Paroli Geschrieben Mai 29, 2006 Geschrieben Mai 29, 2006 Deutsche Fernsehanbieter fordern Liberalisierung des SportwettenmarktesVerwaltungsgericht stoppt die Schließung privater WettbürosHamburg/Düsseldorf (pte/29.05.2006/10:55) - Die deutschen Fernsehsender machen Druck auf die Politik, um eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes durchzusetzen. Das berichtet die Financial Times Deutschland (www.ftd.de): "Der Sportkanal DSF, der Abo-Sender Premiere und die großen TV-Konzerne RTL und Pro Sieben Sat 1 haben sich zu diesem Zweck in einem Arbeitskreis Wetten verbündet. In einem Schreiben des Gremiums an die Ministerpräsidenten der Länder, das der FTD vorliegt, heißt es, ein mögliches Verbot privater Wettangebote hätte für die deutsche Medienindustrie 'verheerende finanzielle Folgen'. So verlören die TV-Sender Werbeeinnahmen 'in deutlich zweistelliger Millionenhöhe', sollten private Wettanbieter verboten werden", schreibt die FTD in ihrer heutigen Ausgabe. Mit ihrem Vorstoß zielen die Sender auf ein Treffen der Regierungschefs der Länder am 22. Juni, bei dem das Thema Sportwetten auf der Agenda steht. Dabei soll eine gemeinsame Linie gefunden werden, wie das im März ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen ist. Die Karlsruher Richter hatten das Monopol des staatlichen Anbieters Oddset zwar für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber aber zwei Wege aufgezeigt, um den Markt bis Ende 2007 neu zu regeln. So darf das Monopol bleiben, wenn es dazu dient, Spiel- und Wettsucht effektiv zu bekämpfen - was laut Gericht derzeit nicht der Fall ist. Oder der Gesetzgeber muss auch private Konkurrenten zulassen. Rückenwind bekommen die Liberalisierungsbefürworter durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden www.vg-minden.nrw.de. Es hat Ende vergangener Woche die Schließung von privaten Wettbüros gestoppt. Wie das Gericht mitteilte, wurde in einem gegen die Stadt Bielefeld gerichteten Eilverfahren einem privaten Anbieter von Sportwetten Recht gegeben. Die Kommune darf das Wettbüro nicht schließen. Nach Ansicht der Richter ist das staatliche Monopol von Sportwetten rechtswidrig. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht das staatliche Monopol für eine Übergangszeit bis Ende 2007 aufrecht erhalten. Oddset halte sich bislang aber nicht in der gebotenen Weise an das Werbeverbot und bekämpfe nicht in ausreichendem Maße die Spielsucht (Az: 3 L 241/06). Zudem verstößt das staatliche Monopol auf Sportwetten dem Gericht zufolge gegen die durch europäisches Recht garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Europarechtliche Regelungen seien höher zu bewerten als die Anwendung der deutschen Rechtsordnung. "Die Besitzstandswahrer des Staatsmonopol können sich nicht ausschließlich mit verbalen Bekenntnissen zur Suchtbekämpfung aus der Affäre stehlen. Die von vielen Politikern proklamierte 'gemeinwohlorientierte' Abschöpfung der Erträge aus dem Wettgeschäft steht im krassen Gegensatz zur Spielsuchtbekämpfung. Bund und Länder haben ein massives Interesse an sprudelnden Finanzquellen und erwecken den Eindruck, als ginge es ihnen primär um den Schutz vor Spielsucht. Das Verwaltungsgericht Minden hat jetzt für Klarheit gesorgt", so Helmut Sürtenich, Vorstandschef der Düsseldorfer Sportwettenfirma Stratega-Ost www.stratega-ost.de, im Gespräch mit pressetext.. Ein Vergleich mit anderen Ländern, insbesondere mit Österreich und Großbritannien, wo Sportwetten seit langem das gesellschaftliche Bild prägen und als Freizeitbeschäftigung anerkannt sind, zeige, dass die Zulassung privater Wettveranstalter nicht dazu führen müsse, dass Suchtprävention, Jugend- und Verbraucherschutz ins Hintertreffen geraten.Quelle: www.pressetext.de
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