Werner-Linz Geschrieben September 12, 2005 Geschrieben September 12, 2005 weiß jemand was davon? bei ebay sollen alle roulettesysteme entfernt worden sein. gelten neue agbs?
Mandy16 Geschrieben September 12, 2005 Geschrieben September 12, 2005 weiß jemand was davon? bei ebay sollen alle roulettesysteme entfernt worden sein. gelten neue agbs?←Hallo Werner-Linz,soweit ich weiß wurden die "Roulette-Systeme" aus den Angeboten entfernt, um der Kopierflut ein Ende zu setzen. Original-Schriften und Systeme aus Auflösung einer Sammlung können weiter angeboten werden. Es ist dabei darauf zu achten, daß nicht gegen E-Bay-Richtlinien verstossen wird.Gruß Mandy16
Papa Maus Geschrieben September 12, 2005 Geschrieben September 12, 2005 Hallo Mandy16,das ist leider nicht richtig! Auch die Original Systemschriften werden nicht geduldet, da sie zur Spielsucht führen könnten. ebay drückt sich diesbezüglich nicht deutlich aus! Wenn man versucht die Originalschriften doch noch ein zweites Mal anzubieten, riskiert man einen Rausschmiß! Um Systemschriften anbieten zu können, müßte man z.B. nach Hood gehen, hat auch den Vorteil, daß es nichts kostet!Viele GrüßePapa Maus
piercingNRW Geschrieben September 12, 2005 Geschrieben September 12, 2005 Orginal Systemschriften und Systemsammlungen werden aktuell immer noch angeboten (u.a.vom Strategie Verlag)Gruss pierc
Papa Maus Geschrieben September 12, 2005 Geschrieben September 12, 2005 (bearbeitet) Hallo,die dürfen das anscheinend! Meine Aktionen wurden 5 Std. vor Ende gestrichen, obwohl es sich um Originalschriften handelte. Meine Anfragen wurden nur nichtssagend beantwortet, wahrscheinlich irgendwelche Satzbausteine. Auch mein Verweis auf den Strategie Verlag wurde ignoriert!Viele GrüßeBernd Müller bearbeitet September 12, 2005 von Papa Maus
Werner-Linz Geschrieben September 16, 2005 Autor Geschrieben September 16, 2005 ebay drückt sich diesbezüglich nicht deutlich aus! kann man das irgendwo bei denen lachlesen?
Papa Maus Geschrieben September 17, 2005 Geschrieben September 17, 2005 Hallo Werner-Linz und alle anderen Leser,ich werde hier einmal die 3 mails von ebay reinsetzen, die ich dazu erhalten habe.1. e-mail:Hallo Herr ....,bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen aufmerksam durch:Mit Ihrer Anmeldung bei eBay haben Sie unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) anerkannt. Diese enthalten auch unsere Grundsaetze zum Anbieten von Artikeln.Es ist bei eBay verboten, lediglich die Weitergabe von Informationen und Tipps als Verkaufsgegenstand anzubieten. Aus diesem Grund war Ihr folgendes Angebot unzulaessig und wurde von uns vorzeitig beendet:5234383608 Roulette - Systemschrift "Die EC-Gewinnformel!"5234382745 Roulette - Systemschrift "Auf Nummer sicher!"5234382000 Roulette - Systemschrift "Expert"Die angefallenen Gebuehren fuer das beendete Angebot wurden Ihrem Konto gutgeschrieben.Es ist unzulaessig, lediglich eine Weitergabe von Informationen bei eBay anzubieten. Dies gilt insbesondere fuer:- Informationen darueber, wie oder wo man spezielle Waren kaufen kann, einschliesslich der Preisgabe- Codes- Information zu oder Vertriebspartnersuche durch Multi-Level bzw. Network Marketing- Informationsweitergabe ueber Internetadressen (URLs)- Tipps und TricksAusfuehrliche Informationen hierzu finden Sie auch noch unter: http://pages.ebay.de/help/policies/maillists.htmlBitte lesen Sie auch die eBay-Grundsaetze fuer das Einstellen von Artikeln: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-ov.htmlMit freundlichen GruessenKundenservice (eBay-Sicherheit)Community Watch2. e-mail:Hallo Herr ...,vielen Dank fuer Ihre E-Mail.Ein derartiges Angebot kommt bei eBay nicht in Frage. Bitte sehen Sie daher davon ab, diesen Artikel erneut bei eBay anzubieten. Sollten Sie derartige Artikel auffinden, koennen Sie uns jederzeit ueber den folgenden Link darueber informieren:http://pages.ebay.de/help/contact_inline/index.htmlBitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass eBay bestimmte Artikel vom Handel bei eBay ausschliesst, auch wenn sie gesetzlich erlaubt sein sollten.Mit freundlichen Gruessen eBay Community Watch3. e-mail:Hallo Herr ...,vielen Dank fuer Ihre Nachricht.Angebote muessen stets gemaess den eBay-AGB und -Grundsaetzen sowie den bestehenden Gesetzen eingestellt werden.Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir keinen Auskunfts- bzw. Beratungsservice hinsichtlich der Rechtmaessigkeit bestimmter Angebote oder Artikel geben koennen. Nach dem Rechtsberatungsgesetz koennen einer derartigen Beratung rechtliche Gruende entgegenstehen.eBay-Mitglieder koennen im Einklang mit den eBay-AGB den eBay-Marktplatz bzw. die zur Verfuegung gestellte technologische Infrastruktur nutzen, um Ihre Angebote zu unterbreiten. Dabei liegt es in der Verantwortung der Verkaeufer, die Rechtmaessigkeit ihrer Angebote sicherzustellen und sich die notwendigen Kenntnisse und Informationen hierfuer zu beschaffen.Umfangreiche Informationen, ob der Verkauf bestimmter Artikel erlaubt oder verboten ist, finden sich auf den Hilfeseiten von eBay. Fuer rechtliche Fragen, zu denen man keine Antwort auf unseren Seiten findet, empfehlen wir, eine Rechtauskunftsstelle zu konsultieren.Unsere AGB finden Sie unter:http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.htmlUnsere Grundsaetze finden Sie unter folgender Adresse:http://pages.ebay.de/help/policies/index.htmlWir danken Ihnen im Voraus fuer Ihr Verstaendnis. Mit freundlichen Gruessen eBay Community Watch
Greg Geschrieben September 17, 2005 Geschrieben September 17, 2005 Alle Systeme und Strategien, die für Geld angeboten werden sind doch Wenn bei ebay kein Geld mehr mit gemacht werden kann besteht die Gefahr, daß in den Foren noch mehr Werbung für gemacht wird.Nicht wahr Werner-Linz Greg
kawa4711 Geschrieben September 17, 2005 Geschrieben September 17, 2005 E B A Y :Meine Anfragen wurden nur nichtssagend beantwortetdas kann ich nur bestätigen, mache viel bei Ebay, keine Roulettesachen o.ä.aber im Streitfall, z.B. bei Nichtlieferung bziehen sich die so schnell aus der Affär und distanzieren sich, sodaß man immer das Nachsehen hat (bin bereits 3 mal auf die Nase gafallen und ums Geld umgefallen).Es kommen im Streitfall von Ebay immer nur lapidare, nichtssagende und nicht zielführende Antworten.Drum sicher besser eine andere Auktionsplattform a la Hood, oder One 2 sold, die sind auch nicht so "moralistisch" bzw. moralinsauer.kawa4711
DanDocPeppy Geschrieben September 20, 2005 Geschrieben September 20, 2005 Hi!Mit onetwosold.at habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht (allerdings nicht mit Roulette). Das Versteigern von Strategien ist dort nicht verboten.Außerdem gibts eine eigene Rubrik für Artikel für Erwachsene... LGDanDocPeppy
Werner-Linz Geschrieben September 20, 2005 Autor Geschrieben September 20, 2005 @ gregich glaube, du brauchst wirklich hilfe. medizinisch oder psychologisch. das ist mein voller ernst und keine billige pöbelei.
wb Geschrieben September 21, 2005 Geschrieben September 21, 2005 Hallo,eigentlich müße ebay selbst auch verboten werden, denn es könnte zurKaufsucht führen bei ebay.mfgwb
wb Geschrieben September 21, 2005 Geschrieben September 21, 2005 (bearbeitet) Hallo, möchte keine Werbung betreiben für meine eigene Homepage, aber ich habe da mal vor ein paar Jahren eine eigene Auktionssoftware erkauft und auch eingestellt, unter wb.de oder wb.com könnt Ihr dort nach Herzenslust, Roulette Systeme einstellen, Einstellzeit bis 100 Tage, einziger Haken muß ich zugeben es läuft halt nicht so arg viel mit dem Verkauf, aber wenn mehr laufen würde wäre ich auch bereit die Pflege der Seite besser aufzubereiten.mfgwb bearbeitet September 21, 2005 von Paroli
Werner-Linz Geschrieben Oktober 20, 2005 Autor Geschrieben Oktober 20, 2005 @wbsind deine agbs vom 27.03.2004 noch unverändert? auch wegen der preise. ich hätte evt einige englische bücher über carribian stud.
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