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Roulette Forum

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Geschrieben

29.11. Es kam die 19

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5

20

22

19

4-4Zack +58,- => 2591,-

Alpina+130,- => 3170,-

Elli1000 +-0,- =>2300,-

Test +-0,- => 2892,-

Diedrich -10,- => 2120,-

Zunami +290.- => 2670,-

Willi +100,- => 2240,- (-2000,-)

Patty +40,- => 2260,-

Perry +10,- => 2916,-

( und wie immer, bitte nachprüfen :smile: )

Allen viel Glück für das nächste Spiel :hut:

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

mein Einsatz für den 30.11. :

Plein : 1 11 12 21 25 30 31 35 je 10 €uro (4)

TVS : 7-12 für 20 €uro (2)

Plein II : 7 17 je 10 €uro (13)

EC : Manque 150 €uro , schwarz 50 €uro

Schöne Grüsse

bearbeitet von alpina
Geschrieben

30.11. Es kam die 17

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20

22

19

17

4-4Zack -2,- => 2589,-

Alpina+430,- => 3600,-

Elli1000 +-0,- =>2300,-

Test +-0,- => 2892,-

Diedrich +10,- => 2130,-

Zunami +240.- => 2910,-

Willi +100,- => 2340,- (-2000,-)

Patty +20,- => 2280,-

Perry -20,- => 2896,-

( und wie immer, bitte nachprüfen :smile: )

Allen viel Glück für das nächste Spiel :hut:

Geschrieben

Guten Tag!

Für den 01. 12. 2012:

20 € auf Pair. (2 Stücke á 10 € = Progression nach Gewinn. Satz auf Bildung einer neuen Serie).

MfG - Diedrich

Geschrieben

Ich habe meinen Satz nocheinmal geprüft und sollte besser nicht zwischen zwei Strategien hin- und herspringen :werweiss:

Rot hat zwar die höhere Wahrscheinlichkeit, aber ich spiele jetzt einfach die andere Strategie weiter :patsch:

Daher mein neuer Satz:

01.12.

Schwarz 10,-

Impair 10,-

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo liebe Mitspieler und auch Admins, die hier unser kleines Spassspiel dulden und freundlicherweise positiv unterstützen,

wie jeder sehen und auch miterleben kann, geht es hier nur um imaginären Spass!

Was wäre, wenn wir, z.B. per Paysavecard, Spiele organisieren würden, wo es um einen "greifbaren" Gewinn und einzahlbare Einsätze gehen würde?

Wäre das anhand Paragraph 284 StGB strafbar, was u.a. mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren in voller Härte geahndet wird (gerade mit bereits vorbestraften Teilnehmern in ähnlicher Vergangenheit)?

Leider (?!) studiere ich nicht nur das allgemeine StGB, sondern speziell WiStG, aber Paragraph 284, ff. kenne ich trotzdem irgendwie :smile:

Die Bezeichnung "Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels" halte sicherlich nicht nur ich für zutreffend!

Wie denkt ihr darüber, erwiesener Staftatbestand, mit ähnlich verurteilter Vorbestrafter als erneute Drahtzieher und Motivatoren....

Gruss

perry :hut:

bearbeitet von perry22
Geschrieben

Hallo liebe Mitspieler und auch Admins, die hier unser kleines Spassspiel dulden und freundlicherweise positiv unterstützen,

wie jeder sehen und auch miterleben kann, geht es hier nur um imaginären Spass!

Was wäre, wenn wir, z.B. per Paysavecard, Spiele organisieren würden, wo es um einen "greifbaren" Gewinn und einzahlbare Einsätze gehen würde?

Wäre das anhand Paragraph 284 StGB strafbar, was u.a. mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren in voller Härte geahndet wird (gerade mit bereits vorbestraften Teilnehmern in ähnlicher Vergangenheit)?

Leider (?!) studiere ich nicht nur das allgemeine StGB, sondern speziell WiStG, aber Paragraph 284, ff. kenne ich trotzdem irgendwie :smile:

Die Bezeichnung "Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels" halte sicherlich nicht nur ich für zutreffend!

Wie denkt ihr darüber, erwiesener Staftatbestand, mit ähnlich verurteilter Vorbestrafter als erneute Drahtzieher und Motivatoren....

Gruss

perry :hut:

Inwieweit das auf uns zutrifft, keine Ahnung.Ich mein sowas in der Art gibt es in anderen Foren.

§ 284

Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Geschrieben

Inwieweit das auf uns zutrifft, keine Ahnung.Ich mein sowas in der Art gibt es in anderen Foren.

§ 284

Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

"& sect;" :kaffee: , daher mein Edit lieber zu "Paragraph" :top2:

Kommst du aus dieser Branche, da du sogar Absatz 1.1 kennst?! :biggrin:

Hey, schliesse mich mit dir kurz, da ich seit meiner Sinneswandlung, wieder echt lernen zu wollen, meinen Freundes- und Bekanntenkreis (zu Richter und Staatsanwälte) ziemlich ausgebaut habe :smile:

Wie auch immer, der Straftatbestand zum Aufruf und zur Durchführung zu "Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels" ist vollständig erfüllt, obwohl die Jungs und Mädels dort wahrscheinlich auch nur etwas Spass und Unterhaltung wollten?!

Aufgrund der bereits vorher schon rechtsmässig verurteileten Initiatoren................................u.s.w.???

Wiederho(h)lungstäter, mit Anregung zum gewerblichen Betrug? :werweiss:

Naja, wir spielen hier eben lediglich imaginär und nur zum Spaß, was keine Nachhaltigkeit beinhaltet :laugh2: ;)

Gruss

perry

(Leider werde ich diese langweilige Arbeiten frühestens erst im nächsten Wintersemester abschliessen können. Warum "leider"?! Juristen müssen dieses Zeug fast nur ausschliesslich auswendig lernen...

Frühzeitige Demenz bei mir??? :smilie2: )

:cheesy:

:sauf: Party ist lustiger, solange es noch geht :laugh2:

Geschrieben

Hallo,

mein Einsatz für den 01.12. :

Plein : 1 11 12 21 25 30 31 35 je 10 €uro (3)

TVS : 7-12 für 20 €uro (1)

Dutzend: 3.Dutzend für 50 €uro (3)

EC : Pair 50 €uro

Schöne Grüsse

Geschrieben

Hallo Leute,

die nächste Schreckensmeldung, ich muss ab 23:00 Uhr für eine ausfallende Kollegin die Nachtschicht übernehmen.

Ja, ich möchte das nicht, aber da ich in diesesem Wirtschaftskreislauf involviert bin, muss ich als Arbeitssklave einspringen :menno:

Ich kann euch nur berichten, der übelste Stundenlohn, die blödesten Gäste, gerade wenn sie etwas gesoffen haben, aber teilweise, wenn sie cool drauf sind, verdammt guter Tip (Trinkgeld) :top2:

Bitte seid nicht sauer, wenn sich eure Gewinnbenachrichtigung ggf. etwas verschiebt :patsch:

Danke :wub:

Ich bin eben auch nur ein Sklave des Kapitalismus und muss selber entscheiden, wo morgen meine Socken hängen :winken:

Ich kann nicht einfach für mein Fehlverhalten behaupten, meine Berater sind Schuld :hammer2:

Klassenunterschied??? :laugh2:

Eher ätzender Kapitalismus :laugh2:

Danke für euer antikapitalistisches Denken und Handeln

perry :fun2:

Geschrieben

01.12. Es kam die 15

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4-4Zack -2,- => 2587,-

Alpina+-0,- => 3600,-

Elli1000 +-0,- =>2300,-

Test +-0,- => 2892,-

Diedrich -20,- => 2110,-

Zunami -155.- => 2755,-

Willi +100,- => 2440,- (-2000,-)

Patty -120,- => 2160,-

Perry +20,- => 2916,-

( und wie immer, bitte nachprüfen :smile: )

Allen viel Glück für das nächste Spiel :hut:

Geschrieben

Guten Tag!

Für den 02. 12. 2012:

10 € auf Impair. (1 Stück á 10 € = Degression nach Verlust. Satz auf Bildung einer 4er-Serie).

Wir sollten weiterhin lediglich imaginär und nur zum Spaß spielen.

MfG - Diedrich

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