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Roulette Forum

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vor 8 Stunden schrieb jason:

Ein Klient von Klagepaten ?   :lachen: :lachen: :lachen:

Ich kann ja nicht für die Klagepaten hier schreiben.

 

Das Zitat gliedert sich nach meinem Dafürhalten in zwei Teile:

 

Einmal:

"Er behauptete, keine Maske tragen zu müssen, konnte aber keine ärztliche Bescheinigung vorlegen, heißt es."

https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/ohne-maske-im-supermarkt-reichsbuerger-rammt-mit-einkaufwagen-mitarbeiter-1545573.html

 

Einmal:

"Zudem habe er Paragraphen aufgelistet, die nicht mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmten."

https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/ohne-maske-im-supermarkt-reichsbuerger-rammt-mit-einkaufwagen-mitarbeiter-1545573.html

 

Was den ersten Teil des Zitats betrifft: Er müßte in die Krönungsverordnung von NRW reinschauen, ob er die dargestellten Passus ( https://www.roulette-forum.de/topic/20990-casinos-nach-corona/?do=findComment&comment=435398 ) auch in Nordrhein-Westfalen anwenden kann. Wenn nein, müßte er sich von Klagepaten beraten lassen, wie er sein Ziel erreicht.

 

Was den zweiten Teil des Zitats betrifft: Es ist ja unklar, welche "Paragraphen" der Autor des Zeitungsartikels überhaupt meint. Da sie "nicht mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen" - so das Zitat - könnte man vermuten, daß es sich um "Paragraphen" handelt - falls er sich überhaupt zur Reichsbürgerszene zählt - die sich auf Gesetze der Zeit von vor 1949 beziehen. Aber da ja auch der Zeitungsartikel nur von einer mutmaßlichen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene ausgeht, kann man eine solche Assoziation natürlich nicht herstellen.

 

Es könnte ja auch sein, daß er sein Grundstück zum eigenen Staatsgebiet erklärt hat. Es gibt ja dieses Phänomen nicht nur in Deutschland. Superreiche träumen z.B. von einem eigenen neuen Staat irgendwo auf See - mit eigenen Regeln. Wie dem auch sei, als "Ausländer" hat er sich natürlich den Gesetzen seines Gastlandes anzupassen, auch wenn er selbst meint, daß die Polizei Gast in "seinem" Land sei und sich nach "seinen" Paragraphen zu richten hätte.

 

Ich glaube kaum, daß ein Rechtsanwalt von Klagepaten auf dieser Basis handeln würde. Die Anwälte, die öffentlich auftreten, beziehen sich auf die Gesetze und Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland. Schließlich bezieht sich ja auch ihre Zulassung auf das deutsche Rechtssystem.

 

Ein solcher Klient wird auch nicht umhinkommen, sich im "System" zu bewegen.

 

Auch mit Gewalt wird er nicht weiterkommen, wie er bereits selbst festgestellt hat.

 

Warum fragst Du überhaupt?

 

Selbst Terroristen können in einem Rechtsstaat die Vorteile des Rechtsstaats für sich nutzen. Das mag zwar manchen Unbehagen bereiten, ist aber so. Wenn es nicht so wäre, dann wäre es kein Rechtsstaat mehr. Das "System" Rechtsstaat bedeutet eben, daß das "Recht" herrscht, nicht etwa die Willkür des gegebenen Terroristen.

 

So wird denn auch dieser gemutmaßte Reichsbürger - sofern er das überhaupt möchte - diesen Rechtsstaat für sich nutzen können. Da er aber in einer eigenen Welt lebt, wird das nicht unbedingt wahrscheinlich sein.

 

Du kannst ja die Vermittlungsarbeit zu den Klagepaten übernehmen. Scheint Dich ja zu interessieren.

 

 

Café:kaffeepc:

bearbeitet von Café
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Am 12.8.2020 um 14:08 schrieb jason:

 


 

 

Ein Klient von Klagepaten ?   :lachen: :lachen: :lachen:

Auch einem etwaigen Reichsbürger kann durch die Anwaltskanzlei Ivett Kaminski geholfen werden:

https://www.youtube.com/watch?v=liiZTuom04g&feature=youtu.be

 

Die Rechtsanwältin berät Klienten in Nordrhein-Westfalen.

 

"Maskenpflicht, keine Mitführpflicht von Attesten, kein Einsichtsrecht in Atteste

Ich möchte mich heute dem Thema Maskenpflicht und Ausnahmen von der Maskenpflicht  in Lebensmittelgeschäften in Nordrhein-Westfalen widmen.

Nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Kunden in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, auf sämtlichen allgemeinen Flächen von Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen verpflichtet, eine Mundnasebedeckung zu tragen.

Nach § 2 Abs. 3 S. 2 der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen gilt dies nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasebedeckung tragen können.

Der Ausnahmeregelung folgend, können Kunden, die aus medizinischen Gründen den Mundnasenschutz nicht tragen können, somit ohne Mundnasenbedeckung in Lebensmittelmärkten einkaufen gehen.

Nun habe ich oft gelesen, dass Supermarktinhaber aufgrund des ihnen zustehenden Hausrechts berechtigt sein sollen, Kunden, die ohne eine Mundnasenbedeckung einkaufen gehen, den Zutritt zu verweigern. Aus meiner Sicht sind die verbreiteten Informationen falsch.

Zwar können nach § 2 Abs. 3 S. 5 der CoronaSchVO  NRW Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung nicht beachten, von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen werden. Aber solch ein Ausschluss kann nur dann greifen, wenn überhaupt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung besteht. Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine Mundnasenbedeckung nicht tragen können, besteht eine solche Verpflichtung ja gerade nicht. Somit können Supermarktinhaber diesen Personen auch nicht unter Berufung auf diese  Regelung oder ihr etwaiges Hausrecht den Zutritt verweigern und sie vom Einkaufen ausschließen.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ , vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99.

Der Zutritt kann allenfalls nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. Das bedeutet, dass die Zutrittsverweigerung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf. Da Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasenbedeckung tragen können, von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen sind, liegt ein sachlicher Grund für deren Ausgrenzung  ja gerade  nicht vor. Diesen Personen kann der Zutritt nicht verweigert werden.

Schließen die Supermarktinhaber diese Kunden dennoch aus, so ist dies als willkürlich zu bewerten. Darüber hinaus diskriminieren die Supermarktinhaber diese Kunden. Aus meiner Sicht haben  Kunden, denen unberechtigt der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, und somit zu ihrer Grundversorgung, verwehrt worden ist und wird, einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung. Ich habe, im Auftrag meiner Mandanten, einige Lebensmittelgeschäfte in Dortmund und im Umkreis angeschrieben und hierauf hingewiesen.

Nun kommen wir zu der Frage, ob der Supermarktinhaber oder dessen Mitarbeiter  ein Recht darauf hat/haben, ein Attest von diesen Kunden zu fordern und in dieses Attest Einsicht zu nehmen. Meine Antwort lautet klar: nein!

Dieses Recht ergibt sich aus der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen nicht. Auch das Hausrecht geht nicht so weit, dass von Kunden gefordert werden kann, dass diese ihre  Daten- und Patientenschutzrechte vollständig aufgeben. Solche Atteste enthalten in aller Regel personenbezogene Daten (Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht)  des Patienten, Name und Adresse des behandelnden Arztes und ggf. auch eine Diagnose.

Ebenso wenig besteht die Verpflichtung der Kunden, ein entsprechendes Attest mitzuführen. Eine Mitführpflicht  wurde in der Verordnung nicht verankert.

Nach meiner Auffassung ist es deshalb ausreichend, dass der Kunde, sofern er im Supermarkt dazu aufgefordert wird, eine „Maske“ aufzusetzen oder den Supermarkt zu verlassen,   höflich auf die Ausnahmeregelung der CoronaSchVO NRW  hinweist und, dass er die „Maske“ aus medizinischen Gründen nicht tragen kann. Zu „mehr“ ist der Kunde nicht verpflichtet und der Supermarktinhaber auch nicht berechtigt.

Sollte diesen Kunden der Zutritt dennoch verweigert werden, so handelt der Supermarktinhaber in eklatanterwiese der Ausnahmeregelung der  Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen zuwider und riskiert eine Klage wegen Diskriminierung.

Da in der Verordnung keine Mitführverpflichtung von Attesten verankert ist,  haben,  nach meiner vorläufigen Bewertung, auch weder die Ordnungsbehörden noch die Polizeibeamten ein Recht darauf, Einsicht in die Atteste zu nehmen.  Eine solche Ermächtigung ergibt sich m.E. auch nicht aus § 17 CoronaSchVO. Diese Regelung bestimmt nur, dass die nach dem Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 73 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden gehalten sind, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Da nach der Ausnahmeregelung die genannten Personen von dieser Pflicht ausdrücklich  befreit sind, kann auch kein Verdacht bestehen, dass diese Kunden möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnten, die zu ahnden wäre.  Die in § 2 Abs. 3 S. 2 Coronaschutzverordnung NRW genannten medizinischen Gründe sind nach meinem Dafürhalten in geeigneter Art und Weise  lediglich glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist keinesfalls die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Deshalb ist es m.E. völlig ausreichend, sich auf medizinische Gründe bloß zu berufen. Oft wird aber argumentiert, dass die Ordnungsbehörden/Polizei deshalb ein Recht darauf  hätten, Einsicht in die Atteste zu nehmen, weil durch das Nichtragen der MNB der Verdacht der Begehung einer Ornungswidrigkeit bestünde.  Dieser Ansicht kann ich nicht folgen.  Denn, wenn sich der Kunde ausdrücklich auf medizinische Gründe beruft, so muss für jeden Beamten/Mitarbeiter spätestens in diesem Zeitpunkt klar sein, dass diese Person keine Ordnungswidrigkei begeht, weil sie von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen ist. Auch im Bußgeldverfahren gilt nämlich die Unschuldsvermutung. Es ist  nicht die Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss die Behörde oder ggf. später Gericht die Täterschaft bzw. den Verstoß gegen die CoronaSchVO NRW des Betroffenen nachweisen.

bearbeitet von Café
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  • 4 weeks later...

@Juan:  Lindau hat nett umgebaut. Man kann oben nun auch die Live-Roulette-Tische an Touchbets spielen, siehe Bericht im aktuellen Glücksblatt von Lotto Bayern:

https://advschoder-druckverbindet.de/page_6.html

Da kannst Du bequem sitzen, schreiben und mußt nicht in Peep-Show-Boxen stehen.

Soll so auch in Wiessee sein.

In Feuchtwangen hat Corona den letzten Franzosentisch gekillt. Dafür stehen jetzt auch lauter Automaten rum.

:hut:

 

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vor 10 Stunden schrieb Egon:

@Juan:  Lindau hat nett umgebaut. Man kann oben nun auch die Live-Roulette-Tische an Touchbets spielen, siehe Bericht im aktuellen Glücksblatt von Lotto Bayern:

https://advschoder-druckverbindet.de/page_6.html

Da kannst Du bequem sitzen, schreiben und mußt nicht in Peep-Show-Boxen stehen.

Soll so auch in Wiessee sein.

In Feuchtwangen hat Corona den letzten Franzosentisch gekillt. Dafür stehen jetzt auch lauter Automaten rum.

:hut:

 


danke Egon, wie sieht es mit Maskenpflicht aus? 
Meine News gehen in eine andere Richtung; nach Jahren wird ab 1.9. in der

Ukraine wieder Roulette angeboten. In

Lviv in den beiden besten Hotels und 

im Club Split. Alle drei Location sind erlesene Orte. Möchte mir baldmöglichst

selbst ein Bild machen. 
Zudem ist in Baden und Zürich beim 

Roulette Maskenpflicht.
Juan 

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@Juan: Ich war seit dem Lockdown nicht in Lindau, aber in anderen Bayern-Spielbanken. Generell gilt in den Spielbanken Bayern die Vermummungspflicht (großes Spiel). Selbst wenn man an einen einfachen Tisch sitzt und 'nen Kaffee trinkt, sollte man zwischen den Schlücken die Maske tragen. Wie es sich nun in den bayerischen Vegas-Style-Bereichen an einem Touchbet-Sitzplatz verhält, weiß ich derzeit nicht. Der derzeitige Zustand ist echt bescheuert. Und wie im falschen Film die lächerliche Ansage vom Croupier "Nichts geht mehr" vor Kugelabwurf. In Österreich gilt aktuell auch wieder Vermummungspflicht:

Zitat

 

MUSS ICH BEI MEINEM CASINOBESUCH EINE MASKE TRAGEN?

Das Tragen einer MNS-Maske ist während des Aufenthaltes im Casino wieder Pflicht! Bitte bedecken Sie damit Mund und Nase. Wenn Sie in unserer Gastronomie sitzen, können Sie ihre Maske gerne abnehmen. Sitzende Gäste an den Automaten oder Spieltischen können ihre Maske abnehmen, wenn die Plätze mit einer mechanischen Schutzvorrichtung (Acrylglaswände) ausgestattet sind. Gesichtsvisiere können auch als Mund-Nasen-Schutz verwendet werden.

 

https://www.casinos.at/de/bregenz/ueber-uns/faq

:hut:

bearbeitet von Egon
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vor 7 Stunden schrieb Egon:

@Juan: Ich war seit dem Lockdown nicht in Lindau, aber in anderen Bayern-Spielbanken. Generell gilt in den Spielbanken Bayern die Vermummungspflicht (großes Spiel). Selbst wenn man an einen einfachen Tisch sitzt und 'nen Kaffee trinkt, sollte man zwischen den Schlücken die Maske tragen. Wie es sich nun in den bayerischen Vegas-Style-Bereichen an einem Touchbet-Sitzplatz verhält, weiß ich derzeit nicht. Der derzeitige Zustand ist echt bescheuert. Und wie im falschen Film die lächerliche Ansage vom Croupier "Nichts geht mehr" vor Kugelabwurf. In Österreich gilt aktuell auch wieder Vermummungspflicht:

https://www.casinos.at/de/bregenz/ueber-uns/faq

:hut:


@ Egon. Da herrscht seltene Einigkeit,

mit Maske spiele ich nicht, habe in Murcia

kehrtgemacht, in der Schweiz werde ich

von Bekannten auf dem Laufenden ge-

halten, Casino Austria ist für mich seit 

der Aenderung der Zeroregel ein no go

und an der Cote Azur ist auch Alarm sowie

in die Ukraine kann bis 30.9. niemand

einreisen. 
Ich kann warten - es ist auch so ein guter

Sommer.

Gruss

Juan

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vor 2 Stunden schrieb 4-4Zack:

du imponierst mir , obwohl ich mit klassisch Ansätzen mich mehr als nur schwer tue.


lasse mein Spiel mal aussen vor, aber das von Brainy liegt mir detailliert vor. Da ist keine Silbe geflunkert, Beweisführung voll und ganz nachvollziehbar. 

Es ist, was für Einige nicht sein darf.

Ganz am Rande und zum vertieften Nachdenken, hat schon jemand gefragt. warum es noch Casinos gibt, obwohl KG mal funktionierte?

 

Die Aussagen der Nichts-geht-Fraktion 

decken sich mit Verlierer2. Zusehends 

belustigt geniesse ich diesen historischen 

Schulterschluss. Wahrlich eine Topreferenz mit Gewicht. 

Juan

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vor 41 Minuten schrieb Juan del Mar:

Es ist, was für Einige nicht sein darf.

 

:lachen:

 

Es ist was mathematisch nicht sein kann....

 

Doch doch wir glauben alle eher den hier anwesenden anonymen EC Dauergewinnern und schauen nicht auf die Profi Referenz (für mich sind das Scott, Bass, Basieux und Kaisan)!

 

Die müssen sich mathematisch absolut täuschen. Physikalisch sind sie doch auf jeden Fall richtiger. :lol:

 

Die andere Referenz sind Newfish, Newfish2, Chris, Juan und nun auch Brainy, ja dann ran an die Bulletten!!!

 

Abräumen abräumen abräumen :P

 

Lexis

 

 

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vor 2 Stunden schrieb MarkP.:

 

:lachen:

 

Es ist was mathematisch nicht sein kann....

 

Doch doch wir glauben alle eher den hier anwesenden anonymen EC Dauergewinnern und schauen nicht auf die Profi Referenz (für mich sind das Scott, Bass, Basieux und Kaisan)!

 

Die müssen sich mathematisch absolut täuschen. Physikalisch sind sie doch auf jeden Fall richtiger. :lol:

 

Die andere Referenz sind Newfish, Newfish2, Chris, Juan und nun auch Brainy, ja dann ran an die Bulletten!!!

 

Abräumen abräumen abräumen :P

 

Lexis

 

 


Mittlerweile haben es die Meisten 

verstanden, dass uns eine mathematische 

Lösung nicht interessiert und auch gar

nicht das Ziel ist. Wir sind einzig an 

regelmässigen Gewinnen und einem positiven EW interessiert.

 

Du brauchst wohl noch etwas länger

zum begreifen. Wen interessiert eine

mathematische Lösung und wer ausser

Dir hat hier davon phantasiert?  

 

Juan

bearbeitet von Juan del Mar
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vor 7 Stunden schrieb Juan del Mar:


Mittlerweile haben es die Meisten 

verstanden, dass uns eine mathematische 

Lösung nicht interessiert und auch gar

nicht das Ziel ist. Wir sind einzig an 

regelmässigen Gewinnen und einem positiven EW interessiert.

 

Du brauchst wohl noch etwas länger

zum begreifen. Wen interessiert eine

mathematische Lösung und wer ausser

Dir hat hier davon phantasiert?  

 

Juan

 

 

Du bist ein hoffnungsloser Ignorant.

 

Es gibt keine mathm. Lösung!

 

Was schwafelst Du hier vom positiven Erwartungswert??

 

Genau diesen pos. EW könnt ihr alle klassisch nicht erreichen. Ihr missbraucht diesen Begriff ständig. 

 

Für mich sind Bass, Scott, Basieux und Kaisan das Maß aller Dinge im Roulette. In Mathe haben sie alles verstanden. Du musst erst dahin kommen. Physikalisch haben sie Roulette geschlagen. Da kommst Du wohl niemals hin.

 

Die anderen Möchtegern Gewinner sind Bauernfänger, Wichtigtuer und Ignoranten.

 

Lexis

 

 

bearbeitet von MarkP.
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vor 18 Minuten schrieb MarkP.:

 

 

Du bist ein hoffnungsloser Ignorant.

 

Es gibt keine mathm. Lösung!

 

Was schwafelst Du hier vom positiven Erwartungswert??

 

Genau diesen pos. EW könnt ihr alle klassisch nicht erreichen. Ihr missbraucht diesen Begriff ständig. 
 

 

... Du verstehst den Begriff noch immer nicht.

 

Zitat

Für mich sind Bass, Scott, Basieux und Kaisan das Maß aller Dinge im Roulette. In Mathe haben sie alles verstanden.
 

 

Fuer Dich? ...in Mathe? ...die uns weder interessiert noch irgendwas nuetzen kann?

 

Dachte wenigstens lesen wuerde reibungslos gehen, scheint auch zu harzen.

CMG hat es vor einigen Tagen versucht, Leuten wie Dir die Sache nochmals verstaendlich zu machen. Damit hat er bei Dir hoechsten einen Schneeball in den Ofen geworfen.

 

 

Zitat

 

Die anderen Möchtegern Gewinner sind Bauernfänger, Wichtigtuer und Ignoranten.

 

Lexis

 

 

 

Du qualifizierst Dich wie gewohnt gleich auch noch selbst . Gruess

mir Deinen Blindenhund.

 

Juan

 

 

bearbeitet von Juan del Mar
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Es gab nie Corona als Epidemie, aber eine Krönungsgeschichte als PANdemie:

https://www.youtube.com/watch?v=GYONsnEV4EE

Spanischer Arzt widerspricht Moderatorin - Eklat im Spanischen Fernsehen

 

https://www.facebook.com/GranCanariaTV/videos/no-hay-ingresados-por-covid-en-los-hospitales-el-doctor-luis-de-benito-en-madrid/309528976962300/

 

 

 

Café:kaffeepc:

bearbeitet von Café
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vor 2 Stunden schrieb Juan del Mar:

Du qualifizierst Dich wie gewohnt gleich auch noch selbst .

 

 ja dann ran an die Bulletten Du Dauergewinner & Co. !!!

 

Abräumen abräumen abräumen :P was geht - ihr müsst schon längst Millionäre sein, das Stück muss nur noch groß genug sein

 

:lachen:

 

 

Lexis

bearbeitet von MarkP.
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vor 11 Stunden schrieb MarkP.:

 

 

 

 

Für mich sind Bass, Scott, Basieux und Kaisan das Maß aller Dinge im Roulette. In Mathe haben sie alles verstanden. Du musst erst dahin kommen. Physikalisch haben sie Roulette geschlagen. Da kommst Du wohl niemals hin.

 

 

Und wie sieht es bei Dir aus? Hast Du ebenfalls das Roulette "Physikalisch" besiegt?

 

Basieux selbst (mit dem Du ja angeblich Kontakt hattest)  gab einmal einen groß angelegten Optimierungsversuch seines Wurfweitenspiels in St. Vincent (Aostatal)

ziemlich schnell auf und schickte Westerburg zusammen mit einem Spieler zu Testzwecken einer EC-Strategie nach Wiesbaden. (Nein, es handelte sich nicht um die

"Wette auf Abbruch von Ordnungen")

Außerdem verfolgte er jahrelang meine Forschungen über Chancenverläufe Einfacher Chancen bei den Zufallsfolgen. Im Gegensatz zu Dir hat er sich niemals darüber

lustig gemacht, dass das "Permanenzlesen" nicht zu lernen wäre. Im Gegenteil, er hat mir mit vielen Beispielen dabei geholfen, ...... ein exzellenter Mathematiker und

außerdem - ein hilfsbereiter Rouletteforscher.

 

Du solltest es mal mit dem Lernen versuchen, bevor Du weiterhin im Forum gebetsmühlenartig Deine Weisheiten zum Besten gibst.

 

Chris

 

PS      In Lindau gibt es einen "Berufsspieler", er praktiziert seit ungefähr einem Jahr ganz erfolgreich eine Variante meiner Permanenzkennung.

 

bearbeitet von chris161109
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vor 4 Stunden schrieb chris161109:

Und wie sieht es bei Dir aus? Hast Du ebenfalls das Roulette "Physikalisch" besiegt?

 

 

Hier nochmal meine Zusammenfassung extra für Dich chris161109:

 

Roulette physikalisch gespielt ist manchmal ein furchtbar einfaches Spiel, doch leider ist das manchmal auch viel zu selten und dann schnell vorbei.... 

Man muss viel unterwegs sein, es ist Zeit aufwändig und trotzdem (auch wenn man sich "sicher" ist) muss man Geld riskieren.

 

Spannend ist das alles auf jeden Fall, störend ist das viele Gesockse um den Tisch.

:hut:

 

 

Zitat

 

Basieux selbst (mit dem Du ja angeblich Kontakt hattest)  gab einmal einen groß angelegten Optimierungsversuch seines Wurfweitenspiels in St. Vincent (Aostatal)

ziemlich schnell auf und schickte Westerburg zusammen mit einem Spieler zu Testzwecken einer EC-Strategie nach Wiesbaden. (Nein, es handelte sich nicht um die

"Wette auf Abbruch von Ordnungen")

 

Muss Dich @chris161109 hier korrigieren: ich schrieb lediglich davon, Basieux entdeckt zu haben, persönlich kennengelernt oder getroffen habe ich Pierre Basieux leider nicht.

Eine andere Roulette Größe schon mehrfach. 

 

Ich schrieb: "Genau so ist es, naive Spieler (war ich auch einmal :lol: bis ich Scott, Bass, Basieux und Kaisan entdeckte ), die sich mit der Mathematik nicht beschäftigen und für Ballistik zu faul sind glauben so ans schnelle Geld zu kommen." Lexis 

 

 

Zitat

Außerdem verfolgte er jahrelang meine Forschungen über Chancenverläufe Einfacher Chancen bei den Zufallsfolgen. Im Gegensatz zu Dir hat er sich niemals darüber

lustig gemacht, dass das "Permanenzlesen" zu lernen wäre. Im Gegenteil, er hat mir mit vielen Beispielen dabei geholfen, ...... ein exzellenter Mathematiker und

außerdem - ein hilfsbereiter Rouletteforscher.

 

Du solltest es mal mit dem Lernen versuchen, bevor Du weiterhin im Forum gebetsmühlenartig Deine Weisheiten zum Besten gibst.

 

Prima Chris, dann kannte er Dich bereits im Jahre 2003.

Da schrieb Basieux in seinem Buch das vor mir liegt: "Das Roulette-Problem, für das unzählige laienhafte Tüftler der Szene - skurrilen Kreisquadrierern, Würfelverdopplern und Winkeldreiteilern gleich - "die Lösung" suchen, ist längst "gelöst", und die Unmöglichkeitsbehauptung zweifelsfrei bewiesen: mit Hilfe der vier Grundrechenarten!"

 

Zitat

 

PS      In Lindau gibt es einen "Berufsspieler", er praktiziert seit ungefähr einem Jahr ganz erfolgreich eine Variante meiner Permanenzkennung.

 

 

Es ist wie es ist @chris161109, auf neutral gestellte Fragen gibst Du keine Antwort, ich fragte Dich mehrfach nach Umsatz, Gewinnstrecke, Kapitalbedarf in Stücken, Risiko in Stücken, Gewinnziel in Stücken, ohne direkt nach "Deinem System" zu fragen. Deine AW war immer Sinn gemäß: "darauf kommt es nicht an, es geht um das Spiel selbst und um Freundschaften um das Roulette!" 

 

Ja mein Gott Du kanntest Pierre Basieux, nicht einmal er hat es geschafft, Dir den richtigen Weg zu zeigen - ich lasse es jetzt auch bleiben.

 

Und jetzt kommt nochmal Dein Hinweis "von einem Berufsspieler in Lindau, der eine meiner Varianten der Permanenzerkennung erfolgreich spielt".

Seit ungefähr einem Jahr erst ??? Was habt ihr denn vorher gemacht ??? Nach einer Lösung gesucht ???

 

Das kannst Du gerne dem Juan del Mar nochmal genau erzählen, er kann es sodann in dem Buch

 

"SO BESIEGTEN WIR NACH 200 JAHREN ENDLICH DAS ROULETTE"

-Das ultimative Buch zum Roulette Dauer Gewinn-

 

nochmal behandeln.

 

Lexis

 

 

bearbeitet von MarkP.
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vor einer Stunde schrieb MarkP.:

Roulette physikalisch gespielt ist manchmal ein furchtbar einfaches Spiel, ........

 

Wat?

 

Lexis, wat meinste damit? Tennis ist auch einfach, wenn man nicht unbedingt gewinnen möchte. Wenn man Roulette physikalisch bezwingen will, dann ist es ein furchtbar aufwendiges, zähes und schwieriges Spiel. Abwurfpunkt-Spieler zählen für mich nicht zu den Ballistikern, sondern zur faulen Gattung bärtiger Balljungen, denen ihre eigenen Bälle nicht richtig im Saft stehen und denen die Erkenntnis um ihre mangelnde Geschlechtsreife nicht bis in die Kleinhirnrinde vorgedrungen ist.

 

Entschuldige meine Ausdrucksweise, aber Deine Fortsetzung ".... , doch leider ist das manchmal auch viel zu selten und dann schnell vorbei...." ruft entsprechende Assoziationen hervor.  :lol:

 

Oder meinst ZW gegen Bezahlung?  :ph34r:

 

 

bearbeitet von Das Kuckuck
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vor 59 Minuten schrieb MarkP.:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja mein Gott Du kanntest Pierre Basieux, nicht einmal er hat es geschafft, Dir den richtigen Weg zu zeigen - ich lasse es jetzt auch bleiben.

 

 

 

 

 

 

Mon Dieu Lexis,

 

Auf welchen "richtigen" Weg möchtest Du - oder sollte Basieux mich wohl führen?

Mein Weg war 60 Jahre lang, mit allen Höhen und Tiefen. Aber es war ein aufrichtiger Weg, falls Du verstehst was ich meine.

Zwischendurch habe ich auch mal Station in einer Spielbank gemacht,  das war aber nie meine Maxime. Dagegen die Forschung allemal, genauso wie im Beruf.

 

Chris

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Am 15.9.2020 um 11:01 schrieb Juan del Mar:


@ Egon. Da herrscht seltene Einigkeit,

mit Maske spiele ich nicht,... in der Schweiz werde ich

von Bekannten auf dem Laufenden ge-

halten,

@Juan: In Liechtenstein soll jetzt die Tage das Casino 96 in Balzers aufmachen. Gemäß Hygiene-Konzept keine Vermummungspflicht. Das Hygiene-Konzept ist identisch mit Schaanwald, da auch deine geliebte Casinogruppe CASAG :schock:.

Liechtenstein hatte ja nur ein Corona-Toten und seit Wochen/Monate keine Neuinfektionen bzw. in letzter Zeit unter 5 Positivtests.

:hut:

bearbeitet von Egon
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vor 12 Minuten schrieb Egon:

Liechtenstein hatte ja nur ein Corona-Toten und seit Wochen/Monate keine Neuinfektionen bzw. in letzter Zeit unter 5 Positivtests.

:hut:

 

vor 13 Stunden schrieb Café:

Bei weiteren Überlegungen meinerseits habe ich noch einmal über den Beitrag von Albatros ( https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=436539 ) den Schluß gezogen, daß es sinnvoll sein könnte, die Relevanz des Krönungsvirus innerhalb des Virusbioms im einzelnen Menschen für ein Todesrisiko zu ermitteln. 

 

Daraus ergibt sich folgende Formel:

 

1 Toter * 6 % = 0,06 Tote

 

Damit gibt - wenn man die 6 % der amerikanischen CDC (Äquivalent zum RKI) auf die liechtensteinische Situation übertragen würde - es ein Todesrisiko, das ausschließlich durch COVID-19 verursacht wäre, von bisher 0,06 Toten seit Beginn der Zählung. 

 

 

 

Café:kaffeepc:

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@cafe: Ob "nur mit" oder "an" geht aus der Pressemitteilung nicht hervor, außer "hochbetagt" und Pflegeheim:

https://www.regierung.li/media/attachments/168-corona-person-verstorben-0404.pdf?t=637216350130427446

Man kann natürlich schön mit den Zahlen "spielen": 38.000 Einwohner, Letalität bezogen auf Einwohner / pro 100.000 hochgerechnet, Letalität bezogen auf Infizierte/Positivtests und welche Wirksamkeit hatten welche Maßnahmen.

Im Vergleich zu den anderen Ministaaten wie Andorra, San Marino stehen Liechtenstein und Monaco  top da.

Die Chance in Liechtenstein an Corona zu sterben ist also 1:633.333, also praktisch null (0,000158%). Wenn man nicht "hochbetagt" ist, dann 100% null....

:hut:

bearbeitet von Egon
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vor 12 Stunden schrieb Egon:

@cafe: Ob "nur mit" oder "an" geht aus der Pressemitteilung nicht hervor, außer "hochbetagt" und Pflegeheim:

https://www.regierung.li/media/attachments/168-corona-person-verstorben-0404.pdf?t=637216350130427446

Naja, man kann von einem so kleinen Land wie Liechtenstein nicht erwarten, daß sie eine derartige Infrastruktur vorhalten, wie dies z.B. in Stanford durch Prof. Ioannidis repräsentiert wird. 

 

Von Deutschland schon.

 

Wie dem auch sei, da es keine besseren Orientierungspunkte für "mit" oder "an" gibt, halte ich mich an die 6 % der Amerikaner. In den USA gibt es auch einzelne Vertreter, die von 10 % reden. Die 6 % sind der offiziellen CDC-Statistik entnommen und sind somit "offiziell". Selbst von es 10 % statt 6 % der "mit"-Betroffenen wären, ist dies immer noch ein Bruchteil dessen, womit man "uns" Angst machen will. Und das sind lediglich die Toten. Im ORF gab es einen Bericht, wonach die Schäden sich auch wieder zurückbilden. Von den möglichen Schäden - nämlich auch Blutgerinsel - einer gewöhnlichen Grippeepidemie wurde merkwürdigerweise nicht berichtet.

vor 12 Stunden schrieb Egon:

Im Vergleich zu den anderen Ministaaten wie Andorra, San Marino stehen Liechtenstein und Monaco  top da.

Ich gucke mir schon seit längerem nicht mehr die Johns-Hopkins-Universität an.  Andorra läßt sich dem spanischen Kulturkreis zuordnen: https://www.roulette-forum.de/topic/20990-casinos-nach-corona/?do=findComment&comment=437047

 

Die Frage ist doch, daß es keine einheitliche Zählmethode gibt. Dann gibt es noch Probleme mit dem Test an sich. Wie kann man aus einer solchen Arbeitsweise überhaupt seriöse Schlüsse ziehen und daraus dann politische Entscheidungen ableiten? 

 

vor 12 Stunden schrieb Egon:

Die Chance in Liechtenstein an Corona zu sterben ist also 1:633.333, also praktisch null (0,000158%). Wenn man nicht "hochbetagt" ist, dann 100% null....

:hut:

Ich will Liechtenstein überhaupt nicht schlecht machen.

 

Ich möchte nur in Frage stellen, daß es überhaupt ein Ereignis namens "Corona" gegeben hat, daß singulär es wert war, eine Krise entstehen zu lassen.

 

 

Café:kaffeepc:

bearbeitet von Café
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vor 19 Minuten schrieb Café:

Ich möchte nur in Frage stellen, daß es überhaupt ein Ereignis namens "Corona" gegeben hat, daß singulär es wert war, eine Krise entstehen zu lassen.

Café

 

Warum nur als Frage?

Die(wenn auch getürkten) Statistiken sagen ziemlich klar, dass es im Grunde so ist, wie bei jeder der jährlichen Grippeepidemien.

Die Politik hat weltweit entweder aus Dummheit oder aus Berechnung aus einer Mücke einen Elefanten gemacht.

Menschen in Angst sind leichter manipulierbar als Selberdenker.

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