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Roulette Forum

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wir reden von einer rotor konstruktion art, vor dessen entwickler ich den hut ziehe!

Hut ziehen, ich würde den Burschen in den Ursch treten, solche linken Dinger zu entwickeln,

Als wenn man kleinen Kindern Lollys mit Stacheldraht innen verkauft, Pfuiiii

die masse der kugel, wird von der gravitation zwar angezogen, aber die fehlende berems/haltewirkung der stege, dagegen die runden vertiefungen/trennwände,

ermöglichen es der kugel ab einer bestimmten rotor geschwindigkeit "fächer" "löffel" zu überrollen.

bei allem respekt, diese rotorart bietet keine solide "angriffsfläche"!

genausowenig wie die rotorart mit 1,8 millimeter hohen stägen, des merkury

bedingte bedingungen/angriffsflächen

bewirken das entstehen von variablen,

die streu-weite ist das fundament auf das man aufbaut, und das sollte solide sein..

wheel-analysis

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@ sachse:

Erstma: Interessante Reportage letztens, hat mir sehr gut gefallen, schade, dass der Beitrag über Roulette so kurz war :(

Ich wollte dich mal fragen, bis zu welchem Betrag ( ich habe bisher nur Erfahrung mit Gewinnen bis ca 350 euro am Abend) man das Geld bar ausgezahlt kriegt, bzw. ab wann man eine Gewinnbescheinigung oder einen Scheck bekommt. Habe letztens in meinem Stammcasino jemanden gesehen, der x-4-4 a 100 gespielt hat und so mehrere Pleintreffer und über 20.000 hinterher hatte, wie verfahren die casinos da?

Meine Erfahrungen mit grossen Auszahlungen ueber 100.000 sind schon eine Weile her.

Meist habe ich ein Depot eingerichtet aber es gab auch cash in dieser Hoehe,

denn einen Scheck hatte ich noch nie.

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Meine Erfahrungen mit grossen Auszahlungen ueber 100.000 sind schon eine Weile her.

Meist habe ich ein Depot eingerichtet aber es gab auch cash in dieser Hoehe,

denn einen Scheck hatte ich noch nie.

aber das wird dem typen doch nie und nimmer einer bei der bank glauben, wenn er den betrag einzahlen will, rfufen die dann im casino an?

nächstes mal setze ich einfach nach wenn der auch setzte, ein wahninsslauf war das und er hat den ganzen laden mit trinkgeld unterhelaten ;)

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Meine Erfahrungen mit grossen Auszahlungen ueber 100.000 sind schon eine Weile her.

Meist habe ich ein Depot eingerichtet aber es gab auch cash in dieser Hoehe,

denn einen Scheck hatte ich noch nie.

Schecks sind nicht schlecht, denn so kann man dem Finanzamt

dokumentieren, woher die Kohle kommt, auch Schwarzgeld waschen.

Ich hatte letzt gesehen, wie sich jemand einen Auszahlungsbeleg hat

geben lassen über eine grössere Summe.

K.H.

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Hallo sachse,

da du auch in Hamburg und Hittfeld gespielt hast, interessiert mich einfach mal, ob es heute noch möglich ist die Kessel in Hamburg fürs KG zu nutzen? An den amerikanischen Tischen werden Cammegh genutzt (welche genau weiß ich nicht). Macht es aus deiner Sicht Sinn sich daran zu versuchen?

Dann gibt es noch einen französischen Tisch. Ist dieser Kessel denen an den amerikanischen Tischen vorzuziehen bzw. ist es überhaupt sinnvoll sich am KG in Hamburg zu probieren?

Gruss Katza

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wheelman :fun1: man sollte einfach nur in den Casinos spielen,

wo man den eigenen Kessel u. Kugel mitbringen darf.

Gruss K.H.

Das Ding wiegt über 60 Kg (Kessel und Rotor, ohne Gestell) und ist beim Tragen wirklich als unhandlich zu bezeichnen. Hilfst Du mir beim Tragen K.H. ?

K.H.

Hut ziehen, ich würde den Burschen in den Ursch treten, solche linken Dinger zu entwickeln,

Als wenn man kleinen Kindern Lollys mit Stacheldraht innen verkauft, Pfuiiii

Jawoll, nix Hut, dafür Ekel.

Wenn sie aber dennoch nicht bespielbar wären, müsstest Du ja wohl auch Dein "Heimcasino" wechseln.

Beiläufig, Dein Heimcasino: Sin to Hus ....für ole Lüüt de beste Stuv.

:duck:

.....aber wenn mann ein klein wenig mehr weiß als wie eine gleichbleibende streuweite - kann man gewinnen - wird licht?

maybe

Bestimmt nicht, es wird dunkel bleiben.

Was mich beruhigt, ist die Tatsache, dass Du die Glühlampen nicht anknipsen wirst. :engel:

Gruß

Starwind

bearbeitet von starwind
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aber das wird dem typen doch nie und nimmer einer bei der bank glauben, wenn er den betrag einzahlen will, rfufen die dann im casino an?

Die glaubt was man ihr sagt ! Es muß nur ein Grund genannt werden.

Interessant wird es erst wenn man das Geld investieren will, dann komm das FA, dann wird es lustig.

Das Casino gibt dem FA keinsterlei detaillierte Auskünfte, der Steuerfahndung nur mit richterlichem Segen, aber Spielgewinne sind steuerfrei, da haben die Fahnder keine Chance.

Wenn man nur Gästekarten hatte ist es auch problematisch.

Aber alle Eintrittkarten, von allen Besuchen vorzeigen überzeugt, bzw. muß überzeugen, was wollen die sonst machen ?

Niemals Eintrittskarten wegwerfen, egal wie alt !

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Nee, was habt ihr für realitätsfremde Phantasien. Wenn ihr solche Vorstellungen beim Roulette einsetzt, werdet ihr die Lieblinge der Casinos.

wiwicas:

aber das wird dem typen doch nie und nimmer einer bei der bank glauben, wenn er den betrag einzahlen will, rfufen die dann im casino an?

Wenn die Bank nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet ist, dem Finanzamt eine Mitteilung zu machen (z.B. bei Barabhebungen ab 20.000,-- €, größeren Geldtransfers aus dem Ausland ins Inland und umgekehrt), so führt daran kein Weg vorbei. Die Bank ruft niemals in irgendeinem Casino an, sondern erteilt diese Mitteilung schriftlich.

Die glaubt was man ihr sagt ! Es muß nur ein Grund genannt werden.

Interessant wird es erst wenn man das Geld investieren will, dann komm das FA, dann wird es lustig.

Das Casino gibt dem FA keinsterlei detaillierte Auskünfte, der Steuerfahndung nur mit richterlichem Segen, aber Spielgewinne sind steuerfrei, da haben die Fahnder keine Chance.

Wenn man nur Gästekarten hatte ist es auch problematisch.

Aber alle Eintrittkarten, von allen Besuchen vorzeigen überzeugt, bzw. muß überzeugen, was wollen die sonst machen ?

Niemals Eintrittskarten wegwerfen, egal wie alt !

Ebenfalls falsch. Die "Investition" ist zunächst dem Finanzamt gar nicht bekannt. Das kommt erst in den Blickwinkel, wenn der Steuerpflichtige dies zum Erzielen von Steuervorteilen (in der Regel Betriebsausgaben) selbst in seiner Steuererklärung angibt oder bei ihm eine Außenprüfung angesetzt wird.

In aller Regel (ebenso nach dem Geldwäschegesetz) geht es dann um ungeklärte Zuflüsse.

Diese Zuflüsse mit Spielbankgewinnen erklären zu wollen, wird beim Finanzamt höchstens einen Lachkrampf auslösen.

Was sollen Eintrittskarten oder Auszahlungsquittungen denn für sich genommen belegen ? Rein gar nichts.

Weil damit nämlich völlig ungeklärt bleibt, mit wieviel Kohle der Spieler das Casino jeweils betreten hat. Geht er mit 100.000 hin und tauscht diese fünf Stunden später als Jetons zurück und bekommt eine Quittung über eine Auszahlung von 100.000, was besagt dies dann über seinen vermeintlichen Gewinn ?????

"Was wollen die sonst machen": Ganz einfach, der Haupteinkunftsart des Steuerpflichtigen hinzurechnen und das wird dann versteuert.

Fazit: Eintrittskarten belegen, dass jemand im Casino war und nichts weiter.

Auch die Behauptung, dass das Casino dem Finanzamt keine Auskunft gäbe, ist grottenfalsch.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung. Selbstverständlich gibt ein angefragtes Casino dann Auskunft. Warum soll es sich Ärger an Land ziehen (Zwangsgeld, im schlimmsten Falle Schadensersatz) wegen eines "Geschäftsvorfalles", der das Casino überhaupt nicht betrifft und interessiert.

Gruß

Starwind

bearbeitet von starwind
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ok streuweiten - klugscheißer

es gibt mehr zwischen (den praktischen) himmel und erde als nur die streuweite.

selbst bei langsamen kesselgeschwindigkeiten und einer kugel mit effekt wirst du deine wunder erleben.

aber wenn mann ein klein wenig mehr weiß als wie eine gleichbleibende streuweite - kann man gewinnen - wird licht? :biglaugh:

maybe

danke für die belehrung

ich wiederhole es gern,

die beiträge zeigen ihre weitsicht und tiefgründigkeit.

durch die sachebeiträge erkennt man selbstverständlich auch ihre kompetenz bezüglich der roulette materie.

wheel-analysis

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Die "Investition" ist zunächst dem Finanzamt gar nicht bekannt. Das kommt erst in den Blickwinkel, wenn der Steuerpflichtige dies zum Erzielen von Steuervorteilen (in der Regel Betriebsausgaben) selbst in seiner Steuererklärung angibt oder bei ihm eine Außenprüfung angesetzt wird.

Wenn eine Immobilie gekauft wird kommen die viiiiel früher !

Diese Zuflüsse mit Spielbankgewinnen erklären zu wollen, wird beim Finanzamt höchstens einen Lachkrampf auslösen.

Das ist falsch ! Eintrittskarten kopiert vorlegen und der Haken kommt drunter ! Selbst erleben müssen ! ! !

Die wurden explizit schriftlich in separatem Schreiben angefordert, lag wahrscheinlich daran, dass die Anzahl meiner mündlich geschilderten Besuche nicht begriffen werden konnten.

Mehrere Dutzend DIN A 4 Seiten kopierte Eintrittskarten durften sie dann bestaunen, die bekamen den Mund nicht mehr zu. Gelacht habe nur ich.

Weil damit nämlich völlig ungeklärt bleibt, mit wieviel Kohle der Spieler das Casino jeweils betreten hat.

Das wollte niemand wissen, die wollten nur wissen woher das Geld in kürzester Zeit auf das Konto zufloss. Anders als mit Eintrittskarten kann das nicht belegt werden, im Notfall muss das FA dies auch ohne Eintr.-Karten akzeptieren, denn groß gewinnen ist noch nicht verboten.

Geht er mit 100.000 hin und tauscht diese fünf Stunden später als Jetons zurück und bekommt eine Quittung

Früher gab es keine Quittungen, ob heute wage ich zu bezweifeln. Wer hindert einen daran einen Großgewinn in mehreren Tranchen, bzw. mehreren Tagen umzutauschen ?

"Was wollen die sonst machen": Ganz einfach, der Haupteinkunftsart des Steuerpflichtigen hinzurechnen und das wird dann versteuert.

Das ist auch falsch ! Spielgewinne waren und sind steuerfrei, nur die Zinsen aus den Spielgewinnen müssen versteuert werden ! Selbst erlebt ! ! !

Fazit: Eintrittskarten belegen, dass jemand im Casino war und nichts weiter.

Wie es anno 11 ist weiß ich nicht.

Auch die Behauptung, dass das Casino dem Finanzamt keine Auskunft gäbe, ist grottenfalsch.

Heute vllt.vor vielen Jahren scheiterten die St.-fahnder beim Richter ! In meinem Fall zumindest ! ! !

Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung. Selbstverständlich gibt ein angefragtes Casino dann Auskunft.

Heute vllt. bei mir nicht !

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1.

Wenn eine Immobilie gekauft wird kommen die viiiiel früher !

2.

Das ist falsch ! Eintrittskarten kopiert vorlegen und der Haken kommt drunter ! Selbst erleben müssen ! ! !

Die wurden explizit schriftlich in separatem Schreiben angefordert, lag wahrscheinlich daran, dass die Anzahl meiner mündlich geschilderten Besuche nicht begriffen werden konnten.

Mehrere Dutzend DIN A 4 Seiten kopierte Eintrittskarten durften sie dann bestaunen, die bekamen den Mund nicht mehr zu. Gelacht habe nur ich.

3.

Das wollte niemand wissen, die wollten nur wissen woher das Geld in kürzester Zeit auf das Konto zufloss. Anders als mit Eintrittskarten kann das nicht belegt werden, im Notfall muss das FA dies auch ohne Eintr.-Karten akzeptieren, denn groß gewinnen ist noch nicht verboten.

4.

Früher gab es keine Quittungen, ob heute wage ich zu bezweifeln. Wer hindert einen daran einen Großgewinn in mehreren Tranchen, bzw. mehreren Tagen umzutauschen ?

5.

Das ist auch falsch ! Spielgewinne waren und sind steuerfrei, nur die Zinsen aus den Spielgewinnen müssen versteuert werden ! Selbst erlebt ! ! !

6.

Wie es anno 11 ist weiß ich nicht.

7.

Heute vllt.vor vielen Jahren scheiterten die St.-fahnder beim Richter ! In meinem Fall zumindest ! ! !

8.

Heute vllt. bei mir nicht !

Hallo 333,

es geht mir nicht darum, recht haben zu wollen, aber hier geht es zum Teil um eindeutige gesetzliche Vorgaben, des weiteren um durch die höchstrichterliche Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung geklärte Grundsätze, an denen sich seit Jahrzehnten nichts verändert hat.

1.

Man darf hier nicht alles in einen Topf werfen und als gleich zu behandeln erklären (auch wie beim Roulette).

Bei Immobilienverkäufen ist der beurkundende Notar verpflichtet, der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes eine formalisierte Mitteilung zu machen, ferner erhält der F/E - Platz des zuständigen Finanzamtes eine gleichartige Mitteilung.

Also völlig anderer Sachverhalt und anderes Thema.

2.

Dein konkreter Sachverhalt ist hier unbekannt, wäre wohl auch zu intim, daher betraf das vorige die allgemeinen Grundsätze. Einen Unterschied macht es schon, ob Du über ein normales Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren, ein Stundungs-, ein Erlaß- oder ein Strafverfahren redest.

Wahrscheinlich meinst Du das Veranlagungsverfahren.

Dann kommt es darauf an, ob Du ungeklärte Zuflüsse oder Ausgaben nachzuweisen hattest.

Falls das Erstere zutreffen sollte und dafür Deine Eintrittskarten als ausreichend beurteilt wurden, hast Du echtes Schwein gehabt, weil die Bearbeiter einen Anfängerfehler begangen haben. Sowas ist im Einzelfalle denkbar, dies darf aber niemand dahingehend verallgemeinern, dass sich derartiges bei anderen Sachbearbeitern wiederholen wird, dies ist höchst unwahrscheinlich. In diesem Falle müsste von den Vorgesetzten den für Dich Zuständigen dringendst mindestens eine Nachschulung spendiert werden.

3.

Gewinnen ist selbstverständlich nicht verboten. Bei einem Zufluss auf einem Konto gibt es aber auch einen Überweisenden, der erkennbar ist. Eine Überweisung durch ein Casino wäre o.k., das ist ja viel mehr als nur die Eintrittskarte. Eine Überweisung durch Dritte oder durch Dich selbst löst weiteren Aufklärungsbedarf aus.

4.

Habe auch noch nie gesehen, dass eine Quittung gefordert oder erteilt wurde. Konto bei Casino oder entgeltliche Überweisung durch Casino geht, letzteres habe ich selbst schon in Anspruch genommen, um nicht in der Nacht mit allzu viel Geld in der Tasche rumzulaufen.

Um die Frage der Zerlegung in Tranchen geht es nicht.

5.

Natürlich sind Spielgewinne steuerfrei. Aber nicht ungeklärte Geldzuflüsse. Das sind zwei unterschiedliche Themen.

6.

Es kommt nicht auf das Jahr 2011 an. Das ist eindeutig geklärt, und zwar unverändert seit Jahrzehnten.

Aber wie oben gesagt, vielleicht hast Du im Einzelfall durch eine fehlerhafte Bearbeitung einfach Glück gehabt.

7.

Hier geht jetzt alles durcheinander, jetzt bist Du plötzlich beim Steuerstrafverfahren. Da gelten nun wieder andere Verfahrensregeln als im Besteuerungsverfahren. Wenn ich das auch noch aufdrösele, schlafe ich ein.

8.

Halte Dir die Daumen.

Starwind

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danke für die belehrung

ich wiederhole es gern,

die beiträge zeigen ihre weitsicht und tiefgründigkeit.

durch die sachebeiträge erkennt man selbstverständlich auch ihre kompetenz bezüglich der roulette materie.

wheel-analysis

da war doch irgend wo ein gähnnnnnnnnnender smiley

wo ist er nur wo ist er nur ahhhhhhh keiner da.

maybe

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aber hier geht es zum Teil um eindeutige gesetzliche Vorgaben,

So siehts aus, nur was die hinter meinem Rücken bezwecken wollten dürfte nicht dazugehören.

durch die höchstrichterliche Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung geklärte Grundsätze, an denen sich seit Jahrzehnten nichts verändert hat.

Naja, ein paar neue Gesetze bzw. Verordnungen gab es schon.

Man darf hier nicht alles in einen Topf werfen und als gleich zu behandeln erklären (auch wie beim Roulette).

Bei Immobilienverkäufen ist der beurkundende Notar verpflichtet, der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes eine formalisierte Mitteilung zu machen, ferner erhält der F/E - Platz des zuständigen Finanzamtes eine gleichartige Mitteilung.

Bei mir war das aber anders. Zudem habe ich keine Immobilie verkauft, sondern erworben. Wahrscheinlich fast gleichzeitig erfuhren sie, dass ich in unregelmäßigen Abständen größere fünfstellige Summen in Bar auf mein Bankkonto einzahlte. (Wie weiß ich bis heute nicht, vermute einen Neidhammel bei der Bank)

ob Du über ein normales Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren, ein Stundungs-, ein Erlaß- oder ein Strafverfahren redest. Wahrscheinlich meinst Du das Veranlagungsverfahren.

Es ging um kein Erlaß- oder Strafverfahren, hierüber müßte man doch von der Staatsanwaltschaft informiert werden.

Um was für ein Verfahren es letztendlich ging, keine Ahnung, tippe mal Einkommenst.

Dann kommt es darauf an, ob Du ungeklärte Zuflüsse oder Ausgaben nachzuweisen hattest.

Jetzt sind wir beim Punkt. I.d.R. macht man das in der folgenden EkSt.-Erkl. so lange wollten sie wahrscheinlich nicht warteten, keine Ahnung. Zudem flossen bis dahin noch keine belegbaren Zinsen aus den Gewinnsummen.

Falls das Erstere zutreffen sollte und dafür Deine Eintrittskarten als ausreichend beurteilt wurden, hast Du echtes Schwein gehabt, weil die Bearbeiter einen Anfängerfehler begangen haben.

Nachdem ich Wind von der Sache bekam, das ganze lief ja still und heimlich ab, korrespondierte ich nur mit 2 Sachbereichsleiter. Die Typen von der Fahndung bekam ich weder zu sehen noch zu hören.

Auf alle Fälle wurden die Eintrittskarten mit separatem Schreiben angefordert, nicht nur von Sachbearbeitern.

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Sowas ist im Einzelfalle denkbar, dies darf aber niemand dahingehend verallgemeinern,

Richtig, nur nach Rücksprache im Casino, erfuhr ich, dass solche Anfragen schon mal vorkommen aber diese generell nicht beantwortet werden können.

Das ändert auch ein richterlicher Beschluß nicht.

Obwohl die Betreiber sehr wohl jeden einzelnen kennen, der öfters mehrere Tausende mitnimmt.

In diesem Falle müsste von den Vorgesetzten den für Dich Zuständigen dringendst mindestens eine Nachschulung spendiert werden.

In meinem Falle müßten ja dann wohl der oder die Vorgesetzten zur Schulung und die Burschen von der Fahndung gleich mit.

Gewinnen ist selbstverständlich nicht verboten. Bei einem Zufluss auf einem Konto....

Nur Bares ist Wares. Das war anscheinend deren Problem, meins nicht, ist ja nicht verboten.

Habe auch noch nie gesehen, dass eine Quittung gefordert oder erteilt wurde. Konto bei Casino oder entgeltliche Überweisung durch Casino geht, letzteres habe ich selbst schon in Anspruch genommen, um nicht in der Nacht mit allzu viel Geld in der Tasche rumzulaufen.

Korrekt.

Um die Frage der Zerlegung in Tranchen geht es nicht.

Wäre aber eine Möglichkeit, einer Registrierung durch das Casino zu umgehen, bringt nur nix wenn der Gewinn auf das Konto soll.

Natürlich sind Spielgewinne steuerfrei. Aber nicht ungeklärte Geldzuflüsse. Das sind zwei unterschiedliche Themen.

Wenn ein Gewinner angibt in Casino X Betrag Y gewonnen zu haben, was soll dann daran ungeklärt sein ?

Es kommt nicht auf das Jahr 2011 an. Das ist eindeutig geklärt, und zwar unverändert seit Jahrzehnten.

Nicht ganz. Früher wurde man in Banken bei Bareinzahlungen über 10' nicht gelöchert woher das Geld stammt, würde gerade ich doch wissen.

Aber wie oben gesagt, vielleicht hast Du im Einzelfall durch eine fehlerhafte Bearbeitung einfach Glück gehabt.

Keine Ahnung kam leider nicht mehr vor.

Hier geht jetzt alles durcheinander, jetzt bist Du plötzlich beim Steuerstrafverfahren.

Nein, da bin ich nicht, da wären gern die Fahnder gewesen.

Ist aber jetzt auch nicht so wichtig, wollte damit nur sagen, dass die Banken nix melden sondern nur registrieren,

Die Geschichte ging damals bei uns auch durch die regionale Presse, man kann sich ja schließlich nicht alles bieten lassen.

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Hallo sachse,

da du auch in Hamburg und Hittfeld gespielt hast, interessiert mich einfach mal, ob es heute noch möglich ist die Kessel in Hamburg fürs KG zu nutzen? An den amerikanischen Tischen werden Cammegh genutzt (welche genau weiß ich nicht). Macht es aus deiner Sicht Sinn sich daran zu versuchen?

Dann gibt es noch einen französischen Tisch. Ist dieser Kessel denen an den amerikanischen Tischen vorzuziehen bzw. ist es überhaupt sinnvoll sich am KG in Hamburg zu probieren?

Gruss Katza

Die Cammeghs haben teilweise unkalkulierbare Streuweiten.

In HH rennen eine Menge Asiaten rum und gucken in die Kessel aber das heisst noch nicht,

dass sie auch gewinnen.Es gibt naemlich eine automatische Absage, die fuer meine Begriffe sehr frueh blinkt.(ca. 5,5 Runden vor Kugelfall)

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Die Cammeghs haben teilweise unkalkulierbare Streuweiten.

In HH rennen eine Menge Asiaten rum und gucken in die Kessel aber das heisst noch nicht,

dass sie auch gewinnen.Es gibt naemlich eine automatische Absage, die fuer meine Begriffe sehr frueh blinkt.(ca. 5,5 Runden vor Kugelfall)

simple Frage: Lässt sich das unkalkulierbare trotzdem kalkulieren. Hast Du da eine Lösung Meastro? lg

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[

ok streuweiten - klugscheißer

es gibt mehr zwischen (den praktischen) himmel und erde als nur die streuweite.

selbst bei langsamen kesselgeschwindigkeiten und einer kugel mit effekt wirst du deine wunder erleben.

aber wenn mann ein klein wenig mehr weiß als wie eine gleichbleibende streuweite - kann man gewinnen - wird licht? :biglaugh:

maybe

Hallo Maybe,

gibt es dazu noch ein paar kleine Tipps von dir, oder bleibt das Geheimnis im

Nähkästchen?

mfg Taktiker :huhu:

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:reindeer:

Nein, da bin ich nicht, da wären gern die Fahnder gewesen.

Ist aber jetzt auch nicht so wichtig, wollte damit nur sagen, dass die Banken nix melden sondern nur registrieren,

Die Geschichte ging damals bei uns auch durch die regionale Presse, man kann sich ja schließlich nicht alles bieten lassen.

jAAAAAAAAAAAAAAA......Steuerfrei, but not > pPfääändungsfrei<

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Die Cammeghs haben teilweise unkalkulierbare Streuweiten.

In HH rennen eine Menge Asiaten rum und gucken in die Kessel aber das heisst noch nicht,

dass sie auch gewinnen.Es gibt naemlich eine automatische Absage, die fuer meine Begriffe sehr frueh blinkt.(ca. 5,5 Runden vor Kugelfall)

Das mit den Asiaten stimmt.

Dem einen fallen teilweise die Augen fast in den Kessel, aber bis aufs Fluchen ist mir bei denen noch nichts aufgefallen.

Auf die automatische Absage habe ich bisher ehrlich gesagt noch nie geachtet. Die Croupiers nehmen noch deutlich nach der mündlichen Absage so gut wie jede Annonce an. Das ist jedenfalls meine Erfahrung (war erst ein paar Male dort).

Das mit den Streuweiten habe ich mir fast gedacht. Macht es dennoch Sinn zum Üben zumindest die Fallpunkte (wenn sich die Kugel vom Rand löst) zu analysieren? Ob die Kugel dann aufgrund der Streuweite, in den Bereich unter diesem Punkt, in ein Fach fällt oder nicht wäre meiner Ansicht nach erst mal zweitrangig!?

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