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Presse-Information vom 26.08.2005

Hamburger Spielvergnügungssteuergesetz - "Unerträgliche Doppelzüngigkeit" der Hamburger CDU

Hamburg / Berlin (ots) - Eine "unerträgliche Doppelzüngigkeit"

und eine "offensichtliche Werbekampagne" für staatliche Spielbanken

wirft die Infoagentur der Deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft

(AWI), Berlin, der Hamburger CDU vor. "Wer eine Erhöhung der

Vergnügungssteuer auf das gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel mit der

Eindämmung der Spielsucht begründet, selbst aber als verantwortlicher

Politiker dafür sorgt, dass in Hamburg das staatlich konzessionierte

Glücksspiel unaufhörlich wächst, für den ist Doppelzüngigkeit noch

eine milde Beschreibung", stellt Robert Hess, AWI-Geschäftsführer

heute in einer Pressemitteilung fest. Vielmehr unterstellt er der

Hamburger CDU aus "purem Eigennutz" die gewerblichen Mitbewerber per

Gesetz vom Markt ausschließen zu wollen, um damit den eigenen

Spielbanken konkurrenzlos den Markt zu übergeben.

Gewerbliches Spiel baut ab - der Staat legt zu

"Nach einer Erhebung des 'Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V.',

Unna, sind im Zeitraum von 2000 bis 2004 in Hamburg über 1.300

gewerbliche Geld-Gewinn-Spiele abgebaut worden", zitiert Robert Hess.

Seit 1978 habe Hamburg hingegen als Bundesland die Konzessionen für

sechs Standorte der Spielbank Hamburg erteilt. Im Frühjahr 2006 - so

verkünde die Spielbank auf ihrer Internetseite stolz - eröffne man

zudem am Stephanusplatz das neue "Casino Esplanade".

Bereits heute biete die Hamburger Spielbank mit 454 "einarmigen

Banditen", 63 weiteren Spielvarianten wie Roulette und Black Jack und

hohen Jackpots nahezu genauso viele staatliche Glücksspielautomaten

wie in ganz Baden-Württemberg oder Hessen. "Das staatlich lizensierte

Online-Casino im World-Wide-Web ließen sich Spielbank und Hamburger

Senat 2003 auch erst vom Verfassungsgericht untersagen", erinnert die

AWI.

Strenge Regeln für gewerbliche Unterhaltung - der Staat gibt sich

alle Rechte

Das Spiel an gewerblich betriebenen Geld-Gewinn-Spielen sei dabei

vom Spiel an Glücksspielautomaten in Spielbanken - dem so genannten

"Kleinen Spiel" - deutlich zu unterscheiden. An den "einarmigen

Banditen" wird zwar ebenfalls Geld eingesetzt und gewonnen, die

Rahmenbedingung weichen jedoch deutlich voneinander ab.

Das Spiel an den gewerblichen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten unterliegt

strengen gesetzlichen Regeln, die den Spieler vor unangemessen hohen

Verlusten in kurzer Zeit schützen sollen (§33e GewO). Der maximale

Verlust pro Gerät darf zurzeit 60 EUR je Stunde nicht überschreiten,

im statistischen Mittel sind nur maximal 28,96 EUR pro Stunde

zulässig. In der Praxis liegt diese Kennziffer in der Größenordnung

von 20 EUR. Jedes Spiel dauert mindestens 12 Sekunden. In einer

Spielstätte sind pro Konzession maximal 10 Geräte erlaubt, für die je

Gerät 15 m2 Fläche nachgewiesen werden muss. Jackpotsysteme, die an

die Geld-Gewinn-Spiele gebunden sind, sind verboten. Pro Gaststätte

dürfen höchstens zwei Geräte aufgebaut werden.

Für die Glücksspielautomaten in den Automatensälen der Spielbanken

existieren dagegen keine gesetzlichen Vorgaben. Dementsprechend gibt

es keine allgemeinverbindlichen Obergrenzen für Verluste und Gewinne.

Einsätze von 50 EUR und mehr je 3-Sekunden-Spiel sind üblich. Damit

bergen die Glücksspielautomaten in den Spielbanken einerseits das

Risiko hoher Verluste je Stunde, bieten andererseits aber auch hohe

Gewinnmöglichkeiten von 50.000 EUR und mehr je Spiel. Der Spielanreiz

wird zusätzlich durch Jackpots, die 500.000 EUR und mehr betragen

können, verstärkt.

"Verlogene" Argumentation

Der Hamburger CDU wirft Hess vor diesem Hintergrund eine

"verlogene" Argumentation vor. "Jeder, der rechnen kann, weiß, dass

die neue Steuer dafür sorgen wird, dass gewerbliche

Geld-Gewinn-Spiel-Geräte aus Spielstätten und Gaststätten abgebaut,

Standorte geschlossen und Arbeitsplätze verloren gehen werden. Sich

vor diesem Wissen sogar einer Anhörung zum Gesetz zu verschließen und

auf Teufel komm raus den Entwurf durchpeitschen zu wollen, ist mit

keinem politischen Argument mehr begründbar. Die Hamburger CDU soll

einfach zugeben, dass ihnen die mehr als 52 Millionen Euro

Spielbankenabgabe - wie 2002 gezahlt - wichtiger sind, als die

Arbeitsplätze in Spielstätten und Gastronomie", so Robert Hess. "Die

Erhöhung mit der Eindämmung der Spielsucht zu begründen, ist hingegen

unlauter und gegenüber den betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmern

eine Farce."

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH

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