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"Das Verwaltungsgericht Minden hat die Schließung von privaten Wettbüros gestoppt. Wie das Gericht mitteilte, wurde in einem gegen die Stadt Bielefeld gerichteten Eilverfahren einem privaten Anbieter von Sportwetten Recht gegeben. Die Kommune darf das Wettbüro nicht schließen. Nach Ansicht der Richter ist das staatliche Monopol von Sportwetten („Oddset“) rechtswidrig. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 28.März das staatliche Monopol für eine Übergangszeit bis Ende 2007 aufrecht erhalten. „Oddset“ halte sich bislang aber nicht in der gebotenen Weise an das Werbeverbot und bekämpfe nicht in ausreichendem Maße die Spielsucht (Az: 3 L 241/06)."

Das Sportwetten-Monopol verstoße laut Verwaltungsgericht Minden gegen europäisches Recht, wonach innerhalb der EU "garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit" gelte. Europarecht habe höheren Stellenwert als die deutsche Rechtsordnung.

Die bisher gesammelten Erfahrungen mit zugelassenen Privatanbietern in Österreich und Großbritannien haben gezeigt, dass Spielsuchtprävention und Verbraucherschutz auch ohne Staatsmonopol gut funktionieren können.

Mehr zum Thema bei finanznachrichten.de: Verwaltungsgericht Minden stoppt Schließung von privaten Wettbüros - Europarecht garantiert Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

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