung gegen den Willen des Spielers wird wohl nur dann möglich sein, wenn dieser gegen o.g. Vertrag verstoßen hat. Aus diesem Grunde haben mich die Anzahl der gesperrten Spieler und vielleicht auch die Gründe hierfür interessiertPittyPS: Vorsorglich möchte ich erwähnen, dass ich natürlich auch die Spielbanken telefonisch mit der Frage nach der Spiel-Ordnung im Internet kontaktet habe. Die Reaktion war immer die gleiche. "Nein, steht nicht auf der Internetseite. Den Grund kennen wir nicht. Hier im Casino können Sie die gerne lesen. Wir rufen zurück." <--- Was nie geschehen ist.
pitty Geschrieben April 28, 2010 Autor Geschrieben April 28, 2010 Vielen Dank Zero-4-4 für Deine Antwort!Gerne will ich erklären worauf ich hinaus will:Ich will meine zukünftigen Gewinn bei den Spielbanken sichern. Dabei ist es weniger meine "absolute sichere" Gewinntaktik/-stratie, die mir bei diesem Plan Kopfzerbrechen macht, sondern es gibt viel profanere "Sorgen" bei der Ausarbeitung meines Siegesplanes.Ich habe jetzt mal ein paar Intenetseiten der Spielbanken von Westspiel aber auch die vom Potsdamer Platz durchgesehen, leider konnte ich die Informationen nicht finden, die ich suchte.Jeder Spieler der eine Spielbank betritt, schließt einen Vertrag mit der Spielbank über das stattfindende Glücksspiel (z.B. Roulette) ab. Ich weiß nicht, ob man diesen Vertrag die Spielordnung nennt oder wie auch sonst. Ich weiß nur, dass die Spielbanken komisch werden, wenn man mehrfach innerhalb kurzer Zeit gewinnt, indem man auf die einzelne Zahl setzt.Und nun sind wir schon beim Thema: Gründe , weshalb Spieler gesperrt wurden...Eine Sperrung gegen den Willen des Spielers wird wohl nur dann möglich sein, wenn dieser gegen o.g. Vertrag verstoßen hat. Aus diesem Grunde haben mich die Anzahl der gesperrten Spieler und vielleicht auch die Gründe hierfür interessiertPittyPS: Vorsorglich möchte ich erwähnen, dass ich natürlich auch die Spielbanken telefonisch mit der Frage nach der Spiel-Ordnung im Internet kontaktet habe. Die Reaktion war immer die gleiche. "Nein, steht nicht auf der Internetseite. Den Grund kennen wir nicht. Hier im Casino können Sie die gerne lesen. Wir rufen zurück." <--- Was nie geschehen ist.
maybe Geschrieben April 28, 2010 Geschrieben April 28, 2010 hallo,du machst dir sorgen um dinge die womöglich nie eintreten werden.fange einmal in ruhe an zu gewinnen, wenn man teilweise sieht wie sich manche menschen in casino´s benehmen und trotzdem nicht gesperrt werden hast du die nächsten paar jahre kein problem mit sperren.also ran an den zaster.maybe
pitty Geschrieben April 28, 2010 Autor Geschrieben April 28, 2010 Mag sein maybe,trotzdem stellt sich die bisher unbeantwortete Frage: Weshalb sind die "Spielordnungen" oder "AGBs" fürs Roulette-Spiel auf all den schönen Hochglanzinternetseiten nicht zu finden?Darauf sollte doch hier im Forum jemand eine Antwort haben...Pitty
sachse Geschrieben April 28, 2010 Geschrieben April 28, 2010 (bearbeitet) Hallo pitty,nachdem man mich in den vergangenen 20 Jahren in mehreren hundert Casinos gesperrt hat,kann ich mich sicherlich als Experte für Spielsperren bezeichnen.Du kannst fast in der ganzen Welt außer in Österreich ohne Angabe von Gründen gesperrt werden.In Österreich müssen dafür "triftige Gründe" vorliegen und Gewinne zählen nicht dazu. In DE macht das Casino "von seinem Hausrecht Gebrauch" und ein höchstrichterliches Urteil sagt,dass das Casino nicht verpflichtet ist, mit Dir einen Spielvertrag abzuschließen.Nun zu Deinen zukünftigen Gewinnen:Ich kann Dir versprechen, dass Du, wenn Du kein Kesselgucker oder Kesselfehlerspieler bist, in DE Hunderttausende im gleichen Casino gewinnen kannst, ohne dass Du Probleme bekommst.Außerdem könntest Du bei Deinen Gewinnen anfangs mit dem Auto und später im Flieger jeden Tag weltweit in einem anderen Casino aufschlagen.Das geht, denn ich habe es nach meiner ersten Sperre 1991, die halb Europa betraf, so gemacht.Oder Du gehst in die USA. Las Vegas hat 180 Casinos und die Staaten mit den Indianercasinos insgesamt über 800.Du siehst, Du musst Dir keine Sorgen machen.sachseP.S. Die Spielordnung ist in DE in jedem Casino ausgehängt. bearbeitet April 28, 2010 von sachse
pitty Geschrieben April 29, 2010 Autor Geschrieben April 29, 2010 Für Deine Antwort Dank auch Dir Sachse!Du schreibst:"Ich kann Dir versprechen, dass Du, wenn Du kein Kesselgucker oder Kesselfehlerspieler bist, in DE Hunderttausende im gleichen Casino gewinnen kannst, ohne dass Du Probleme bekommst."Du schreibst:"...nachdem man mich in den vergangenen 20 Jahren in mehreren hundert Casinos gesperrt hat,..."Da ich noch neu hier bin, weiß ich nicht, ob man die folgende direkte Frage hier stellen kann oder ob dies gegen die Etikette des Forums verstößt. Trotzdem versuch ich es mal:Schließe ich aus Deinen beiden Zitaten richtig, dass Du Kesselgucker oder Kesselfehlspieler bist bzw. Millionen aus den Casinos rausgetragen hast und man Dich deshalb gesperrt hat?Du schreibst:"...ein höchstrichterliches Urteil sagt, dass das Casino nicht verpflichtet ist, mit Dir einen Spielvertrag abzuschließen..."Kennst Du dazu eine Fundstelle?Du schreibst:"... Die Spielordnung ist in DE in jedem Casino ausgehängt..."Ja, das ist bekannt, klärt aber nicht die bisher unbeantwortete Frage: Weshalb sind die "Spielordnungen" oder "AGBs" fürs Roulette-Spiel auf all den schönen Hochglanzinternetseiten nicht zu finden, nicht. Pitty
Tschitschikow Geschrieben April 29, 2010 Geschrieben April 29, 2010 Im Herbst letzten Jahres konnnte ich beobachten wie der Saalchef eine Dame zur Seite nahm und Sie aufforderte sofort mit ihm zur Rezeption zu gehen. Sie wurde schon eine Weile beobachtet, wie sie an Spieltischen Jetons anderer Spieler verschob. Es wurde ein Hausverbot ausgesprochen, mehr habe ich nicht mehr gehört.Der Verschiebetrick ist an sich uralt und wird noch heute in den Spielbanken von Kriminellen betrieben.Opfer sind oftmals "Pflasterer" die zeitgleich an mehreren Tischen spielen.Somit ein Grund für Spielbanksperren.Viele GrüßeTschitschikow
fiftysix Geschrieben April 29, 2010 Geschrieben April 29, 2010 In Österreich müssen dafür "triftige Gründe" vorliegen und Gewinne zählen nicht dazu. In DE macht das Casino "von seinem Hausrecht Gebrauch" und ein höchstrichterliches Urteil sagt,dass das Casino nicht verpflichtet ist, mit Dir einen Spielvertrag abzuschließen.Und wie sieht es in der Schweiz aus?Da soll es doch sehr merkwürdig zugehen!56
sachse Geschrieben April 30, 2010 Geschrieben April 30, 2010 'pitty' date='29 Apr 2010, 19:29 ' post='222050'Da ich noch neu hier bin, weiß ich nicht, ob man die folgende direkte Frage hier stellen kann oder ob dies gegen die Etikette des Forums verstößt. Trotzdem versuch ich es mal:Schließe ich aus Deinen beiden Zitaten richtig, dass Du Kesselgucker oder Kesselfehlspieler bist bzw. Millionen aus den Casinos rausgetragen hast und man Dich deshalb gesperrt hat?Ich bin Kesselgucker und habe vor allem in den späten 80ern in DE viel gewonnen.Dann(1991) haben mich die Österreicher gesperrt und DE, Holland und Casinos in anderen Ländern haben sich drangehängt. Eine Begründung habe ich noch nie und in keinem Land erhalten. Dazu sind Casinos laut ihrer Aussage nicht verpflichtet.Allenfalls erwähnen sie ihr Hausrecht. Ebenfalls wird der Rausschmiss nur selten schriftlich verfügt. Teilweise wurde ich gesperrt, ohne dass ich davon erfuhr und es erst bemerkte, wenn mich ein anderes Casino wegen dieser Sperre nicht einlassen wollte.Zuletzt vor 4 oder 5 Jahren mit einer Sperre aus Kassel so passiert. In einige deutsche casinos darf ich mittlerweile wieder hinein aber andere halten die Sperre seit nunmehr 19 Jahren weiterhin aufrecht oder sie haben mich neu gesperrt, ohne dass ich gespielt habe.Du schreibst:"...ein höchstrichterliches Urteil sagt, dass das Casino nicht verpflichtet ist, mit Dir einen Spielvertrag abzuschließen..."Kennst Du dazu eine Fundstelle?Bundesgerichtshof: Aktenzeichen III ZR 137/93Ein Berufspieler(Kesselfehler) gegen Casino Travemünde "Ein Casino hat keinen Kontrahierungszwang".In Österreich erforderlicher "triftiger Grund" für eine Sperre:Oberster Gerichtshof Aktenzeichen 6 Ob 48/01dDu schreibst:"... Die Spielordnung ist in DE in jedem Casino ausgehängt..."Ja, das ist bekannt, klärt aber nicht die bisher unbeantwortete Frage: Weshalb sind die "Spielordnungen" oder "AGBs" fürs Roulette-Spiel auf all den schönen Hochglanzinternetseiten nicht zu finden, nicht.Das weiß ich nicht.sachse
eddi Geschrieben April 30, 2010 Geschrieben April 30, 2010 Im Herbst letzten Jahres konnnte ich beobachten wie der Saalchef eine Dame zur Seite nahm und Sie aufforderte sofort mit ihm zur Rezeption zu gehen. Sie wurde schon eine Weile beobachtet, wie sie an Spieltischen Jetons anderer Spieler verschob. Es wurde ein Hausverbot ausgesprochen, mehr habe ich nicht mehr gehört.Der Verschiebetrick ist an sich uralt und wird noch heute in den Spielbanken von Kriminellen betrieben.Opfer sind oftmals "Pflasterer" die zeitgleich an mehreren Tischen spielen.Somit ein Grund für Spielbanksperren.Viele GrüßeTschitschikowDas komisch und nicht erklärbare ist warum die gute Frau nicht polizeilich erfasst wird , da es ja offensichtlich Betrug ist !Kann man daraus entnehmen das diese Spielbank selbst betrügt und Angst hat eine Beweisbare gegenanzeige zu erhalten.viele Grüßeschnell
sachse Geschrieben April 30, 2010 Geschrieben April 30, 2010 Vermutlich sind meist so kleine Beträge beweisbar, dass ein Verfahren ohnehin wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.Supermärkte zeigen auch nicht jeden Ladendieb an.sachse
Tschitschikow Geschrieben April 30, 2010 Geschrieben April 30, 2010 sind meist so kleine Beträge beweisbar, dass ein Verfahren ohnehin wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.Dies ist wahrscheinlich. Da das Verschieben auf den mit 5 und 2 Euro Jetons belegten Mehrfachchancen geschah.Es ging mir gar nicht so um diesen konkreten Fall. Lediglich wollte ich kriminelle Handlungsweisen der Gäste als Sperrungsgrund erwähnen.Viele Grüße Tschitschikow
bulli2 Geschrieben Mai 1, 2010 Geschrieben Mai 1, 2010 Weshalb sind die "Spielordnungen" oder "AGBs" fürs Roulette-Spiel auf all den schönen Hochglanzinternetseiten nicht zu findenDie Frage verstehe ich nicht ganz.Vom Inhealt her natürlich schon, von der Sache her aber nicht. Es gibt niemanden, der auf seine Werbemittel die die Geschäftsbedingungen druckt oder selten ins Internet stellt.Wenn du den Aldiprospekt über Grillwürstchen, Saucen und Holzkohleanzünder im Briefkasten hast, dann stehen da auch nirgends die Geschäftsbedingungen. In den Spielbanken hängen die wenigstens noch aus an der kasse. Ich habe bei Aldi aber noch nirgends die AGB an den Kassen aushängen sehen sehen.Bulli
pitty Geschrieben Mai 1, 2010 Autor Geschrieben Mai 1, 2010 Die Frage verstehe ich nicht ganz.Vom Inhealt her natürlich schon, von der Sache her aber nicht. Es gibt niemanden, der auf seine Werbemittel die die Geschäftsbedingungen druckt oder selten ins Internet stellt.Für die Werbemittel mag ich Dir zustimmen, ansonsten trifft das nicht zu, was Du hier schreibst. Jedes seriöse Unternehmen, welches eine Internetseite betreibt, macht auf dieser seine "AGBs" zugänglich. Du hast Dich auch ALDI bezogen, dann schau hier ALDI Fotoservice. Da gerade die Casinos bzw. Spielbanken sich besonders seriös geben wollen, ist das Nichteinstellen der "AGBs" auf ihren Internetseiten über alle Teilnehmer der Branche in Deutschland mehr als ungewöhnlich.Lass uns aber von dem Begriff "AGB" weggehen, denn es sind gar nicht die "AGB", die mich interessieren, sondern der Vertrag, der mit Betreten und unterschreiben der Spielerkarte abgeschlossen wird. Dieser Vertrag legt fest, nach welchen Regeln das Roulette gespielt wird (z.B. die unterschiedliche Handhabung des Umgangs mit des Einsatzes auf EC , wenn die Null kommt oder gilt das Limit auf Plein für den Einsatz eines einzelnen Spielers oder werden dort alle gesetzten Einsätze für das Erreichen des Limits zusammengerechnet usw.). Informationen die für Spieler, die sich ernsthaft mit diesem Spiel befassen, nicht nur nützlich sind, sondern auch darüber entscheiden, ob man 200, 300 oder was weiß ich wieviel Kilometer zur Spielbank anreist.Du wirst, jetzt vielleicht denken, was scherrt mich der abgeschlossene Spielervertrag, die Spielbanken sind an sich nicht so pingelich und lassen immer die Kulanz walten... Da kann ich nur sagen, es ist mitnichten so, dass die Casinos Kulanz walten lassen, wenn man regelmäßig gewinnt, wie dies aus einigen Beiträgen hier deutlich wird. Übrigens selbst wenn man die Kulanz der Casinos annehmen wollte, stellt sich immer noch die Frage, warum kann dann der Spielervertrag nicht transparent gemacht werden?Alle möglichen und unmöglichen Informationen werden auf den Internetseiten der Casinos veröffentlicht, dass was aber am Ende im Falle von wirklichen Gewinnen spielentscheidend ist, wird "verheimlicht".Also lange Rede kurzer Sinn: Gibt es hier im Forum jemanden, der jemals diesen Spielervertrag, der bei Betreten des Casinos abgeschlossen wird, in Papierform (sei es auch nur als Infobroschüre) in die Hand bekommen hat? Wenn ja, in welcher Spielbank war das?Pitty
Major Tom Geschrieben Mai 2, 2010 Geschrieben Mai 2, 2010 (bearbeitet) gelöscht. doppelt bearbeitet Mai 2, 2010 von Major Tom
Major Tom Geschrieben Mai 2, 2010 Geschrieben Mai 2, 2010 (bearbeitet) Für die Werbemittel mag ich Dir zustimmen, ansonsten trifft das nicht zu, was Du hier schreibst. Jedes seriöse Unternehmen, welches eine Internetseite betreibt, macht auf dieser seine "AGBs" zugänglich. Du hast Dich auch ALDI bezogen, dann schau hier ALDI Fotoservice.Das ist ein Service. Ein Fotoservice.Das ist etwas anderes.Auf normalen Werbeseiten haban andere Anbieter ebenfalls keine AGbs. Das schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Und es interessiert auch keinen. Denn das BGB gilt. Und sie brauchen nur das zu schreiben, was davon abweicht. Das meiste würde dann sowieso nicht zugelassen werden. Soviel dürfen die staatlichen Anbieter nicht ändern an den gesetzlichen Vorgaben. Da ist kein Spielraum. Alles schon da in Grundsatzurtelen!Eine gute Schlägertruppe im feinen Anzug ist billiger als Prozess- und Anwaltskosten.Von Nachtclubs und Discotheken lernt man.Deshalb keine AGBs AGBs machen den Spielbanken nur Ärger.Wenn da drauf stehen würde, wer zuviel gewinnt fliegt raus, wäre das abmahnbar und noch unseriöser und rechtlich problematisch.Und so ein paar wandelnde Muskelpakete in Tabacrasierwasserwolke und Fliege unterm Kragen.Das macht was her!Wer liest denn AGBs, wenn er sich amüsieren will? Guckst du vor der Disco auch nach den AGBs? Oder am Kirmeskarusell? Oder vor dem Kinoeingang? Willkommen sind die Gäste, die das Geld abgeschrieben haben. Die anderen will man doch im Grunde nicht.Die Schreiber in den Casinos und die Meckerer und die Buchhalter mit Mineralwasserglas.Man will die widerspruchslosen Verlierer. Die sind pflegeleicht. (Frag Sachse)Und die anderen sind im Fokus der Muskelmänner und der Kameras."Trainingsfutter."Der Major bearbeitet Mai 2, 2010 von Major Tom
pitty Geschrieben Mai 10, 2010 Autor Geschrieben Mai 10, 2010 ...nach welchen Regeln das Roulette gespielt wird (z.B. die unterschiedliche Handhabung des Umgangs mit des Einsatzes auf EC , wenn die Null kommt oder gilt das Limit auf Plein für den Einsatz eines einzelnen Spielers oder werden dort alle gesetzten Einsätze für das Erreichen des Limits zusammengerechnet usw.).Ich will es noch einmal über einen anderen Weg versuchen.Nach welchen Regeln in einer Spielbank in Deutschland gespielt wird, richtet sich nach der Spielbankenordnung.In der Spielbankenordnung die für die Spielbank gilt, in der ich spielen will steht u.a. folgendes:"...Für das Große Spiel sind die allgemeinen internationalen Spielregeln zugrunde zu legen..."Die internationalen Spielregeln werden durch so etwas, wie einen Weltverband für Roulette festgelegt?Weiß jemand von Euch, wo man die internationalen Spielregeln verbindlich im Internet findet?Danke im VorausPitty
Gunther Geschrieben Mai 11, 2010 Geschrieben Mai 11, 2010 Ich will es noch einmal über einen anderen Weg versuchen.Nach welchen Regeln in einer Spielbank in Deutschland gespielt wird, richtet sich nach der Spielbankenordnung.In der Spielbankenordnung die für die Spielbank gilt, in der ich spielen will steht u.a. folgendes:"...Für das Große Spiel sind die allgemeinen internationalen Spielregeln zugrunde zu legen..."Die internationalen Spielregeln werden durch so etwas, wie einen Weltverband für Roulette festgelegt?Weiß jemand von Euch, wo man die internationalen Spielregeln verbindlich im Internet findet?Allgemeine Internationale Spielregeln gibt es nicht.Das ist sogar ein schwerwiegender Abmahngrund oder ein Grund für einen Konzessionsentzug, wenn das bei staatlich kontrolliertem Spiel um Geld in den Bedingungen für die Spielteilnahme steht. Auf Verlangen muss die Spielbankdirektion in diesem Fall das Original der zuletzt gesetzlich bewilligten Fassung der Regeln für ihre Durchführung des Glücksspiels vorlegen und im Fall der genehmigten Formulierung internationaler Spielregeln jedem Teilnehmer an ihrem Spielangebot jederzeit Einblick in den Wortlaut dieser internationalen Regeln gewähren und die Quelle benennen können, sowie eine Aufzählung der Länder, in denen diese Regel gilt.Die Formulierung der Spielregeln, aus der Konformität und Verstoß des Spielerverhaltens e i n d e u t i g hervorzugehen hat, muss behördlich bewilligt sein, um überhaupt Geltung im laufenden Spiel haben zu können. Der Aushang oder jede andersgeartete Veröffentlichung einer vom bewilligten Text der Spielregeln abweichenden Formulierung ist rechtswidrig. Die Direktion eines Glücksspielanbieters ist weder in Deutschland, noch in der Schweiz oder in Österreich berechtigt, die bewilligte Fassung der Spielregeln zu verändern. Sie hat allerdings das Recht der Verwertung gekürzter Versionen der jeweils rechtsgültigen Fassung, allerdings nur mit entsprechendem Hinweis, dass es sich um eine reduzierte Ausführung oder um einen Auszug handelt, mit unbedingter Kennzeichnung, um welche Fassung gem. welcher gesetzlichen Inkraftsetzung es sich handelt. Selbst die unzureichende Kennzeichnung, um welche Fassung es sich handelt, stellt einen Rechtsverstoß hinsichtlich der Obliegenheitsverpflichtung für die Durchführung öffentlich angebotenen Glücksspiels dar.Diese Vorschriften sind in den drei oben aufgeführten Staaten durch jeweils national abweichende bundesgesetzliche Vorgaben geregelt, in Deutschland durch den Staatsvertrag der Bundesländer zum Glückspielwesen in Deutschland, in Kraft getreten am 1.1.2008 durch Ratifizierung in der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, mit dem die Länder die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen regeln, regionsbezogen durch entsprechende Durchführungsverordnungen und in einigen Ländern durch landesbehördlich Beauftragte sporadischen Überprüfungen unterzogen.Es kann natürlich sein, dass man auf Veranlassung einer Spielbankdirektion oder deren Ressortleitungen für Öffentlichkeitsarbeit einer Spielbankbetreibergesellschaft die internationalen Spielregeln als eine Art Präambel den Ausführungen über die Spieldurchführung beifügt, im Sinn der sich im Betrieb der Spielbank ergebenden Notwendigkeit gegenüber internationalem Publikum darzustellen, dass die Regeln eines Hauses auf den allgemein gültigen Spielregeln, so wie sie weltweit bekannt sind, fundieren. Dies hat insoweit Bedeutung, dass jede Übersetzung der Spielregeln in eine andere Sprache inhaltlich der deutschen Fassung zu entsprechen hat und dass eine solche Textpassage dann auch in der deutschen Fassung zu finden sein muss. Hiervon grenzen sich dann die detailierten Regeln und Haussonderregeln in den einzelnen Positionen ab. Dann sollte aber darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem Begriff I n t e r n a t i o n a l e Spielregeln nur um eine A n l e h n u n g der Hausregeln an die allgemein bekannten, international ü b l i c h e n Gepflogenheiten bei der Spieldurchführung handelt. Formell kann dies geschehen, indem man eine Eingangsformulierung dieser Art wählt und davon abgesetzt über oder unter dieser Formulierung dann die behördlich genehmigte Fassung der Spielregeln veröffentlicht. Eine solche Ummantelung ist allerdings unüblich und rechtlich ebenfalls bedenklich, wenn keine einheitliche Quelle für eine internationale Spieldurchführung existiert.Befindet sich diese Formulierung in den zuvor in diesem Thema erwähnten Werbeprospekten oder auf Internetseiten des Casinos, die klar ersichtlich nur der W e r b u n g dienen, dann ist es auch völlig in Ordnung, wenn der Wortlaut die Aura eines Unternehmens darstellt und ohne weitere Erklärungen für sich allein da steht. Werbebeschreibungen auf Printträgern und in digitalen Medien sind gesetzlich nicht bindend, soweit es sich nicht um A n g e b o t e handelt, die wiederum persönlich adressiert sein müssen, um gegenüber einem Ansprechpartner verpflichtende Wirkung zu haben. Informative Werbung in den Medien ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Und als Hinweis ist die Darstellung eines sich international präsentierenden Hauses nicht rechtswidrig, wenn man auf die sich weltweit gleichenden, allgemein gültigen Reglements verweist.Es kommt eben primär darauf an, wo das platziert ist und in welchem Zusammenhang, um eine rechtliche Relevanz hiervon abzuleiten.Werbend oder ablauftechnisch bindend und insbesondere: welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den Spieler?Um welche Spielbank handelt es sich?Dr. jur. Gunther
sachse Geschrieben Mai 11, 2010 Geschrieben Mai 11, 2010 Vermutlich ist gemeint:Gespielt wird nach den international ueblichen Gepflogenheiten.Die exakten Dinge ergeben sich aus den Spielordnungen der einzelnen Bundeslaender.sachse
pitty Geschrieben Mai 12, 2010 Autor Geschrieben Mai 12, 2010 Guten Abend Dr. jur. Gunter,danke erst einmal für Ihre ausführliche Antwort.Soweit sich diese mit der Frage befasst, wo der Satz "...Für das Große Spiel sind die allgemeinen internationalen Spielregeln zugrunde zu legen..." steht, dann wiederhole ich nochmal, dass dieser Satz in dem § 2 I 2 der Spielbankordnung zu finden ist und füge hinzu, dass die Spielbankenordnung eine Verordnung der Landesregierung ist, die diese aufgrund einer Ermächtigung in dem Gesetz über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank erlassen hat.SpBOGesetz über die Zulassung einer öffentlichen SpielbankEs kommt eben primär darauf an, wo das platziert ist und in welchem Zusammenhang, um eine rechtliche Relevanz hiervon abzuleiten.Es handelt sich um geltendes Recht,wie oben dargelegt, und nicht etwa um einen Satz aus einem Werbeprospekt oder etwa von der Internetseite.welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den Spieler?Vielleicht können Sie diese Frage beantworten, nachdem nun klargestellt ist, wo dieser Satz steht...Um welche Spielbank handelt es sich?Dr. jur. GuntherEs ist die Bremer Spielbank.Übrigens bestätigte bei meinem dortigen letzten Besuch, der derzeit "höchstrangige" anwesende Mitarbeiter der Spielbank, dass die Spielregeln für Roulett nicht aushängen würden und ,dass diese auch durch keinen Gast einsehbar seien. Meine Frage nach dem Grund hierfür blieb schlicht unbeantwortet.Ich meine, dass dies ein unhaltbarer Zustand ist, weil schlicht das Glücksspiel zur Willkürlichkeit verkommt, bei bereits o.g. Fällen.Pitty
interregiospieler Geschrieben Mai 13, 2010 Geschrieben Mai 13, 2010 Soweit sich diese mit der Frage befasst, wo der Satz "...Für das Große Spiel sind die allgemeinen internationalen Spielregeln zugrunde zu legen..." steht,Das ist falsch. Weil du das Wichtigste, den Folgesatz, weggelassen hast:Für das Große Spiel sind die allgemeinen internationalen Spielregeln zugrunde zu legen. Die Spielregeln bedürfen der Genehmigung des Senators für Inneres und Sport und sind Bestandteil dieser Spielordnung. Das hat Gunther dir ja ausführlich beantwortet.Die Formulierung der Spielregeln, aus der Konformität und Verstoß des Spielerverhaltens e i n d e u t i g hervorzugehen hat, muss behördlich bewilligt seinSomit zieht die Entscheidung des Senats nach sich, ob die Regeln einer Spielbank den internationalen Standards entsprechen oder zu stark abweichen. Daraufhin werden sie bewilligt oder nicht. Und diese Regeln hängen detailiert in den Spielbanken aus.Eigentlich ganz klar alles.
pitty Geschrieben Mai 13, 2010 Autor Geschrieben Mai 13, 2010 Das ist falsch. Weil du das Wichtigste, den Folgesatz, weggelassen hast:Für das Große Spiel sind die allgemeinen internationalen Spielregeln zugrunde zu legen. Die Spielregeln bedürfen der Genehmigung des Senators für Inneres und Sport und sind Bestandteil dieser Spielordnung. Was schreibst Du hier?Warum soll der Satz falsch sein, wenn der folgende Satz nicht zitiert wurde?Abgesehen davon stammt der "falsche" Satz nicht von mir sondern aus der Spielbankenordnung.Somit zieht die Entscheidung des Senats nach sich, ob die Regeln einer Spielbank den internationalen Standards entsprechen oder zu stark abweichen. Daraufhin werden sie bewilligt oder nicht.Was Du hier schreibst, erklärt nicht, weshalb die Spielregeln fürs Roulette weder in der Spielbank aushängen noch auf Nachfrage den Spielern zugänglich gemacht werden. Und diese Regeln hängen detailiert in den Spielbanken aus.Jetzt lehn Dich noch mal zurück interregiospieler, lies nochmal meinen obigen Beitrag in aller Ruhe und dann denk mal nach, ob Dein hier geschriebener Satz den Tatsachen entspricht...Damit Dir das nicht allzuviel Mühe bereitet, erkläre ich Dir`s nochmal.In der Spielbank Bremen hängt die Spielbankenordnung (SpBO) und die Hausordnung aus. Richtig erkannt hast Du, dass Teil der SpBO auch die Spielregeln des Rouletts sein müssten.Exakt dies - und jetzt interregiospieler lies genau - ist nicht der Fall.Nochmal zu mitschreiben: Es gibt keine Roulettregeln als Teil der in der Bremer Spielbank aushängenden SpBO.Nun kann man ja auf die Idee kommen, dass die schlaue Geschäftsleitung der Spielbank diese Regeln so versteckt ausgehängt hat, dass diese leicht zu übersehen wären.Aber auch das ist nicht der Fall, denn wenn Du meinen obigen Beitrag, aufmerksam gelesen hättest, dann wäre Dir nicht entgangen, dass die Vertretung der Spielbank das Nichtaushängen der Spielregeln nicht nur für Roulette explizit bestätigt hat , sondern auf die ausdrücklich Nachfrage, eine Einsicht explizit an jenem Tag verweigerte.Eigentlich ganz klar alles.Ich hoffe, nach dieser mehr als deutlichen Erklärung nun auch für Dich, interregiospieler.Pitty
Emu Geschrieben Mai 30, 2010 Geschrieben Mai 30, 2010 Lieber Sachse,ich möchte Ihnen von meiner Situation schildern. Ich bin Anfänger und bin schon 9 mal im Casino in Bremen gewesen. In dem Casino befinden sich keinerlei Spielregeln. Es werden unterschiedliche Regeln angewendet. Mal wird die in den Kessel fallende Zahl gewertet. Mal muss die Kugel sich 6 mal um den Kessel drehen und mal 8 mal. Daraufhin hab ich beschlossen keinen Trunk an die Coupiers zu geben, bis die Spielregen neben der Spielordnung hängen, wie auch gesetzlich vorgeschrieben. Ich muss hinzufügen, mit meiner Methode habe ich in kurzer Zeit einen viierstelligen Betrag in Euro gemacht. Ich wurde von den Coupiers beleidigt. Einer hat mein Handeln in der Runde eine Unverschämtheit genannt, jedesmal habe ich mein Anliegen freundlich dem Coupier gegenüber geschildert, dass wenn sie sich an die geltenden Geseze halten, ich mich auch an die ungeschrieben halten werde. Desweiteren wurde ich zweimal beleidigt. Ob ich Probleme hätte und dass ich lernen sollte lauter zu sprechen. Der Saalchef hat allein eine Straftat begangen und mich genötigt, dass ich den Trunk zu zahlen hätte, da ich ansonsten Hausverbot erteilt bekommen würde. Im Übrigen spionieren die mir hinterher, damit ich Ihnen meine Taktik verrate. Das sind Zustände die an eine Bananenrepublik erinnern und das immerhin in einem staatlich anerkannten Casino in Deutschland....Ich denke, dass Sie auch mit solchen üblen Methoden zu kämpfen hatten..... Und das sollte mann sich doch nicht gefallen lassen....und die Einschüchterungsversuche erst RECHT nicht....Wenn Sie eine Email Adresse haben, würde ich gerne in Kontakt mit Ihnen bleiben, damit Sie mir vielleicht Tipps geben könnten, diesen Machenschaften ein Ende zu bereiten, damit ich auch eine Möglichkeit habe, mein Kapital aufzukapitalisieren.Bei jedem Besuch habe ich gewonnen. Ich wurde in zwei laufenden Spielen rausgefischt, damit ich nicht weiter setzen darf. Da ich immer gewann, wurde mir beim letzten Besuch ein Spielverbot erteilt, mit der Begründung das ich spielsüchtig sei. Daüberhinaus denken die über den Umfang eines deutschlandweiten großes Verbot in allen kasinos nach. Ich muss zugeben, dass zwei drittel der Menschen dort, große Mengen an Geld verzockt und kein Spielverbot erteilt bekommen. Diese Willkür in den Kasino und das brechen von geltenden Gestzen ist inaktzeptabel. Es kann nicht sein, dass wenn man Gewinn macht, rausgeekelt wird und mann verliert gern gesehen ist und sogar einen Kaffee spendiert bekommt.Solche Zustände verdienen, wenn überhaupt nur ein Armutszeugnis und keinerlei Aktzeptanz.Was sagen Sie zu meiner Situation?.... Hatten Sie derlei auch erlebt??.... Das höchstrichterliche Gesetz, welches solcher Willkür die Hand reicht, muss geändert werden, sei es durch eine Klage beim BVerfGE...???LG EMU
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