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Roulette Forum

Trotz Selbstsperre Einlass in die Spielbanken bekommen.


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Hallo ich habe eine ziemlich frische Selbstsperre, (1 Jahr)

Ich habe mich erkundigt wie man sich entsperren lassen kann, ich muss zum Psychiater ein Gutachten beantragen, vom Rechtsanwalt ne Beglaubigung bekommen, ich muss Einkommen nachweisen, ich muss noch so einiges.

Darauf habe ich keine Lust.

Ich weiß als es bei mir beim Spielen anfing konnte man unten ins kleine Spiel ohne Ausweiskontrolle rein.

Da gibt es auch Multi Roulette. Bei mir wurde dann auch auf Ausweiskontrolle umgestellt.

Gibt es die Möglichkeit Multiroulette irgendwo ohne Ausweiskontrolle zu spielen?

Oder wie umgeht man die Einlasskontrollen?

Oder kann man unter Auflagen die Spielbank dann wieder besuchen?

In Spielhallen kommt man ja noch ohne weiteres rein, nur leider bieten die da nur Automaten an, oder kennt jemand eine Spielhalle ohne Einlasskontrolle mit Multiroulette?

Geht da was in der Spielbank Reeperbahn? Ich glaube mich zu erinnern dass die erst ganz oben beim großen Spiel Ausweise kontrollieren.

lg

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Du solltest schnellstens einen Psychiater aufsuchen,

weil du bereits hochgradig suchtkrank bist.

Ein Psychologe kann dir schon nicht mehr helfen.

Hast du noch nicht bemerkt, dass du sogar kriminelle

Wege suchst, um weiter zocken zu können?

Ausweiskontrolle auch im Automatenspiel der Spielbanken

ist ein Bundesgesetz.

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Im Automatensalon in der Spielbank Hannover, ob es am Maschsee oder in der Mehlstr. war, gab es früher auch keine Ausweiskontrolle.

Dort spielten u.a. auch gesperrte Personen.

Ich glaube mich daran zu erinnern, dass man ab einem Gewinn von € 500 an den slotmachines an der Kasse seinen Ausweis vorzulegen hatte.

Spätestens dann konnte das Casino die Gewinnauszahlung an jene verweigern.

Den Einsatz hatten sie 'im Sack' :smile:

LS

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In Schenefeld war es vor ein paar Jahren so, dass man morgens ohne Eintritt zu zahlen an den Luftdruckkessel konnte. Erst wenn sie Nachmittags das große Spiel öffneten kam ein Page und kassierte Eintritt wenn man dann noch immer da saß.

Ich habe oft gesehen, dass dann Leute gehen mussten weil sie eigentlich gesperrt waren.

Ob das da heute noch so läuft weiß ich nicht.

@ DerSep: Den Post von Sachse würde ich mal überdenken!

Die Selbstsperre war doch sicher begründet. War das eine Art Einsicht oder eher der leichtere Weg von mehreren Übeln (Androhung der Trennung oder so)?

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Ich glaube mich daran zu erinnern, dass man ab einem Gewinn von € 500 an den slotmachines an der Kasse seinen Ausweis vorzulegen hatte.

Spätestens dann konnte das Casino die Gewinnauszahlung an jene verweigern.

Den Einsatz hatten sie 'im Sack' :smile:

LS

Für die Spielbanken wären das wahrlich paradiesische Zustände.

Nein, für Spielbanken und Versicherungen gilt, auch wenn das beide nicht immer wahrhaben wollen: Ist der Beitrag bezahlt, bzw. die Wette getätigt, besteht im Versicherungs-/Gewinnfalle in der Regel Auszahlungspflicht.

Es wäre sogar möglich, seitens des gesperrten Spielers, die Spielbank zu verklagen. Und zwar auf Rückzahlung seines Spielkapitals im Falle des Totalverlustes. Die Spielbank ist schließlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, gesperrte Spieler vom Spiel auszuschließen. Die Unterscheidung Großes oder Kleines Spiel ist nicht relevant.

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Gibt es die Möglichkeit Multiroulette irgendwo ohne Ausweiskontrolle zu spielen?

Oder wie umgeht man die Einlasskontrollen?

Oder kann man unter Auflagen die Spielbank dann wieder besuchen?

lg

Wie ich immer zu sagen pflege:

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg :wink4:

Lass es uns wissen, wenn Du Erfolg hattest.

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Das ist, so denke ich, wie mit jeder Sucht, so auch beim Alkohol.

Der Betroffene handelt spätestens bei seinem persönlichen Tiefpunkt. Dieser Tiefpunkt ist auch nicht festzulegen, ist individuell.

Beim einen vllt. Trennung von Familie, beim anderen ein schattiges Plätzchen unter der Brücke, bei manchen nie.

LS

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Der Betroffene handelt spätestens bei seinem persönlichen Tiefpunkt. Dieser Tiefpunkt ist auch nicht festzulegen, ist individuell.

Beim einen vllt. Trennung von Familie, beim anderen ein schattiges Plätzchen unter der Brücke, bei manchen nie.

LS

Ziele.

Dann sind Ziele wichtig. Mögen sie anfänglich auch noch so banal sein.

Aber so weit ist derSep noch nicht.

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@Nordwest

Eben das habe ich anders in Erinnerung.

Die Spielbanken waren nicht verpflichtet, den Spieleinsatz zurück zu erstatten.

Ich wurde da auch mal zum 'Helfershelfer'.

Neben mir am Einarmigen fragte mich vor vielen, vielen Jahren jemand, ob ich seinen Gewinn von der Kasse abholen könnte.

Gegen knapp 10% 'Gebühr' :smile: bejahte ich.

"Klar, kein Problem" war die Antwort.

Allerdings erzählte ich die Geschichte abgeändert mal einem Saalchef i.R., der dann mahnend erwähnte, dass das auch eine Sperre für den 'Klappsmühle' hätte ergeben können.

LS

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Ähnliches habe ich auch mal erlebt:

Ich bin mal blank aus einer sehr renommierten Spielbank gekommen. Sprach mich einer direkt am Ausgang an, ob ich ihm meine Eintrittskarte verkaufen könnte.

War natürlich ein Glücksfall für mich, denn der Tank war fast leer und der Heimweg lang. Dank dieser Finanzspritze aber kein Problem mehr.

Hab mir natürlich auch Gedanken gemacht, wg. evtl. Sperre, aber kam nichts.

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Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch !

LS :wink4:

Oder ein Friedhof.

Die Situation war so, daß als Ort der sinnliche, aber vor allem der fleischlichen Lust eigentlich nur der Friedhof in Frage kam. War aber nichts zu machen. Sie sträubte sich vehement.

Jaja, die Jugendzeit. Lang ist's her.

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Ähnliches habe ich auch mal erlebt:

Ich bin mal blank aus einer sehr renommierten Spielbank gekommen. Sprach mich einer direkt am Ausgang an, ob ich ihm meine Eintrittskarte verkaufen könnte.

War natürlich ein Glücksfall für mich, denn der Tank war fast leer und der Heimweg lang. Dank dieser Finanzspritze aber kein Problem mehr.

Hab mir natürlich auch Gedanken gemacht, wg. evtl. Sperre, aber kam nichts.

Solange, @Nordwest, es keine Zeugen gab, kann man sich ja auch entlastend raus reden. Hattest sie eben weg geschmissen.

Ich hatte mich seinerzeit auch erstmal 5 min. vor den besagten Einarmigen gestellt und einige Spiele gemacht, um im Fall der Fälle behaupten zu können, es wäre mein Geld und mein Automat gewesen.

Die Person war jedenfalls glücklich.

LS

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Nein, für Spielbanken und Versicherungen gilt, auch wenn das beide nicht immer wahrhaben wollen: Ist der Beitrag bezahlt, bzw. die Wette getätigt, besteht im Versicherungs-/Gewinnfalle in der Regel Auszahlungspflicht.

Es wäre sogar möglich, seitens des gesperrten Spielers, die Spielbank zu verklagen. Und zwar auf Rückzahlung seines Spielkapitals im Falle des Totalverlustes. Die Spielbank ist schließlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, gesperrte Spieler vom Spiel auszuschließen.

Eine Sperre der Spielbank gilt für sämtliches staatlich konzessioniertes Glücksspiel - sogar für Lotto.

Die Frage ist, was passiert wenn jemand gesperrtes Lotto spielt (bein der Scheinabgabe kontrolliert das ja niemand) und dann einen Zentralgewinn gewinnt.

Wer die Regeln kennt, schickt jemand anderen. Was aber wenn man sich doch selber meldet?

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Ob das mit dem Lottoverbot so stimmt, weiß ich nicht.

Der Knackpunkt ist aber die Kontrolle der Spielberechtigung des Spielers. Sobald diese entfällt und der Einsatz getätigt wurde besteht auch Anspruch auf die Gewinnauszahlung.

Vertrag ist Vertrag.

edit

Natürlich müssen die formalen Kriterien erfüllt sein wie Volljährigkeit, geforderte Staatsbürgerschaft usw. Es geht hier lediglich um die Kontrolle der Spielersperre.

bearbeitet von Nordwest
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Mit einem gesperrten Spieler kommt kein Spielvertrag zustande (zumindest im Casino).

Also hat er auch keinen Anspruch auf Gewinnauszahlung. Allerdings hat er dann Anspruch auf Rückzahlung seines Einsatzes.

roemer

bearbeitet von roemer
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Habe hier gerade eine übliche Eintrittskarte, auf der man unterschreibt:

Mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten und der Übermittlung dieser bei Verhängung einer Spielsperre gegen mich an alle dt. Spielbanken und Gesellschaften des dt. Lotto/Totoblocks unter Angabe des Sperrgrundes bin ich einverstanden.

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Vielleicht liegt es ja auch mit dem Delikt 'Hausfriedensbruch' zusammen ???

Wie verlief dein "Gepräch" mit paroli wegen der Neuanmeldung mit fast gleichem Namen.

Er hat ihn ja geändert, aber durch seinen Avatar kann man ihn noch verwechseln.

Vielleicht ist er da noch unerfahren. Denn er geht ein großes finanzielles Risiko an, wenn er ein logo eines Unternehmens ohne ausdrückliche Zustimmung benutzt.

So eine Abmahnung kann durchaus einige hundert Euros kosten, falls ein Anwalt des Unternehmens das mal sieht.

roemer

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