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Roulette Forum

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Sven-DC:

Wenn man über sein Eigentum nicht frei verfügen kann, ist es kein Eigentum

 

Und was ist dann mit Vorauszahlungen an das FA, über die man auch eine Zeit lang nicht verfügen kann und die einem erst später wieder gut geschrieben werden.

Die spätere Gutschrift war also die ganze Zeit des Zahlungspflichtigen Eigentum und er konnte trotzdem längere Zeit nicht darüber verfügen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Smokey:

Treffer in 50% aller Spiele stimm ich dir volkommen zu. Daraus hab ich mir schliesslich etwas erhofft.

 

Die 50% Treffererwartung gelten schon für Einzeltreffer, also ist der Bankvorteil bei Auszahlung 1+1 bereits dahin.

 

vor 4 Stunden schrieb Smokey:

Bei der Aussage zu 1:1 Treffer = 0Stk Gewinn muss auch ich dir wiedersprechen.

 

Das muss aber so sein, sonst hätte der Spieler einen massiven Vorteil, denn von den 50% Treffern ist 1/3 (1/6 + 1/6)

ein Doppeltreffer, der doppelt auszahlt und 1/6 der Doppeltreffer wird sogar noch zum Volltreffer.

Für den sollten 1:12 oder was gezahlt werden?

 

Da fragt man sich, wovon die Bank die ganzen Gewinne bezahlen will, das Spiel kann keiner verlieren...

 

vor 4 Stunden schrieb Smokey:

 

Dies würde ja ein BV von unter 25% vorraussetzen. Für solche Spiele einen Dummen zu finden würd selbst den Casinos schwer fallen

 

 

Den Spielsüchtigen ist scheinbar nix zu blöd, sonst dürfte es die Daddelmaten und andere Spiele gar nicht geben.

 

 

Gruss vom Ego

Geschrieben
Gerade eben schrieb Sven-DC:

Das hat mit dem Unterschied zwischen Eigentum und Besitz gar nichts zu tun.

Das Einsatzstück könnte dein Eigentum sein, oder du kannst es auch nur besitzen und es gehört einen anderen, das interessiert doch die Bank gar nicht, wer Eigentümer oder nur Besitzer der Stücke ist.

In allen beiden Fällen kann man nach Absage nicht mehr frei darüber verfügen, über was ich nicht mehr verfügen kann, ist weder mein Eigentum noch mein Besitz

 

Über dein Eigentum kannst Du immer frei verfügen, über deinen Besitz nur eingeschränkt. Die Bank bleibt immer Eigentümer der Stücke - auch die Stücke in deiner Hand -, Du besitzt sie nur. Der Gegenwert bleibt aber dein Eigentum, solange das Stück nicht verloren hat.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb sachse:

 

Und was ist dann mit Vorauszahlungen an das FA, über die man auch eine Zeit lang nicht verfügen kann und die einem erst später wieder gut geschrieben werden.

Die spätere Gutschrift war also die ganze Zeit des Zahlungspflichtigen Eigentum und er konnte trotzdem längere Zeit nicht darüber verfügen.

Es ist mit der Zahlung eben nicht mehr dein Eigentum, Eigentum wird es erst wieder, wenn die Sachverhalte/Belege geprüft sind und je nach dem bekommst du was zurück, oder musst du noch was nachzahlen. Es ist eine  Vorrauszahlung, und gehört dem Finanzamt.

Geschrieben

Wir sind uns doch in soweit einig, das man EC 1 Stück gewinnt, wenn man 1 Stück gewinnt, muss ja die Auszahlung 2 Stücke sein, da ja die Bank nur auszahlt und der Spieler die Auszahlung erhält, bekommst du doch das Einsatzstück als Auszahlung der Bank zurück. Wenn es dir die Bank auszahlt, dann muss es doch der Bank gehören, wenn nicht zahlst du dir ja das Stück selbst aus.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Das Kuckuck:

Über dein Eigentum kannst Du immer frei verfügen, über deinen Besitz nur eingeschränkt.

 

Lustig, was Du denkst, denn es ist leider umgekehrt.

 

Du bist im Besitz eines neuen Wagens, wenn die Bank ihn bezahlt hat und den Brief verstaut hat.

Du kannst ihn vor die Wand fahren, oder der "neue Besitzer" könnte Dich GTA-mässig an der Ampel herausziehen und darüber verfügen ;)

 

Die Bank als Eigentümer kann da herzlich wenig machen, besonders wenn der GTAdriver Dich noch zum Dank plattgefahren hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

Über dein Eigentum kannst Du immer frei verfügen, über deinen Besitz nur eingeschränkt. Die Bank bleibt immer Eigentümer der Stücke - auch die Stücke in deiner Hand -, Du besitzt sie nur. Der Gegenwert bleibt aber dein Eigentum, solange das Stück nicht verloren hat.

Ob das Stück Eigentum oder Besitz ist, ist doch erstmal völlig wurscht.

Nach Absage gehört dir nichts mehr, nur bei Treffer wird es wieder deins,weil dir es die Bank wieder auszahlt. In der Form das es liegen bleibt.

Deshalb verfällt der Spieler auch leicht in den glauben, es hat ihm immer gehört, weil es es nie aus dem Augen verloren hat. Was aber bei weitem nicht so ist.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sven-DC:

Wir sind uns doch in soweit einig, das man EC 1 Stück gewinnt, wenn man 1 Stück gewinnt, muss ja die Auszahlung 2 Stücke sein, da ja die Bank nur auszahlt und der Spieler die Auszahlung erhält, bekommst du doch das Einsatzstück als Auszahlung der Bank zurück. Wenn es dir die Bank auszahlt, dann muss es doch der Bank gehören, wenn nicht zahlst du dir ja das Stück selbst aus.

 

Du sagst es doch irgendwie gerade selbst. Die Bank braucht das Einsatzstück gar nicht auszahlen, sie zieht es auch nicht ein im Gewinnfall. Eingezogen werden nur verlorene Stücke. Insofern ist die Auszahlung das 35 fache. Der Einsatz war zwischen Absage und Fall der Kugel immer noch Deins. Erst bei Verlust der Chance wechselt das Stück mit seinem Gegenwert ins Eigentum und den Besitz der Bank und darf eingezogen werden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Das Kuckuck:

Der Einsatz war zwischen Absage und Fall der Kugel immer noch Deins

Dann geht aber die Formel nicht auf

Gewinn= Auszahlung - Einsatz

Weil ja der Spieler nicht an sich selbst auszahlen kann. Die Bank zahlt also bei EC Treffer 2 Stücke aus, die ihr dann logischer weise auch gehören müssen.

Es ist nur etwas irritierend, weil die Bank die 2 Stücke nicht vom Stapel nimmt, sondern nur eins noch dazu legt.

Auch wenn sie nur eins dazulegt, muss sie doch 2 Stücke ausgezahlt haben, weil ja sonst die Rechnung nicht aufgeht.

Ergo muss also das Einsatzstück im Gewinnfall im Besitz der Bank sein und der Zeitpunkt wo es in den Besitz /Eigentum der Bank übergeht ist die Absage des Spieles.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Sven-DC:

Die Bank zahlt also bei EC Treffer 2 Stücke aus, die ihr dann logischer weise auch gehören müssen

 

Die Bank zahlt nur 1 Stück aus, weil sie dein Einsatzstück nie eingezogen hat, es liegt immer noch da. Du kannst es abziehen, ausgezahlt wird es nicht!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

Die Bank zahlt nur 1 Stück aus, weil sie dein Einsatzstück nie eingezogen hat, es liegt immer noch da. Du kannst es abziehen, ausgezahlt wird es nicht!

Dann passt doch die Rechnung nicht, wenn die Bank nur 1 Stück auszahlt. 

Somit wäre 1 St. Gwinn= 1 St Auszahlung - 1 St. Einsatz.

Es tut doch nicht zur Sache, ob die Bank es wegnimmt und wieder hinlegt oder liegen lässt. Die Bank muss bei EC Treffer 2 Stücke auszahlen, sonst wäre Auszahlung gleich Gewinn.

Abziehen kannst du nach Treffer alles, gar nichts,oder nur den Gewinn, oder nur den Einsatz, das hat damit gar nichts zu tun, die Bank rechnet das Einsatzstück zur Auszahlung

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

Du sagst es doch irgendwie gerade selbst. Die Bank braucht das Einsatzstück gar nicht auszahlen, sie zieht es auch nicht ein im Gewinnfall. Eingezogen werden nur verlorene Stücke. Insofern ist die Auszahlung das 35 fache. Der Einsatz war zwischen Absage und Fall der Kugel immer noch Deins. Erst bei Verlust der Chance wechselt das Stück mit seinem Gegenwert ins Eigentum und den Besitz der Bank und darf eingezogen werden.

 

Da habe ich schwere Bedenken.

§ 762

Spiel, Wette

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.

 

Durch das eingegangene Wettverhältnis (Hinlegen des Jetons) wird keinerlei Verbindlichkeit begründet (Stichwort: Wettschulden sind Ehrenschulden - beidseitig).

Der Spieler begibt sich also freiwillig seines Eigentumsrechtes durch Hinlegen des Jetons, zumindest ab der Absage (vorher könnte er ja noch runter nehmen).

Wenn Du an einen Wettanbieter einzahlst (nehmen wir mal Lotto), so ist die Knete weg und der Spieler weiss das auch und akzeptiert es so. Ab diesem Moment gehört die Knete erst mal der Lottogesellschaft oder betwin oder sonst wem. Abgerechnet wird nach Eintritt des Ereignisses, auf das gewettet wurde.

 

Beim Roulette (ich nehme mal EC) wird im Gewinnfall das Satzstück frei und der Croupier legt das Gewinnstück drauf. Der Verlustfall erklärt sich ja selbst, ab in den Sammelschlitz.

 

Gruß

Starwind

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

Um das mal zu beenden, zeige mir bitte, wo das steht...

Es geht aus der allgemeinen Gewinnberechnung hervor, die ich ja schon 2 x ( gefühlt aber 20 x) hier hin schrieb.

Nach deiner Betrachtung wäre ja Auszahlung =Gewinn, was ja nicht so ist

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sven-DC:

Es geht aus der allgemeinen Gewinnberechnung hervor, die ich ja schon 2 x ( gefühlt aber 20 x) hier hin schrieb.

Nach deiner Betrachtung wäre ja Auszahlung =Gewinn, was ja nicht so ist

 

Ich werde mir das ansehen, aber nicht mehr heute, komme drauf zurück

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb starwind:

Beim Roulette (ich nehme mal EC) wird im Gewinnfall das Satzstück frei und der Croupier legt das Gewinnstück drauf. Der Verlustfall erklärt sich ja selbst, ab in den Sammelschlitz.

Bedeutet das Einsatzstück muss jetzt zur Auszahlung gezählt werden, weil ja 2 Stücke ausgezahlt werden müssen , wenn man 1 Stück Gewinn haben will.

Man könnte es auch so betrachten, das das Einsatzstück das Gewinnstück ist und der Croupier legt ein Stück dazu, was man zur Auszahlung zählt.

Egal wie rum es sehen will, fest steht die Bank zahlt 2 Stücke, in der Form das sie 1 Stück zu ihrem eigenen Stück was bereits auf dem Tisch liegt/liegen bleibt, dazu legt

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb starwind:

 

Da habe ich schwere Bedenken.

§ 762

Spiel, Wette

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat. heißt für mich: Allein nur deshalb, weil der Spieler oder die Bank keine Verbindlichkeit eingeht, kann der Einsatz nicht zurückgefordert werden.

(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.

 

Durch das eingegangene Wettverhältnis (Hinlegen des Jetons) wird keinerlei Verbindlichkeit begründet (Stichwort: Wettschulden sind Ehrenschulden - beidseitig).

Der Spieler begibt sich also freiwillig seines Eigentumsrechtes durch Hinlegen des Jetons, zumindest ab der Absage (vorher könnte er ja noch runter nehmen).

Wenn Du an einen Wettanbieter einzahlst (nehmen wir mal Lotto), so ist die Knete weg und der Spieler weiss das auch und akzeptiert es so. Ab diesem Moment gehört die Knete erst mal der Lottogesellschaft oder betwin oder sonst wem. Abgerechnet wird nach Eintritt des Ereignisses, auf das gewettet wurde.

 

Beim Roulette (ich nehme mal EC) wird im Gewinnfall das Satzstück frei und der Croupier legt das Gewinnstück drauf. Der Verlustfall erklärt sich ja selbst, ab in den Sammelschlitz.

 

Gruß

Starwind

 

Solange nicht geklärt ist, ob das Stück verloren hat, bleibt es Deins. Das kann natürlich nur geklärt werden, wenn die Kugel in einem Fach liegt. Zwischen Absage und Fall der Kugel ist das Stück allenfalls gesperrt. Das ist auch richtig so, weil es gar nicht anders geht. Sonst wäre Chaos am Tisch! Das müsste doch aus den Spielbedingungen draus hervor gehen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Das Kuckuck:

Solange nicht geklärt ist, ob das Stück verloren hat, bleibt es Deins.   

 

Das entspricht sicher der natürlichen Anschauung der meisten Spieler, auf die kommt es aber nicht an, sondern darauf, wie es rechtlich tatsächlich geregelt ist.

 

Nee, siehste doch schon daran, dass Du es nach der Absage nicht mehr vom Tableau nehmen darfst.

Das müsstest Du aber können, wenn es wirklich noch dein Stück wäre.

 

vor 1 Minute schrieb Das Kuckuck:

Das kann natürlich nur geklärt werden, wenn die Kugel in einem Fach liegt. Zwischen Absage und Fall der Kugel ist das Stück allenfalls gesperrt.  

 

Deswegen hatte ich den Vergleich zu anderen Wettspielen gebracht. Da ist auch kein Geld auf dem Fremdkonto für den Spieler "gesperrt".

 

vor 1 Minute schrieb Das Kuckuck:

Das ist auch richtig so, weil es gar nicht anders geht. Sonst wäre Chaos am Tisch! Das müsste doch aus den Spielbedingungen draus hervor gehen.

 

Die Spielbedingungen geben dazu gar nichts her.

Wenn dies aber individualvertraglich nicht anders geregelt wurde (und so ist das hier), dann gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die ich oben zitiert habe.

 

Starwind

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Smokey:

Leider läuft die Diskussion bisschen am Thema vorbei. Ich mach einfach mal weiter in der Hoffnung, dass doch auch noch auf Fragen eingegangen wird.

 

Hallo @Smokey

 

EDIT: Nach Überprüfung meiner Vermutungen muss ich meinen Beitrag hier zurückziehen.

Ich gebe gern zu, wenn ich mich geirrt habe...

 

Auflösung folgt...

 

 

Gruss vom Ego

 

bearbeitet von Egoist
Geschrieben

Ich muss hier  Starwind recht geben, welcher sich auch meiner Sichtweise diesbezüglich hat.

Es ist eigentlich selbsterklärend, das alle Wetteinsätze, dem Wettanbieter gehören, da ist nichts nur gesperrt, oder auf Treuhandkonto oder sonstwas.

Nur beim Roulett, glaubt der Spieler es ist sein Stück, weil es ja die ganze Zeit im Auge hat und die Bank nur den Gewinn dazu legt

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sven-DC:

Weil es sinnfrei ist, das Stück weg zunehmen und dann wieder hin zulegen. 

Außerdem ist es von Ablauf einfacher das Einsatzstück liegen zu lassen, weil der Croup dann sofort weiß wie viel er dazulegen muss.

Wenn alles esrtmal einkassiert wird, auch dort wo die Treffer sind, müsste über einen externen Bildschirm die Gewinne bezahlt werden, um zu wissen wo was lag, also lässt man es einfach,  liegen, weil ja es bei Treffer wieder dem Spieler gehört.

Von Absage bis Kugelfall gehört es der Bank, weil du kannst es nicht mehr wegnehmen.

 

Sinnfrei ist deine Schwurbelgeschichte, oder wie erklärst du, dass ich über "fremden" Besitz bestimmen kann ?

EC > Zero > La Partage > En Prison > halber Einsatz retour  

...... und dann diese Streitsätze über "fremdes" Eigentum ! :lachen::lachen::lachen: 

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb jason:

 

Sinnfrei ist deine Schwurbelgeschichte, oder wie erklärst du, dass ich über "fremden" Besitz bestimmen kann ?

EC > Zero > La Partage > En Prison > halber Einsatz retour  

...... und dann diese Streitsätze über "fremdes" Eigentum ! :lachen::lachen::lachen: 

 

 

 

 

 

Die Bank gibt dir die Möglichkeit bei Sonderfällen ein Entscheidung zu treffen was du machen willst, du kannst dich nur zwischen 2 Möglichkeiten entscheiden und nicht über fremden Besitz  frei bestimmen.

Über Besitz bestimmen bedeutet doch selbst zu entscheiden und nicht von 2 Mögichkeiten welche dir die Bank vorgibt eine aus zuwählen.

Die Bank gibt vor was mit den Stücken passieren soll, welche ihr gehören.

Wenn sie rechtlich dem Spieler gehören würden, braucht der Spieler die Vorgaben der Bank gar nicht annehmen.

Daran erkennt man doch eindeutig, wenn die Stücke nach Absage gehören,das der Spieler in Sonderfälle zwischen 2 Optionen wählen kann, daraus kann man doch kein Besitz/Eigentumsanspruch ableiten/erkennen.

 

Bei der Rückgabe eines Leasing Fahrzeuges, gibt der der Eigentümer auch mehrere Möglichkeiten vor sich für was zu entscheiden, deshalb gehört dir das Fahrzeug auch nicht.

Erst nach der Entscheidung je nach dem was man gewählt hat, könnte es dir gehören.

 

Beim Roulett ist eben das irreführende das der Spieler die ganz Zeit den Einsatz sieht und deshalb glaubt er gehöre die ganze Zeit ihm.

Wenn du für eine Wette irgendwo Geld überweist/einzahlst, kommt auch keiner auf die Idee, das Geld gehört bis zum Eintritt des Wettereignis noch ihm, nur weil er im Gewinnfall eine Auszahlung erhält.

Auch wenn man später bei Eintritt eines Sonderfalls, noch Entscheidungsmöglichkeiten gibt, was man noch machen kann mit dem Geld

 Das schriebt ja Starwind auch schon vor mir.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sven-DC:

Nur beim Roulett, glaubt der Spieler es ist sein Stück, weil es ja die ganze Zeit im Auge hat und die Bank nur den Gewinn dazu legt

 

Auch beim BJ, Punto Banco, Craps, Sic Bo usw.

Der Schwachkopf weiß wie immer alles besser.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb starwind:

Das entspricht sicher der natürlichen Anschauung der meisten Spieler, auf die kommt es aber nicht an, sondern darauf, wie es rechtlich tatsächlich geregelt ist.

 

Nee, siehste doch schon daran, dass Du es nach der Absage nicht mehr vom Tableau nehmen darfst.

Das müsstest Du aber können, wenn es wirklich noch dein Stück wäre.

 

Moin moin,

 

also nochmal, wo steht geschrieben, dass Du das Stück nach Absage nicht mehr vom Tisch nehmen darfst, bitte über schriftl. Spielregeln nachweisen!   :lesen:

Solange ist es eine sehr gewagte These! :chuckle:

 

Beim Amroll heißt die Absage "No more bets!"

 

Im deutschen Sprachraum Franzroll "Bitte keine Einsätze mehr!"

 

Von "NICHT WEG NEHMEN BITTE!" ist da nicht die Rede!   :pfanne:

 

 

1:35 bedeutet: 1 Stück Einsatz erhält 35 Stücke Gewinnauszahlung, bei EC 1:1 --> 1 Stück Einsatz erhält 1 Stück Gewinnauszahlung

 

Die Gewinn-Einsatzstücke werden zu keiner Zeit von der Bank irgendwie eingezogen, sie liegen weiter auf dem Tableau!   :excl:

 

vor 11 Stunden schrieb Das Kuckuck:

 

Die Bank zahlt nur 1 Stück aus, weil sie dein Einsatzstück nie eingezogen hat, es liegt immer noch da. Du kannst es abziehen, ausgezahlt wird es nicht!

 

Sven scheibt dazu : "Man könnte es auch so betrachten, das das Einsatzstück das Gewinnstück ist und der Croupier legt ein Stück dazu, was man zur Auszahlung zählt."

 

Ach @Sven-DC, Du bist wahrscheinlich EC-Spieler. Dein Gewinn bei EC wird nur deshalb auf den Einsatz gestellt, weil die Bank sich nicht die Mühe macht, die einzelnen Gewinner konkret zu ermitteln. Das funktioniert am einfachsten, wenn das Gewinnstück einfach oben drauf gelegt wird. Oft wird der Gewinn aber auch NEBEN den Einsatz gestellt, da ist die Sache dann eindeutiger zu erkennen. Bei Plein verhält sich die Sache dann schon mal ganz anders. Dort wird der Gewinn dem Gast z.B. mit "35 Stücke an Gast Platz 3" zugeschoben!

 

Ihr könnt es doch einfach mal ausprobieren. Stück auf EC stellen und nach Absage und VOR! dem Fall der Kugel einfach wegnehmen!   :aaa:

 

Wenn die Verantwortlichen (Croupier, Tischchef) jetzt rummotzen sollten, bitte ganz auf stur schalten. Sie mögen Dir doch bitte mal zeigen, wo das steht, dass der Einsatz nach Absage nicht entfernt werden darf.

 

Sollten die Herrschaften jetzt in "Schwulitäten" sprich Erklärungsnot kommen, gehören die Stücke auch nach der Absage DIR!!! und nicht der Bank, und zwar solange, wie die Kugel nicht gefallen ist und in einem Zahlenfach zur Ruhe kommt.  :bigg:

 

Zum Kuckuck!

 

bearbeitet von Das Kuckuck
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Das Kuckuck:

Beim Amroll heißt die Absage "No more bets!"

Im deutschen Sprachraum Franzroll "Bitte keine Einsätze mehr!"

Von "NICHT WEG NEHMEN BITTE!" ist da nicht die Rede!   

Das scheint mir logisch zu sein.

Ansonsten müsste die Absage lauten: "Bitte keine Veränderungen der Einsätze mehr!"

 

Ach @Sven-DC, Du bist wahrscheinlich EC-Spieler. 

Das ist eine Fehlannahme. Schwennie ist überhaupt kein Spieler.

Warum? Er spielt nicht, weil er mittlerweile gemerkt hat, dass sein Spiel Schrott ist.

 

Zum Kuckuck!

 

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