Netsrot Geschrieben Juni 12, 2014 Geschrieben Juni 12, 2014 Der Sonderweg beim Glücksspiel, den Schleswig-Holstein 2011 eingeschlagen hatte, war nach einem EU-Urteil zulässig. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Zulaessiger-Gluecksspiel-Weg-Schleswig-Holsteins,gluecksspiel246.htmlNachdem ich den Artikel gelesen habe, weiß ich am Ende absolut nicht, was das Urteil nun genau besagt und vor allem, was es bedeutet.Wie man lesen kann, bin ich aber nicht allein damit, denn scheinbar legt auch die Politik das Urteil völlig gegensätzlich aus.
allesauf16 Geschrieben Juni 12, 2014 Geschrieben Juni 12, 2014 Interessanter Bericht, danke Netsrot.Das Wort "Glücksspielstaatsvertrag" gefällt mir am allerbesten. Das Wort hat was. Solche Wortschöpfungensind einfach einmalig !!! Da kommt nicht jeder drauf.Wir brauchen auch unbedingt noch einen Glücksspielminister, Glücksspieldezernenten, Glücksspielkreisbeauftragteund staatlich geprüfte Glücksspielbeisitzer.Beim Roulette sollte eventuell noch ein vereidigter Kugel-Amtsrat zugegen sein (Besoldungsgruppe A 13, mit Beihilfeberechtigung)Soll ja alles seine Ordnung haben !In Zeiten, wo immer von Globalisierung und Öffnung der Märkte gesprochen wird, ist das einfach nur noch lächerlich.
Netsrot Geschrieben Juni 12, 2014 Autor Geschrieben Juni 12, 2014 Noch ein Artikel zu dem Thema - etwas besser verständlich, wie ich finde:http://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/113805.html
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