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Roulette Forum

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Sven-DC:

Wie wäre nach deiner Meinung nach die korrekte Ansage des Croups ?

Sie können noch so lange hinlegen und wegnehmen und verschieben bis ihnen die Stücke nicht mehr gehören, warten sie bitte dazu ab, bis die Kugel im Fach liegt.

Oder wie kann man es besser formulieren um deiner Betrachtungsweise gerecht zu werden

 

"Nichts geht mehr!"

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

"Nichts geht mehr!"

Wo genau ist da der Unterschied, Keine Einsätze mehr, bedeutet doch das gleiche , wie Nichts geht mehr. Nur das Keine Einsätze mehr eine klare Anweisung ist, 

Bei nichts geht mehr, stellt sich eher die Frage, was geht da nicht mehr ? Welchem Umfang hat das hier gemeinte nichts ?

Auf keinen Fall lässt sich im beiden Fällen, Rückschlüsse daraus ziehen, das die Einsätze bis zum Kugelfall dem Spieler gehören

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sven-DC:

Auf keinen Fall lässt sich im beiden Fällen, Rückschlüsse daraus ziehen, das die Einsätze bis zum Kugelfall dem Spieler gehören

 

oder eben umgekehrt, der Bank...

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sven-DC:

Wo genau ist da der Unterschied, Keine Einsätze mehr, bedeutet doch das gleiche , wie Nichts geht mehr. Nur das Keine Einsätze mehr eine klare Anweisung ist, 

Bei nichts geht mehr, stellt sich eher die Frage, was geht da nicht mehr ? Welchem Umfang hat das hier gemeinte nichts ?

 

Bist Du ein Social Networking Bot?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

oder eben umgekehrt, der Bank...

siehe dazu Starwinds Ausführungen,

Er hat eindeutig die gesetz. Grundlagen genannt, woraus sich ergibt, das die Einsätze bereits nach Wettannahme Eigentum der Bank sind.

Wettannahme ist die Absage des Spieles( welcher Wortlaut da auch immer ist, er ist allgemein verständlich)  und nicht das Endergebnis in form des Kugelfalls im Fach

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

Bist Du ein Social Networking Bot?

Nein, ich bin nur der Depp welcher dir seit gefühlt 2 h, dein Irrtum erklärt

Geschrieben (bearbeitet)

Aus meiner Sicht ........

( es darf erst gelacht und dann nachgedacht werden )

......... findet hier eine Wette zwischen Bank und Spieler statt.

Dann gehören alle Einsätze auf den Tisch : mein Stück auf Plein und die 35 Stücke dagegen von der Bank !

Aus Platz,-Zeit- und Personal-Gründen wird das nicht so gehandhabt.

Nach Absage gehören die Einsätze immer noch den Einzahlern, nur ohne Zugriff,

nach Kugelfall  ist  "winner gets it all"

 

 

 

 

 

bearbeitet von jason
Geschrieben

Ausgangspunkt der Diskussion waren die Besitzverhältnisse und die Gewinnquote bzw. Anzahl der Auszahlungsstücke.

 

...ich bringe mal in Erinnerung, was Sven dazu geschrieben hat:

 

Am 12.12.2018 um 12:38 schrieb Sven-DC:

Kann hier einer Auszahlung und Gewinn nicht unterscheiden.

Für EC gilt:

Auszahlung 2 Stück bei Treffer . Die Auszahlung ist das was du dir vom Tisch nehmen kannst und nicht das was der Croupier dazu legt.

Weil ja mit Absage des Spieles das Einsatzstück den Besitzer wechselt, es gehört ab diesen Zeitpunkt der Bank, bei Treffer legt der Croupier ein Stück dazu, das ist der Gewinn und du kannst dir 2 Stück vom Tisch nehmen. Minus deinen Einsatz bleibt dann 1 Stück Gewinn.

 

Bei Plein,ist die Auszahlung 36 Stücke, der Gewinn 35 Stücke

 

Mal ganz abgesehen davon, ob man an die Stücke nach der Absage noch drankommt (Einsatz ist "gesperrt"?), viel wichtiger für die Prüfung seiner These ist, wem sie nach dem Kugelfall gehören, weil Sven ja die Auszahlungsquote von der Gewinnquote separiert.

 

Die Spielbanken legen die Gewinnquote mit 1:1 für EC und 1:35 für Plein fest. Damit zeigt sich bereits, dass das Einsatzstück nicht eingezogen wird und der Bank gehört. Es gehört weiterhin dem Gast und wird demzufolge auch nicht ausgezahlt, sondern bleibt liegen, der Gast kann es dann freilich nach der Auszahlung abziehen.

 

Nach mM alles richtig deklariert mit 1:1 oder 1:35!

 

Zum Kuckuck!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Das Kuckuck:

 

Ahh, ja so ist das recht, damit kann man was anfangen (ist nicht ironisch zu verstehen). Also wir halten mal fest, in den Spielbedingungen/Spielregeln steht es nicht eindeutig drin. Insoweit gilt das Bürgerrecht (BGB). Und der Paragraph ist gar nicht mal so schlecht. Nur...wann der Wetteinsatz geleistet wurde, ist nicht eindeutig definiert.

 

Mönsch, ein Vertrag (auch ein Wettvertrag) kommt durch übereinstimmendes Angebot und Annahme zustande. Ergibt sich ebenfalls aus dem bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist doch elementarster Kleinkram selbst jeder kaufmännischen Ausbildung.

 

Das Angebot erfolgt durch das Casino, weil ein Spieltisch in Betrieb ist, auf dessen Tableau Spieler ihre Jetons platzieren können.

Die Annahme und die inhaltliche Ausgestaltung (z.B. Jetonwert) erfolgen durch den Spieler, der einen Jeton hinlegt.

 

Der Vertrag ist damit geschlossen, nämlich in dem Augenblick, wo der Jeton hingelegt wurde.

 

Basta !!!

 

Dass das Umlegen oder Runternehmen von Jetons bis zur Absage von den Casinos zugelassen wird, ist ein Entgegenkommen (weil es ihnen auch völlig wurscht sein kann).

 

Gewohnheitsrecht in diesem Zusammenhang ist völlig abwegig. Es würde viel zu weit führen, die Facetten, wo es tatsächlich Gewohnheitsrecht gibt, durchzukauen. Jedenfalls ist es nicht da angesiedelt, wo der "einfache Bürger" es hinredet, weil er es schon mehrfach so gesehen hat.

Klauen zu dürfen, gehört auch nicht zum Gewohnheitsrecht, bloß weil es dauernd passiert und man dauernd davon hört.

 

Starwind

 

bearbeitet von starwind
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb starwind:

 

Mönsch, ein Vertrag (auch ein Wettvertrag) kommt durch übereinstimmendes Angebot und Annahme zustande. Ergibt sich ebenfalls aus dem bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist doch elementarster Kleinkram selbst jeder kaufmännischen Ausbildung. ...wo behaupte ich das Gegenteil?

 

Das Angebot erfolgt durch das Casino, weil ein Spieltisch in Betrieb ist, auf dessen Tableau Spieler ihre Jetons platzieren können.

Die Annahme und die inhaltliche Ausgestaltung (z.B. Jetonwert) erfolgen durch den Spieler, der einen Jeton hinlegt.

 

Der Vertrag ist damit geschlossen, nämlich in dem Augenblick, wo der Jeton hingelegt wurde. ...soweit so gut...

 

Basta !!! ...da sind wir uns ja mal einig! Der Vertrag kommt also erstmal zustande!

 

Dass das Umlegen oder Runternehmen von Jetons bis zur Absage von den Casinos zugelassen wird, ist ein Entgegenkommen (weil es ihnen auch völlig wurscht sein kann). ...kann weiter folgen, meine Synapsen verrichten ihr Werk noch ohne übermäßige Hitzeentwicklung...trotzdem wird der gültige Vertragsbeginn durch Angebot/Annahme, durch gängige Praxis im Casino, ständig neu aufgelegt...na was soll's...

 

Gewohnheitsrecht in diesem Zusammenhang ist völlig abwegig. Es würde viel zu weit führen, die Facetten, wo es tatsächlich Gewohnheitsrecht gibt, durchzukauen. Jedenfalls ist es nicht da angesiedelt, wo der "einfache Bürger" es hinredet, weil es es schon mehrfach so gesehen hat. ...sehe ich ein, aber aus einem anderen Grund s.u.

Klauen zu dürfen, gehört auch nicht zum Gewohnheitsrecht, bloß weil es dauernd passiert und man dauernd davon hört. ...hehe, Du nu wieder!

 

Starwind

 

 

Hi starwind,

 

Du hast den Paragraphen ja selbst ins Spiel gebracht:

 

§ 762 (1) BGB: "Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat."

 

Vertrag: ja / Verbindlichkeit: nein

 

Ich halte nun dagegen: Ansprüche aus Spiel und Wette sind nicht einklagbar. Sie können nur freiwillig erfüllt werden.

 

siehe auch Kommentar: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-762-spi-a-einfuehrung-dogmatik-normzweck-bedeutung-internationales-privatrecht_idesk_PI17574_HI9622469.html

 

Somit ist die Sache eigentlich ganz einfach! Nimmst Du das Stück nach der Absage weg, hat die Spielbank keine Möglichkeit an die Kohle dranzukommen, selbstverständlich werden die Jungs sehr böse sein. Als Dank erhältst Du einen Spielausschluss bzw. Hausverbot.

 

Das ist die Sache wohl nicht wert!

 

Ich empfehle mich mit einem Gruß,

das Kuckuck!

bearbeitet von Das Kuckuck
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Sven-DC:

Du brauchst keinen Paragraphen dazu, weil es selbsterklärend ist, das die Einsätze mit Annahme der Wette, ( das ist die Absage des Spieles) nicht mehr dem Spieler gehören.

Eventuell kann man noch in den Spielbedingungen irgendwo nachlesen, das die Einsaätze nach Absage nicht mehr verändert werden können, was ja bedeutet sie gehören nicht mehr dir, weil die Bank jetzt bestimmt was damit gemacht werden darf, nämlich bis zum Kugelfall gar nichts.

Hättest du die Eigentumsrechte noch, dann könntest du auch darüber frei verfügen und die Dinger wieder vom Tisch nehmen.

Weiterhin muss es der Bank gehören, weil sonst die Gleichung  Gewinn= Auszahlung - Einsatz nicht aufgeht. Die Bank kann nur was auszahlen, was ihr auch gehört und nicht was dem Spieler gehört.

ich weiß es zwar nicht ,weil ich mir über so einen bledzinn noch nie Gedanken gemacht habe .

könnte mir aber vorstellen, das es sie nicht juckt wenn ich mein stück vor kugelfall wieder abziehe.

nur wenn sie dich beim verschieben ertappen,ist bestimmt nicht lustig.:sauf:

Geschrieben

da ist man mal paar minuten offline, schon ist der faden weg.

ach so ja, gesperrt und 35 stücke werden ausbezahlt. nicht 36!:lol:

1:35. sonst könnte man sich nämlich die formulierung sparen und gleich vom 36fachen reden. macht man aber nicht.

das liegende stück wird von der bank nicht beachtet, geschweige dem gast, samt gewinn rüber geschoben.

für mich ist das stück, als neutral anzusehen, da keine seite nach absage zugriff hat. demzufolge gehört es auch nicht der bank.

 

allerdings verstehe ich sven's aussage. des öfteren sehe ich gäste (beim ersten besuch!), die nach einem gewinn fragen, ob sie das gewinnstück behalten, bzw. wegnehmen dürfen.

idiotensicher ist damit sven's aussage schon. kindergarten halt, wenn man 1:35 nicht versteht.

 

PS: da auch ich schon nach absage, meinen einsatz zurückgefordert habe, weil ich mich in der höhe vergriffen hatte, zeigt doch, dass ein gewisser spielraum darin besteht, ob und was man noch damit machen darf. die bank darf allerdings so etwas nicht tun. sie darf mir maximal meinen einsatz zurückgeben, was auch in dieser situation eher dafür spricht, dass es keinesfalls der bank gehört. damit soll es das auch gewesen sein. es wird keine einigung geben.

 

was ist eigentlich mit zielwerfen? geht das was?

 

 

sp........!

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Das Kuckuck:

Hi starwind,

 

Du hast den Paragraphen ja selbst ins Spiel gebracht:

 

§ 762 (1) BGB: "Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat."

 

Vertrag: ja / Verbindlichkeit: nein

 

Ich halte nun dagegen: Ansprüche aus Spiel und Wette sind nicht einklagbar. Sie können nur freiwillig erfüllt werden.

 

siehe auch Kommentar: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-762-spi-a-einfuehrung-dogmatik-normzweck-bedeutung-internationales-privatrecht_idesk_PI17574_HI9622469.html

 

Somit ist die Sache eigentlich ganz einfach! Nimmst Du das Stück nach der Absage weg, hat die Spielbank keine Möglichkeit an die Kohle dranzukommen, selbstverständlich werden die Jungs sehr böse sein. Als Dank erhältst Du einen Spielausschluss bzw. Hausverbot.

 

Das ist die Sache wohl nicht wert!

 

Ich empfehle mich mit einem Gruß,

das Kuckuck!

 

Hi, @Das Kuckuck ,

 

es wird mir ja langsam unangenehm, erneut widersprechen zu müssen, dennoch ist es der Richtigkeit geschuldet, erforderlich.

 

Ich wollte mich zunächst, um es kürzer zu halten, auf die erste Gedankenstufe (§ 762 BGB) beschränken.

Durch Deine lobenswerte Vertiefung und Verlinkung bin ich nun veranlasst, es nicht dabei belassen zu können. Dort ist alles richtig dargestellt.

 

Teilzitat: " Die praktische Bedeutung des § 762 ist jedoch gering (Bahr Rz 534). Meist liegt entweder eine Erlaubnis vor (dann: § 763) ............"

 

Also dann noch § 763 BGB dazu:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 763 Lotterie- und Ausspielvertrag

Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Anderenfalls finden die Vorschriften des § 762 Anwendung.
 
Daraus nun ergibt sich (siehe Deine eigene angegebene Fundstelle
 
dass
 
vor einer Stunde schrieb Das Kuckuck:

Ich halte nun dagegen: Ansprüche aus Spiel und Wette sind nicht einklagbar. Sie können nur freiwillig erfüllt werden.

 

dies nicht stimmt.

Die Casinos aller Bundesländer bis auf Bayern bedürfen einer staatlichen Konzession, um ihren Betrieb aufnehmen zu dürfen, Bayern betreibt seine Casinos selbst über deren staatliche Lotteriegesellschaft.

Mithin sind alle Roulettecasinos der BRD "staatlich genehmigt", infolgedessen sind die Spielverträge (durch Hinlegen der Jetons in letzter Stufe) verbindlich und alle Rechte und Verbindlichkeiten aus diesen Verträgen sind -beidseitig- einklagbar.

 

Gruß

Starwind

bearbeitet von starwind
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb starwind:

 

Da habe ich schwere Bedenken.

§ 762

Spiel, Wette

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.

 

Durch das eingegangene Wettverhältnis (Hinlegen des Jetons) wird keinerlei Verbindlichkeit begründet (Stichwort: Wettschulden sind Ehrenschulden - beidseitig).

Der Spieler begibt sich also freiwillig seines Eigentumsrechtes durch Hinlegen des Jetons, zumindest ab der Absage (vorher könnte er ja noch runter nehmen).

Wenn Du an einen Wettanbieter einzahlst (nehmen wir mal Lotto), so ist die Knete weg und der Spieler weiss das auch und akzeptiert es so. Ab diesem Moment gehört die Knete erst mal der Lottogesellschaft oder betwin oder sonst wem. Abgerechnet wird nach Eintritt des Ereignisses, auf das gewettet wurde.

 

Beim Roulette (ich nehme mal EC) wird im Gewinnfall das Satzstück frei und der Croupier legt das Gewinnstück drauf. Der Verlustfall erklärt sich ja selbst, ab in den Sammelschlitz.

 

Gruß

Starwind

 

Grrrr, das ist aber nicht nett, Du bist der Jurist und lenkst mich auf § 762 BGB, der aber gar keine Anwendung findet.

 

Da hab ich einen gut!   :saufen:

 

Kuckuck!

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

Grrrr, das ist aber nicht nett, Du bist der Jurist und lenkst mich auf § 762 BGB, der aber gar keine Anwendung findet.

 

Da hab ich einen gut!   :saufen:

 

Kuckuck!

 

Ich werd ab Heute nur noch mit meinem Anwalt ins Casino gehen.:tongue:

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Das Kuckuck:

Grrrr, das ist aber nicht nett, Du bist der Jurist und lenkst mich auf § 762 BGB, der aber gar keine Anwendung findet.

 

Da hab ich einen gut!   :saufen:

 

Kuckuck!

 

Doch, § 762 BGB findet Anwendung, wird aber durch § 763 BGB modifiziert.

 

Alter juristischer Trick, mit dem man minderbemittelte Prozeßgegner in die Wüste schickt. :lachen:

 

War Dir gegenüber aber gar nicht von mir eingeplant, da ich anfangs wirklich nur entkomplizieren wollte.

Hast aber dennoch einen gut. :saufen:

 

Lieben Gruß

Starwind

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb starwind:

Alter juristischer Trick, mit dem man minderbemittelte Prozeßgegner in die Wüste schickt. :lachen:

 

Na wenn Du mal in einem Verfahren als Prozeßbevollmächtigter einen Kuckuck erblickst, der Trick zieht dann vielleicht nicht mehr!  :lachen::lachen::lachen:

Geschrieben (bearbeitet)

Und?

Wer hat nun auch nur eine Mark mehr in der Tasche?

Keiner.

So wird Lebenszeit vergeudet - es sei denn, man beschimpft Jemanden.

In dem Fall ist mein Jemand der Schwennie(Trabischrotthänder auch online).

bearbeitet von sachse
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb sachse:

JUnd?

Wer hat nun auch nur eine Mark mehr in der Tasche?

Keiner.

So wird Lebenszeit vergeudet - es sei denn, man beschimpft Jemanden.

In dem Fall ist mein Jemand der Schwennie(Trabischrotthänder auch online).

Ich schrieb ja schon du bist einfach ein Psychopath.

Im Gegensatz zu dir, verdiene ich Geld, wenn ich Online bin und hier schreibe.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Spielkamerad:

ach so ja, gesperrt und 35 stücke werden ausbezahlt. nicht 36!:lol:

Wie hoch den da der Gewinn, wenn bei Pleintreffer 35 Stücke ausgezahlt werden ??

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sven-DC:

Ich schrieb ja schon du bist einfach ein Psychopath.

Im Gegensatz zu dir, verdiene ich Geld, wenn ich Online bin und hier schreibe.

google doch mal vorher, bevor du mit fremdworten um dich wirfst.

psychopaten werden gänzlich in andern zusammenhängen genannt.

nur weil eine eigenschaft zutrifft, reicht es nicht für diesen begriff. dadurch werden deine beiträge nicht besser.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sven-DC:

Wie hoch den da der Gewinn, wenn bei Pleintreffer 35 Stücke ausgezahlt werden ??

was willst du?

formuliere nochmal neu. verstehe die frage nicht!

 

was verstehst du nicht an 1:35?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Spielkamerad:

was willst du?

formuliere nochmal neu. verstehe die frage nicht!

 

was verstehst du nicht an 1:35?

Die Frage ist doch klar formuliert.

Noch mal für dich, wie hoch ist der Gewinn bei Pleintreffer, wenn 35 Stücke ausgezahlt werden ?

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sven-DC:

Die Frage ist doch klar formuliert.

Noch mal für die wie hoch ist der Gewinn bei Pleintreffer, wenn 35 Stücke ausgezahlt werden ?

meine antwort steht auch schon da. was verstehst du nicht?

außerdem habe ich keine lust, dir alles 5x zu wiederholen. hatten wir doch alles schon.

zudem hatte ich vorhin das thema abgeschlossen. wir kommen nicht zusammen. für dich gibt es kein zurückrudern.

dafür ist die zeit wirklich zu schade. 5 seiten haben nicht gereicht. was willst du noch?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Spielkamerad:

google doch mal vorher, bevor du mit fremdworten um dich wirfst.

psychopaten werden gänzlich in andern zusammenhängen genannt.

nur weil eine eigenschaft zutrifft, reicht es nicht für diesen begriff. dadurch werden deine beiträge nicht besser.

 

Psychopathie bezeichnet heute eine schwere Persönlichkeitsstörung, die bei den Betroffenen mit dem weitgehenden oder völligen Fehlen von Empathie, sozialer Verantwortung und Gewissen eiinhergeht

Ich denke mal, das kommt dem Verhalten deines Vater hier sehr nahe.

bearbeitet von Sven-DC

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