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Roulette Forum

Spiel auf Ausbleiber?


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vor 26 Minuten schrieb Sven-DC:

 

Ich habe geschrieben, daß ich Bücher von Roulettautoren gelesen habe, es steht nicht da, daß ich alles gut und richtig finde was die geschrieben haben.  

Zitat

Von den meisten hier habe ich schon was zitiert oder in meinen Beiträgen übernommen.

  

Dann hab´ ich das wohl falsch verstanden ? :unsure:

 

Das Argument das Casinos von Kesselfehlern keine Ahnung hatten, ist doch hirnrissig. Warum tauschten sie dann die Kessel aus ?

Egal zu welchen Zeitpunkt und in welchen Abständen.

 

Wenn es stimmen sollte, daß Casinos keine Gewinner dulden, warum hat man ihn dann nicht einfach rausgeworfen ( oder nicht mehr reingelassen)

 

 Als Winkel (vermutlich mit Getöse) in Monaco aufschlug, wurde sein Tisch/Saal gerade renoviert. :D

 

Und warum spielt du im CC im Funmodus um was zu prüfen ??. Es ist doch bekannt, das dort die Spieler gelockt werden.

 

Das war nur zum Daddeln, ich mag Plein nicht. Das Ergebnis hat mich dann doch erstaunt. :lachen:

 

 

Du hörst nicht zu und weigerst Dich die Info zu verarbeiten, die man Dir mitteilt.

"Ihretwegen tauschen wir die Kessel jetzt ....." wurde dem letzten Lohnspieler gesagt.

Das Casino hatte also bis dahin nicht die Absicht zu tauschen. 

Die Croupiers hatten ihren Tronc und in der Geschäftsleitung wird wohl erst was bemerkt worden sein, als es "weh tat".

Casinos gewinnen nicht jeden Tag.

 

jason

 

 

 

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vor 18 Minuten schrieb jason:

 

Du hörst nicht zu und weigerst Dich die Info zu verarbeiten, die man Dir mitteilt.

"Ihretwegen tauschen wir die Kessel jetzt ....." wurde dem letzten Lohnspieler gesagt.

Das Casino hatte also bis dahin nicht die Absicht zu tauschen. 

Die Croupiers hatten ihren Tronc und in der Geschäftsleitung wird wohl erst was bemerkt worden sein, als es "weh tat".

Casinos gewinnen nicht jeden Tag.

 

jason

 

 

 

Winkel hat in Monte Carlo, ca. 12 Tausend abgeräumt.

Nizza hatte das Casino geschlossen, als er in dei Stadt kam.

Vermutlich hatten sie nur klapprige Kessel und konnten sich keine neue leisten ( wenn die KF-Theorie wahr wäre)

Das klingt doch nicht wirklich glaubhaft,erst als die Kohle fast alle war, sind sie auf die Idee gekommen das es Kesselfehler gibt und tauschen die Dinger aus.

Und wie sind die auf einmal darauf gekommen ? das es an den Kessel liegen könnte. Haben sie B. Winkel gefragt oder wie ?

Die Wahrheit ist doch solange es Casinos gibt, gibt es auch KF-Spieler und die Casinos wissen das auch vom ersten Tag an.

Alles andere kann man doch nicht glauben.

 

Ja die Geschäftsleitung hat sich über ihr eigenens Geld gefreut, welches in Form von Tronc den Weg wieder zurück gefunden hat.

 

Ja der Sinn meiner Spielvorschläge oder Aussagen einiger Roulettautoren welche ich hier vorgestellt habe ist ja, daß man darüber diskutiert und es auf den Prüfstand stellt.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 1 Stunde schrieb sachse:

 

Bekannt oder bewiesen?

 

Hallo sachse,

 

Wie willst Du das beweisen ?

Mir reicht, wenn ich sofort nach Spielbeginn bei 12 EC schon 10 x Treffer habe,

oder bei einem 16 : 20 Verhältnis, ( SI/RP ) fast 50:50 erreiche.   :selly:

Dann gehe ich als Zuschauer in den Geld-Modus und notiere dort die Permanenz und "alles ist gut"

 

jason

bearbeitet von jason
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vor 8 Stunden schrieb Egoist:

 

Hallo sp,

 

das weiss ich natürlich nicht wirklich, aber wenn Du auf EC abzielst (speziell R/S) dann hat der Kessel nix zu sagen.

 

Dass physikalische Ansätze nix bringen, habe ich damit nicht behauptet.

Speziell Kesselfehler habe ich in den 60ern selbst am Kinderroulette sofort gesehen...

 

 

Gruss vom Ego

 

moin ego,

 

das meinte ich nicht damit. da ich kg bin, drehen sich meine gedanken auch um die anordnung im kessel.

aber klassisch ist eben völlig anders. hatte ich jetzt gedanklich falsch eingeschätzt. den denkfehler hatte ich schon eingeräumt.

ist mir jetzt auch bewusster als vorletzte nacht. danke!

 

 

sp.........!

 

 

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vor 19 Minuten schrieb Sven-DC:

Winkel hat in Monte Carlo, ca. 12 Tausend abgeräumt.

Nizza hatte das Casino geschlossen, als er in dei Stadt kam.

Vermutlich hatten sie nur klapprige Kessel und konnten sich keine neue leisten ( wenn die KF-Theorie wahr wäre)

Das klingt doch nicht wirklich glaubhaft,erst als die Kohle fast alle war, sind sie auf die Idee gekommen das es Kesselfehler gibt und tauschen die Dinger aus.

Und wie sind die auf einmal darauf gekommen ? das es an den Kessel liegen könnte. Haben sie B. Winkel gefragt oder wie ?

Die Wahrheit ist doch solange es Casinos gibt, gibt es auch KF-Spieler und die Casinos wissen das auch vom ersten Tag an.

Alles andere kann man doch nicht glauben.

 

Ja die Geschäftsleitung hat sich über ihr eigenens Geld gefreut, welches in Form von Tronc den Weg wieder zurück gefunden hat.

 

Ja der Sinn meiner Spielvorschläge oder Aussagen einiger Roulettautoren welche ich hier vorgestellt habe ist ja, daß man darüber diskutiert und es auf den Prüfstand stellt.

klassisches eigentor würde man beim fussball sagen.

wenn dem so wäre, was du hier erzählst, müsste man davon ausgehen, dass du nie im casino gewinnen wirst.

 

nehmen wir mal an du hast recht. dein zitat: 

"was die spieler wissen, wissen die casinos auch!"

"jetzt auch noch vom ersten tag an."

 

merkste was? warum denkst du, sollten sie dich dann gewinnen lassen? passt nicht immer alles so zusammen wie du denkst.

online schon mal gar nicht, da sie dich ja permanent überprüfen, wie ihr hier sagt.

man kann sich seine welt zusammen setzen, aber so funktioniert sie real nicht.

 

 

sp.........!

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vor 1 Stunde schrieb Spielkamerad:

merkste was? warum denkst du, sollten sie dich dann gewinnen lassen? p

Ich gewinne ja nicht, weil Casinos  Kessel mit Fehlern haben und sie einfach bessere hin zu stellen brauchen um mich verlieren zu lassen, sondern weil ich klass. Spiele .

Da müssten Sie dann schon Gründe erfinden um mir ein Hausverbot zu erteilen.

Ja die Casinos kennen auch klass. Spielansätze, vor denen sie Respekt haben.

Dazu gehören ausgefuchste Pleinsysteme und beherzte Parolispieler.

Hier ist die Achillisverse der Banken und nicht ausgeschlagene Kessel von denen sie nichts wissen.

vor 1 Stunde schrieb Spielkamerad:

dass du nie im casino gewinnen wirst.

auch wenn du es noch so oft wiederholst wird es auch nicht richtiger.

Auch deine Vermutung von der Antwortzeit her auf meine sexuelle Orientierung zu schließen ist sehr mutig..

Vielleicht schreibst du zur Abwechslung mal auch was, worüber du besser informiert bist.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 41 Minuten schrieb Sven-DC:

Ich gewinne ja nicht, weil Casinos  Kessel mit Fehlern haben und sie einfach bessere hin zu stellen brauchen um mich verlieren zu lassen, sondern weil ich klass. Spiele .

Da müssten Sie dann schon Gründe erfinden um mir ein Hausverbot zu erteilen.

Ja die Casinos kennen auch klass. Spielansätze, vor denen sie Respekt haben.

Dazu gehören ausgefuchste Pleinsysteme und beherzte Parolispieler.

Hier ist die Achillisverse der Banken und nicht ausgeschlagene Kessel von denen sie nichts wissen.

auch wenn du es noch so oft wiederholst wird es auch nicht richtiger.

Auch deine Vermutung von der Antwortzeit her auf meine sexuelle Orientierung zu schließen ist sehr mutig..

Vielleicht schreibst du zur Abwechslung mal auch was, worüber du besser informiert bist.

Nenne mir bitte mal einen "klassischen Spielansatz" vor dem Casinos Respekt haben? 

Ein Croupier hat mir dazu mal folgendes erzählt: wenn jeder Casino Besucher, sobald er im Gewinn ist, das Casino verlassen würde - dann und nur dann hätten die Casinos in der Tat ein Problem. 

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vor 27 Minuten schrieb yordan83:

Nenne mir bitte mal einen "klassischen Spielansatz" vor dem Casinos Respekt haben? 

Ein Croupier hat mir dazu mal folgendes erzählt: wenn jeder Casino Besucher, sobald er im Gewinn ist, das Casino verlassen würde - dann und nur dann hätten die Casinos in der Tat ein Problem. 

 

Bin gerade so schön dabei und widerspreche.

Selbst wenn alle, sobald sie im Gewinn sind, das Casino verlassen würden,

bleiben immer noch die übrig, die an diesem Tag nie ins Plus kommen. 

Deren Verluste reichen aus, um die Gewinne der anderen auszugleichen

und dem Casino seine Prozente zu bescheren.

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vor 40 Minuten schrieb sachse:

 

Bin gerade so schön dabei und widerspreche.

Selbst wenn alle, sobald sie im Gewinn sind, das Casino verlassen würden,

bleiben immer noch die übrig, die an diesem Tag nie ins Plus kommen. 

Deren Verluste reichen aus, um die Gewinne der anderen auszugleichen

und dem Casino seine Prozente zu bescheren.

Dazu nur noch folgende Anmerkung. Der aus Wiesbaden stammende Croupier hat mir das vor etwa 16 Jahren erzählt und sich dabei auf eine Untersuchung bezogen, wonach über 80 Prozent der Casino Gäste während ihres Spielbank Besuchs zumindest einmal im Plus seien. 

Aber was du sagst, bestätigt ja die Aussage nur noch umso mehr, dass bei rein "klassischen Versuchen" die Casinos nie ins Schwitzen kommen. Schlimmstenfalls schläft das Geld dann halt mal kurzfristig auswärts, wie es immer so schön heisst. 

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vor 2 Stunden schrieb Sven-DC:

..........................................

Da müssten Sie dann schon Gründe erfinden um mir ein Hausverbot zu erteilen.

...........................................

 

Auch das ist grottenfalsch !

 

Kein Casino müsste irgend einen Grund "erfinden", um jemanden nicht mehr in ihre Räumlichkeiten zu lassen oder ihn rauszuwerfen.

 

Jeglichem Casino steht das Hausrecht zu, welches allein schon die Berechtigung beinhaltet selbst zu entscheiden, mit wem man in Vertrags- (Spiel-)beziehungen tritt oder nicht.

 

Die einzige Grenze liegt im Diskreminierungsverbot, über das wir hier nicht sprechen.

 

Ebenso wie ich jeden anderen unbegründet von meinem Grundstück jagen kann (warum auch immer), solange er keine Betretungsberechtigung besitzt (z.B. Polizei mit Durchsuchungsbefehl vom Richter, Erstzugriff bei begründetem Tatverdacht, Gerichtsvollzieher usw.), kann jeder Eigentümer bzw. seine Bevollmächtigten/Beauftragten entscheiden, mit wem sie in irgendwelche Beziehungen treten oder nicht. Auf eine Begründung gibt es keinerlei Anspruch.

 

Du hast nicht einmal einen Anspruch darauf, dass Dir in der nächsten Rewe-Filiale irgend etwas verkauft werden muss.

 

Starwind

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vor 23 Minuten schrieb starwind:

 

Auch das ist grottenfalsch !

 

Kein Casino müsste irgend einen Grund "erfinden", um jemanden nicht mehr in ihre Räumlichkeiten zu lassen oder ihn rauszuwerfen.

 

Jeglichem Casino steht das Hausrecht zu, welches allein schon die Berechtigung beinhaltet selbst zu entscheiden, mit wem man in Vertrags- (Spiel-)beziehungen tritt oder nicht.

 

Die einzige Grenze liegt im Diskreminierungsverbot, über das wir hier nicht sprechen.

 

Ebenso wie ich jeden anderen unbegründet von meinem Grundstück jagen kann (warum auch immer), solange er keine Betretungsberechtigung besitzt (z.B. Polizei mit Durchsuchungsbefehl vom Richter, Erstzugriff bei begründetem Tatverdacht, Gerichtsvollzieher usw.), kann jeder Eigentümer bzw. seine Bevollmächtigten/Beauftragten entscheiden, mit wem sie in irgendwelche Beziehungen treten oder nicht. Auf eine Begründung gibt es keinerlei Anspruch.

 

Du hast nicht einmal einen Anspruch darauf, dass Dir in der nächsten Rewe-Filiale irgend etwas verkauft werden muss.

 

Starwind

Da bist du juristisch schlecht informiert.

Richtig ist das jeder Hausverbot erteilen kann. Man unterscheidet aber zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen.

Bei Privat kannst du jeden von deinem Hof jagen, wenn dir dessen Nase nicht gefällt, ohne Angaben von Gründen.

Du brauchst ihm also nicht zu sagen , daß er ein häßlicher Vogel ist, ein verschwinde von hier reicht aus.

Auch nach Nasen-OP hat er keine Möglichkeit, das Recht zu erwirken dein Grundstück wieder zu betreten.

Bei öffentlichen Einrichtungen ist es anders. Hausverbot kann jedem erteilt werden. Es muss begründet werden.

Gegen die Gründe kann man Widerspruch einlegen, sollte die Gegenpartie sich nicht einsichtig zeigen und auf dem Hausverbot weiterhin bestehen, kann man Klage erheben.

Dann entscheidet ein Gericht ob das Hausverbot weiter bleibt oder aufgehoben wird.

Genau das wissen die Casinos auch, deshalb sprechen sie nur auch ein Hausverbot aus, wenn es auch ausreichend begründet werden kann. z.b. Verstoß gegen die Hausordnung, Spielen über die Einkommenverhältnisse, Suchtgefahr etc.

 

Also muss auch die Rewe Filiale begründen warum sie mir nichts verkaufen. Dagegen könnte ich dann rechtliche Mittel einlegen. Ein Richter entscheidet dann.

 

Übrigens einen Gerichtsvollzieher kannst du deines Hauses verweisen auch die Polizei oder Finanzamt oder wer noch so kommt.

Sie alle brauchen eine richterliche Anordnung um ohne deinem Einverständnis deine privaten Räume zu betreten.

Solange sie diese nicht haben, entscheidest du wer rein darf oder auch nicht.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 8 Minuten schrieb Sven-DC:

Da bist du juristisch schlecht informiert.

Richtig ist das jeder Hausverbot erteilen kann. Man unterscheidet aber zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen.

Bei Privat kannst du jeden von deinem Hof jagen, wenn dir dessen Nase nicht gefällt, ohne Angaben von Gründen.

Auch nach Nasen-OP hat er keine Möglichkeit, das Recht zu erwirken dein Grundstück wieder zu betreten.

Bei öffentlichen Einrichtungen ist es anders. Hausverbot kann jedem erteilt werden. Es muss begründet werden.

Gegen die Gründe kann man Widerspruch einlegen, sollte die Gegenpartie sich nicht einsichtig zeigen und auf dem Hausverbot weiterhin bestehen, kann man Klage erheben.

Dann entscheidet ein Gericht ob das Hausverbot weiter bleibt oder aufgehoben wird.

Genau das wissen die Casinos auch, deshalb sprechen sie nur auch ein Hausverbot aus, wenn es auch ausreichend begründet werden kann. z.b. Verstoß gegen die Hausordnung, Spielen über die Einkommenverhältnisse, Suchtgefahr etc.

 

Also muss auch die Rewe Filiale begründen warum sie mir nichts verkaufen. Dagegen könnte ich dann rechtliche Mittel einlegen. Ein Richter entscheidet dann.

 

Übrigens einen Gerichtsvollzieher kannst du deines Hauses verweisen auch die Polizei oder Finanzamt oder wer noch so kommt.

Sie alle brauchen eine richterliche Anordnung um ohne deinem Einverständnis deine privaten Räume zu betreten.

Solange sie diese nicht haben, entscheidest du wer rein darf oder auch nicht.

Dass du ausgerechnet den Kollegen Starwind als "juristisch schlecht informiert" bezeichnest, passt zu Dir...

Keine Ahnung - aber davon jede Menge!

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Gerade eben schrieb yordan83:

Dass du ausgerechnet den Kollegen Starwind als "juristisch schlecht informiert" bezeichnest, passt zu Dir...

Keine Ahnung - aber davon jede Menge!

Meine Ausführungen sind hier juristisch korrekt.

Egal was der Kollege Starwind so macht oder behauptet, vielleicht war er gerade an den Tagen krank oder hat geschwänzt, als das Thema behandelt wurde, sollte er beruflich im Bereich Jura oder ähnliches unterwegs sein.

Was man aus deiner Antwort entnehmen kann.

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vor 17 Stunden schrieb Egoist:

 

Moin HD,

 

[OffTopic]

Dein Beispiel mit dem Stuhl hinkt, auch taugt der Arzt nix, wenn er sich über Informationsfluss lustig macht.

Sicher können manche Patienten zu Logorrhö neigen, da muss er halt das Gespräch übernehmen oder unterbinden.

[/OffTopic]

 

Meine Meinung:

Die beste Information ist die vollständige :D

Bei der Beurteilung von Ausbleibern beachte ich lieber mehrere Zeitfenster gleichzeitig.

Wenn zB eine Farbe 30:66 in den letzten 100 Coups hinten liegt und Du nicht weisst, dass sie in den letzten 10 Rotationen immer noch führend ist, läufst Du evtl auf einen Holzweg auf, wenn Du nun schon volle Attacke reitest. Das gleiche bei noch längeren Fenstern mit grösserer Schieflage.

 

Auf 100 Rotationen (3700 Coup) gesehen, weicht eine EC nur um +-100 Treffer vom EW (1800 Treffer) ab, wenn die Abweichungen +-3,3 sigma sind.

Das sind gerade einmal 5,6% Abweichung

 

Bei gleichem Sigma liegt die Abweichung in 10 Rotationen bei knapp 32,  was 17,7% absolut bedeutet.

Soviel zum Spiel auf Ausbleiber...

 

 

Gruss vom Ego

 

moin ego,

 

die führende chance bzw die zurückliegende sehe ich als abweichung,hat also nix mit mit einem spielabschnitt zu tun wo eine chance x mal ausgeblieben ist seit ihrem letzten erscheinen.

 

warum wird bei dir eigendlich in rotationen gemessen,bzw überlagert und nicht bei einem gewissen negativ saldo???

 

der ecart der PP ist schwankungsärmer,als der einer beliebigen ec.

 

gruss H.Dampf

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vor 2 Stunden schrieb Sven-DC:

Meine Ausführungen sind hier juristisch korrekt.

Egal was der Kollege Starwind so macht oder behauptet, vielleicht war er gerade an den Tagen krank oder hat geschwänzt, als das Thema behandelt wurde, sollte er beruflich im Bereich Jura oder ähnliches unterwegs sein.

Was man aus deiner Antwort entnehmen kann.

Hallo Schweinchen Schlau,

lies mal dann weist  du mehr.

Spielbank Hausordnung

Für die Teilnahme an den von der Spielbank angebotenen Glücksspielen gelten die gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise der Glücksspielstaatsvertrag und die landesrechtlichen Gesetze und Verordnungen sowie die Spielordnung und die genehmigten Spielregeln.

Die Spielbank hat darüber hinausgehende Regelungen in ihrer Hausordnung getroffen.

§ 1 Regelungen für die Teilnahme am Glücksspiel

Für die Teilnahme am Glücksspiel gelten die folgenden Regelungen:
- Spielordnung
- Spielregeln und
- diese Hausordnung

Mit Eintritt erkennt der Gast diese Regelungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten. Die Regelungen hängen im Eingangsbereich der Spielbank aus. Je ein Exemplar des Glückspielstaatsvertrages und des Spielbankgesetzes liegen zur Einsicht an der Rezeption aus.

§ 2 Zutritt zu den Spielsälen

Der Zutritt zu den Spielsälen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte erlaubt. Gültig ist eine Eintrittskarte dann, wenn sie von der eintretenden Person selbst erworben wurde. Sie ist nicht übertragbar. Übertragene Eintrittskarten lassen keinen wirksamen Eintritt zu.

§ 3 Spielteilnahme

Zur Spielteilnahme schließt die Spielbank mit ihren Gästen einen Spielvertrag. Die Spielbank lehnt den Abschluss eines Spielvertrages mit den Gästen ab, die das Glücksspiel nicht nur freizeitmäßig betreiben. Das Ausstellen von Rechnungen gem. UStG oder Quittungen wird nicht vorgenommen.

§ 4 Hausrecht

Aufgrund des Hausrechts der Spielbank kann jederzeit und ohne Begründung einem Gast der Zutritt verweigert oder der Gast zum Verlassen der Spielbank aufgefordert werden.

§ 5 Jugend- und Spielerschutz

(1) Minderjährigen und gesperrten Personen ist der Aufenthalt in der Spielbank nicht gestattet. Gesperrte Personen und die in § 3 der Spielordnung aufgeführten Personen dürfen am Spielbetrieb nicht teilnehmen.

(2) Die Spielbank ist verpflichtet, die Identität und das Alter der Gäste gegen Vorlage eines Personalausweises oder eines sonstigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild, der zur zweifelsfreien Feststellung der Identität geeignet ist, zu überprüfen und mit der Sperrdatei abzugleichen

§ 6 Spielersperren

(1) Die Spielbank ist verpflichtet, unter Vornahme einer Identitätskontrolle und eines Abgleichs mit der entsprechenden Sperrdatei denjenigen Personen den Zutritt zu den Spielbereichen zu verwehren, für die im übergreifenden Sperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag oder in der Sperrdatei der Spielbank eine Sperre vermerkt ist.

(2) Gesperrt werden Personen, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen die jeweilige Spielbank aufgrund der Wahrnehmung seines Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen muss, dass sie spielsuchtgefährdet, spielsüchtig oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre).

(3) Die Spielbank ist berechtigt, Personen zu sperren, die gegen die Spielordnung oder die Spielregeln verstoßen oder gegen die ein begründeter Verdacht eines solchen Verstoßes besteht oder denen aufgrund des Hausrechts (§ 4 dieser HO) der Zutritt zur Spielbank untersagt wurde (Störersperre). Die Tatsachen, die zur Sperre geführt haben, werden gespeichert.

(4) Die Spielersperre beträgt mindestens ein Jahr. Die Spielbank, welche die Spielersperre verfügt hat, teilt der betroffenen Person Art und Dauer der Sperre unverzüglich schriftlich mit. Eine Aufhebung der Spielersperre ist frühestens nach einem Jahr und nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich. Über den Antrag entscheidet die Spielbank, welche die Sperre verfügt hat.

(5) Die Spielbank ist berechtigt, in Ausübung ihres Hausrechts und ohne Angaben von Gründen gegenüber Gästen ein Hausverbot auszusprechen.

§ 7 Geldwäscheprävention

Spielbanken sind gem. § 2 (1) Ziff. 11 Geldwäschegesetz (GwG) zur Geldwäscheprävention  verpflichtet. Daher ergreift die Spielbank entsprechende Maßnahmen. Der Gast erklärt hier, dass die Vermögenswerte, die für das Spielen eingesetzt werden, keinen geldwäscherelevanten oder strafrechtlich definierten Hintergrund gem. § 261 StGB haben, und dass deren Herkunft unbedenklich im Sinne der Geldwäscheprävention ist. Die Spielbankleitung ist gem. § 6 (2) GwG verpflichtet, in begründeten Einzelfällen über die Genehmigung zur Teilnahme am Spiel zu entscheiden bzw. die Teilnahme am Spiel einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen.

§ 8 Datenschutz

Personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Art, Nummer und ausstellende Behörde des amtlichen Ausweises) und weitere Daten (z.B. Besuchsdaten, GwG-bezogene Daten) werden nur gemäß den für die Spielbanken geltenden Gesetzen und Vorschriften (Spielbankgesetze der Länder, GwG usw.) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Bei einer Spielersperre (Selbst- oder Fremdsperre) werden diese Daten und Grund und Dauer der Sperre an die gesetzlich vorgeschriebene gemeinsame Sperrdatei übermittelt. Für den Fall, dass eine  Störersperre verfügt  wird, gilt gleiches für deren Übermittlung und die Übermittlung des Sperrgrundes an weitere deutsche Casinos und Spielbanken. Auf Wunsch wird eine Liste aller am jeweiligen Datenaustausch beteiligten Gesellschaften übergeben. 

§ 9 In den Spielsälen

(1) Die Spielsäle und die Spieltische werden videoüberwacht.

(2) Die Benutzung von Mobiltelefonen oder vergleichbaren technischen Hilfsmitteln jeglicher Art (z.B. Taschenrechner, Computer, MP3-Player) ist in den Spielsälen untersagt.

(3) Das Fotografieren oder Aufzeichnen von Tonaufnahmen oder Filmen ist in der Spielbank untersagt. Ausnahmen können durch die Spielbankleitung zugelassen werden.

(4) Aktentaschen, Koffer, Rucksäcke und andere große Gepäckstücke dürfen nicht mit in den Spielsaal genommen werden. Sie können an der Garderobe abgegeben werden.

(5) Tiere sind in den Spielsälen nicht erlaubt.

§ 10 Spiel- und Öffnungszeiten

Die Spielbank bleibt an den durch die jeweiligen landesrechtlichen Gesetze bestimmten Tagen geschlossen.

Der Spielbankunternehmer ist berechtigt, die täglichen Spielzeiten im Rahmen der landesgesetzlichen Regelungen und im Einvernehmen mit den Aufsichtbehörden selbst festzulegen.

Die detaillierten Spiel- und Öffnungszeiten erhalten Sie in der Spielbank und über den Internetauftritt der WestSpiel-Gruppe (www.westspiel.de).

§ 11 Verhalten an den Spieltischen

Die Sitz- und Stehplätze an den Spieltischen sind für spielende Gäste vorgesehen. Nicht spielende Gäste können von der Tischaufsicht gebeten werden im Bedarfsfall den Platz freizugeben.

Die Spieler sind gebeten, Jetons vor Verlassen des Hauses einzuwechseln. Die Spielbank ist nicht verpflichtet, Jetons, die außerhalb der Spielzeit vorgelegt werden, zurückzukaufen.

§ 12 Besonderheiten für den Aufenthalt und das Spielen im Pokerbereich

(1) Keinem Spieler ist es erlaubt, für einen anderen Spieler zu agieren oder einem anderen Spieler einen Rat zu geben. Kein Spieler darf mehr als eine Hand erhalten und spielen.

(2) Die Spieler sind verpflichtet, auf das Spiel und die Mitspieler Rücksicht zu nehmen. Dies ist unabhängig davon, ob sie in der Hand sind oder nicht.

(3) Nicht erlaubt sind folgende Handlungen:

Informationen über aktive oder gepasste Karten

Spielanalysen, solange noch eine Aktion möglich ist

Öffnen der Karten vor dem Showdown

Mehr als eine Hand pro Spieler

„Soft play“ zwischen den Spielern oder das Zuspiel von Values

Bewusste Spielverzögerung

Berühren fremder Karten

Beleidigungen anderer Gäste oder des Personals

(4) Gespräche dürfen außer in Deutsch und Englisch nur in Sprachen geführt werden, die von allen Spielern akzeptiert werden. Bei wiederholtem Verstoß können die betroffenen Spieler für diesen Tag vom weiteren Spiel ausgeschlossen werden.

(5) Am Spieltisch sind keine Zuschauer erlaubt. Die Begleitung von Spielern wird gebeten, an der Absperrung Platz zu nehmen.

§ 13 Automatenspiel

Für das Spiel an Automaten gelten unabhängig davon, ob es in denselben Räumlichkeiten stattfindet wie das Klassische Spiel (gemischtes Spiel) oder in separaten Spielsälen (Automatenspiel), zusätzlich folgende Regelungen:

(1) Die Gewinnmöglichkeiten beim Spiel an Automaten  können am jeweiligen Gerät eingesehen oder beim Personal erfragt werden. Gewinnauszahlungen erfolgen durch Ticketausgabe am Gerät oder durch Handauszahlung an der Kasse.

(2) Reservierungen von Automaten sind grundsätzlich nicht möglich.

(3) Bespielt ein Gast mehrere Automaten gleichzeitig, hat er ein Gerät freizumachen, wenn ein weiterer Gast  an einem dieser Automaten zu spielen wünscht. Dabei bleibt es freigestellt, welcher Automat zum Spielen überlassen wird.

(4) Bei Handauszahlungen (Jackpot) wird der Gast gebeten, so lange am Gerät zu bleiben, bis das Aufsichtspersonal den Gewinn erfasst hat. Sollte der Gewinn bei Abwesenheit des Gastes einem Dritten ausgezahlt werden, übernimmt die Spielbank keine Haftung.

(5) Auszahlungen von Gewinnen erfolgen an den Gewinner. Gewinner ist die Person, die den Geldschein oder das Ticket der jeweiligen Spielbank dem Automaten zuführt, auf dessen Einsatz der Gewinn entfällt. Das gilt auch dann, wenn die Person für Dritte handelt, insbesondere, wenn die Person mit geliehenen Spieleinsätzen spielt oder Geldscheine/Tickets im Auftrag eines Dritten einsetzt.

(6) Bei Beanstandungen, die die Spielautomaten betreffen, wird der Gast gebeten, unverzüglich das Spielbankpersonal zu verständigen. Wurde das Spiel fortgesetzt, kann die Reklamation in der Regel nicht mehr bearbeitet werden.

(7) Für Spielverluste infolge von Automatenstörungen oder -defekten übernimmt die Spielbank keine Haftung. Ein Gewinnanspruch infolge von Automatenstörungen oder
-defekten besteht nicht und es erfolgt daher keine Gewinnauszahlung. Auszahlungen von Automaten ohne Gewinnanzeige, bzw. über die Höhe einer Gewinnanzeige hinaus, bleiben Eigentum der Spielbank und sind dem Aufsichtspersonal zu melden und zu übergeben.

§ 14 Verhaltensregeln

(1) Meinungsverschiedenheiten zwischen Gästen und dem Personal über die Anwendung der Spielordnung und der Spielregeln werden durch die Spielbankleitung oder deren Beauftragte geregelt.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 15 Haftungsausschluss

Die Spielbank haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die den Gästen der Spielbank durch Dritte oder durch in Verlust geratene Wertsachen verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

§ 16 sonstige Hinweise

Das Verrücken von Stühlen oder Beistelltischen an andere Plätze in den Räumlichkeiten der Spielbank ist den Gästen nicht gestattet. Das Anlehnen oder das Abkippen der Stühle an den Automaten ist ausdrücklich untersagt. Es wird gebeten, die Stühle nach Verlassen des Automaten wieder an diesen heranzurücken.
 

Ihre Spielbankleitung

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vor 40 Minuten schrieb 4-4Zack:

Hallo Schweinchen Schlau,

lies mal dann weist  du mehr.

Spielbank Hausordnung

So dümmchen Zack,

Ich habe ja auch nicht bestritten das die Spielbank ein Hausverbot verhängen kann, ohne Begründung ist es aber juristisch nicht einwandfrei.

Das alles steht aber nicht im Widerspruch zu meinen Ausführungen, das man ein Recht hat gegenüber den Verbot "Einrede" zu halten und wenn keine Einigung erzielt wird, kann man Klage erheben. Spätestens vor Gericht müssen sie das Hausverbot begründen oder aufheben.

Als Geschäftsmann kann ich erst mal alles mögliche in meine AGB schreiben ( hier Spielbankordnung) ob es alles mit der gültigen Rechstsprechnung im Einklang ist,. erweist sich erst wenn es vor Gericht steht.

Deshalb sollte man die AGB eines Unternehmen auch nicht immer ungeprüft für bare Münze nehmen,

So ist es auch mit der Spielbankordnung.

Zum Beispiel sind auch einige  Klauseln in Verträgen z.b.  Arbeits-Mietverträgen nicht einmal das Papier wert worauf sie stehen.

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vor 5 Stunden schrieb Sven-DC:

Ich gewinne ja nicht, weil Casinos  Kessel mit Fehlern haben und sie einfach bessere hin zu stellen brauchen um mich verlieren zu lassen, sondern weil ich klass. Spiele .

Da müssten Sie dann schon Gründe erfinden um mir ein Hausverbot zu erteilen.

Ja die Casinos kennen auch klass. Spielansätze, vor denen sie Respekt haben.

Dazu gehören ausgefuchste Pleinsysteme und beherzte Parolispieler.

Hier ist die Achillisverse der Banken und nicht ausgeschlagene Kessel von denen sie nichts wissen.

 

auch wenn du es noch so oft wiederholst wird es auch nicht richtiger.

Auch deine Vermutung von der Antwortzeit her auf meine sexuelle Orientierung zu schließen ist sehr mutig..

Vielleicht schreibst du zur Abwechslung mal auch was, worüber du besser informiert bist.

du drehst dir wirklich deine welt zurecht. oder?

casinos wissen das selbe wie die spieler war deine aussage. klassisch kennen sie auch schon alles. du bist nicht der 1., der damit versucht, vorwärts zu kommen. was erzählst du da?!

sie haben vor keinem system respekt, welches irgendetwas mit favos oder sonstigen zu tun hat. träum weiter!

 

was richtig ist oder nicht war nicht die frage. du hast mein text schön aus dem kontext gerissen, dann kommt so etwas dabei raus.

das mit deiner sexuellen orientierung lässt dir keine ruhe. wa?! :D

es macht keinen sinn, dir etwas zu erzählen. perlen vor die säue oder besser noch, du darfst gern alles besser wissen.

theorie und praxis werden dir den weg zeigen. versprochen!

 

 

sp.........!

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Sven-DC:

Meine Ausführungen sind hier juristisch korrekt.

Egal was der Kollege Starwind so macht oder behauptet, vielleicht war er gerade an den Tagen krank oder hat geschwänzt, als das Thema behandelt wurde, sollte er beruflich im Bereich Jura oder ähnliches unterwegs sein.

Was man aus deiner Antwort entnehmen kann.

da ist er wieder, der klugscheißer! :bigg:

klar war er krank, ist aber wieder fit. ganz im gegenteil von dir. alter, du hast echt einen am sender.

halt doch wenigstens mal die klappe zu einem thema, wovon du nichts verstehst. was für eine profilneurose du wohl hast?

 

 

sp.........!

 

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vor 19 Minuten schrieb Spielkamerad:

sie haben vor keinem system respekt,

Nur dumme oder geisetsgestörte habe vor nichts und niemanden Respekt. Dazu zähle ich die Casinos nicht.

Pleinspieler oder Parolispieler können ihnen schon gefährlich werden.

Eher lachen sie über KG,  weil sie da wirksame Maßnahmen haben, auch wenn einer davon glaubt am Ende der Welt haben sie von KG noch nichts gehört und seine schweizer Uhren  verramscht, um das zu prüfen

KF kommen heute so gut wie gar nicht mehr vor,

bearbeitet von Sven-DC
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vor 14 Minuten schrieb Spielkamerad:

da ist er wieder, der klugscheißer! :bigg:

klar war er krank, ist aber wieder fit. ganz im gegenteil von dir. alter, du hast echt einen am sender.

halt doch wenigstens mal die klappe zu einem thema, wovon du nichts verstehst. was für eine profilneurose du wohl hast?

 

 

sp.........!

 

Wenn du mir genau erklären kannst , was an meiner Darstellung über das Problem Hausverbot falsch ist, dann halte ich auch die Klappe.

Solange hier juristische Sachverhalte nicht richtig dargestellt werden, muss ich was dazu schreiben.

Eventuell sollte Starwind noch mal ein Nachhilfeseminar, über Hausverbote und Durchsuchungsrechte von staatl Organen buchen, den was er geschrieben hat ist definitiv falsch.

Ich kann nichts dafür, daß dein Horizont so tief hängt und du dich deshalb von der Wahrheit belästigt fühlst.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 14 Minuten schrieb Sven-DC:

..., ohne Begründung ist es aber juristisch nicht einwandfrei. Der Kunde unterschreibt, daß er mit der Regelung einverstanden ist. Ist er es nicht, kommt er erst garnicht rein. Also quais ein vorgezogenes Hausverbot!

... Spätestens vor Gericht müssen sie das Hausverbot begründen oder aufheben. Du behauptest also, daß alle Spielbanken ungültige/unwirksame/rechtlich nicht durchsetzbare AGB haben? Und das ist seit Gründung der ersten Spielbank niemandem aufgefallen? Gut daß es Schwenni gibt.

Als Geschäftsmann kann ich erst mal alles mögliche in meine AGB schreiben ( hier Spielbankordnung) ob es alles mit der gültigen Rechstsprechnung im Einklang ist,. erweist sich erst wenn es vor Gericht steht. AGB sind wandelbares Recht, Spielvertrag und einverständniserklärung sind nicht wandelbar.

Deshalb sollte man die AGB eines Unternehmen auch nicht immer ungeprüft für bare Münze nehmen, Warum soll man sie prüfen, wenn sie eh apriori unwirksam ist?

So ist es auch mit der Spielbankordnung. Eben nicht. Weil nicht die Spielbankordnung im Streitfall gilt, sondern der geschlossene Vertrag mit Zustimmung des Kunden.

Zum Beispiel sind auch einige  Klauseln in Verträgen z.b.  Arbeits-Mietverträgen nicht einmal das Papier wert worauf sie stehen. Doch, doch! sie gelten solange, bis sie angefochten werden und ein Gericht den Vertrag rügt.

Eine Klage gegen eine Spielbank aufgrund der AGB oder des Hausverbotes oder des Ausschlusses vom Spielbetrieb ist noch nie gewonnen worden.

Einzig bekannter Fall: Sachse gegen die Austria-Spielbanken. Aber rein darf er immer noch nicht.

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vor 4 Minuten schrieb Sven-DC:

Nur dumme oder geisetsgestörte habe vor nichts und niemanden Respekt. Dazu zähle ich die Casinos nicht.

Pleinspieler oder Parolispieler können ihnen schon gefährlich werden.

Eher lachen sie über KG,  weil sie da wirksame Maßnahmen haben, auch wenn einer davon glaubt am Ende der Welt haben sie von KG noch nichts gehört und versetzt seine schweizer Uhren um das zu prüfen

KF kommen heute so gut wie gar nicht mehr vor,

spielkamerad hat recht ,du drehst dir wirklich deine welt zurecht.

na ja wenn es dich glücklich macht.

wie heisst es der herrgot liebt verrückte er macht so viele davon.

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