Berni Geschrieben Mai 15, 2006 Geschrieben Mai 15, 2006 .........In dieser Abschöpfung verwirklicht sich ein für die Zulassung von Spielbanken maßgeblicher Grundgedanke. Bei dieser Abschöpfung geht es nicht nur darum, aus fiskalischen Gründen die Einnahmen des Staates zu erhöhen, sondern vielmehr darum, einen Ausgleich dafür herzustellen, dass die beim Betrieb von Spielbanken anfallenden hohen Gewinne relativ risikolos erzielt werden können, weil der Markt, auf dem sie erwirtschaftet werden, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf nur wenige Anbieter begrenzt ist, auf die sich eine nicht unbeachtliche Nachfrage nach Spielmöglichkeiten verteilt. Diese für den Spielbankenbetrieb geltenden Besonderheiten betreffen auch den Gewinn der Spielbank, der nicht – wie der Gewinn eines Gewerbetreibenden – das Ergebnis der Tätigkeit des Unternehmens, sondern das Zufallsprodukt des wechselnden Spielverlaufs und der im Spiel besseren Chance der Spielbank gegenüber der Gesamtheit der Spieler ist (BVerfG - Beschluss vom 18. März 1970 ............................................Hier sind sicher einige interessante Passagen enthalten oder.......Es handelt sich hier um einen Auszug:Quelle:http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2001/Maerz/3_K_289-95.doc
prelude75 Geschrieben Mai 15, 2006 Geschrieben Mai 15, 2006 Sehr aufschlussreich. Danke Berni. Und Danke für die Quellangabe.grussprelude75
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