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Roulette Forum

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vor 13 Stunden schrieb Café:

...

Andorra läßt sich dem spanischen Kulturkreis 

..

Die Frage ist doch, daß es keine einheitliche Zählmethode gibt. Dann gibt es noch Probleme mit dem Test an sich. Wie kann man aus einer solchen Arbeitsweise überhaupt seriöse Schlüsse ziehen und daraus dann politische Entscheidungen ableiten? 

...

Ich will Liechtenstein überhaupt nicht schlecht machen.

..

Ich möchte nur in Frage stellen, daß es überhaupt ein Ereignis namens "Corona" gegeben hat, daß singulär es wert war, eine Krise entstehen zu lassen.

..

@cafe: Ich bin doch bei Dir. Die Statistik "Neuinfizierte" ist aus vielen Gründen total schwammig, ebenso die Statistik "Tote". Daraus nun weitere Kenngrößen wie Verdopplungzahl, R-Zahl  zu generieren ist also hanebüchen. Erst recht darauf noch diktatorische Maßnahmen zu ergreifen. 7-Tage-R-Zahl und Grenzwerte Neuinfizierte 50 je 100.000 Einwohner sind zwar besser, aber auch "statistischer" Müll. Selbst Innenminster Joachim Herrmann hat neu erkannt, daß es eine Positivrate gibt (sprich ein Langzeit-Diagramm Neuinfizierte ist Schwachsinn) und die Zahlen z. Zt.  "diffus" sind. Aber selbst die Positivrate ist schwammig, da sie nicht für D repräsentativ ist. Immer kann Hr. Herrmann jetzt im Vergleich zu Lockdownzeit auch die Infektionsherkünfte nennen. Vor ein paar Wochen waren 8 von 10 Neuinfizierte in Bayern Urlaubsrückkehrer, derzeit nur noch 5 Leute. Die Testcenter werden eh Ende September abgebaut. 

 

Klar, kulturkreismäßig und coronamäßig ist Andorra Spanien/Frankreich, Monaco Italien/Frankreich, San Marino Italien und Liechtenstein Österreich/Schweiz zuzuordnen. Egal wie nun die beiden Statistiken Neuinfzierte und Tote zustande gekommen sind, es gibt halt die "blinden" Chartvergleiche, analog eine Charttechnikers an der Börse, den nicht interessiert, wie die Kurse zustande gekommen sind. Netter Artikel "Ländervergleich" mit Diagramme (sogar mit der Positivrate) und Links:

https://www.focus.de/gesundheit/news/die-corona-trends-des-tages-grosse-chart-analyse-welche-laender-corona-pandemie-im-griff-haben-und-welche-nicht_id_12431362.html

:hut:

bearbeitet von Egon
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Am 14.8.2020 um 08:36 schrieb Café:

Auch einem etwaigen Reichsbürger kann durch die Anwaltskanzlei Ivett Kaminski geholfen werden:

https://www.youtube.com/watch?v=liiZTuom04g&feature=youtu.be

 

Die Rechtsanwältin berät Klienten in Nordrhein-Westfalen.

 

"Maskenpflicht, keine Mitführpflicht von Attesten, kein Einsichtsrecht in Atteste

Ich möchte mich heute dem Thema Maskenpflicht und Ausnahmen von der Maskenpflicht  in Lebensmittelgeschäften in Nordrhein-Westfalen widmen.

Nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Kunden in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, auf sämtlichen allgemeinen Flächen von Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen verpflichtet, eine Mundnasebedeckung zu tragen.

Nach § 2 Abs. 3 S. 2 der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen gilt dies nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasebedeckung tragen können.

Der Ausnahmeregelung folgend, können Kunden, die aus medizinischen Gründen den Mundnasenschutz nicht tragen können, somit ohne Mundnasenbedeckung in Lebensmittelmärkten einkaufen gehen.

Nun habe ich oft gelesen, dass Supermarktinhaber aufgrund des ihnen zustehenden Hausrechts berechtigt sein sollen, Kunden, die ohne eine Mundnasenbedeckung einkaufen gehen, den Zutritt zu verweigern. Aus meiner Sicht sind die verbreiteten Informationen falsch.

Zwar können nach § 2 Abs. 3 S. 5 der CoronaSchVO  NRW Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung nicht beachten, von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen werden. Aber solch ein Ausschluss kann nur dann greifen, wenn überhaupt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung besteht. Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine Mundnasenbedeckung nicht tragen können, besteht eine solche Verpflichtung ja gerade nicht. Somit können Supermarktinhaber diesen Personen auch nicht unter Berufung auf diese  Regelung oder ihr etwaiges Hausrecht den Zutritt verweigern und sie vom Einkaufen ausschließen.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ , vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99.

Der Zutritt kann allenfalls nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. Das bedeutet, dass die Zutrittsverweigerung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf. Da Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasenbedeckung tragen können, von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen sind, liegt ein sachlicher Grund für deren Ausgrenzung  ja gerade  nicht vor. Diesen Personen kann der Zutritt nicht verweigert werden.

Schließen die Supermarktinhaber diese Kunden dennoch aus, so ist dies als willkürlich zu bewerten. Darüber hinaus diskriminieren die Supermarktinhaber diese Kunden. Aus meiner Sicht haben  Kunden, denen unberechtigt der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, und somit zu ihrer Grundversorgung, verwehrt worden ist und wird, einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung. Ich habe, im Auftrag meiner Mandanten, einige Lebensmittelgeschäfte in Dortmund und im Umkreis angeschrieben und hierauf hingewiesen.

Nun kommen wir zu der Frage, ob der Supermarktinhaber oder dessen Mitarbeiter  ein Recht darauf hat/haben, ein Attest von diesen Kunden zu fordern und in dieses Attest Einsicht zu nehmen. Meine Antwort lautet klar: nein!

Dieses Recht ergibt sich aus der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen nicht. Auch das Hausrecht geht nicht so weit, dass von Kunden gefordert werden kann, dass diese ihre  Daten- und Patientenschutzrechte vollständig aufgeben. Solche Atteste enthalten in aller Regel personenbezogene Daten (Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht)  des Patienten, Name und Adresse des behandelnden Arztes und ggf. auch eine Diagnose.

Ebenso wenig besteht die Verpflichtung der Kunden, ein entsprechendes Attest mitzuführen. Eine Mitführpflicht  wurde in der Verordnung nicht verankert.

Nach meiner Auffassung ist es deshalb ausreichend, dass der Kunde, sofern er im Supermarkt dazu aufgefordert wird, eine „Maske“ aufzusetzen oder den Supermarkt zu verlassen,   höflich auf die Ausnahmeregelung der CoronaSchVO NRW  hinweist und, dass er die „Maske“ aus medizinischen Gründen nicht tragen kann. Zu „mehr“ ist der Kunde nicht verpflichtet und der Supermarktinhaber auch nicht berechtigt.

Sollte diesen Kunden der Zutritt dennoch verweigert werden, so handelt der Supermarktinhaber in eklatanterwiese der Ausnahmeregelung der  Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen zuwider und riskiert eine Klage wegen Diskriminierung.

Da in der Verordnung keine Mitführverpflichtung von Attesten verankert ist,  haben,  nach meiner vorläufigen Bewertung, auch weder die Ordnungsbehörden noch die Polizeibeamten ein Recht darauf, Einsicht in die Atteste zu nehmen.  Eine solche Ermächtigung ergibt sich m.E. auch nicht aus § 17 CoronaSchVO. Diese Regelung bestimmt nur, dass die nach dem Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 73 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden gehalten sind, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Da nach der Ausnahmeregelung die genannten Personen von dieser Pflicht ausdrücklich  befreit sind, kann auch kein Verdacht bestehen, dass diese Kunden möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnten, die zu ahnden wäre.  Die in § 2 Abs. 3 S. 2 Coronaschutzverordnung NRW genannten medizinischen Gründe sind nach meinem Dafürhalten in geeigneter Art und Weise  lediglich glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist keinesfalls die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Deshalb ist es m.E. völlig ausreichend, sich auf medizinische Gründe bloß zu berufen. Oft wird aber argumentiert, dass die Ordnungsbehörden/Polizei deshalb ein Recht darauf  hätten, Einsicht in die Atteste zu nehmen, weil durch das Nichtragen der MNB der Verdacht der Begehung einer Ornungswidrigkeit bestünde.  Dieser Ansicht kann ich nicht folgen.  Denn, wenn sich der Kunde ausdrücklich auf medizinische Gründe beruft, so muss für jeden Beamten/Mitarbeiter spätestens in diesem Zeitpunkt klar sein, dass diese Person keine Ordnungswidrigkei begeht, weil sie von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen ist. Auch im Bußgeldverfahren gilt nämlich die Unschuldsvermutung. Es ist  nicht die Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss die Behörde oder ggf. später Gericht die Täterschaft bzw. den Verstoß gegen die CoronaSchVO NRW des Betroffenen nachweisen.

Du siehst das von einer Art des Bürgers aus, mit Rechten :-)

Da der Supermarkt kein Versorger für die Bevoelkerung ist sondern

nur ein Angebot macht, ist der Leiter oder das Peronal durchaus be-

fugt Dich oder jeden am Betreten zu hindern. Eine Begründung muss

er nicht mal liefern. Falls er auf die Maske verweist, dann steht dort

am Eingang auch, ohne Maske kein Zutritt. Eine Kontrolle, der wegen

Attetsten, der Menschen ohne Maske ist eben nicht zumutbar und

damit ist es dann druch. Noch Fragen?

Im Namen des Volkes usw ........... :-)

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Am 15.9.2020 um 22:01 schrieb Juan del Mar:


lasse mein Spiel mal aussen vor, aber das von Brainy liegt mir detailliert vor. Da ist keine Silbe geflunkert, Beweisführung voll und ganz nachvollziehbar. 

Es ist, was für Einige nicht sein darf.

Ganz am Rande und zum vertieften Nachdenken, hat schon jemand gefragt. warum es noch Casinos gibt, obwohl KG mal funktionierte?

 

Die Aussagen der Nichts-geht-Fraktion 

decken sich mit Verlierer2. Zusehends 

belustigt geniesse ich diesen historischen 

Schulterschluss. Wahrlich eine Topreferenz mit Gewicht. 

Juan

Wow, Beweisführung voll und ganz nachvollziehbar :-)

Das die EC Gewinner sich immer finden und dann noch sich voll (oder meint Ihr betrunken?)

und ganz nachvollziehbare Systeme zusenden ist doch ......mir fehlen die Worte.

Endlich hast Du auch die Topreferenz mit Gewicht erkannt, wurde ja auch mal Zeit :-)

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Am 15.9.2020 um 22:31 schrieb Das Kuckuck:

 

Doch nicht wegen der Einfachen Chancen?  gefuehle_0048.gif.777528e1b4ef8d9ebaa0a98dc9671cbe.gif.00b4380e15a312ddf79f55cdf09c8cbf.gif

Da sind noch die EC Gewinner unterwegs, da fragt man sich 

haben die Casinos wegen mir überlebt?

Vertieftes Nachdenken ist doch mit Juan gar nicht drin, weil

ja EC so einfach ist, muss man dann tief denken?

 

KG war und ist lange her, wo die gross Kohle rausgezogen haben,

es waren andere Zeiten und es wurde auch grosse Umsätze in

den Casinos gemacht, so einfach ist vertieftes Nachdenken :-)

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Am 16.9.2020 um 09:08 schrieb MarkP.:

 

 

Du bist ein hoffnungsloser Ignorant.

 

Es gibt keine mathm. Lösung!

 

Was schwafelst Du hier vom positiven Erwartungswert??

 

Genau diesen pos. EW könnt ihr alle klassisch nicht erreichen. Ihr missbraucht diesen Begriff ständig. 

 

Für mich sind Bass, Scott, Basieux und Kaisan das Maß aller Dinge im Roulette. In Mathe haben sie alles verstanden. Du musst erst dahin kommen. Physikalisch haben sie Roulette geschlagen. Da kommst Du wohl niemals hin.

 

Die anderen Möchtegern Gewinner sind Bauernfänger, Wichtigtuer und Ignoranten.

 

Lexis

 

 

Er bekommt den positiven EW ohne Mathematik hin :-)

Ich habe auf EC auch immer einen positiven EW und gehe

mit minus nach Hause :-) 

Der posiive EW war dann beim Casino :-) 

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Am 16.9.2020 um 11:24 schrieb MarkP.:

 

 ja dann ran an die Bulletten Du Dauergewinner & Co. !!!

 

Abräumen abräumen abräumen :P was geht - ihr müsst schon längst Millionäre sein, das Stück muss nur noch groß genug sein

 

:lachen:

 

 

Lexis

Nee so viel wollen die nicht, machen es im Gleichsatz, weil mit Progi würden die

zu viel gewinnen :-)

Nur ein Stück machen die auch nicht. 

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vor 7 Stunden schrieb Egon:

 Langzeit-Diagramm

 

vor 7 Stunden schrieb Egon:

Chartvergleiche, analog eine Charttechnikers an der Börse,

Vielleicht ist das die Essenz der ganzen Geschichte. Die Kreierung einer Krise, die dann Assoziationen zur Börse weckt.

vor 7 Stunden schrieb Egon:

 diktatorische Maßnahmen

sind das Instrument, psychologisch auf die Bevölkerung einzuwirken. Da die tatsächliche Situation die Dramatik nicht hergibt, sollen es halt die Masken richten.

 

Wie so oft in den Medien geht es nicht um die Wahrheit, sondern um den Effekt.

 

 

Café:kaffeepc:

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vor 12 Stunden schrieb Verlierer2:

 

Endlich hast Du auch die Topreferenz mit Gewicht erkannt, wurde ja auch mal Zeit :-)


 


aber klar, wer soll denn die Spielbanken

alimentieren, Du spielst eine sehr wichtige

Rolle im Ganzen und ich fürchte mich vor dem Tag, den Dir Sachse prophezeit hat

und Du leer am Flughafen stehst.

Es ist aehnlich und vergleichbar mit der EU - Du waerst vergleichbar mit  den Geberländern, das ist eine sehr wichtige Rolle und nicht zu unterschätzen. Mit gebuehrender Hochachtung!

Juan

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Am 16.9.2020 um 11:24 schrieb MarkP.:

Abräumen abräumen abräumen :P was geht - ihr müsst schon längst Millionäre sein, das Stück muss nur noch groß genug sein

Was meinst Du mit abräumen?

Lebensmittel von der Tafel?

bearbeitet von derblankehans
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vor 20 Stunden schrieb Café:

 

Vielleicht ist das die Essenz der ganzen Geschichte. Die Kreierung einer Krise, die dann Assoziationen zur Börse weckt.

sind das Instrument, psychologisch auf die Bevölkerung einzuwirken. Da die tatsächliche Situation die Dramatik nicht hergibt, sollen es halt die Masken richten.

 

Wie so oft in den Medien geht es nicht um die Wahrheit, sondern um den Effekt.

 

 

Café:kaffeepc:

Mehr Schulden machen geht nur mit Begründungen. Für 2021 sollen fast 100 Mrd. neue Schulden gemacht werden, laut Grundgesetz nicht

so zulässig. Der Bundestag muss dem nun zustimmen und es muss was vorliegen/Begründung warum.

Corona bietet sich da doch an und wie ich sehe stacheln alle das an, Drosten auch schon wieder.

Beim Bayernspiel kein Maske und dicht auf der Tribüne sitzen die zusammen. Soll erlaubt sein, weil

ja unter freiem Himmel (?) und nur angeblich 10 Personen. Also man kann es sich auch hin drehen,

wie so oft. Die Zuschauer müssen vermutlich Maske und Abstand einhalten, sind ja nur das Volk :-)

Ach und Stoiber habe ich dort glaube ich auch gesehen, wo so ein ausrangierter Politiker noch mit

drin sitzt ist schon sehr  bedenklich, ähhhh nicht wahr Herr Stoiber?  

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vor 10 Stunden schrieb Juan del Mar:


 


aber klar, wer soll denn die Spielbanken

alimentieren, Du spielst eine sehr wichtige

Rolle im Ganzen und ich fürchte mich vor dem Tag, den Dir Sachse prophezeit hat

und Du leer am Flughafen stehst.

Es ist aehnlich und vergleichbar mit der EU - Du waerst vergleichbar mit  den Geberländern, das ist eine sehr wichtige Rolle und nicht zu unterschätzen. Mit gebuehrender Hochachtung!

Juan

Flasche leer? Am Flughafen muss Du die Falsche entsorgen/leer machen :-)

Mit volle kommst Du nicht rein.

Ich sehe hier nur eine Flasche, glaube nicht mal mit Pfand.

3 mal darst Du raten wen ich meine :-)

Ist doch bessere Chance als EC oder?

 

Du hast das nicht kapiert mit auswandern. Ich habe es so gewollt, geplant und

habe das Geld dazu. Ich habe mein Auskommen ohne das ich hier arbeiten muss.

Ich stehe oft am Flughafen und bin auch ab und an in D aber doch nur zu Besuch

und will auch wieder zurück. Mal wieder den Kram in D sehen und die ganzen zum

Wohle des deutschen Volkes sehen :-)

Das reicht dann um wieder zu sehen wie gut die Welt ist, also für mich.

 

Du merkst es nicht, ich bin immer noch Geberland, nur nicht mehr so viel für D :-)

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  • 4 weeks later...
vor 2 Stunden schrieb Egon:

In der Spielbank Berlin muß man nun nach 23 Uhr verdursten oder man hamstert noch zwei Großgetränke vor 23 Uhr:bx3::

https://www.spielbank-berlin.de/update-zu-unserem-gastronomieangebot/

 

Und in Tschechien gibt es wieder ein Casino-Lockdown.

:hut:

 

auch in GB wurden gerade regional Casinos geschlossen. 

 

Juan

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Zitat

Aufgrund des lokalen Lockdowns im Berchtesgadener Land schließt ab Dienstag, den 20.10.2020, die Spielbank Bad Reichenhall voraussichtlich für 14 Tage. Oberste Priorität haben die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

https://www.spielbanken-bayern.de/spielbanken/bad-reichenhall/erlebnis-spielbank-buhne-bar-restaurant-casino

Casino Salzburg ist offen. "Berufsspieler" wäre als triftiger Grund zu klassifizieren, um die Wohnung verlassen zu können....

Markus Söder hat wieder zugeschlagen. 2500 Touristen werden weggejagt...

:hut:

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