tkr.kiel Geschrieben Februar 1, 2010 Geschrieben Februar 1, 2010 Und wenn? Selbst wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, nicht vergessen. So einen Mahnbescheid kann Dir jeder zustellen lassen, es wird nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist. Sollte man so ein Schreiben erhalten, wird Einspruch eingelegt. (Hier muss das Erste Mal wirklich reagiert werden)Aber ich habe noch von keinem Fall gehört, wo ein Mahnbescheid zugestellt worden wäre. Und wenn, dann ist spätestens nach dem Einspruch die Geschichte zuende.Im Übrigen zum Thema Vorsätze, ich zocke auch nicht mehr! Würdest du darauf wetten, das es so ist, wie du schreibst?Bitte behauptet doch nicht einfach etwas, was auf gefährlichem Halbwissen beruht und andere sich darin bestätigt fühlen...Ich hätte dann übrigens schon gewonnen! Ich kennen jemanden der ist Zivilgerichtlich wegen Onlinezocken vor Gericht gelandet und es ging nicht gut für ihn aus....
Marco76 Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 Ich kennen jemanden der ist Zivilgerichtlich wegen Onlinezocken vor Gericht gelandet und es ging nicht gut für ihn aus....Es wäre sicherlich sehr ergiebig, wenn du etwas mehr Details preisgeben würdest.Zum Beispiel wer geklagt hat, um wie viel es ging, und so weiter.Musst ja keine Namen nennen, bzw. kannst xy als Platzhalter nehmen.
hamburg040 Geschrieben Februar 5, 2010 Geschrieben Februar 5, 2010 wie würde es aussehen wenn man paypal benutzt hat. Kann man das 1 zu 1 übertragen?Kann man übertragen. Aber das ist nicht ratsam, auf der "Schwarzen Liste" von Paypal zu stehen.
tsub10 Geschrieben Februar 5, 2010 Geschrieben Februar 5, 2010 was kann den paypal machen was clickandbuy nicht machen kann?
tkr.kiel Geschrieben Februar 5, 2010 Geschrieben Februar 5, 2010 was kann den paypal machen was clickandbuy nicht machen kann?Junge bei Dir ist hopfen und Malz verloren!Zieh durch was auch immer du durchziehen willst... "Learning by Doing!"Ist total witzlos Dir zu antworten... mach man fertig!
CasinoPenner Geschrieben Februar 6, 2010 Geschrieben Februar 6, 2010 Die Onlinecasinos und Payment-Provider, wie z.B. Click&Buy, Paypal etc, beharren auf die EU-Dienstleistungsfreiheit, um ihren unberechtigten Forderungen einen rechtlichen Zahlungsgrund aufzuzeigen. Jedoch hat der EUGH Ende letzten Jahres zum Schutz der Verbraucher festgestellt: EUGH bestätigt Verbot von Online-GlücksspielD.h. man braucht nix bezahlen, wenn man sich mal verzockt hat und nicht bereit ist das verzockte Geld zu bezahlen. Das Verbot von Online-Glücksspiel ist demnach ein Vorteil für Abgezockte Spieler, da das Geld von den OCs nicht einklagbar ist.
bratmaxe1979 Geschrieben Februar 6, 2010 Geschrieben Februar 6, 2010 stimmt so. clickandbuy, click2pay u. konsorten die kommen nich an dein geld. basta ^^tut mir auch net leid für die. nicht im geringsten.lg,max
Snoopy Geschrieben Februar 6, 2010 Geschrieben Februar 6, 2010 (bearbeitet) Würdest du darauf wetten, das es so ist, wie du schreibst?Bitte behauptet doch nicht einfach etwas, was auf gefährlichem Halbwissen beruht und andere sich darin bestätigt fühlen...Ich hätte dann übrigens schon gewonnen! Ich kennen jemanden der ist Zivilgerichtlich wegen Onlinezocken vor Gericht gelandet und es ging nicht gut für ihn aus....Kein Thema, wenn du schon sagst, dass Behauptungen, die auf Halbwissen beruhen, gefährlich sind, kannst Du uns ganz sicher mal mit ein paar mehr Details versorgen, auf die sich deine Geschichte stützt. Wenn es so ein Urteil gegeben hat, dann wäre das durchaus sehr interessant, dies zu erfahren. Obwohl das nur halb mit dieser Diskussion zu tun hat. bearbeitet Februar 6, 2010 von Snoopy
tkr.kiel Geschrieben Februar 7, 2010 Geschrieben Februar 7, 2010 (bearbeitet) Kein Thema, wenn du schon sagst, dass Behauptungen, die auf Halbwissen beruhen, gefährlich sind, kannst Du uns ganz sicher mal mit ein paar mehr Details versorgen, auf die sich deine Geschichte stützt. Wenn es so ein Urteil gegeben hat, dann wäre das durchaus sehr interessant, dies zu erfahren. Obwohl das nur halb mit dieser Diskussion zu tun hat.Ich werde den Teufel tun, hier irgendwelche Namen zu nennen, aber:Es ging um einen in Österreich ansässigen Anbieter, einen auch in deutschland ansässigen Zahlungsanbieter und um die Summe von ca. 6000,- Euro im Jahr 2006/2007.Ob der Zahlungsanbieter die Forderung als "Glücksspiel" deklariert hatte, ist mir nicht bekannt... Aber lt. den Angaben meines Bekannten damals hatte er das Geld im Casino und bei Sportwetten verzockt. bearbeitet Februar 7, 2010 von tkr.kiel
CasinoPenner Geschrieben Februar 7, 2010 Geschrieben Februar 7, 2010 Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand bei euch? Gab es einen Mahnbescheid? Wurde danach das Verfahren eingestellt?Wie sieht es mit den §§ 134, 138 und 817 BGB aus? Was ist mit der EU-Dienstleistungsfreiheit?
pokergott Geschrieben Februar 18, 2010 Geschrieben Februar 18, 2010 Also bei mir hat sich der Stand der Dinge nicht verändert. Eine Forderung aus 2007 ist bisher noch nicht geltend gemacht worden und eine fette Summe aus 2008 bisher auch nicht. Einzige Konsequenz war die Sperrung der Accounts durch die Glücksspielanbieter. Ich habe weder von einem Inkassobüro noch von einem Gericht Post bekommen. Die Mails der Zahlungsdienstleister haben nach 14 Tagen aufgehört.Daher bin ich immer noch der festen Überzeugung das man hier Schadlos aus der Sache raus kommt.
CasinoPenner Geschrieben Februar 18, 2010 Geschrieben Februar 18, 2010 Also bei mir hat sich der Stand der Dinge nicht verändert. Eine Forderung aus 2007 ist bisher noch nicht geltend gemacht worden und eine fette Summe aus 2008 bisher auch nicht. Einzige Konsequenz war die Sperrung der Accounts durch die Glücksspielanbieter. Ich habe weder von einem Inkassobüro noch von einem Gericht Post bekommen. Die Mails der Zahlungsdienstleister haben nach 14 Tagen aufgehört.Daher bin ich immer noch der festen Überzeugung das man hier Schadlos aus der Sache raus kommt.Das wurde mir auch von einem Glücksspielsuchtverband aus NRW bestätigt. Die OCs können uns Chargebackern (Nicht Barebacker) gar nix.
ultra_cb Geschrieben Juni 1, 2010 Geschrieben Juni 1, 2010 also heißt das jetzt kurz und knappwenn man z.b. click2pay benutz (für OC pder poker anbieter) können se ein gar nichts weil sie sich der mithilfe einer illigalen strafttat beteilig haben ..irgend wo auch logisch ..
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