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Spiel auf Ausbleiber?


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vor 17 Minuten schrieb Ropro:

Eine Klage gegen eine Spielbank aufgrund der AGB oder des Hausverbotes oder des Ausschlusses vom Spielbetrieb ist noch nie gewonnen worden.

Einzig bekannter Fall: Sachse gegen die Austria-Spielbanken. Aber rein darf er immer noch nicht.

Aha, warum haben sie den dann die Klage überhaupt zugelassen, wenn die AGB der Casinos so wasserdicht sind wie du schreibst.

Dann hätte doch der Richter einfach schreiben,können es steht in den AGB, daß sie nicht mehr reinkommen und Ende.

Das sich ein Gericht damit beschäftigt, bedeutet doch das die AGB löchrig sind,also nicht mit der Gesetzeslage stimmig.

Sachseist einer von wenigen die überhaupt Klage gegen ein Hausverbot einreichen.

Viele verzichten auch darauf

 

Auch mit einer Unterschrift oder stillscheigenden Anerkennung eines Vetrages, ist es möglich gegen unwirksame Klauseln Rechtsmittel einzulegen

Ich kenne damit das Unrecht nicht automatisch an. Der Vertrag bleib aber in den anderen Punkten bestehem.

Das nennt man die salvadorische Klausel oder so ähnlich. ( eventuell mal googeln)

Ein Vertrag ist nur dann in vollen Umfang gültig, wenn er der allgemeinen Rechtsordnung entspricht, egal ob mündlich , schriftlich, mit oder ohne Unterschrift.

Das all die Punkte der Spielbankordnung nicht im vollem Umfang gelten, zeigt ja das Sachse überhaupt Klagen konnte.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 13 Minuten schrieb Ropro:

Eine Klage gegen eine Spielbank aufgrund der AGB oder des Hausverbotes oder des Ausschlusses vom Spielbetrieb ist noch nie gewonnen worden.

Einzig bekannter Fall: Sachse gegen die Austria-Spielbanken. Aber rein darf er immer noch nicht.

 

Doch, ich darf rein aber das Urteil verlangt nicht, dass sie mich auch spielen lassen müssen.

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Schwennie, du Schwachkopf:

Es gibt den Begriff des "Kontrahierungszwanges".

Casinos sind laut gültiger Rechtsprechung davon ausgenommen.

Das betrifft auch jede Kneipe und den schon erwähnten Reweladen.

Ausnahmen davon gibt es nur bei einer Monopolstellung.

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vor 2 Minuten schrieb Sven-DC:

Aha, warum haben sie den dann die Klage überhaupt zugelassen, wenn die AGB der Casinos so wasserdicht sind wie du schreibst.

Dann hätte doch der Richter einfach schreiben,können es steht in den AGB, daß sie nicht mehr reinkommen und Ende.

Das sich ein Gericht damit beschäftigt, bedeutet doch das die AGB löchrig sind,also nicht mit der Gesetzeslage stimmig.

Sachseist einer von wenigen die überhaupt Klage gegen ein Hausverbot einreichen.

Viele verzichten auch darauf

 

Auch mit einer Unterschrift oder stillscheigenden Anerkennung eines Vetrages, ist es möglich gegen unwirksame Klauseln Rechtsmittel einzu legen.

Ich kenne damit das Unrecht nicht automatisch an.

Ein Vertrag ist nur dann in vollen Umfang gültig, wenn er der allgemeinen Rechtsordnung entspricht, egal ob mündlich , schriftlich, mit oder ohne Unterschrift.

Das all die Punkte der Spielbankordnung nicht im vollem Umfang gelten, zeigt ja das Sachse überhaupt Klagen konnte.

Du Penner unterscheide erstmal zwischem Österreichischem Recht (Fall Sachse) und Deutschem Recht.

Und die Klausel mit dem "Hausverbot ohne Begründung" ist rechtsgültig und zugelassen. Versuch jetzt nicht zu modellieren daß zehntausende Rechtsanwälte Staatsanwälte und richter die Gesetze nicht richtig interpretieren und lesen könnten.

 

In Deutschland ist selbst ein Vertrag per Handschlag oder per anerkennung durch Stillschweigen gültig.

die AGB werden nur dann zu Rate gezogen, wenn unklar ist, welches Ziel beide Vertragsparteien bei Abschluss im Auge hatten. Geurteilt wird dann nach dem Rechtsgrundsatz: Wie ist trotz verschiedener Auslegung das angestrebte Ziel zu erreichen.

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Gerade eben schrieb Sven-DC:

Das hängt eventuell damit zusammen, daß du unerlaubte  Hilfsmittel zum Spiel verwendet haben.

 

Ich neige zwar nicht dazu aber ich wünsche mir, dass du auch im persönlichen Umgang so dumm bist,

weil dir dann früher oder später jemand mächtig gewaltig aufs Maul haut. 

Als anonymes A........ bist du schon ganz gut aber Anonymität ist für die Zukunft nicht garantiert.

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vor 4 Stunden schrieb Sven-DC:

Da bist du juristisch schlecht informiert.

Richtig ist das jeder Hausverbot erteilen kann. Man unterscheidet aber zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen.

Bei Privat kannst du jeden von deinem Hof jagen, wenn dir dessen Nase nicht gefällt, ohne Angaben von Gründen.

Du brauchst ihm also nicht zu sagen , daß er ein häßlicher Vogel ist, ein verschwinde von hier reicht aus.

Auch nach Nasen-OP hat er keine Möglichkeit, das Recht zu erwirken dein Grundstück wieder zu betreten.

Bei öffentlichen Einrichtungen ist es anders. Hausverbot kann jedem erteilt werden. Es muss begründet werden.

 

Deine der freien Phantasie entsprungenen Behauptungen haben schon was.

In allen Bundesländern außer Bayern werden die LC's von privaten Unternehmern/Unternehmen betrieben, die lediglich einer staatlichen Konzession bedürfen.

 

Hierzu hatte dir 4-4Zack bereits die Spielordnung zur Verfügung gestellt,

vor 2 Stunden schrieb 4-4Zack:

§ 4 Hausrecht

Aufgrund des Hausrechts der Spielbank kann jederzeit und ohne Begründung einem Gast der Zutritt verweigert oder der Gast zum Verlassen der Spielbank aufgefordert werden.

 

Diese Tatsache ignorierst Du mal lieber, da sie nicht zu deiner Phantasie passt.

 

Lediglich in Bayern werden die LC's in der Rechtsform einer Behörde , zugehörig zum Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat betrieben.

Führt dies zu einem Unterschied ?

N E I N

 

Hierzu der spezielle Auszug aus der Spielordnung, die in Bayern gilt:

 

§ 5
Zutrittsverbot
(1) Die Spielbank ist berechtigt, zur Einhaltung der Spielverbote den Zutritt zu verwehren oder die Zutrittsberechtigung zu entziehen.
(2) Die Befugnis der Spielbank, auf Grund des Hausrechts den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren oder Personen   
     zum Verlassen der Spielbank aufzufordern, bleibt unberührt.                                                                                                       

 

      Laß' mich raten, das wirst Du für ungültig erklären ?

 

Zitat

Gegen die Gründe kann man Widerspruch einlegen, sollte die Gegenpartie sich nicht einsichtig zeigen und auf dem Hausverbot weiterhin bestehen, kann man Klage erheben.

 

Das gilt nur für Verwaltungsakte, nicht aber für das Hausverbot.

 

Laß' mich raten, Du wirst jetzt das Hausverbot selbst in Bayern zum Verwaltungsakt erklären ?

 

Zitat

Dann entscheidet ein Gericht ob das Hausverbot weiter bleibt oder aufgehoben wird.

 

Klar, klagen kannst'e immer.

Da Dir jegliche Anspruchsgrundlage (Phantastereien zählen juristisch nicht dazu) fehlt, steht das Ergebnis aber von vornherein fest: Klageabweisung !

 

Zitat

Genau das wissen die Casinos auch, deshalb sprechen sie nur auch ein Hausverbot aus, wenn es auch ausreichend begründet werden kann. z.b. Verstoß gegen die Hausordnung, Spielen über die Einkommenverhältnisse, Suchtgefahr etc.

 

Schnick Schnack, siehe Verhalten in Deutschland z.B. gegenüber Sachse.

 

Starwind

 

 

bearbeitet von starwind
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vor 28 Minuten schrieb Sven-DC:

Nur dumme oder geisetsgestörte habe vor nichts und niemanden Respekt. Dazu zähle ich die Casinos nicht.

Pleinspieler oder Parolispieler können ihnen schon gefährlich werden.

Eher lachen sie über KG,  weil sie da wirksame Maßnahmen haben, auch wenn einer davon glaubt am Ende der Welt haben sie von KG noch nichts gehört und seine schweizer Uhren  verramscht, um das zu prüfen

KF kommen heute so gut wie gar nicht mehr vor,

du hast keine ahnung vom roulette! fakt!

du erfindest hier sachen, die gehen auf keine kuhhaut! lächerlicher schwachkopf.

glaubst du im ernst, das spiel funktioniert nur deshalb, weil sie respekt vor klassik-spieler haben? :D

 

kg dagegen sind so oft vom hausverbot betroffen oder werden genauer beobachtet. also genau das gegenteil von deinem schwachsinn.

warum wohl? NICHT antworten! war nur rheorisch gefragt.

 

respekt ging in diesem fall auch nicht um den menschen, sondern um das spiel. du verstehst nichts, weißt aber alles besser.

du bist wirklich ein dummvogel. wenn dir das alles zu schnell geht, warte doch lieber mit der antwort bis  morgen.

deine absonderung über sachse ist langsam ausgelutscht. fällt dir nix neues ein? arme sau!

 

 

sp.........!

 

 

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vor 26 Minuten schrieb sachse:

Schwennie, du Schwachkopf:

Es gibt den Begriff des "Kontrahierungszwanges".

Casinos sind laut gültiger Rechtsprechung davon ausgenommen.

Das betrifft auch jede Kneipe und den schon erwähnten Reweladen.

Ausnahmen davon gibt es nur bei einer Monopolstellung.

Aber warum klagst du Vollidiot dann,wenn es doch dem Casino freigestellt ist, wem sie spielen lassen und wem nicht.

Und warum beschäftigt sich der Richter erst damit, wenn es doch klar ist, das es dem Casino freigestellt ist,mit wem sie einen Vertrag schließen.

 

Das gleiche ist auch mit Gaststätten, Einkaufsmärkten, Tankstellen oder allen anderen öffentlichen Einrichtungen, ohne weiteres dürfen die nicht die Leistungen verwähren.

Es müssen Gründe oder berechtigte Zweifel vorliegen, nur weil dem Tankwart die Farbe deines Autos nicht gefällt,kann er nicht sagen sie dürfen heute nicht danken.

So viel Spielraum hat dann der Begriff " Kontrahierungszwang" doch nicht.

Es müssen immer irgendwelche Gründe vorliegen. 

Wenn dir der Rewemarkt ohne Begründung was wichtiges nicht verkauft, und man kann einen Schaden nachweisen, ist dieser sogar durchsetzbar.

Es kann nicht jeder Kaufmann machen was er will und sagen es besteht kein Kontrahierungszwang, das gilt auch für Casinos, was ja dein Beispiel zeigt

bearbeitet von Sven-DC
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vor 30 Minuten schrieb Sven-DC:

Wenn du mir genau erklären kannst , was an meiner Darstellung über das Problem Hausverbot falsch ist, dann halte ich auch die Klappe.

Solange hier juristische Sachverhalte nicht richtig dargestellt werden, muss ich was dazu schreiben.

Eventuell sollte Starwind noch mal ein Nachhilfeseminar, über Hausverbote und Durchsuchungsrechte von staatl Organen buchen, den was er geschrieben hat ist definitiv falsch.

Ich kann nichts dafür, daß dein Horizont so tief hängt und du dich deshalb von der Wahrheit belästigt fühlst.

lies nach!

dir ist nicht zu helfen.

einem juristen glaubst du nicht!

in der praxis betroffenen glaubst du nicht!

grab dich doch einfach ein und schwelge in deinem saft. ich hab jetzt we und brauch ne pause von dir. isso!

 

habe fertig!

 

 

sp........!

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vor 10 Minuten schrieb Ropro:

"Hausverbot ohne Begründung" ist rechtsgültig und zugelassen.

ist es nicht, lies in den deutsche Gesetzen nach.

Das ist anfechtbar für öffentliche Räume, ein Casino ist öffentlicher Raum.

Hier liegst du eindeutig falsch, deshalb keinen Grund mich Penner zu nennen.

 

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vor 3 Minuten schrieb Spielkamerad:

ich hab jetzt we und brauch ne pause von dir. isso!

Es zwingt dich keiner hier zu lesen oder was zu schreiben.

Du machst es freiwillig, also ist dein gejammer sinnfrei.

Es sei denn, du suchst Mitleid.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 10 Minuten schrieb Spielkamerad:

kg dagegen sind so oft vom hausverbot betroffen oder werden genauer beobachtet. also genau das gegenteil von deinem schwachsinn.

warum wohl? NICHT antworten! war nur rheorisch gefragt.

Kannst du nicht lesen oder nicht verstehen was ich schreibe.

Es steht da, das sie über KG lachen, weil sie Maßnahmen dagegen haben.

Hausverbot bekommen sie nur dann ,wenn sie versuchen die Croups zu bestechen, nach Absage setzen wollen,  oder ihnen die Stoppuhr aus der Hose fällt ( nein ich bin nicht schwul, weil ich Sachses Hose erwähne)

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vor 4 Minuten schrieb sachse:

Offensichtlich ist etwas dran, dass Dumme immer versuchen, dich auf

ihr Niveau herabzuziehen um sich dadurch einen Heimvorteil zu sichern.

 

So, ab jetzt habe ich etwas Besseres vor.

Kann es nach 19397 Beiträgen hier, noch was Besserers geben.

Happy Hour in der Kneipe ?

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vor 16 Minuten schrieb Sven-DC:

ist es nicht, lies in den deutsche Gesetzen nach.

Das ist anfechtbar für öffentliche Räume, ein Casino ist öffentlicher Raum.

Hier liegst du eindeutig falsch, deshalb keinen Grund mich Penner zu nennen.

 

Ein Casino ist kein öffentlicher Raum!

 

Dann gib doch mal §§ wo da nachlesbar ist, daß Casinos öffentlicher Raum sind und kein "Hausverbot ohne Begründung" erteilen dürfen.

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vor 26 Minuten schrieb starwind:

LC's von privaten Unternehmern/Unternehmen betrieben, die lediglich einer staatlichen Konzession bedürfen.

Die Eigentumsverhältnisse entscheiden nicht ob es sich um privaten oder öffentlichen Raum handelt.

Viele öffentliche Einrichtungen sind in private Hand, aber desahlb doch öffentlich im rechtlichen sinn.

vor 30 Minuten schrieb starwind:
uf Grund des Hausrechts den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren oder Personen   
     zum Verlassen der Spielbank aufzufordern, bleibt unberührt.                                                                                                       

 

Das ist juristisch aber anfechtbar

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vor 32 Minuten schrieb starwind:

Das gilt nur für Verwaltungsakte, nicht aber für das Hausverbot.

Hier hast du Recht, meine Wortwahl Widerspruch ist nicht korrekt.

Es muss Einspruch oder Einrede heißen, wenn diese Mittel keine Einigung bringen , ist der Klageweg offen.

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@starwind

Nein du musst nicht lange raten ob ein Hausverbot ein Verwaltungsakt ist , lesen reicht schon.

Auszug aus Wkipedia ( was die auch wieder für ein dummes Zeug schreiben)

 

 

m öffentlich-rechtlichen Bereich ist ein erteiltes Hausverbot ein Verwaltungsakt, wenn die Nutzung der Einrichtung öffentlich-rechtlich geprägt ist.[9] Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich (insbesondere örtlich, zeitlich und sachlich) hinreichend bestimmt sein (§ 37 Abs. 1 VwVfG). Auf unverzügliches Verlangen ist ein mündlich ausgesprochener Verwaltungsakt schriftlich zu bestätigen, wenn daran ein berechtigtes Interesse besteht (§ 37 Abs. 2 S. 2 VwVfG).

bearbeitet von Sven-DC
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@Starwind, 

hier noch mal etwas Nachhilfe in Sachen Hausverbot

( aus Wikipedia)

Sag ich ja auch, Lesen bildet

Geschäftsräume[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich, da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift. Ein Hausverbot muss in diesem Fall daher einen sachlichen Grund haben,[2]es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet. Auch in diesem Fall gilt aber das AGG.[3] Einschränkungen können sich auch aus Vertrag,[4] Wettbewerbsrecht[5][6] und der Grundrechtsbindung öffentlich beherrschter Unternehmen[7] ergeben.

 

bearbeitet von Sven-DC
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@Repro,

für dich: 

 

Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift. Ein Hausverbot muss in diesem Fall daher einen sachlichen Grund haben,[2]es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet. Auch in diesem Fall gilt aber das AGG.[3] Einschränkungen können sich auch aus Vertrag,[4] Wettbewerbsrecht[5][6] und der Grundrechtsbindung öffentlich beherrschter Unternehmen[7] ergeben.

 

bearbeitet von Sven-DC
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vor 36 Minuten schrieb Ropro:

Ein Casino ist kein öffentlicher Raum!

 

Dann gib doch mal §§ wo da nachlesbar ist, daß Casinos öffentlicher Raum sind und kein "Hausverbot ohne Begründung" erteilen dürfen.

Was ist es dann, ein privater Raum.? 

Definition von öffentlichen Räumen, kannst du dir selbst raussuchen.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 56 Minuten schrieb Spielkamerad:

deine absonderung über sachse ist langsam ausgelutscht. fällt dir nix neues ein? arme sau!

Wenn ich bei der Wahrheit bleibe, kann ich immer nur das gleiche schreiben.

Es sei denn, ich weiß genau das einer noch nie im Casino war und schwul ist,obwohl ich ihn gar nicht kenne, da wäre immer Platz für neue Spekualtionen.

So muss die arme Sau dich halt enttäuschen.

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