Paroli Geschrieben August 26, 2005 Geschrieben August 26, 2005 Presse-Information vom 26.08.2005Hamburger Spielvergnügungssteuergesetz - "Unerträgliche Doppelzüngigkeit" der Hamburger CDU Hamburg / Berlin (ots) - Eine "unerträgliche Doppelzüngigkeit"und eine "offensichtliche Werbekampagne" für staatliche Spielbankenwirft die Infoagentur der Deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft(AWI), Berlin, der Hamburger CDU vor. "Wer eine Erhöhung derVergnügungssteuer auf das gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel mit derEindämmung der Spielsucht begründet, selbst aber als verantwortlicherPolitiker dafür sorgt, dass in Hamburg das staatlich konzessionierteGlücksspiel unaufhörlich wächst, für den ist Doppelzüngigkeit nocheine milde Beschreibung", stellt Robert Hess, AWI-Geschäftsführerheute in einer Pressemitteilung fest. Vielmehr unterstellt er derHamburger CDU aus "purem Eigennutz" die gewerblichen Mitbewerber perGesetz vom Markt ausschließen zu wollen, um damit den eigenenSpielbanken konkurrenzlos den Markt zu übergeben.Gewerbliches Spiel baut ab - der Staat legt zu"Nach einer Erhebung des 'Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V.',Unna, sind im Zeitraum von 2000 bis 2004 in Hamburg über 1.300gewerbliche Geld-Gewinn-Spiele abgebaut worden", zitiert Robert Hess.Seit 1978 habe Hamburg hingegen als Bundesland die Konzessionen fürsechs Standorte der Spielbank Hamburg erteilt. Im Frühjahr 2006 - soverkünde die Spielbank auf ihrer Internetseite stolz - eröffne manzudem am Stephanusplatz das neue "Casino Esplanade".Bereits heute biete die Hamburger Spielbank mit 454 "einarmigenBanditen", 63 weiteren Spielvarianten wie Roulette und Black Jack undhohen Jackpots nahezu genauso viele staatliche Glücksspielautomatenwie in ganz Baden-Württemberg oder Hessen. "Das staatlich lizensierteOnline-Casino im World-Wide-Web ließen sich Spielbank und HamburgerSenat 2003 auch erst vom Verfassungsgericht untersagen", erinnert dieAWI.Strenge Regeln für gewerbliche Unterhaltung - der Staat gibt sichalle RechteDas Spiel an gewerblich betriebenen Geld-Gewinn-Spielen sei dabeivom Spiel an Glücksspielautomaten in Spielbanken - dem so genannten"Kleinen Spiel" - deutlich zu unterscheiden. An den "einarmigenBanditen" wird zwar ebenfalls Geld eingesetzt und gewonnen, dieRahmenbedingung weichen jedoch deutlich voneinander ab. Das Spiel an den gewerblichen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten unterliegtstrengen gesetzlichen Regeln, die den Spieler vor unangemessen hohenVerlusten in kurzer Zeit schützen sollen (§33e GewO). Der maximaleVerlust pro Gerät darf zurzeit 60 EUR je Stunde nicht überschreiten,im statistischen Mittel sind nur maximal 28,96 EUR pro Stundezulässig. In der Praxis liegt diese Kennziffer in der Größenordnungvon 20 EUR. Jedes Spiel dauert mindestens 12 Sekunden. In einerSpielstätte sind pro Konzession maximal 10 Geräte erlaubt, für die jeGerät 15 m2 Fläche nachgewiesen werden muss. Jackpotsysteme, die andie Geld-Gewinn-Spiele gebunden sind, sind verboten. Pro Gaststättedürfen höchstens zwei Geräte aufgebaut werden.Für die Glücksspielautomaten in den Automatensälen der Spielbankenexistieren dagegen keine gesetzlichen Vorgaben. Dementsprechend gibtes keine allgemeinverbindlichen Obergrenzen für Verluste und Gewinne.Einsätze von 50 EUR und mehr je 3-Sekunden-Spiel sind üblich. Damitbergen die Glücksspielautomaten in den Spielbanken einerseits dasRisiko hoher Verluste je Stunde, bieten andererseits aber auch hoheGewinnmöglichkeiten von 50.000 EUR und mehr je Spiel. Der Spielanreizwird zusätzlich durch Jackpots, die 500.000 EUR und mehr betragenkönnen, verstärkt."Verlogene" ArgumentationDer Hamburger CDU wirft Hess vor diesem Hintergrund eine"verlogene" Argumentation vor. "Jeder, der rechnen kann, weiß, dassdie neue Steuer dafür sorgen wird, dass gewerblicheGeld-Gewinn-Spiel-Geräte aus Spielstätten und Gaststätten abgebaut,Standorte geschlossen und Arbeitsplätze verloren gehen werden. Sichvor diesem Wissen sogar einer Anhörung zum Gesetz zu verschließen undauf Teufel komm raus den Entwurf durchpeitschen zu wollen, ist mitkeinem politischen Argument mehr begründbar. Die Hamburger CDU solleinfach zugeben, dass ihnen die mehr als 52 Millionen EuroSpielbankenabgabe - wie 2002 gezahlt - wichtiger sind, als dieArbeitsplätze in Spielstätten und Gastronomie", so Robert Hess. "DieErhöhung mit der Eindämmung der Spielsucht zu begründen, ist hingegenunlauter und gegenüber den betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmerneine Farce."Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
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