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PAF-Studie: Staatliches Glücksspielmonopol schadet Verbrauchern

- Anbieter mit EU-Lizenz werden in Deutschland behindert

- Glücksspielmonopol schützt Kunden nicht

- Werbeverbot verschleiert Angebote

- Die PAF-Studie zeigt: Deutsche Verbraucher spielen in

rechtlicher Grauzone

Der Staatsvertrag zum Lotteriewesen reguliert den deutschen

Glückspielmarkt vermeintlich zum Schutz des Verbrauchers. Daher ist

Glücksspiel nur mit staatlicher Lizenz erlaubt. Dieses Monopol

hindert jedoch auch lizenzierte Anbieter aus dem europäischen

Ausland, am deutschen Markt teilzunehmen.

Diese Anbieter unterliegen hierzulande einem strikten Werbeverbot,

was die Kommunikation mit dem Verbraucher weitgehend verhindert.

Derzeit ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen

Deutschland anhängig. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun,

inwieweit das deutsche Glücksspielmonopol geltendem EU-Recht

widerspricht. Die Verhandlungen beginnen am heutigen 8. November

2005.

Eine Studie im Auftrag von PAF, einem finnischen Anbieter von

Online- und Onboard-Glücksspiel, hat den Online-Gambling-Markt

untersucht und kommt zu überraschenden Ergebnissen:

These 1 der PAF-Studie:

Das Glücksspielmonopol nutzt Tricksern. Der durch das Monopol

provozierte Mangel an legalen und innerhalb der EU lizenzierten

Online-Angeboten zwingt die User auch auf illegale außereuropäische

Anbieter zurückzugreifen. Dort spielen Sie nach jeweiligem

Landesrecht, was sich schnell zum Nachteil der Spieler auswirken

kann. Deutsche Behörden haben dort wenig Einfluss - Trickser haben

leichtes Spiel. Könnten Anbieter mit EU-Lizenz in Deutschland für ihr

Angebot werben, würde dies die Situation entschärfen. Die wachsende

Nachfrage würde auf weitere seriöse Anbieter gelenkt werden.

These 2 der PAF-Studie:

Eine Liberalisierung des deutschen Glücksspielmarktes ist längst

überfällig. Denn in der Praxis haben die Bundesbürger das Gesetz zur

Sicherung des staatlichen Monopols bereits abgeschafft. Mehr als zwei

Millionen User spielen regelmäßig auf über 2500 Internetseiten. Von

diesen befindet sich weniger als ein Prozent mit staatlicher Lizenz

in Deutschland. Von 2,7 Milliarden EURO Gesamtumsatz im

Online-Glückspielmarkt 2004 teilen sich nach Schätzung der PAF-Studie

die Anbieter mit deutscher staatlicher Lizenz maximal 800 Millionen

EURO. Mehr als 70 Prozent des Gesamtumsatzes fließt ins Ausland.

"Die Aufrechterhaltung des Glückspielmonopols dient anscheinend

nur dem Schutz fiskalischer Interessen. Aus Furcht vor finanziellen

Einbußen einer EU-Harmonisierung, wird der Verbraucher in eine

rechtliche Grauzone gedrängt", sagt Florian Disson, Area Manager von

PAF in Deutschland.

Die Studie wurde im Auftrag von PAF von Goldmedia erstellt.

Weitere Ergebnisse der Studie erhalten Sie auf Anfrage.

Über PAF

Hinter der Abkürzung PAF verbirgt sich der åländische

Geldautomatenverein Penningautomatförening. Seit 1967 ist das

Unternehmen eine Körperschaft des Rechts und betreibt mit Erlaubnis

der åländischen Regierung Glücksspiel und Wetten an Bord von Schiffen

und im Internet auf paf.fi. 1999 hat das Unternehmen den Schritt

gewagt und beweist mit über 100.000 aktiven Kunden auch hier, dass

Spiel und Gemeinnützigkeit bestens zueinander passen: Der gesamte

Unternehmensgewinn von PAF kommt ausschließlich wohltätigen Zwecken

zu Gute.

Quelle: presseportal.de

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