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Roulette Forum

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Geschrieben

@all,

das Finanzamt nervt wieder einmal und will mir meine nebenberufliche

Selbständigkeit nicht anerkennen. Deshalb ist mir die Idee gekommen,

meine Firma, um einen Dienstleistungssektor zu erweitern.

In Zukunft, kann mensch mich als Leihspieler fürs Roulette mieten.

Gründe, nicht selbst spielen zu wollen, gibt es einige.

Z.B. Langeweile, Ärmel schonen, eigene Sperre zu umgehen oder

unverlierbares System, real, von einer objektiven Person testen zu

lassen, usw.

Meine Qualifikation:

Völlig unbekannt in der Szene, keine Laster und stumm, wie ein Fisch.

Darüber hinaus kann ich auch einen Taschenrechner gerade halten.

Mein Firmensitz liegt in Hessen, was günstig ist, fürs Online-Roulette

in Wiesbaden.

Wer Interesse hat kann sich bei mir per mail melden, damit wir Details

über eine Vertragsgestaltung besprechen können.

Gruß

ideenmichel :klatsch01:

Geschrieben
In Zukunft, kann mensch mich als Leihspieler fürs Roulette mieten.

Hallo ideenmichel,

es freut mich, dass Du so schnell zur Erkenntnis gelangt bist.

sachse

Geschrieben

es freut mich, dass Du so schnell zur Erkenntnis gelangt bist.

sachse

sachse,

bitte keine falschen Schlüsse aus meinem Angebot ziehen!

Es geht nur darum, beim Finanzamt glaubwürdiger zu sein.

Denen wird so eine Art von Dienstleistung bestimmt nicht

gefallen, zumal ich dann alle Kosten (Arbeitskleidung,

Reinigung, Fahrtkosten, Internetanschluß und Computer)

des Casinobesuches oder des Onlinespiels bei der Steuer

absetzen kann.

Und wenn ich dann schon einmal dabei bin, kann auch niemand

kontrollieren, ob ich nur dienstlich spiele. :klatsch01:

Gruß

ideenmichel

Geschrieben

Hallo Ideenmichel,

eine pfiffige und lukrative "Geschäftsidee" mit der Du für Dich eine "positive Erwartung" auch durch klassisches Spiel erzielen kannst: Die Verluste trägt allein der Auftraggeber, aber an den Gewinnen bist Du prozentual immer beteiligt .... :klatsch01:

Viel Erfolg! :P

Geschrieben
@all,

das Finanzamt nervt wieder einmal und will mir meine nebenberufliche

Selbständigkeit nicht anerkennen.

Dem Finanzamt ist es egal, was Du als Selbständiger oder Freiberufler machst, solange es nichts ungesetzliches ist. Denen geht es nur darum, dass Du Deine Einkünfte aus selbständiger Arbeit auch korrekt und vollständig angibst und somit versteuerst. Nerven tun sie höchstens beim Streit darum, was absetzbar ist und was nicht.

Ärger machen könnte höchstens Dein Festangestellten-Brötchengeber, wenn unter diesen selbständigen Nebenaktivitäten Deine Arbeitsleistung für ihn leiden würde.

Mir kommt Dein Anliegen eher so vor, als wenn Du diese Ausrede benutzt, um nicht zugeben zu müssen, dass Du "stier" bist und "frisches" brauchst.

Gruss: TKC

Geschrieben
"stier" bist und "frisches" brauchst.

Hallo Herr TKC,

diese Formulierungen hätte ich allenfalls von jemandem wie mir erwartet, der eine gewisse - aber keinesfalls die beste Zeit seines Lebens - in sozial ausgegrenztem Milieu verbracht hat.

Da tun sich ja Abgründe auf.......

sachse

Geschrieben
...diese Formulierungen hätte ich allenfalls von jemandem wie mir erwartet, der eine gewisse - aber keinesfalls die beste Zeit seines Lebens - in sozial ausgegrenztem Milieu verbracht hat.

Hallo Herr Sachse,

keine Angst, Erkenntnisse über das Milieu alle auf Basis des Fernstudiums erworben. :klatsch01:

Gruss: TKC

Geschrieben
keine Angst, Erkenntnisse über das Milieu alle auf Basis des Fernstudiums erworben.

Das beruhigt mich und Du bleibst damit in der Schublade mit den anderen seriösen Usrn.

sachse

Geschrieben
...diese Formulierungen hätte ich allenfalls von jemandem wie mir erwartet, der eine gewisse - aber keinesfalls die beste Zeit seines Lebens - in sozial ausgegrenztem Milieu verbracht hat.

Gruss: TKC

Hallo TKC und sachse,

wie gut, dass ihr ALLES besser wißt ! :klatsch01:

Ich bin so stier, dass ich mir überlege, ob das Einfrieren in Kohlrouladen

wirklich eine gute Idee ist.

Gruß

ideenmichel

Geschrieben

Huhu :P

Ich bin so stier, dass ich mir überlege, ob das Einfrieren in Kohlrouladen

wirklich eine gute Idee ist.

Maultaschen geh'n auch........ :klatsch01:

liebe Grüße

D a n n y :P

Geschrieben

@all

ich verkaufe nichts, solange ich nicht gesperrt werde!

____________________________________________

Mensch kann mich und meine Glückssträhne höchstens mieten.

Aufgrund des §3 Nr.4 GwG ( Geldwäschegesetzes) bin ich

verpflichtet jeden Auftraggeber zu indentifizieren und bei Verdacht,

gemäß § 6 GwG, sogar verpflichtet, Anzeige bei den Straf-

verfolgungsbehörden zu machen.

Damit ist der Kundenkreis meiner potentiellen Auftraggeber auf persönliche Freunde,

Sozialhilfeempfänger, Rentner und Hartz IV..X-Empfänger beschränkt, denn nur bei

diesem Personenkreis ist eindeutig, wie sie zu Ihrem Geld gekommen sind.

Alle anderen Interessenten müßte ich indentifizieren und vorbeugend den Straf-

verfolgungsbehörden melden, um mich nicht selbst strafbar zu machen.

Damit ist die Idee (ziemlich) gestorben!

Gruß

ideenmichel

Geschrieben
Damit ist die Idee (ziemlich) gestorben!

Interessant, daß Du derart schnell und schon fast begeistert die Flinte ins Korn wirfst - zumal wenn der "Grund" so fadenscheinig und offenbar nur vorgeschoben ist. Denn natürlich gibt es keinerlei gesetzliche "Pflicht" unter Privatleuten, die Herkunft von Geldern gegenseitig nachzurecherchieren :) . Alles Mumpitz und das wird Dir auch jeder beliebige Anwalt bestätigen. Das Geldwäschegesetze gilt NUR für Banken und Finanzinstitutionen und keineswegs für Privatleute. Und außerdem: Wo kein Kläger da kein Richter ....... mußt Deine privaten Geschäfte ja nicht an die große Glocke hängen .... :schock:

Geschrieben
Damit ist die Idee (ziemlich) gestorben!

Interessant, daß Du derart schnell und schon fast begeistert die Flinte ins Korn wirfst - zumal wenn der "Grund" so fadenscheinig und offenbar nur vorgeschoben ist. Denn natürlich gibt es keinerlei gesetzliche "Pflicht" unter Privatleuten, die Herkunft von Geldern gegenseitig nachzurecherchieren :schock: .

Hallo chartist,

so einfach ist das leider nicht.

Wenn ich mich gewerblich mieten lasse, um für jemanden in der Spielbank

zu spielen, bin ich keine Privatperson mehr!

Ein kleiner Auszug aus dem Gesetz:

§ 11 Anzeige von Verdachtsfällen

(1) Ein Institut oder ein Unternehmen oder eine Person in den Fällen

von § 3 Abs. 1, auch wenn die Beträge im Sinne des § 6 Satz 1 unterschritten

werden, hat bei Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, daß

eine Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches dient

oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde, diese unverzüglich mündlich,

fernmündlich, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung den

zuständigen Strafverfolgungsbehörden und in Kopie dem Bundeskriminalamt --

Zentralstelle für Verdachtsanzeigen -- anzuzeigen.

mehr dazu gibt es unter: www.bafin.de/gesetze/gwg.htm

Gruß

ideenmichel

Geschrieben
Wenn ich mich gewerblich mieten lasse, um für jemanden in der Spielbank

zu spielen, bin ich keine Privatperson mehr!

Ich behaupte mal dreist, daß man das völlig legal auch ohne die Notwendigkeit einer "Gewerbeanmeldung" oder einer offiziellen Rechtsform hinbekäme. Stichwort "private Spielgemeinschaft" bzw. "gemeinsame Freizeitgestaltung mit Unkostenerstattung" usw. usw. Laß Dich endlich mal ordentlich von Fachleuten im Privatrecht beraten. :schock:

Im übrigen wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wenn das "Geldwäschegesetz" wirklich ein Hindernis für private Investitionen wäre, gäbe es keinen blühenden grauen Kapitalmarkt, der jeden Freitag in der FAZ unter der Rubrik "Geldverkehr" fröhliche Urständ feiert - und sich wirklich um gar nichts schert. :)

Geschrieben
Laß Dich endlich mal ordentlich von Fachleuten im Privatrecht beraten.  :schock:

Hallo chartist,

dank Internet kann ich das auch selbst.

Guckst Du hier.

Kanzelei Dr. Bahr http://www.heyms-drbahr.de/

Vorträge & Veröffentlichungen

______________________________

Artikel

________

Geldwäschegesetz: Welche Bedeutung für Sie als Spieler ?

Außerdem glaube ich, Du hast meine Intention noch nicht so

richtig verstanden.

Mit Roulette möchte ich Geld verdienen, nicht mir unnötigen Ärger einhandeln!

Also muß ich, nachdem ich eine Idee entwickelt habe, das rechtliche Umfeld auf

Probleme abklopfen und dann eine Risiko/Nutzen Analyse durchführen, um

entscheiden zu können, wie ich am besten weiter vorgehe oder ob ich die Sache

lieber abhake.

Gruß

ideenmichel

Geschrieben
Artikel

Geldwäschegesetz: Welche Bedeutung für Sie als Spieler ?

@ Ideenmichel

Ich habe in dem Artikel nichts feststellen können, was Deinem Vorhaben entgegensteht. Die Pflicht zur Identifizierung ist eigentlich eine reine Banalität, denn die Identität seiner Geschäftspartner möchte man unabhängig von irgendwelchen Gesetzen schließlich IMMER wissen - und zwar schon allein aus reinem Selbstschutz um nicht betrogen zu werden. :excl:

Wo ist also das große Problem? Ich sehe auch beim besten Willen keines. Aber ist mir auch völlig egal - es ist schließlich Dein Plan und nicht meiner. Ich würde sowieso nie Geld von anderen Leuten einsammeln wollen. Das habe ich Gott sei Dank nicht nötig und so einen Stress mit irgendwelchen Leuten mache ich mir auch nicht. Also noch viel Glück, egal was Du tust oder auch nicht.

Ciao :)

Geschrieben

Also was mich betrifft,Ich werde spielen lassen

Wenn der jenige mitmacht

Hierbei geht es rein darum,meiner Zockermentalität Einhalt zu gebieten

Funktioniert so:

Investor RCEC hat 90% SICHER veranlagt

Investor RCEC läßt 10% VARIABEL zum Zocken frei

Leihspieler erhält von den 10% Kapital 90% des erwirtschafteten Gewinns

Leihspieler bekommt monatlich ausbezahlt

Beispiel

1 Monatsbindung

1000 € Kapital

900 € sicher

mit 100€ wird gezockt,die zur freien Verfügung stehen

Leihspieler , erhält die 100 € und muß 10€ dafür bezahlen

Alles was Leihspieler darüber hinaus erwirtschaftet gehört Ihm.

Wenn Leihspieler verliert ,hat er selbst nur 10 € verloren

So Long

That´s the Deal

Servus

Gerhard

Geschrieben
Also was mich betrifft,Ich werde spielen lassen

.....

Alles was Leihspieler darüber hinaus erwirtschaftet gehört Ihm.

Wenn Leihspieler verliert ,hat er selbst nur 10 € verloren

So Long

That´s the Deal

Servus

Gerhard

Hallo Gerhard,

irgendwie ist dein Beispiel nicht so ganz durchdacht

oder ich schnall's nicht so ganz.

Zahlt er nun die 10€ pro Monat oder nur einmal?

Wenn er nur einmal zahlen muß, weiß ich nicht, wie

Du ohne Gewinnbeteiligung am Spielertrag, jemals die

90€ zurückbekommen willst.

Wäre aber ein gutes Schnäppchen für den Leihspieler,

10€ gegen 90€ einzutauschen und nicht zu spielen.

Gruß

ideenmichel

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Leute!

Wozu reich werden?

Es geht ja nur darum 10% Rendite pro Monat zu erzielen

Ich geb euch 100 ;und bekomme 110 zurücK

Spielen müßt Ihr natürlich meine Idee

Kein Risiko für den Spieler

CU

RCEC

bearbeitet von RCEC
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo RCEC!

Bei zehn Prozent Redite und 10,- Gewinn auf Hundert hat der Leihspieler dann aber einmal umsonst gearbeitet, oder versteh ich es falsch?

Viele Grüße

Matthias s.

Edit:

Nee jetzt hab ich´s wohl verstanden. Du gibst mir einmal 100,- Euro und dann kann ich ja soviel spielen wie ich will, weil ich kenne das Spiel ja sowieso. Und mein Risko sind 10,- und meine Zockermenthalität. Aber damit kommst Du auch nicht auf die Malediven? Du müsstest jeden Monat 100.000,- rausgeben um 1000,- zu haben um dort zu leben???

Matthias s.

bearbeitet von matthias s.
Geschrieben
Es geht ja nur darum 10% Rendite pro Monat zu erzielen.

Aber auch mit 10% Monatsrendite kannst Du reich werden: Nach einem Jahr hat sich Dein Ursprungskapital verdoppelt, nach zehn Jahren schon vertausendfacht und nach zwanzig Jahren bist Du dann theoretisch Milliardär - alles einfache Zinseszinsrechnung .... :excl:

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