Merlin Geschrieben April 9, 2005 Geschrieben April 9, 2005 Was meint Ihr,wird es irgendwie bekannt werden bzw. wer weis oder kann von einem bestehenden Moneybookers und /oder Netellerkonto etwas wissen ?Ich meine im Hinblick auf das neue Bankengesetz,Finanzamt oder andere Stellen oder Behörden die das interessieren könnte.Wer weis bescheid ob diese Konten eventuell in der Schufa eingetragen sind??Gruß der anonyme Zocker ( der es auch bleiben will) ←Soweit ich weiß :1. Bei der Schufa werden keine Bankkonten eingetragen. Das macht das BAFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen).2. Bei der Schufa wird registriert, wer einen Kredit zu laufen hat (Ratenzahlungen u.ä. inbegriffen) und ob er in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Dergleichen Zwangsvollstreckungen u.ä.3.Da Internet-Zahlungsanbieter (z.B. PayPal, egold) im Ausland sitzen, erfährt das BAFin also nichts davon.4.Wenn das Geld aber nach Deutschland zurückfließt, steht's auf Deinem Kontoauszug. Merlin
Groover55 Geschrieben April 9, 2005 Geschrieben April 9, 2005 1. Bei der Schufa werden keine Bankkonten eingetragen. Das macht das BAFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen).Und wie stehts dann in bezug auf Neteller und Moneybookers für das BAFin,meinst Du solche Konten sind dort registriert ?
Merlin Geschrieben April 12, 2005 Geschrieben April 12, 2005 Und wie stehts dann in bezug auf Neteller und Moneybookers für das BAFin, meinst Du solche Konten sind dort registriert ?Netteller und Moneybookers sitzen nach meinem Wissen im Ausland, wo, weiß ich aber auch nicht. Somit gilt auch hier : Was keine deutsche Banklizenz oder Niederlassung hat, wird vom BAFin nicht erfaßt.Merlin
Carlo Geschrieben April 12, 2005 Geschrieben April 12, 2005 Noch mal zu Orwell! Der nächsteSchritt:Verdächtige dürfen per GPS geortet werden Verfassungsgericht billigt satellitengestützte Überwachung Karlsruhe (ap/rtr). Die Polizei darf mutmaßliche Kriminelle auch mit Hilfe des satellitengestützten Navigationssystems überwachen. Der Einsatz des so genannten Global Positioning Systems (GPS) verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Der Zweite Senat wies damit die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Mitglieds der Antiimperialistischen Zellen zurück. Der inzwischen zum Islam konvertierte Bernhard Falk, der sich nun Bernhard Uzun nennt, war 1999 wegen vierfachen Mordversuchs und Sprengstoffanschlägen zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil im Januar 2004. Überführt wurde der Täter, nachdem die Ermittler an einem von ihm benutzten Fahrzeug ein GPS installiert und auf diese Weise ein auf 50 Meter genaues Bewegungsprofil des jeweiligen Fahrzeugstandorts erstellt hatten. Das GPS-System ist inzwischen handelsüblich und wird von Autofahrern als Navigationshilfe genutzt. Es kommt aber auch bei verdeckter polizeilicher Überwachung durch Einbau eines Empfängers zum Einsatz. Bei der GPS-Überwachung wird ein Gerät an das Fahrzeug der Verdächtigen angebracht, das im Minutentakt genaue Daten über Standort und Geschwindigkeit liefert. Durch die Auswertung der über zweieinhalb Monate erhobenen Positionsdaten konnten im konkreten Fall die Standorte und Standzeiten des PKW lückenlos nachvollzogen werden. Die Bundesregierung bezeichnete den Einsatz von GPS in der mündlichen Verhandlung des Gerichts im November als unverzichtbar im Kampf gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität. Seine Verfassungsbeschwerde hatte der Verurteilte damit begründet, dass keine ausreichende gesetzliche Ermächtigung für eine derart einschneidende Überwachungsmaßnahme vorliege. In der mündlichen Verhandlung am 10. November 2004 hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka ebenfalls kritisiert, dass die GPS-Überwachung einen Monat lang von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden könne. Nur bei einer Verlängerung sei ein Richter einzuschalten. Weiter seien im Gesetz keine konkreten Straftaten genannt, in denen die GPS-Überwachung vorgenommen werden könne, erklärte Garstka. Die Formulierung "Straftaten von erheblicher Bedeutung" genüge nicht für den weit reichenden Eingriff. Die Bundesregierung, so das Bundesverfassungsgericht, müsse die schnell fortschreitende technische Entwicklung auf diesem Gebiet im Auge behalten. Sie müsse einschreiten, falls dadurch die Überwachungsmöglichkeiten in der Zukunft ausuferten. Die Bundesregierung hält die allgemeine gesetzliche Ermächtigung der Strafprozessordnung dagegen für ausreichend, um ein Bewegungsprofil mit Hilfe des GPS-Systems zu erstellen. Über die Häufigkeit von GPS-Überwachungen gibt es mangels zentraler Erfassung keine verlässlichen Daten. Das Bundeskriminalamt gibt an, jährlich 6 bis 10 Überwachungen mit dem GPS-System durchzuführen. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 581/01)
mondfahrer Geschrieben April 12, 2005 Geschrieben April 12, 2005 hallo Carlo , " Ermächtigung durch unbestimmte Gesetzesbegriffe " Noch mal zu Orwell! Der nächsteSchritt:Verdächtige dürfen per GPS geortet werden in der Entscheidung wird übrigens auch über "Dritte" nachgedacht (=Unverdächtige)Verfassungsgericht billigt satellitengestützte Überwachung (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 581/01)vielleicht hier als gestaltende Ergänzung noch zwei Zitate aus dieser Entscheidung betreffend das , was beispielsweise angedacht wurde :" .... Es stehe im Ermessen des Gesetzgebers, eine Ermächtigung durch die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe von vornherein zukunftsoffen zu gestalten...." "...bb) Die Verwendung des Merkmals "besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel" wird diesen Anforderungen gerecht. Was damit gemeint ist, ist in seiner Zielrichtung leicht verständlich und lässt sich mit den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung konkretisieren...."Wir dürfen nun gespannt sein, ob der Gesetzgeber einen unbestimmten Gesetzesbegriff bereitgestellt hat, der einen zukunftsoffenen Zugriff auf die Online-Spieler-Gewinner-konten verständlich erscheinen läßt und sich mit den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung konkretisieren lässt ...mondfahrer.p.s. auf alle Fälle sollten zukunftsoffen alle Fahrten solcher Autos gespeichert werden, die irgendwann einmal vor einem Casino gehalten oder gar geparkt haben.
etabeta Geschrieben April 13, 2005 Geschrieben April 13, 2005 Got sei dank das ich ein arme mensch bin und ob die wissen wo ich bin oder nicht, krazt mich recht wenig.und wie steht es mit Wettbüros?Pferdchen und sonstige? ciao a tutti etabeta
xtrail Geschrieben Juni 5, 2005 Geschrieben Juni 5, 2005 hikennt da wer welche? ich weiss leider nur vom mapau, das die mb nehmen...aber die find ich naja :/gruss und danke
Paroli Geschrieben Juni 5, 2005 Geschrieben Juni 5, 2005 @xtrail,die Frage bezog sich auf die Zahlungssysteme PP (vermutlich PayPal gemeint) und Moneybookers (MB), was aus der Themenüberschrift hervorging (wegen Zusammenlegung zweier Themen nicht mehr zu sehen).PayPal arbeitet seit der Übernahme durch Ebay nicht mehr mit Online-Casinos zusammen. Moneybookers wird von Playtech-Casinos akzeptiert (z.B. Casino Tropez, New York Casino) und von vielen Microgaming Casinos (z.B. Home Casino, Golden Riviera), sowie vielen weiteren OC's.
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