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Die Wahrheit über die Binomialformel


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vor einer Stunde schrieb Sven-DC:

 Im ZDF gab es kürzlich eine interessante Dokumentation über Richter und die Verteilung der von ihnen verhängten Strafgeldern. Diese werden ja wie allgemein bekannt an gemeinnützige Organsitaionen, Kinderheime, hilfebedürftige Randgruppen verteilt ( eingetragene Vereine)

Der Richter entscheidet allein darüber, wer wieviel bekommt.

 

 

Lang, lang ist´s her.

Ich wurde zu 700.- DM freiwilliger Spende verdonnert,

das Gericht machte 3 Vorschläge.  Ich hatte einen 4. Vorschlag (SOS Kinderdorf) ... und alles war OK.

Ich habe Zweifel, dass der Richter (wie in Deinem Beispiel) dann noch entscheiden darf ?

 

jason

bearbeitet von jason
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vor 16 Minuten schrieb jason:

 

Lang, lang ist´s her.

Ich wurde zu 700.- DM freiwilliger Spende verdonnert,

das Gericht machte 3 Vorschläge.  Ich hatte einen 4. Vorschlag (SOS Kinderdorf) ... und alles war OK.

Ich habe Zweifel, dass der Richter (wie in Deinem Beispiel) dann noch entscheiden darf ?

 

jason

 

Das ist eine andere -mögliche- Variante, in der Dir die Entscheidungsmöglichkeit überlassen wurde.

 

Seitens der einzelnen Strafgerichte gibt es Listen mit Verwendungsmöglichkeiten für i.d.R. gemeinnützige Organisationen, denen Bußen zugewandt werden können.

Die sollen eigentlich gleichmäßig abgearbeitet werden -soweit der "Kunde" keine eigenen Vorstellungen äußert-, leider wird das aber nicht in gebotenem Maße kontrolliert.

Ähnliches passiert hinsichtlich der Verwendung eingezogener Tatwerkzeuge (Pkw's, geklaute Gegenstände, deren Eigentümer nicht ermittelt werden kann u.s.w.).

 

Starwind

bearbeitet von starwind
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vor 32 Minuten schrieb Sven-DC:

 Ich kann der Sache noch gut folgen, nur Du hast hier die Schwierigkeiten.

Die üblichen Kameras an der Decke genügen um die Einsätze auf den Tisch zu saldieren.

Ständig zweifelst Du an der techn, Umsetzbarkeit, warum eigentlich ?

klar zweifel ich das an, weil ich weiß wie die kameras funktionieren. was du nur vermutest.

vor 32 Minuten schrieb Sven-DC:

 

Ich schrieb ja das normale Computer Mill. Rechenoperationen unter einer 1 sek. ausführen, das ist kein Problem auch wenn es Deine Vorstellungskraft überschreitet.

Weiterhin werden ca. 50 % der Einsätze vor Abwurf gemacht und der Rest mind. 3-4 Runden vor Fall der Kugel.

Das wirklich bis zur Letzten Runde mit den Sätzen und Absage gewartet wird sind doch eher die Ausnahmen.

sven, selbst wenn es so ist, muss das casino doch auf nummer sicher gehen, dass niemand mehr setzt, bevor sie die kugel ins fach steuern.

verstehst du das?

vor 32 Minuten schrieb Sven-DC:

Das Casino käme auch mit einen alten Commendore C64 noch zurecht, eventuell.

es ist schon amüsant, wie du immer neue wege findest.:D

 

du darfst gern weiter deine phantasien ausleben. dir kann man einfach nichts vormachen.

wenn du bald mal ein casino besuchst, schau dir einfach mal das setzverhalten der leute an.

besser wäre, du schaust dir mal 2-3 an, wo auch guter spielbetrieb ist. berlin, stuttgart oder hamburg.

 

was mir an vorstellungskraft fehlt, ist bei dir umso ausgeprägter. mit dir gehen im wahrsten sinne, die pferde durch.:bigg:

 

 

 

sp........!

 

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vor einer Stunde schrieb Sven-DC:

Ich schrieb ja das normale Computer Mill. Rechenoperationen unter einer 1 sek. ausführen, das ist kein Problem auch wenn es Deine Vorstellungskraft überschreitet.

Weiterhin werden ca. 50 % der Einsätze vor Abwurf gemacht und der Rest mind. 3-4 Runden vor Fall der Kugel.

Das wirklich bis zur Letzten Runde mit den Sätzen und Absage gewartet wird sind doch eher die Ausnahmen.

Das Casino käme auch mit einen alten Commendore C64 noch zurecht, eventuell.

 

Völlig richtig. Die Ansage dass "nichts mehr geht" erfolgt mindestens 3-4 Runden vor Fall der Kugel. Danach ist noch jede Menge Zeit die Einsätze zu erfassen und die Zahlen zu berechnen, die das Casino besonders teuer oder billig kommen.

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vor 28 Minuten schrieb Spielkamerad:

selbst wenn es so ist, muss das casino doch auf nummer sicher gehen, dass niemand mehr setzt, bevor sie die kugel ins fach steuern.

verstehst du das?

 Bei allen Respekt, aber irgendwie kann ich es nicht fassen, wieso du das nicht verstehst.

Selbst im aller schlechtesten Fall für das Casino, sind zwischen den letzten Satz was ein Spieler noch machen kann und die Zeit bis die Kugel ins Fach fällt mindest. 2-3 sek Zeit, meistens noch viel mehr.

Selbst diese 2-3 sek oder auch weniger würden einen normalen Rechner ausreichen, die Auszahlung auf den möglichen Gewinnchancen zu ermitteln und der Steuerelktronik die Signalezu übermitteln, dazu reicht ein völlig normaler Rechner mit entsprechender Software aus.

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vor 1 Stunde schrieb Ropro:

Auch wenn es nicht mehr wichtig ist:

lt. binomialverteilung fallen in einer Rotation 24 Zahlen also 13 nicht.

davon wiederholen sich ca. 10

d.h. 14 Zahlen fallen nur 1 mal.

 

Weißt Du jetzte worum es geht?

 

Danke. Für mich ist es noch wichtig. Und zuvor wusste ich wirklich nicht worum es ging. Ich werde mir mal ansehen, ob sich diese Verteilung auch bei den von Excel erzeugten Pseudozufallszahlen einstellt. 

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vor 35 Minuten schrieb Spielkamerad:

besser wäre, du schaust dir mal 2-3 an, wo auch guter spielbetrieb ist. berlin, stuttgart oder hamburg.

 

 Ja wenn du dir das ansiehst, dann hättest du auch bemerkt, das nur in einigen Ausnahmefällen, die Sätze in der Letzten Kugelrunde gemacht werden, wenn überhaupt, worüber du hier geschrieben hast.

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Gerade eben schrieb sachse:

 

Habe ich etwas verpasst?

Welcher Ministerpräsident in welchem Bundesland?

Du solltest wieder mal GEZ.Gebühren bezahlen, und Rundfunk oder Fernsehen zulegen, dann wärst du informiert.

Ersatzweise kannst Du dir auch eine Tageszeitung kaufen, meine Empfehlung wäre die Welt, oder Frankkfurter Allgemeine, da wirst du gut und umfassend informiert

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vor 6 Minuten schrieb Sven-DC:

Du solltest wieder mal GEZ.Gebühren bezahlen, und Rundfunk oder Fernsehen zulegen, dann wärst du informiert.

Ersatzweise kannst Du dir auch eine Tageszeitung kaufen, meine Empfehlung wäre die Welt, oder Frankkfurter Allgemeine, da wirst du gut und umfassend informiert

 

Ich zahle schon meine Gebühren und lese mehrmals täglich die Google News, Focus und mehrere lokale Onlinezeitungen.

Bis etwa 16:30(danach habe ich ein Casino abgeleuchtet) gab es keine diesbezügliche Meldung.

Jetzt habe ich es gefunden:

Es ist wie immer:

Du bist wirklich zu blöd, richtig zu lesen.

Der Wirtschaftsminister von S.-A- ist zurück getreten.

bearbeitet von sachse
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vor 44 Minuten schrieb Spielkamerad:

es ist schon amüsant, wie du immer neue wege findes

 Das ist kein neuer Weg, höchsten für den welcher hier nichts versteht.

Das Beispiel mit den Commendore C64 soll verteutlichen das man keinen Hochleistungscomputer benötigt um innerhalb von einer 1 sek. die Auszahlung von dem Roulettzahlen zu berechnen, ein alte Kiste würde genügen.

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vor einer Stunde schrieb jason:

 

Lang, lang ist´s her.

Ich wurde zu 700.- DM freiwilliger Spende verdonnert,

das Gericht machte 3 Vorschläge.  Ich hatte einen 4. Vorschlag (SOS Kinderdorf) ... und alles war OK.

Ich habe Zweifel, dass der Richter (wie in Deinem Beispiel) dann noch entscheiden darf ?

 

jason

 Kann schon sein, das es an einigen Gerichten anders gehandhabt wird.

Die ZDF Reportage ist nicht die BILD _Zeitung, was die über den Sender lassen ist schon abgesichertt, dafür sorgt allein die Rechtsabteilung, das alles Wasserdicht ist.

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@Sachse

 

Hier die ursprüngliche Meldung, sorry war leider nicht der Ministerpräsident, hätte mich aber auch nicht gewundert,

kam heute noch mal in den Nachrichten im Deutschlandfunk,

http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Bremer-JU-Chef-Engelmann-erklaert-Ruecktritt-_arid,270908.html

 

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vor 55 Minuten schrieb Sven-DC:

 Ja wenn du dir das ansiehst, dann hättest du auch bemerkt, das nur in einigen Ausnahmefällen, die Sätze in der Letzten Kugelrunde gemacht werden, wenn überhaupt, worüber du hier geschrieben hast.

es geht nicht um die ausnahmefälle maaaaan.

es geht darum, sicher zu stellen, dass nicht kurz vor schluss, sich das gleichgewicht verschiebt.

deshalb schrieb ich, schau dir mal live casinos an. da laufen leute von tisch zu tisch. wenn sie HOCH setzen, lässt man sie auch kurz vor kugelfall setzen.

erst recht auf ec. die spielen ja die hauptrolle hier.

 

ich habe jetzt keine luste mehr, diesen unsinn zu kommentieren. ich weiß jetzt, wie gut die technik ist.

doch so viel schwachpunkte die mir schon auffallen, sollten die umsetzung nicht ansatzweise möglich machen. abgesehen vom kriminellen ansatz.

von zu hause aus ist alles ziemlich leicht. geh mal vor die tür. mittendrin statt nur dabei!

 

PS: eins noch. sollten sie die kugel direkt in ein fach lenken können, geht es definitiv nicht, ohne das man es erkennt.

       auch hier vorausgesetzt, man befindet sich im casino.

 

 

 

sp........!

.

 

bearbeitet von Spielkamerad
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vor einer Stunde schrieb Sven-DC:

@Sachse

 

Hier die ursprüngliche Meldung, sorry war leider nicht der Ministerpräsident, hätte mich aber auch nicht gewundert,

kam heute noch mal in den Nachrichten im Deutschlandfunk,

http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Bremer-JU-Chef-Engelmann-erklaert-Ruecktritt-_arid,270908.html

 

 

Naja, der Chef der Jungen Union Bremen entspricht etwa einem umgefallenen tausendstel Sack Reis in China.

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vor 6 Stunden schrieb starwind:

Wenn der Vorwurf der Rechtsbeugung tatsächlich richtig wäre, könntest Du dich nicht strafbar machen, weil Du dann ja die Richtigkeit Deiner Behauptung nachweisen könntest.

 

Und wer würde darüber entscheiden, ob der Vorwurf der Rechtsbeugung nachgewiesen werden konnte?n ;-) 

Dein Vorwurf: Du wirfst hier das gesamte deutsche Rechtssystem in einen Topf, … quirlst Zivilrecht und Strafrecht mal munter völlig durcheinander …

Obwohl dein Vorwurf nicht zutrifft, ist er doch verständlich, denn es ist die deutsche Justiz selbst, die Zivil- und Strafrecht durcheinander quirlt, um ihre Rechtsbeugung besser verstecken zu können.

Gehen wir mal Schritt für Schritt vor. Angenommen der Präsident eines Landgerichts und der eines Oberlandesgerichts waren sich einig, dass in einem systemrelevanten Fall gegen die Rechtslage entschieden werden müsse und haben die Richter entsprechend angewiesen. Es ist also durch ein falsches Urteil ein Schaden entstanden. Was macht der Geschädigte nun?

Zunächst ist für die Situation § 839 (2) BGB zutreffend.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

Diese Straftat kann im Fall eines Richters fast ausschließlich in einer Rechtsbeugung bestehen. Vor einer Restitutionsklage müsste diese Rechtsbeugung aber nachgewiesen werden. Wie will man das machen, wenn es der Gerichtspräsident selbst war, der die Anweisung gegeben hat? Natürlich wird sich auch der Strafsenat des OLG an die Anweisung seines Präsidenten halten.

Du schreibst: Selbst wenn ein Richter zuweilen nicht persönlich in Haftung genommen werden kann, gibt es daneben noch die Haftung der Anstellungsbehörde, in der Regel die Justizverwaltung des betroffenen Landes. Wenn also der Direktzugriff auf den Richter nicht möglich sein sollte, ist der rechtssuchende Bürger noch lange nicht rechtlos gestellt.

Das ist mir neu. Kannst du mir mehr dazu schreiben? Ich bin kein Jurist, aber bisher haben mir alle Juristen gesagt, man könne ein Urteil das auf Rechtsbeugung beruht und durch die Instanzen bestätigt wurde NUR dann aufheben lassen, wenn zuvor der Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist.

Ich könnte mal einen konkreten Fall besonders krasser Rechtsbeugung schildern, allerdings ohne Gerichte und Aktenzeichen zu nennen. Wenn´s denn von Interesse ist.

 

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vor einer Stunde schrieb Spielkamerad:

es geht darum, sicher zu stellen, dass nicht kurz vor schluss, sich das gleichgewicht verschiebt.

 

Hast du schon mal was von "rien ne va plus" gehört? Kurz vor Schluss kann sich das Gleichgewicht NIE verschieben, weil schon lange bevor die Kugel fällt keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. Was ist daran so schwer zu verstehen? Es ist IMMER reichlich Zeit die Manipulation auszurichten. 

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2 Dinge:

1. Du bist in Bezug auf das Juristische - persönlich betroffen und fühlst dich ungerecht behandelt.

Ergo ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass du objektiv über deinen Fall urteilen kannst.

2. "Rien ne va plus" ist in den meisten Fällen nur eine Formsache und es werden auch danach noch Einsätze angenommen.

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vor 5 Minuten schrieb Alter Schwede:

 

Hast du schon mal was von "rien ne va plus" gehört? Kurz vor Schluss kann sich das Gleichgewicht NIE verschieben, weil schon lange bevor die Kugel fällt keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. Was ist daran so schwer zu verstehen? Es ist IMMER reichlich Zeit die Manipulation auszurichten. 

auch dir alter schwede würde ich empfehlen, ein mal ins casino zu gehen. wo habt ihr eure ansichten her? im lc läuft das anders als im netz.

diese absagen sind anhaltspunkte. sie werden kaum hartnäckig durchgesetzt.

es sei denn, es herrscht stress am tisch und bevor es unübersichtlich wird, setzen sie es durch.

spielst du dagegen mit 500€/1000€, darfst du sicher sein, sie dürfen auch eine halbe runde vor fall der kugel setzen.

 

 

 

sp.......!

 

 

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vor einer Stunde schrieb sachse:

Hallo Starwind,

 

nach Deinem Hinweis auf die Modalitäten einer Richterwahl in den USA bin ich nun auch nicht mehr dafür begeistert.

 

Hallo Sachse,

 

vom angloamerikanischen Rechtssystem war ich insbesondere durch frühere Zusammenarbeit mit Kollegen, die in den U.S.A. tätig waren, schon immer entsetzt. Man kann es auf den Punkt gebracht so formulieren: wer über die größere Geldmenge verfügt  kann den Ärmeren im Prozeß platt machen. Da gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die dort als völlig legal bewertet werden, die dem finanziell Schwächeren keinerlei Chance belassen.

 

Nun lief tief in der Nacht vor einigen Tagen in einem der Spartenkanäle der Öffentlich-Rechtlichen eine Doku, wenn ich mich recht entsinne hieß das Ding "U.S.A. - die gekaufte Demokratie ?". An den darin enthaltenen Recherchen gibt es für mich keinen Grund zu zweifeln, da das gut belegt und aufgearbeitet war.

War ich bisher ein starker Kritiker dieses vermeintlichen Rechtssystems, so würde ich nunmehr darüber nachdenken müssen, ob ich zum Terroristen mutieren würde, wenn ich in diesem Staat leben müsste.

 

Staatsanwälte und Richter deren Erfolg = Reputation auf Karrieregeilheit -verbunden mit dem dadurch einzufahrenden Vermögen- basiert statt auf korrekter Rechtsanwendung (unabhängig von der Frage, was dann rechtlich richtig letztlich heraus kommt) genießen meine hohe Verachtung.

 

Starwind

 

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vor einer Stunde schrieb Alter Schwede:

 

Und wer würde darüber entscheiden, ob der Vorwurf der Rechtsbeugung nachgewiesen werden konnte?n ;-) 

 

Letztlich das höchste dafür zuständige Instanzgericht.

 

vor einer Stunde schrieb Alter Schwede:

Dein Vorwurf: Du wirfst hier das gesamte deutsche Rechtssystem in einen Topf, … quirlst Zivilrecht und Strafrecht mal munter völlig durcheinander …

 

Obwohl dein Vorwurf nicht zutrifft, ist er doch verständlich, denn es ist die deutsche Justiz selbst, die Zivil- und Strafrecht durcheinander quirlt, um ihre Rechtsbeugung besser verstecken zu können.     

 

Unterschätze die mal nicht. Mit Zuständigkeiten können die schon umgehen. Sollten theoretisch dabei Fehler gemacht werden, gibt es zudem für die Verfahrensbeteiligten Prozeßvertreter und Verteidiger, die ebenfalls (jedenfalls die guten :rolleyes:) in der Lage sind, das richtig zu stellen.

 

vor einer Stunde schrieb Alter Schwede:

 

Gehen wir mal Schritt für Schritt vor. Angenommen der Präsident eines Landgerichts und der eines Oberlandesgerichts waren sich einig, dass in einem systemrelevanten Fall gegen die Rechtslage entschieden werden müsse und haben die Richter entsprechend angewiesen.  

 

Kein Gerichtspräsident der Bundesrepublik verfügt über eine Anweisungsbefugnis gegenüber einem Richter, der seinem Gericht zugeordnet ist.

Gerade dies steckt hinter dem Begriff "richterliche Unabhängigkeit".

 

vor einer Stunde schrieb Alter Schwede:

 Es ist also durch ein falsches Urteil ein Schaden entstanden. Was macht der Geschädigte nun?

 

Zunächst ist für die Situation § 839 (2) BGB zutreffend.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

 

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

  

 

Was ist ein falsches Urteil ?

Ein solches mit dem der Betroffene nicht zufrieden ist ? Dann wären ca. 50 % aller Urteile falsch, es "verliert" ja meist einer. Das ist also nicht der Beurteilungsmaßstab.

Es muss juristisch korrekt sein, nur darauf kommt es an.

 

Für die Leitlinien haben die odersten deutschen Gerichte die Maßstäbe vorgegeben in Anwendung der Gesetze. Letztlich kann sogar das jeweils zuständige höchste deutsche Gericht angerufen werden, wenn solchen Entscheidungen zuwider entschieden würde.

Die von Dir angesprochene Rechtsbeugung müsste sich also durch den ganzen Instanzenzug hindurch gezogen haben, da wären nicht nur ein Einzelrichter sowie ein Gerichtspräsident involviert (um in Deinem Gedankengang zu bleiben).

 

vor einer Stunde schrieb Alter Schwede:

 

Diese Straftat kann im Fall eines Richters fast ausschließlich in einer Rechtsbeugung bestehen. Vor einer Restitutionsklage müsste diese Rechtsbeugung aber nachgewiesen werden. 

 

Diese "Rechtsbeugung" ist kaum praxisrelevant.

Würde einer Schrott bauen, würde ihn die nächste Instanz aufheben oder spätestens der jeweilige Bundesgerichtshof.

 

Eine Restitutionsklage ist nun wieder etwas völlig anderes, da geht es nämlich nicht um den von Dir angesprochenen Schadensersatz sondern um die seltenen Fälle einer Wiederaufnahmemöglichkeit eines bereits abgeschlossenen Verfahrens. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

 

vor einer Stunde schrieb Alter Schwede:

Wie will man das machen, wenn es der Gerichtspräsident selbst war, der die Anweisung gegeben hat? Natürlich wird sich auch der Strafsenat des OLG an die Anweisung seines Präsidenten halten.    

 

In der Regel sitzen die Instanzen gar nicht im selben Hause.

In jedem Fall ist der Präsident eines Amtsgerichts ein anderer als der Präsident des Landgerichts, der ist wieder ein anderer als der Präsident des Oberlandesgerichtes und der ist wieder ein anderer als der Präsident des zugeordneten Bundesgerichtshofes.

Jeder von denen würde auch nur einen Anweisungsversuch sofort aktenkundig machen und in diese Akte sind Verfahrensbevollmächtigte, bzw. Strafverteidiger einsichtsbefugt. Hälst Du die allesamt für irre ?

 

vor einer Stunde schrieb Alter Schwede:

 

 

Du schreibst: Selbst wenn ein Richter zuweilen nicht persönlich in Haftung genommen werden kann, gibt es daneben noch die Haftung der Anstellungsbehörde, in der Regel die Justizverwaltung des betroffenen Landes. Wenn also der Direktzugriff auf den Richter nicht möglich sein sollte, ist der rechtssuchende Bürger noch lange nicht rechtlos gestellt.

 

Das ist mir neu. Kannst du mir mehr dazu schreiben? Ich bin kein Jurist, aber bisher haben mir alle Juristen gesagt, man könne ein Urteil das auf Rechtsbeugung beruht und durch die Instanzen bestätigt wurde NUR dann aufheben lassen, wenn zuvor der Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist. 

 

 

Deine Information ist grundsätzlich richtig.

Allerdings würde sich ein zivilrechtlicher aus Amtshaftung abgeleiteter Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber (Landesbehörde oder Bundesbehörde) richten müssen, da Richter meist sich im Beamtenstatus befinden und der Dienstherr seine Beamten-um sie handlungsfähig zu halten- von Schadensersatzansprüchen frei stellt.

 

Letztlich gelten für beide aber die gleichen Anspruchsvoraussetzungen (also für Richter wie Arbeitgeber). Unzufriedenheit des Betroffenen reicht nicht, es muss sich um eine tatsächliche vorsätzliche Rechtsbeugung handeln. Die Beweislast trägt der Kläger. Der subjektiv erforderliche Bestandteil dieser Straftat ist extrem schwer nachzuweisen.

Ein Rechtsirrtum der Richter durch alle Instanzen betrachtet (mal extrem hypothetisch) würde nicht reichen.

Wer z.B. in erster Instanz zivilrechtlich verliert (oder strafrechtlich verurteilt wird) und es zur Korrektur verabsäumt/unterlässt die nächste Überprüfungsinstanz anzurufen, begibt sich z.B. eigenverschuldet seiner weiteren Rechte und kann dann nicht mehr erfolgreich über "Rechtsbeugung" argumentieren.

 

vor einer Stunde schrieb Alter Schwede:

Ich könnte mal einen konkreten Fall besonders krasser Rechtsbeugung schildern, allerdings ohne Gerichte und Aktenzeichen zu nennen. Wenn´s denn von Interesse ist.

 

Selbst damit würde sich ein Profi niemals begnügen, weil die Darstellung einer Seite (sei es als Betroffener oder vom Hören-Sagen) selten eine vernünftige objektive Beurteilung zulässt.

Praktisch läuft das so, dass man Akteneinsicht beantragen und nehmen muss, erst dadurch bekommt man ein "rundes" Bild des Falles und die ;Möglichkeiten einer vernünftigen Würdigung.

 

Wenn zwei "Streitende" ihre Sicht der Dinge darlegen ist das selten etwas Verwertbares. Aufgabe von Richtern ist es unter anderem ja gerade, zu checken, was davon objektiv überprüfbar ist.

 

Starwind

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