K. Hornblau Geschrieben Juli 18, 2012 Geschrieben Juli 18, 2012 (bearbeitet) Was ich hier über die Firma gefunden habe :das wird nochmal böse mit dem enden, warum hat er diese Kessel gebaut. Schon wieder Unregelmäßigkeiten in der Hohensyburg - Westspiel Poker Tour 2008 By PokerOlymp Redaktion, Montag. 09. März 2009 Tags hohensyburg, skandalLeider gibt es schon wieder Neues vom Casino Hohensyburg zu berichten, da erneut Unregelmäßigkeiten bei einem Pokerturnier auftraten. Im Rahmen der „Westspiel Poker Tour 2008“ wurde ein Promotionsfahrzeug im Wert von 150.000 Euro als Preis ausgelobt, das Fahrzeug hatte aber in Wirklichkeit nur einen geschätzten Wert in Höhe von 70.000 Euro und war schon neun Monate auf einen Privatmann zugelassen.Letztes Jahr im Dezember fand in der „Burg“ das Finale der Westspiel Poker Tour 2008 mit 348 Spielern statt. Für das Finale musste man 770 Euro Buy-in berappen. Man konnte sich auch zuvor bei € 50-Turnieren mit Rebuy und Addon in diversen Westspiel Casinos qualifizieren. “A Streetcar named Audi R8”Ein stolzer Buyin, aber schließlich gab es ja wertvolle Sachpreise zu gewinnen. Der Gewinner sollte laut Flyer ein Promotionfahrzeug Audi R8 im Wert von € 150.000 erhalten. Während des Finales wurde der Wagen mehrmals bei den 348 Teilnehmern mit einem Wert über € 130.000 angepriesen. Zudem bestünde auf das Fahrzeug, das nur bestimmten Kunden vorbehalten sei, eine zweijährige Wartefrist bei Audi.Im Finale machten die vier letzten Spieler am Ende einen Deal, der vorsah, die Sachpreise zu verkaufen und das Geld durch vier zu teilen.Dann kam die große Überraschung.Als das Fahrzeug verkauft werden sollte, stellte sich heraus, dass es sich mitnichten um ein Neufahrzeug, sondern um einen massiv im Zeitwert gesunkenen Gebrauchtwagen mit einem Wert von geschätzten € 70.000 handelte. Eine Recherche ergab, dass auf dem Automarkt sogar ein Überangebot an Fahrzeugen dieser Art vorlag.Das in Rede stehende Fahrzeug stammte aus dem Jahr 2007 und hatte einen Kilometerstand von 9773. Inhaber des Fahrzeugs war für knapp neun Monate Herr Willi Klaus, der Geschäftsführer des WPT Sponsors “Klaus, Casinotechnologie e. K. Dortmund” ist und die Westspiel Casinos ausstattet.Es entstand bei den betroffenen Spielern der Verdacht, dass die Westspiel Gruppe das Fahrzeug im Rahmen eines „Insidergeschäfts“ zu einem deutlich niedrigeren Preis als € 150.000 von Herrn Klaus erworben hat oder das Fahrzeug weit über dem tatsächlichen Wert eingekauft hat. Es stellt sich in jedem Fall die bohrende Frage, was mit der beachtlichen Preisdifferenz geschehen ist.Dazu kommt, dass die Geldpreise bei dem Turnier nicht an die Spieler in angekündigter Höhe ausgezahlt wurden. Es wurden ohne Einwilligung der Preisträger Trinkgelder einbehalten. Statt der ausgelobten € 20.000 erhielt der zweitplatzierte Jens Tehrani ( Deutscher )beispielsweise nur € 19.000.Was ist nur los in Hohensyburg? Auf jeden Fall liegt bei der Westspiel Poker Tour eine unerträgliche Intransparenz der Bezahlstruktur bei Pokerturnieren vor. Durch die staatliche Lizenzierung der Casinos sollte aber genau diese gewährleistet werden. Es kann nicht sein, dass in einem staatlichen Casino derartige Gewinnversprechen nicht eingehalten werden.„Fakt ist, dass ein als Gewinn versprochenes Auto, beispielsweise bei der Klassenlotterie, sein Geld wert sein muss. Mit denselben Maßstäben muss sich auch ein staatliches Casino wie die Hohensyburg messen lassen“, äußert sich der Anwalt der betroffenen Spieler und bringt damit den Unmut seiner Mandanten zum Ausdruck.Die Gewinner des Turniers haben dem Casino eine Frist bis zum 6. März zur Korrektur gesetzt, die dieses ungenutzt verstreichen ließ. Nach Einholung der entsprechenden Gutachten wird nun Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Innenministerium NRW, eingelegt. Im Anschluss daran wird eine Klage auf Zahlung des Differenzwertes des Autos eingereicht.Die Vorgänge sind insbesondere im Hinblick auf die geplante Westspieltour 2009 mit dem aussagekräftigen Titel „Abenteuer fernab vom Normalen“ sehr brisant. Als Preise sind unter anderem eine Expedition ins All im Wert von ca. € 100.000, eine Tauchfahrt zur Titanic und eine Eisbrecher-Expedition zum Nordpol ausgelobt.Wieder mal echte Mondpreise. Bleibt zu hoffen, dass es diesmal keine dunkle Seite des Mondes oder gar ein schwarzes Loch im Kosmos Hohensyburg gibt.Bei der Firma geht keiner mehr ans Telefon,stimmt da etwas nicht ? Klaus Casino -Technology e. K. Schwerte -K.H. bearbeitet Juli 18, 2012 von K. Hornblau
noobspieler Geschrieben Juli 18, 2012 Geschrieben Juli 18, 2012 Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 12/12 Über das Vermögendes im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRA 5358 eingetragenen Klaus Casino - Technology e.K., geboren 1968, Kurzer Morgen 8 - 9, 58239 Schwerte, Inhaber: Thomas Schmidtwird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 11.04.2012, um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.01.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen.Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.05.2012 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, istder 15.06.2012.Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls: zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.06.2012 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an den Schuldner und an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).106 IN 12/12Amtsgericht Hagen, 11.04.2012
K. Hornblau Geschrieben Juli 18, 2012 Autor Geschrieben Juli 18, 2012 (bearbeitet) Wie gut Noobi , daß Du das hier reinstellst und ich wollte schon einen Kesseldort für 15.000 bestellen, um in meinem Laborwagen aufzustellen ,da stehen schon ein paar Kessel drinne, Modell "Flöte" etc.Für KG Schüler steht da auch ein Etagenbett zum Übernachten.Gottseidank noch rechzeitig.Ja das Forschen will organisiert sein.K.H. bearbeitet Juli 18, 2012 von K. Hornblau
noobspieler Geschrieben Juli 18, 2012 Geschrieben Juli 18, 2012 Mich interessiert nun eher, fängt er unter neuem Namen wieder an bzw. macht er weiter, oder wird es in ca. 15 Jahren keine Klauskessel mehr in Deutschland geben.Ich gehe mal davon aus das nach 15 jahren (viele Kessel stehen ja auch schon einige Jahre) dann doch mal ausgetauscht werden.Aber wer weiß heute was in 15 Jahren sein wird..
Count Geschrieben Juli 18, 2012 Geschrieben Juli 18, 2012 Mich interessiert nun eher, fängt er unter neuem Namen wieder an bzw. macht er weiter, oder wird es in ca. 15 Jahren keine Klauskessel mehr in Deutschland geben.Ich gehe mal davon aus das nach 15 jahren (viele Kessel stehen ja auch schon einige Jahre) dann doch mal ausgetauscht werden.Aber wer weiß heute was in 15 Jahren sein wird..Ja, ich denke darüber brauchst du dir keine Sorgen machen. es wird immer verschiedene Kesselhersteller geben, und auch die brandneuen cammegh kessel mit den sehr flachen stegen sind mit der falschen kugel einfach nicht bespielbar.auch von den marken werden die modelle immer besser, glaub mir.Ersteinmal muss man das Handwerk zu 100% beherrschen.count
K. Hornblau Geschrieben Juli 18, 2012 Autor Geschrieben Juli 18, 2012 (bearbeitet) Mich interessiert nun eher, fängt er unter neuem Namen wieder an bzw. macht er weiter, oder wird es in ca. 15 Jahren keine Klauskessel mehr in Deutschland geben.Ich gehe mal davon aus das nach 15 jahren (viele Kessel stehen ja auch schon einige Jahre) dann doch mal ausgetauscht werden.Aber wer weiß heute was in 15 Jahren sein wird..Ja, neue Kessel werden die wohl nicht mehr produzieren, das bedeutet , die Alten werden in etlichen Jahren gegenKessel der Marktführer ausgetauscht werden.Den Service wird sicher jemand der Vorgänger unter anderem Rechnungs Namen weitermachen.K.H. bearbeitet Juli 18, 2012 von K. Hornblau
noobspieler Geschrieben Juli 18, 2012 Geschrieben Juli 18, 2012 Benötigt nur wer einen Willy Klaus Tisch
Count Geschrieben Juli 18, 2012 Geschrieben Juli 18, 2012 Benötigt nur wer einen Willy Klaus Tisch Geile Sache, also ich bin auch kein Fan von diesen Kesseln wenn man gewinnen will an denen. Aber was die Verarbeitung, Präzision, und das Know How betrifft, sind die Klaus Kessel" der Ferrari "unter den Roulette Kesseln.Schliesslich habe ich selbst einen im Besitz gehabt. Einerseits schade das ich ihn nicht mehr habe, das Teil war ein echtes Schmuckstück. Da ich das Innenleben und die Zusammensetzung der Komponenten & Materialien kenne, kann ich schon verstehen das die Dinger 17.500,- das Stück kosten.count
sachse Geschrieben Juli 18, 2012 Geschrieben Juli 18, 2012 Zum Zeitpunkt der Insolvenz war der Eigentümer der Firma ein Herr Thomas Schmidt.War Willi Klaus da noch Geschäftsführer?Wo ist Willi???
Count Geschrieben Juli 18, 2012 Geschrieben Juli 18, 2012 Zum Zeitpunkt der Insolvenz war der Eigentümer der Firma ein Herr Thomas Schmidt.War Willi Klaus da noch Geschäftsführer?Wo ist Willi???Wusste gar nicht, das das Gehäuse des Kessel Korpus heisst. Wieder was dazu gelernt.Ich hatte genau den selben, gleiche Maaße und selben farbe vom Holz. die dunkle Variante.count
K. Hornblau Geschrieben Juli 18, 2012 Autor Geschrieben Juli 18, 2012 Zum Zeitpunkt der Insolvenz war der Eigentümer der Firma ein Herr Thomas Schmidt.War Willi Klaus da noch Geschäftsführer?Wo ist Willi???Wenigstens bei seinem Audi ist eine Spur. Ganz schön "Dicke Hose".K.H.
miboman Geschrieben Juli 18, 2012 Geschrieben Juli 18, 2012 horny sag mal den russen bescheid - es sind wieder neue klo´s günstig zu haben!
K. Hornblau Geschrieben Juli 18, 2012 Autor Geschrieben Juli 18, 2012 horny sag mal den russen bescheid - es sind wieder neue klo´s günstig zu haben!85 cm Durchmesser, das muss schon ein grosser Oligarchenar.... sein.In diesem Sinne K.H.
zippel Geschrieben Juli 20, 2012 Geschrieben Juli 20, 2012 Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 12/12 Über das Vermögendes im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRA 5358 eingetragenen Klaus Casino - Technology e.K., geboren 1968, Kurzer Morgen 8 - 9, 58239 Schwerte, Inhaber: Thomas Schmidtwird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 11.04.2012, um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.01.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen.Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.05.2012 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, istder 15.06.2012.Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls: zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.06.2012 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an den Schuldner und an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).106 IN 12/12Amtsgericht Hagen, 11.04.2012Arme sau und auch noch keine gmbh . Selber schuld.
Egon Geschrieben Juli 23, 2012 Geschrieben Juli 23, 2012 horny sag mal den russen bescheid - es sind wieder neue klo´s günstig zu haben!@miboman: Der @horny sollte sich doch so ein Korpus selbst besorgen, kann er locker mit einem Kopftreffer zahlen . Dies besondere Möbelstück kann er noch radial mit übrigen Hebelkreuzarmen aus Wiesbaden dann zum Steuerrad ergänzen, um damit bei seinen schwankenden KG-Künsten den Kurs zu halten. Oder ganz bieder als Schmuckstück in seiner Kellerbar . Bei einer kommerziellen Verwendung für seine rustikalen Flöten-KG-Kurse muß er jedoch aufpassen, da schon bei M. Paufler als Logo.Aber ich gehe eh davon aus, daß @horny zu spät kommt, weil der hier verblichene @nosti sich den Gesamtbestand der Korpusse für seine Holzforschungsarbeiten schon unter den Nagel gerissen hat.
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