RGB Geschrieben Oktober 21, 2003 Geschrieben Oktober 21, 2003 http://www.heise.de/newsticker/data/anw-21.10.03-005/
RGB Geschrieben Oktober 21, 2003 Autor Geschrieben Oktober 21, 2003 mist blöde return taste ich wollte natürlich noch den text postenDas Hamburgische Verfassungsgericht hat das Online-Roulette für rechtswidrig erklärt. Es sei nicht mit dem Spielbanken-Gesetz vereinbar, befand das Gericht heute. Online-Spieler seien naturgemäß nicht in Spielbanken anwesend und könnten so auch nicht von dem Personal vor einem ruinösen Spiel bewahrt werden.Gegen das Glücksspiel per Internet hatten Bürgerschaftsabgeordnete von SPD und GAL geklagt. Das Online-Roulette müsse nun umgehend gestoppt werden, forderte die SPD-Politikerin Petra Brinkmann. "Die Zulassung des Online-Roulettes war unverantwortlich und rechtswidrig", sagte Brinkmann. Das Online-Roulette sei gestartet worden, obwohl Experten vor Risiken gewarnt hatten. Eine Anhörung im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft hatte ergeben, dass bei dieser Form des Glücksspiels die Schutzmöglichkeiten für Spielsüchtige drastisch verringert werden. Der Senat habe nicht die Auswertung der Anhörung abgewartet und die Gefahren bewusst ignoriert, um Gewinne zu machen.Gegenstand des Verfahrens war die Änderung der Spielordnung vom 28. Mai 2002. Der Senat hatte seinerzeit Online-Roulette in den Kreis der zugelassenen Spiele aufgenommen. "Eine Auslegung des Spielbankgesetzes ergibt, dass es die Durchführung des gesamten Spiels in den Räumlichkeiten der Spielbank, also auch die Präsenz der Spieler in der Spielbank voraussetzt", begründete der Präsident des Verfassungsgerichtes, Wilhelm Rapp.Seit einem Jahr können Spieler, die sich in der Hansestadt aufhalten, virtuell am Roulette teilnehmen. Für den Abschluss eines Spielvertrages ist die Zusendung einer Kopie des Personalausweises sowie die Angabe eines Kreditkartenkontos erforderlich. Zur Eröffnung hatte Finanzsenator Wolfgang Peiner beteuert, bei der Entscheidung, das Online-Roulette zuzulassen, habe der Senat großen Wert auf die technische und rechtliche Sicherheit des Spiels gelegt, aber auch auf den Datenschutz sowie auf Aspekte des Jugendschutzes und der Spielsucht gelegt. damit dürfte es in d-land bzw euroland bald aus sein mit onlinezocken(aber die schweitz.......)
Silberdollar Geschrieben Oktober 22, 2003 Geschrieben Oktober 22, 2003 Ein weltfremdes Urteil!J.W. dürfte sich vor Schadenfreude die Hände reiben.
juergen2000 Geschrieben Oktober 22, 2003 Geschrieben Oktober 22, 2003 Presseerklärung des Hamburgischen Verfassunsgerichtes - 22.10.2003 Online-Roulette nicht mit dem Spielbankgesetz vereinbarMedium: Presseerklärung des Hamburgischen VerfassunsgerichtesDatum: 21. 10. 2003Normenkontrollverfahren wegen Online-Roulette - Urteilsverkündung des Verfassungsgerichts am 21. Oktober 2003(21.10.2003) Normenkontrollverfahren - Online-Roulette nicht mit dem Spielbankgesetz vereinbar.Die Zulassung des Online-Roulette ist nicht mit dem Spielbankgesetz vereinbar. Die entsprechenden Normen der Verordnung über die Spielordnung für die öffentliche Spielbank in Hamburg (Spielordnung) sind nichtig. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht heute entschieden. Es hat damit dem Normenkontrollantrag von 50 Mitgliedern der Bürgerschaftsfraktionen von GAL und SPD stattgegeben. Gegenstand des Verfahrens war die Änderung der Spielordnung vom 28. Mai 2002, mit der der Senat das Online-Roulette in den Kreis der zugelassenen Spiele aufgenommen hat. Das Online-Roulette wird im Spielsaal der Spielbank durchgeführt und von dort aus in das Internet übertragen. Spieler können auf elektronischem Wege über das Internet an dem Spiel teilnehmen.Die Antragsteller haben die Ansicht vertreten, die Änderung der Verordnung sei nicht mit dem - höherrangigen - Spielbankgesetz vereinbar und daher nichtig. Denn das Spielbankgesetz gehe davon aus, dass das Spiel in den Räumen der Spielbank unter gleichzeitiger Anwesenheit von Personal und Spielenden durchgeführt werde. Nur auf diese Weise könne der mit dem Spielbankgesetz verfolgte Schutzzweck - die wirksame Überwachung des Glücksspiels - erreicht werden. Eine Zulassung des Online-Roulette setze daher die ent-sprechende - vom Parlament vorzunehmende - Änderung des Spielbankgesetzes voraus.Der Senat ist dem entgegengetreten. Dem Spielbankgesetz könne eine Präsenzpflicht nicht entnommen werden. Vielmehr überlasse es der Spielordnung und damit dem Senat weitgehend die Ausgestaltung der Spielbank. Zweck des Gesetzes sei die Kanalisierung des Spieltriebs durch Angebot einer staatlich kontrollierten Spielalternative. Diese müsse aber zeitgemäß und attraktiv sein. Das Online-Roulette sei zugelassen worden, um vergleichbare, aber illegale Spiele im Internet einzudämmen.Der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts Wilhelm Rapp führte in der mündlichen Urteilsbegründung aus: Das Spielbankgesetz gehe von der Durchführung des gesamten Spiels in den Räumlichkeiten der Spielbank, also auch von der Präsenz der Spieler in der Spielbank, aus. Das könne nicht nur dem Wortlaut des Spielbankgesetzes entnommen werden, sondern ergebe sich auch aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber sich ausdrücklich am überkommenen Leitbild einer staatlich konzessionierten Spielbank orientiert habe. Schließlich habe der Gesetzgeber mit dem Gesetz den Schutz der Spieler vor krimineller Ausbeutung bezweckt, womit zugleich ein Schutz der Spieler vor ruinösem Spiel einhergehe. Dieses Ziel habe der Gesetzgeber dadurch gesichert, dass er von Spielen ausgegangen sei, welche die Präsenz der Spieler in der Spielbank erforderten. Das Online-Spiel weise dagegen eine deutlich niedrigere Zugangsschwelle für den potentiellen Teilnehmer auf und bleibe auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Kontrolle des Spielers und seines Spielverhaltens hinter dem Präsenzspiel zurück. Die Vorschriften der Spielordnung, die das Online-Roulette zuließen, seien daher mit der Ermächtigungsgrundlage im Spielbankgesetz nicht vereinbar und nichtig. Nur die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg könne daher durch eine gesetzliche Regelung über die Zulassung des Online-Roulette entscheiden.Az.: HVerfG 10/02Rückfragen an: Hamburgisches Verfassungsgericht Pressesprecherin Sabine Annette Westphalen Tel: (040) 4 28 43 - 2017 Fax: (040) 4 28 43 - 4183 E-Mail:[email protected]
juergen2000 Geschrieben November 26, 2003 Geschrieben November 26, 2003 http://www.chip.de/news/c_news_11195687.htmlhttp://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp...03/184_2003.htm26.11.2003, 11:30CC: Minister warnt vor Online-Glücksspiel Magdeburg (ddp) – Sachsen-Anhalts Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) warnt vor illegalem Glücksspiel im Internet. Nach Auskunft des Ministers gebe es in dem Bundesland kein Internet-Casino mit gültiger Erlaubnis zum Betrieb. Dementsprechend sei auch der "CC", für den derzeit landesweit per Postwurf geworben werde, illegal. Erlaubnisse anderer Bundesländer oder Staaten hätten in Sachsen-Anhalt keine Geltung. Auch alle Teilnehmer solcher illegaler Glücksspiele machten sich strafbar, betonte der Minister. Darüber hinaus existiere keine unabhängige Kontrolle, ob die im Internet eingesetzte Software manipuliert sei. Viele Anbieter von Internet-Casinos hätten ihren Sitz im Ausland und die Spieler hätten letztendlich keine Möglichkeit, die Auszahlung eines Gewinnes gerichtlich durchzusetzen. Info: www.sachsen-anhalt.de
DanDocPeppy Geschrieben November 26, 2003 Geschrieben November 26, 2003 Tja, mit der Spieleplattform Win2Day sind wir Ösis euch einen Schritt voraus ...Rein neugierdehalber: Wie ist das eigentlich in Deutschland mit dem Glücksspielgesetz, wer darf Casinos betreiben? Gibt es ein Glücksspielmonopol wie bei uns (nur der Staat in Form der Österreichischen Lotterien, der Casinos Austria sowie der Lotto-Toto-GmbH darf Glücksspiel betreiben - ausgenommen sind meines Wissens nach nur Sportwetten sowie das "kleine Spiel" mit Höchstgewinnen von 20,-- Euro)?Kann am deutschen Lotto bzw. Toto auch online mitgespielt werden?Falls ja, dann nur Geduld denn dann ist es auch zum staatlichen OnlineCasino nicht mehr endlos weit.LGDanDocPeppy
lovejoy Geschrieben November 26, 2003 Geschrieben November 26, 2003 Dies ist mal wieder typischer Politiker-Schwachsinn. Will diese Nichtigkeit von Innenminister etwa alle Teilnehmer von Online-Casinos zum Staatsanwalt schicken? Ein paar Internet-Blockwarte losschicken, um die Internet-Nutzer auszuspionieren? Das Ganze ist einfsach nur lächerlich...Natürlich ärgert sich der Staatsmoloch darüber, daß ihm Steuereinnahmen dadurch entgehen, daß die Spieler den Real-Casinos fernbleiben.Wie wäre es denn einmal, wenn die Politiker ausnahmsweise mal Intelligentes zustandebrächten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, um hierzulande Internet-Casinos zu ermöglichen?Auch das Hamburger Verfassungsgericht hat diese Hintertür offengelassen und klargestellt, das Internet-Casinos zulässig sind, wenn das Spielbankgesetz entsprechend dahingehend geändert wird.Also, werter mehr geduldeter als geschätzter Gesetzgeber: Beweg doch endlich mal Deinen Arsch und passe Dich den Realitäten an. Das Internet wird Dich in Deiner schläfrigen und rückständigen Unbeweglichkeit ohnehin immer wieder überflügeln.
hamburger040 Geschrieben November 26, 2003 Geschrieben November 26, 2003 Lovejoy,ganz toll formuliert.Diese Meinung vertrete ich auch.mfG
oz3a Geschrieben November 27, 2003 Geschrieben November 27, 2003 @ DanDocPeppy"Tja, mit der Spieleplattform Win2Day sind wir Ösis euch einen Schritt voraus ..."Aber ein realer Kessel online ist halt doch viel reizvoller. Für mich zumindest. Vielleicht sollte man das mal bei Win2Day anregen. Ich als Ösi hab gern mal bei den Hamburgern online zugeschaut. Ohne zu spielen natürlich, sonst hätte mir Karl Heinzi auf die Finger geklopft. mfG oz3a
rigor Geschrieben Januar 1, 2004 Geschrieben Januar 1, 2004 damit dürfte es in d-land bzw euroland bald aus sein mit onlinezocken@RGBGanz so düster seh ich es noch nicht.Ich versuche aus gegebenen Anlaß (W.Hill Casino hier im Forum) mit folgenden Zeilen die aktuelle Rechtslage bzw. -aussichten für in D. wohnhafte Deutsche noch mal zusammen zu fassen. Falls ich Wichtiges übersehen habe, bitte unbedingt melden.Chronologisch absteigend:Newsletter vom 19.11.2003, 00:46:51Kanzlei RA Dr. Bahr"27. Oktober 2003 Somit verstoßen die deutschen Normen gegen EU-Recht und sind entsprechend rechtskonform auszulegen. D.h. nach Ansicht des LG München genügt ab sofort eine ausländische, EU-rechtliche Erlaubnis, um eine Strafbarkeit auszuschließen."(dr-bahr.com)21. Oktober 2003Online-Roulette nicht mit dem hamburgischen Spielbankgesetz vereinbar Auch das Hamburger Verfassungsgericht hat diese Hintertür offengelassen und klargestellt, das Internet-Casinos zulässig sind, wenn das Spielbankgesetz entsprechend dahingehend geändert wird.@lovejoy Ja. Du meinst vermutlich folgenden Absatz:"e. Entsprechend dieser Rechtsauffassung haben im Übrigen die Länder Hessen und Niedersachsen für die Einführung eines Online-Roulette den Weg der ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung durch Änderung des jeweiligen Spielbankgesetzes gewählt, weil sie davon ausgingen, dass das Spielbankrecht bislang vom Präsenzspiel ausgegangen ist (vgl. für Hessen die Änderung des Spielbankgesetzes durch Gesetz vom 26.11.2002, GVBl I S. 702, sowie die Gesetzesbegründung in der Landtags-Drs. 15/3988 vom 3.6.2002, S. 3; für Niedersachsen die Begründung des Gesetzentwurfs in Landtags-Drs. 14/2543, S. 8)."(Urteilstext bei aufrecht.de)13/03/2003Die strafrechtlichen Risiken für Anbieter und Nutzer bei Online-Casinos (Dr. Cornelia Klam auf jusdata.info)Für den anderen Weg - das Glücksspiel (Roulette, BJ) gerichtlich zum Geschicklichkeitsspiel durchzuboxen - sehe ich keine Chance.Ein Spieler kann nur so lange erfolgreich bleiben, wie weder eine staatliche Stelle noch ein Casino von seinem Erfolg überzeugt sind.Auch wenn er sich am Ende seiner Laufbahn zu einem Musterprozeß entschließt, dürfte er damit mehr Schaden als Nutzen stiften, weil die Casinos dann die Regeln ändern müssen.Grußrigor
juergen2000 Geschrieben Januar 1, 2004 Geschrieben Januar 1, 2004 Europarichter stellen Werbung für staatliche Wetten in FrageNach Ansicht des Deutschen Buchmacherverbands ist auch in Deutschland der Schutz vor Spielsucht nur vorgeschoben. Die Klage der Buchmacher gegen das Monopol werde im Februar vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. http://www.123recht.net/article.asp?a=7069&p=1Im Streit um staatliche Monopole für Glücksspiele und Sportwetten haben die privaten Buchmacher Rückenwind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Wie das Luxemburger Gericht am Donnerstag zur Klage eines Buchmachers in Italien entschied, können Beschränkungen für Privatanbieter nicht mit einem sozialen Verbraucherschutz begründet werden, wenn der Staat zugleich für die Teilnahme an seinen Wetten wirbt (Az: C-243/01). Nach Ansicht des Deutschen Buchmacherverbands ist auch in Deutschland der Schutz vor Spielsucht nur vorgeschoben. Die Klage der Buchmacher gegen das Monopol werde im Februar vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. In Italien sind Wettspiele dem Staat und zugelassenen Unternehmen vorbehalten. Ein Buchmacher, der ohne Genehmigung Wetten für einen Kollegen in England vermittelte, musste sich deshalb vor einem Strafgericht verantworten. Dieses legte den Streit dem EuGH vor. Der bekräftigte nun, dass solche Beschränkungen in die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit eingreifen. Dies könne aber gerechtfertigt sein, wenn der Staat zum Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung "eine Verminderung der Gelegenheiten zum Spiel" zum Ziel habe. Darauf könne er sich allerdings nicht mehr berufen, wenn er selbst "zur Teilnahme an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten mit dem Ziel ermuntert, daraus Einnahmen zu erzielen". In Deutschland liegt das Lotterie-Monopol bei den Bundesländern. Die privaten Buchmacher müssen sich daher weitgehend auf Pferdewetten beschränken. Die im deutschen Lottoblock derzeit bundesweit federführende Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt erklärte auf Anfrage, der EuGH habe die Position bekräftigt, dass eine Regulierung des Lotteriemarktes aus sozialen Gründen gerechtfertigt sei. Dagegen sagte das Vorstandsmitglied des Deutschen Buchmacherverbandes, Norman Albers: "Es geht in Richtung Liberalisierung." Auch in Deutschland seien der Schutz vor Spielsucht und andere soziale Gründe nur vorgeschoben, um das staatliche Monopol zu sichern, sagte Albers. "Der Werbeetat des Deutschen Lottoblocks ist größer als der Umsatz aller privaten Buchmacher zusammen", fügte er hinzu. Er werde allerdings von den meisten Landesgesellschaften nicht konkret ausgewiesen. Über den italienischen Fall müssen laut EuGH-Urteil nun die dortigen Gerichte abschließend entscheiden.
juergen2000 Geschrieben Januar 2, 2004 Geschrieben Januar 2, 2004 Hallo Forum,hier mal ein paar Infos aus dem Geschäftsbericht 2002 - Westlotto, NRW -http://www.unternehmen.westlotto.de/media/...002-deutsch.pdfSeite 17:Umsatz in Mio. € Sportwetten gesamt 170,2Spielaufträge in Mio. Stck. 19,8Gesamtumsatz in Mio. € 1.929,3 = 1.929.300.000 EUROBerlin:http://www.lotto-berlin.de/frame.php?id=501&baID=menuBayern: https://www.lotto-bayern.de/is_controller.phpLeider keinen Geschäftsbericht im Internet gefunden! Warum wohl? ...ist die zweitgrößte Lotteriegesellschaft aller Bundesländerbetreibt gleichzeitig alle neun Bayerischen SpielbankenBaden-Württemberg: http://www.lotto-bw.de/index1.htmlIm Jahr 2002 erzielte die Staatliche Toto-Lotto GmbH das zweitbeste Ergebnis in ihrer 55-jährigen Unternehmensgeschichte. Nach dem Rekordergebnis im Jahr 2001 betrugen die Spieleinsätze im Jahr 2002 1.087,4 Mio. € , was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von 27,3 Mio. € bzw. 2,4% entspricht.Jürgen
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