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Roulette Forum

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Geschrieben

Eine kurze rechtliche Frage:

Ich möchte mit ein paar Kumpels ein Pokerturnier veranstalten. Teilnahmegebühr soll so ca. bei 10 € liegen. Zu gewinnen gibt es nur Sachpreise wie gutscheine, pokerkoffer etc...

teilnehmer ca. 20-30 leute...

mach ich mich als organisator strafbar? machen sich die teilnehmer dabei strafbar? oder is das ganze legal...

danke!!

:cowboy:

Geschrieben

Ohne behördliche Genehmigung dürfen in Deutschland keine Glücksspiele durchgeführt werden. Ein Pokerturnier mit Geldeinsatz ist auf jeden Fall genehmigungspflichtig. (Ordnungsamt)

Es ist unwahrscheinlich, daß 20-30 Leute dichthalten können. Risiko zu hoch.

Gruss

Gunthos :cowboy:

Geschrieben

Hi,

ich kenne zwar Deine Freunde nicht, aber es gibt immer schlechte Verlierer, die dann doch nicht Dein bester Freund sind...

Schönen Abend

Zero

Geschrieben
Hi,

ich kenne zwar Deine Freunde nicht, aber es gibt immer schlechte Verlierer, die dann doch nicht Dein bester Freund sind...

Schönen Abend

Zero

Hallo,

ihr verwechselt das was. 10 EUR Teilnahmegebühr und dann mit Spielgeld (oder mann kann es auch Punkte nennen) um Sachpreise spielen, hat nix mit Glückspiel im herkömmlichen Sinn zu tun. Eine Genehmigung brauchst du, das ist klar, aber die brauchst du auch, wenn du ein öffentliches Schachturnier ausrichtest. Lass dich am besten von einem Rechtsanwalt beraten.

Grüße,

Asgi

Geschrieben

aber es muss doch eine möglichkeit geben...

wie gesagt es wir ja kein geld ausgeschüttet, sondern sachpreise..

wo könnte ich noch nachfragen, außer bei einem rechtsanwalt?

Geschrieben
aber es muss doch eine möglichkeit geben...

wie gesagt es wir ja kein geld ausgeschüttet, sondern sachpreise..

wo könnte ich noch nachfragen, außer bei einem rechtsanwalt?

Hi,

wende dich mal an die Jungs von www.gamblerstore.de

Die arbeiten teils mit Veranstaltern zusammen und ich bin mir sicher, dass sie dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Vor allem, wenn du die Sachpreise bei denen kaufen willst.

Grüße,

Asgi

  • 1 year later...
Geschrieben

Hallo Leute,

also zum Thema Pokerturnier durchführen / Pokerturnier veranstalten gibts jetzt ein gutes Buch auf dem Markt, das viel Dinge anspricht, die man wissen sollte:

Autor: Sascha Als

Titel: Wie veranstalte Ich ein Pokerturnier - Pokerwissen, Gesetze, Planung, Durchführung

ISBN: 978-3-8370-2876-8

Unser Turnier war ein voller Erfolg

Ciao

Geschrieben

meine güte, was macht ihr euch in die hosen...

was glaubst du? das 15 leute einer spezialeinheit den laden stürmen? leute ins knie schiessen?

bitte, wo kein kläger, dort kein richter :santa_smiley:

bin mal gespannt, ob dann jemand wegen den 10 euros vor den OGH zieht.

:werweiss:

Geschrieben

@Gunthos

Moin Gunthos,

Ohne behördliche Genehmigung dürfen in Deutschland keine Glücksspiele durchgeführt werden. Ein Pokerturnier mit Geldeinsatz ist auf jeden Fall genehmigungspflichtig. (Ordnungsamt)

Es ist unwahrscheinlich, daß 20-30 Leute dichthalten können. Risiko zu hoch.

Gruss

Gunthos :werweiss:

wodurch unterscheidet sich ein solches Turnier vom Preisskat?

Schachbundesliga, Skatbundesliga, Pokerbundesliga, Wenke's Rouletteweltliga ..... :santa_smiley:

Bei einer Startgebühr von 10 oder 20 € bleiben die Sachpreise wertmäßig

doch auch im Rahmen. Wer sollte etwas dagegen haben?

Grüße, Monopolis.

Geschrieben

Hi!

Die rechtliche Situation in Deutschland kenne ich nicht, ich nehme an, daß es sich von unserer österreichischen Rechtssprechung wenig unterscheiden wird.

Wichtig ist, daß ein Veranstalter an dem Turnier NICHTS verdient. Das gesamte Startgeld muss wieder ausgeschüttet werden, dabei weiß ich nicht, wie es sich da mit den Sachpreisen verhält.

Allerdings dürfen Saalmieten und Materialkosten abgezogen werden.

Das Turnier muss auch quasi als "Privatveranstaltung" laufen, welche nicht öffentlich beworben (Plakate, Inserate,...) werden dürfen. Und privat darf ja untereinander gespielt oder gewettet werden, was will. Wenn ich z.B. mit meinem Kollegen im Nachtdienst um 10 Euro ein HeadsUp spiele, ist das dem Gesetz völlig schnurz. Der Gewinner hat aber auch keine Möglichkeiten seinen Gewinn einzuklagen, denn Wettschulden sind Ehrschulden.

Wir veranstalten unsere 2monatlichen Turniere in Form einer Vereinsveranstaltung bei der nur Mitglieder mitmachen dürfen. Wer als Neuer dabei sein will, muß vorher Vereinsmitglied werden. Dabei gab es noch niemals rechtliche Probleme, obwohl immer zwischen 60 und 100 Spieler teilnehmen.

LG

DDP

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