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Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Bundesweit erste Verurteilung eines Online-Casinos nach mündlicher Verhandlung – Landgericht Gießen verurteilt „CasinoClub“ zur Rückzahlung verspielter Beträge

 

Bundesweit erste Verurteilung eines Online-Casinos nach mündlicher Verhandlung!

Die u. a. auf Online-Glücksspiel spezialisierte Kanzlei Steinrücke . Sausen hat in einem weiteren Verfahren im Zusammenhang mit der Rückforderung von Verlusten bei unerlaubtem Online-Glücksspiel für ein Novum gesorgt: Erstmals bundesweit wurde ein Online-Casino nach mündlicher Verhandlung zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt.

 

„Dies ist ein Meilenstein und zeigt, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung von illegalem Online-Glücksspiel in Deutschland von den Gerichten ernst genommen werden.“, sagt Rechtsanwalt Dr. Patrick Redell, welcher das Urteil erstritten hat.

Das Landgericht Gießen verurteilte den Online-Casino-Anbieter „Martingale Malta 2 Ltd.“ mit Urteil vom 25.02.2021 zur Rückzahlung sämtlicher Beträge, welche der Kläger im dortigen Online-Casino „CasinoClub“ verloren hatte.

Nachdem der Kläger 11.758,50 € beim „Live-Roulette“ im Online Casino „casinoclub.com“, welches über den Online-Casino-Anbieter „Martingale Malta 2 Ltd.“ zu einem der größten Online-Glücksspiel-Anbieter weltweit, der „bwin holding“ gehört, verloren und erst danach von der Illegalität des Angebots dieses Online-Casinos erfahren hatte, verlangte er vom Online-Casino wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot sämtliche verspielten Beträge wieder zurück.

Mit Erfolg!

 

weiterlesen: Landgericht Gießen verurteilt „CasinoClub“ zur Rückzahlung verspielter Beträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Rabe1,

 

Zitat

Nachdem der Kläger 11.758,50 € beim „Live-Roulette“ im Online Casino „casinoclub.com“, welches über den Online-Casino-Anbieter „Martingale Malta 2 Ltd.“ zu einem der größten Online-Glücksspiel-Anbieter weltweit, der „bwin holding“ gehört, verloren und erst danach von der Illegalität des Angebots dieses Online-Casinos erfahren hatte, verlangte er vom Online-Casino wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot sämtliche verspielten Beträge wieder zurück.

 

Es ist zum Quietschen...............!

 

Wer dort Live-Roulette spielt, der weiß genau (!) das dies in unserem freiheitlich-demokratischen Doofland verboten ist.

..................

 

Die Hofschranzen verbieten das Spiel, obwohl sie die Pflicht haben, ein einheitlich Bundesweites Online-Live Spiel den Bürgern anzubieten.

 

Gruß Fritzl

 

bearbeitet von Fritzl
Geschrieben

Also, nachdem die Anwälte noch weitere Verlierer suchen, kann man davon ausgehen, dass sie nur hinter den Gebühren her sind.

Geld wird man von den Casinos und dem Anbieter natürlich nicht sehen, da sie nicht mehr existieren.

Außerdem haben sie bestimmt in ihren AGBs einen Hinweis versteckt gehabt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sachse:

Also, nachdem die Anwälte noch weitere Verlierer suchen, kann man davon ausgehen, dass sie nur hinter den Gebühren her sind.

Geld wird man von den Casinos und dem Anbieter natürlich nicht sehen, da sie nicht mehr existieren.

Außerdem haben sie bestimmt in ihren AGBs einen Hinweis versteckt gehabt.

 

Du sagst es !

Ob die noch existieren und/oder etwas in ihren AGB's steht ist dabei völlig irrelevant.

Der Verurteilte vom LG Gießen ist der Online-Casino-Anbieter „Martingale Malta 2 Ltd.“

 

Hier ein Foto von deren Geschäftssitz in Valletta.

OC.jpg.52e1d5969bc1337e5418b0924df47610.jpg

 

Das entspricht wohl dem, was ich als Bruchbude bezeichnen würde.

 

Zudem handelt es sich der Rechtsform nach um eine Limited (Ltd.).

Was bedeutet dies ?

 

"Die persönliche Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen und die Gesellschaft haftet mit dem einen Pfund. Und genau hier liegt auch das Problem. Das Gesellschaftsvermögen beträgt nur ein Pfund. Ab einer Forderung von über einem Pfund wäre die Limited damit zahlungsunfähig."

 

Der genial vertretene Kläger wird sein blaues Wunder erleben, wenn es um die Beitreibung seiner Forderung gehen wird.

Es wird sich der alte Grundsatz "außer Spesen nichts gewesen" verwirklichen.

Wirklich bahnbrechend. :lachen::lachen::lachen:

 

Starwind

 

 

Geschrieben

Davon abgesehen betrachte ich nach 3-maligem Besuch die Insel Malta

genau als das Piratennest, welches es hunderte Jahre zuvor schon war.

Das Banditentum beginnt schon beim Taxifahrer.

Geschrieben

 

vor 3 Stunden schrieb starwind:

Der genial vertretene Kläger wird sein blaues Wunder erleben, wenn es um die Beitreibung seiner Forderung gehen wird.

 

Es wird sich der alte Grundsatz "außer Spesen nichts gewesen" verwirklichen.

Wirklich bahnbrechend. :lachen::lachen::lachen:

 

Starwind

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Dr. Patrick Redell

Herr Rechtsanwalt Dr. Redell berät und vertritt nationale und internationale Mandanten vorwiegend auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Sportrechts.

 

Im  Bank- und Kapitalmarktrecht liegen die Schwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Dr. Redell im Bereich der Prospekthaftung, der (fehlerhaften) Anlageberatung/ -vermittlung, im Bereich des Darlehensvertragsrechts und des Online-Glücksspielrechts. Herr Rechtsanwalt Dr. Redell ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

 

.....Seit mehreren Jahren ist Herr Rechtsanwalt Dr. Redell auch Lehrbeauftragter für den Fachbereich Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) und Privatdozent an der RWTH Aachen.

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Redell

 

 

Glücksspielhelden

 

Haben Sie beim unerlaubten Online-Glücksspiel Geld verloren?
Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne!

 

SIE ERHALTEN IHR GELD ZURÜCK

Im Erfolgsfalle erhalten Sie Ihr Geld zurück und die Glücksspielhelden eine erfolgsabhängige Provision. Sollten die Glücksspielhelden nicht erfolgreich sein, entstehen Ihnen keine Kosten.

 

Die Leistung der Glücksspielhelden ist rein erfolgsabhängig. Sofern die Glücksspielhelden Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen können, wird hierfür eine Erfolgshonorar berechnet. Sollten die Bemühungen nicht erfolgreich sein, bleibt die Leistung der Glücksspielhelden für Sie weiterhin völlig kostenfrei.

 

Glücksspielhelden - Dr. Patrick Redell

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Fritzl:

Es ist zum Quietschen...............!

 

Wer dort Live-Roulette spielt, der weiß genau (!) das dies in unserem freiheitlich-demokratischen Doofland verboten ist.

..................

 

Was aber zu beweisen ist, dass er es weiß: In dubio pro reo

 

Zitat

Die Hofschranzen verbieten das Spiel, obwohl sie die Pflicht haben, ein einheitlich Bundesweites Online-Live Spiel den Bürgern anzubieten.

Das wäre die passende Annonce dazu: Engel.gif.27ce0c1b7d04f8398c017e342bdd4985.gif

Übernehme gerne offiziellen Nebenjob als rechtstaatlich bestallter Politikerverprügler für 1Euro. Extreme Gewalttätigkeit mit sadistischer Nachbehandlung nur für Zielgruppe obligatorisch! Fachgerechte und kompetente Ausführung garantiert! Auslagen zum Selbstkostenpreis!

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Rabe1,

 

Zitat

Übernehme gerne offiziellen Nebenjob als rechtstaatlich bestallter Politikerverprügler für 1Euro

 

Für diese intensive Lehrhilfe an den Politikernieten, zahle ich gern einen Obulus.

Und das, obwohl ich auch nur eine kleine "Hilfsrente " bekomme.

 

Ich bitte mir dabei nur aus, die Schläge Punktgenau zu plazieren, denn jeder Schlag der daneben geht, ist verlorenes Lehrgeld !

Alternativ dazu, wäre ein 10 Jähriger Erholungs-und Bildungsurlaub in einem Russischen Gulag.

 

Gruß Fritzl

 

 

 

bearbeitet von Fritzl
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Fritzl:

Alternativ dazu, wäre ein 10 Jähriger Erholungs-und Bildungsurlaub in einem Russischen Gulag.

Gruß Fritzl

 

Meinst Du nicht, dass paar Wochen Berlin Kreuzberg reichen?

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Sachse,

 

Zitat

Meinst Du nicht, dass paar Wochen Berlin Kreuzberg reichen?

 

Dort wären sie die Einäugigen unter Blinden.

Du weißt doch :

Fettaugen bzw. Scheiße schwimmt immer oben..............

..........

 

Kleine Eierdiebe sperrt man ohne weiteres für Monate bzw. Jahre in den Knast, bei einer unverhältnismäßigen hohen Strafzahlung.

 

Goldstücke die ein umfangreiches Strafregister ihr eigen nennen (über 40 (?) malige Bewährungsstrafe, nebst Karibikurlaub mit mehreren Betreuern) werden von ihren " Sponsoren " aus der Politik, verhätschelt und Gestreichelt.

 

Staats-und Politikverbrecher, die permanent und mit großem Fleiß gegen das eigenen Volk wühltätigkeiten begehen, hat man nach der Schwere ihres Verbrechens zu Verurteilen.

 

Das heißt nicht´s anderes als : bei dieser Art von staatsschädigenden Handlungen, darf es keine (!) Bewährung geben.

 

 

 

bearbeitet von Fritzl

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