markus89 Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Das mit Vorkasse ist nicht ganz richtig...ebenfalls ein Auszug aus den ClickandBuy AGB:2.9 ClickandBuy kann Beträge, die einem Endkunden in Rechnung gestellt und an den Anbieter gemäß Absatz 2.6 überwiesen wurden, jedoch vom Endkunden nicht bezahlt oder nicht vom Aquirer an ClickandBuy ausgezahlt wurden, vom Anbieter zurückfordern.2.10 ClickandBuy ist berechtigt, zum Ende eines Monats einen Betrag von bis zu fünfzig Prozent (50 %) der dem Anbieter in diesem Monat zustehenden Entgelte einzubehalten, um mögliche Haftungsforderungen von Endkunden Dritten oder ClickandBuy mit berechtigten Ansprüchen zu befriedigen. Von ClickandBuy gemäß diesem Absatz einbehaltene Beträge können bis zu sechs (6) Wochen zurückbehalten werden und werden im darauf folgenden Monat abzüglich sämtlicher ausstehender Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten an den Anbieter zurückgezahlt, außer in Fällen, in denen eine der Parteien den Vertrag kündigt. In einem solchen Fall behält ClickandBuy den gemäß Absatz 12 berechneten Betrag ein, um Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten mit berechtigten Ansprüchen zu befriedigen. Der Anbieter hat keinerlei Anspruch auf Zinsen auf solche einbehaltenen Beträge.----Markus
Faustan Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Hmmkay."mit berechtigten Ansprüchen "Wer widerspricht einem Mahnbescheid mit "Ich hab' beim online Casino verloren und sehe nicht ein zahlen zu müssen" ?"und werden im darauf folgenden Monat abzüglich sämtlicher ausstehender Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten an den Anbieter zurückgezahlt, außer in Fällen, in denen eine der Parteien den Vertrag kündigt"Weder das Casino noch clickandbuy werden den Vertrag kündigen. Das Geld geht also wieder komplett an den Anbieter, das Casino, zurück. clickandbuy bleibt auf dem Schaden sitzen. Denn kein Endkunde kann Haftungsansprüche stellen. Er hat klar rechtswidrig gehandelt als er das Geld für's Onlinespiel eingesetzt hat.Das Ganze ist auf jedenfall juristisch auszuwerten. Haftungsansprüche, daraus resultierende Verpflichtungen ect. ect. Trotzdem ist das Ganze, ob nun eingezahlt & gewonnen oder eingezahlt & verloren, gesetzl. klar ausserhalb des grauen Bereichs. Geschäftsbeziehungen mit clickandbuy sind natürlich weder grau noch schwarz. Aber Ansprüche, Rückforderungen ect. *just my 2cents*
markus89 Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Ich gehe nicht davon aus das die Sache nicht bis zum Mahnbescheid geht. Falls doch... Mahnbescheid wiedersprechen (dazu muss man nur ein Kreuz setzen) und dann ist der Gläubiger am zug zu beweisen warum die Forderung besteht. Das Casino würde dann also sagen das ich bei Ihnen gespielt habe was wie ich jetzt erst weiß garnicht erlaubt war.§ 134 BGBGesetzliches VerbotEin Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.§ 138 BGBSittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen§ 762 BGBSpiel, Wette(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis
Faustan Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Der Gläubiger ist aber clickandbuy, bei dem du Schaden angerichtet hast. Und clickandbuy betreibt kein illegales Glücksspiel.
pokergott Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Der Gläubiger ist aber clickandbuy, bei dem du Schaden angerichtet hast. Und clickandbuy betreibt kein illegales Glücksspiel.Das ist vollkomen egal. ClickandBuy leistet im juritischen Sinne Beihilfe zum illegalen Glücksspiel und verstößt somit gegen geltendes Deutsches Recht.Somit tritt wieder folgender Fall ein§ 134 BGBGesetzliches VerbotEin Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.Ihr könnt das drehen wie Ihr wollt. Fakt ist das die Forderung nicht eingetrieben werden kann. Ob man das jetzt gut oder schlecht findet steht auf einem ganz anderen Blatt.Oder glaubt Ihr wirklich das die Anbieter freiwillig auf das Geld verzichten würden.Das es unmoralisch, unfair oder was auch immer, ist das Geld wieder zurück zu buchen mag ja stimmen. Aber wen juckt das? Analogkäse als Käse zu verkaufen ist auch unmoralisch, oder Schinken der gar keiner ist, oder faule Wertpapiere an alte Opas zu verkaufen ist bestimmt auch unmoralisch. So funktioniert die Wirtschaft heutzutage. Und ich bin lieber einer von denen der abkassiert als wie der abkassierte. Ich hab überhaupt nix gegen ClickandBuy. Die haben hoch gepokert und verloren. So ist das eben wenn man riskante Geschäfte macht.Ihr könnt ja machen was Ihr wollt. Weiß gar nicht warum Ihr euch so aufregt. Wenn Ihr doch eh nur gewinnt kann es euch doch völlig egal sein. Oder wollt Ihr hier nur den Moralapostel spielen?Wenn irgendein Richter mich verknackt, dann zahle ich jede Berechtigte Forderung. Überhaupt kein Problem. Aber solange es keine gerichtlich geprüfte Forderung gibt bin ich auch keinem was schuldig.
sachse Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Und ich bin lieber einer von denen der abkassiert als wie der abkassierte.Der ist doch schon abkassiert worden oder denkt er, er bekommt alles wieder zurück?Ein Loser, der sich seinen Verlust noch schönrechnet.Das schmeckt mir.sachse
Faustan Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 (bearbeitet) Oder glaubt Ihr wirklich das die Anbieter freiwillig auf das Geld verzichten würdenAnbieter, in dem Falle = Casino. Der bekommt sein Geld nach 6 Wochen von clickandbuy wieder. Schulden hast du bei clickandbuy. Kannste so betrachten als wenn du einen Dispokredit für irgendwas ausgegeben hast und keine Anstalten machst es zurückzuzahlen.Wenn irgendein Richter mich verknackt, dann zahle ich jede Berechtigte ForderungGleichzeitig kommt heraus das du illegal gespielt hast. Dann bezahl halt das was dir aufgebrummt wird (wegen der Geldsache) und freu dich auf die nächste Verhandlung wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel.Weiß gar nicht warum Ihr euch so aufregt. Wenn Ihr doch eh nur gewinnt kann es euch doch völlig egal sein. Oder wollt Ihr hier nur den Moralapostel spielenDu siehst eventuell nicht die weiteren Auswirkungen solchen Verhaltens. Da clickandbuy und Andere dem Gesetz nach Ansprüche stellen können, passiert es zwangsläufig das solche Verfahren eine grössere Aufmerksamkeit der Behörden hervorrufen. Bis jetzt wird die ganze Geschichte weitestgehendst toleriert. Wenn aber vermehrt Akten bei Gerichten landen mit dem Titel *unbefriedigte Forderungen von XY' rückt unsere Spielergemeinde mehr ins Rampenlicht und Leute die bewusst scheisse bauen reiten uns mit rein.Würde jeder Pfollfosten der beim Skat verliert seine Schulden zurückholen wollen und Gerichte müssten sich dann damit beschäftigen, was meinste wie schnell Skatspielen nicht mehr nur gesellschaftliches Spiel ist und das toleriert wird. Wie schon jemand anderes meinte: Hättest du gewonnen wäre alles in bester Ordnung. Ich verzock' doch nicht 3000€ und stelle danach fest 'ach da ist nix zu holen'. Geh mal in die Spielbank und mach das so versuch' dein Geld wiederzuholen. Das Lachen hörste bis auf die Strasse. Natürlich erst nach Feierabend, so gemein sind die Angestellten dann auch nicht. Die werden freundlich mit dem Kopf schütteln 'nicht möglich'. Analog dazu, verprügelst du Pferd und Reiter wenn dein favorisierter Gaul beim Rennen verliert; springst du dann über den Tresen und nimmst deinen Wetteinsatz wieder aus der Kasse?*just my 2cents* *prost* bearbeitet November 6, 2009 von Faustan
pokergott Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Ihr habt ja Recht mit allem was Ihr dazu schreibt. Aber das ändert nichts daran, das nicht staatlich lizensiertes Glücksspiel in Deutschland illegal ist.Damit ist alles was danach passiert vor keinem Gericht von interesse. Wenn schon die Ursache der schulden nicht rechtens ist, sind alle Dinge die sich daraus ergeben so zu betrachen als wären Sie nie passiert.2.9 ClickandBuy kann an den Anbieter folgende zu zahlende bzw. gezahlte Entgelte einbehalten bzw. vom Anbieter zurückfordern:(a) Einen von ClickandBuy an den Anbieter doppelt bezahlten Betrag, oder(b) einen Betrag, der einem Endkunden in Rechnung gestellt, jedoch nicht bezahlt wurde, oder© eine Zahlung von Entgelten vom Endkunden an ClickandBuy bzgl. derer ClickandBuy vom Aquirer nicht den entsprechend Betrag ausgezahlt bekommen hat.2.10 Das ClickandBuy-Konto des Anbieters weist Details zu jeder Transaktion zwischen dem Anbieter und Endkunden einschließlich aller erhaltenen Entgelte aus.2.11 ClickandBuy ist berechtigt, zum Ende eines Monats einen Betrag von bis zu fünfzig Prozent (50 %) der dem Anbieter in diesem Monat zustehenden Entgelte einzubehalten, um mögliche Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten mit berechtigten Ansprüchen zu befriedigen. Von ClickandBuy gemäß diesem Absatz einbehaltene Beträge können bis zu sechs (6) Wochen zurückbehalten werden und werden im darauf folgenden Monat abzüglich sämtlicher ausstehender Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten an den Anbieter zurückgezahlt, außer in Fällen, in denen eine der Parteien den Vertrag kündigt. In einem solchen Fall behält ClickandBuy den gemäß Absatz 12 berechneten Betrag ein, um Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten mit berechtigten Ansprüchen zu befriedigen. Der Anbieter hat keinerlei Anspruch auf Zinsen auf solche einbehaltenen Beträge.In2.12 Wenn sich ein Endkunde mit ClickandBuy in Verbindung setzt und Entgelte auf seinem ClickandBuy-Konto aus irgendeinem Grund anficht oder seine Transaktion anderweitig storniert („strittiger Betrag”), kann ClickandBuy die Transaktion stornieren und den strittigen Betrag dem ClickandBuy-Konto des betreffenden Endkunden gutschreiben bzw. eine entsprechende Rückzahlung vornehmen. In solchen Fällen erkennt der Anbieter an und stimmt zu, dass er von ClickandBuy keine Zahlung in Bezug auf den strittigen Betrag erhält. ClickandBuy bemüht sich jedoch, den Anbieter zeitnah über solche Fälle zu informieren. Möchte ein Endkunde von seinem ClickandBuy-Konto abgebuchte Gebühren aus Gründen, die beim Anbieter liegen, stornieren lassen und stimmt der Anbieter dem zu, weist der Anbieter ClickandBuy an, eine Rückzahlung auf das ClickandBuy-Konto des Endkunden vorzunehmen. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass er von ClickandBuy keine Zahlung in Bezug auf den strittigen Betrag erhält.2.13 Der Anbieter ermächtigt und weist ClickandBuy an, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um vom Endkunden geschuldete Entgelte im Namen des Anbieters einzutreiben. Der Anbieter erkennt an und stimmt zu, dass ClickandBuy auf eigene Kosten einen Dritten mit der Eintreibung von geschuldeten Beträgen beauftragen kann. Wenn sich der Endkunde jedoch dauerhaft weigert, die Entgelte zu entrichten, teilt ClickandBuy dem Anbieter die Details der strittigen Transaktion sowie die Kontaktdetails des Endkunden mit, damit der Anbieter den geschuldeten Betrag eintreiben kann.2.14 ClickandBuy stellt dem Anbieter eine Provision auf alle Entgelte für Endkunden in Rechnung, um u. a. die Rückforderungs-, Verwaltungs- und Abrechnungskosten zu decken. Hierbei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich eine Zahlung vom Endkunden eingegangen ist.2.15 Jede von einem Endkunden mit seinem ClickandBuy-Konto vorgenommene Transaktion wird durch den ClickandBuy-Server zur Aufdeckung von Betrugsfällen („Fraud-Server”) überprüft. Dies bezieht sich auf alle Einzahlungen eines Endkunden auf sein ClickandBuy-Konto sowie jeden Kauf eines Angebots von einem Anbieter durch einen Endbenutzer. Die Transaktion wird nicht fortgesetzt, wenn sie nicht vom Fraud-Server genehmigt wird. Unter bestimmten Umständen müssen Endkunden hierfür Informationen an ClickandBuy übermitteln, um ihre Identität zu verifizieren, oder ein Bevollmächtigter bzw. Mitarbeiter von ClickandBuy muss die Transaktion manuell verifizieren. Wenn die Transaktion nicht fortgesetzt wird, werden die Entgelte nicht auf das ClickandBuy-Konto des Anbieters überweisen.19.1 Dieser Vertrag und die Beziehung zwischen den beiden Vertragsparteien werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland geregelt und ausgelegt.Unser System ermöglicht unseren Kunden einen bequemen und sicheren Kauf von Internet-Inhalten und -Services, wie z.B. aktuelle Testberichte von Stiftung Warentest.(Quelle : http://clickandbuy.com/DE/de/company/agb/provider.html)Tja, und hier meine Exegese :Der Vertrag zwischen dem OC, ClickandBuy und dem deutschen Spieler hat folgenden Inhalt : Die Vertragsparteien haben sich dahingehend geeinigt, dass ClickandBuy gegen den in einem OC nach deutschem Recht illegal spielenden deutschen Spieler keine Forderung wegen Zahlungsverzugs geltend machen kann, wenn seitens ClickandBuy ein Spielkredit gewährt wurde, der verzockt wurde. Wenn der Spieler entscheidet, das Konto bei ClickandBuy nicht aufzufüllen,dann ist das OC entsprechend seiner Zustimmungserklärung zu den Anbieter-AGB damit einverstanden, dass es für die "Spielschulden" so aufkommt, als ob der Spielkredit überhaupt nicht gewährt worden wäre, d.h. als ob gar nicht gespielt worden wäre und das Casino am Spieler also auch nichts gewonnen hätte. Ob dem Spieler ein Spielkredit gewährt wird, hängt vom Ermessen von ClickandBuy ab, wobei sich das OC durch seine Zustimmung zu den Anbieter-AGB hiermit einverstanden erklärt hat. Im umgekehrten Fall, d.h. wenn der Spieler gewinnt, kann das OC den gewonnenen Betrag jedoch nicht vom Spieler zurückfordern. Das Rechtsgeschäft ist zwar sittenwidrig, aber "Spielschulden" können nach deutschem Recht nicht vom OC zurückgefordert werden.Da sich die 3 Vertragsparteien im Einvernehmen unter gegenseitiger Anerkennung der AGB zwischen Spieler und OC, zwischen Spieler und ClickandBuy , sowie zwischen OC und ClickandBuy auf diese Regeln - übereinkunftsgemäß auszulegen nach deutschem Recht - geeinigt haben, kann in der Nichtbezahlung der Rechnung durch den Spieler weder ein Betrug noch ein unfaires Verhalten gesehen werden, sondern er hat ganz einfach clever das auf dem freien Markt dargereichte Angebot des nicht zugelassenen OC für sich ausgenutzt.Ein in gewisser Weise reizvolles Angebot, wobei das anbietende OC deutschen Spielern offensichtlich anbietet, einfach solange zu spielen, bis sie gewonnen haben , sich dann auszahlen zu lassen und sich danach nie wieder blicken zu lassen biglaugh.gif biglaugh.gif biglaugh.gif . kann natürlich nur funktionieren, wenn ´mer während der Verlustphasen nach freiem Ermessen von ClickandBuy einen ausreichenden Spielkredit erhalten hat oder eben gar keine Verlustphasen erleidet ...Damit sollte alles gesagt sein. Wir werden ja sehen ob sich jemand traut mich zu verklagen
Faustan Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Du hast das Problem noch nicht erkannt.Du zahlst per clickandbuy. Wann ist das Geld bei deinem Onlinecasino-Account gutgeschrieben? Sofort.Wann bucht clickandbuy bei deinem Bankkonto ab? 1-3 Tage später.Wer trägt dann also die Kosten, bzw. wem schuldest du etwas?Wofür du das Guthaben beantragt/angefordert hast, ist egal. Feststeht dass Geld in deinem Namen/auf deine Rechnung weitergeben wurde, und du jetzt nicht bereit bist die ausstehende Forderung zu begleichen.Nochmal: clickandbuy betreibt kein Glücksspiel, sie sind ein Finanzdienstleiter. Sie können daher berechtigte Forderungen stellen. Du hingegen kannst keine Haftungsansprüche geltend machen da du vorsätzlich rechtswidrig dein Geld verwendet hast.Die von dir rot unterlegte Passage in den AGBs von clickandbuy ist völlig irrelevant. Das Casino, da es nicht unter deutsche Gesetze fällt, hat sehr wohl einen Anspruch auf deine Einzahlungen. Es handelt in seinem Land legal. clickandbuy hat wiederum einen Anspruch auf ihre Forderung, da sie auch legal gehandelt haben. Sie haben dir die Möglichkeit gegeben Finanzdienstleistungen in Anspruch zu nehmen; das hast du getan. Ihnen ist ein Schaden entstanden. Diesen musst du zahlen.Klar kommt ein gelber Brief nicht sofort. Aber er wird kommen. Dem kannst widersprechen. Aber dann wird geprüft ob die Forderung rechtens ist und dann, wenn sie es ist, klingelt es bei dir und der Gerichtsvollzieher will das Geld für clickandbuy; nicht für irgendein Casino.
pokergott Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Das stimmt so nicht.ClickandBuy hilft mir dabei das Gesetz zu übertreten. Sie machen sich schon in dem Moment strafbar wo Sie mein Geld in ein Onlinecasino weiterleiten. Das nennt man dann Beihilfe zum illegalen Glückspiel.Nicht mehr und nicht weniger.Ihr könntja denken was Ihr wollt. Ich weiß das ich noch nie von einem Casino und auch nicht von einem Finanzdienstleister auf die Forderungen angesprochen wurde. Und manche Dinge liegen schon Jahre zurück.Wenn Sie mir das Geld schenken bedanke ich mich recht herzlich und wenn Sie sich nicht trauen das Geld einzuklagen werden Sie auch genau wissen warum.
Faustan Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Aber das ändert nichts daran, das nicht staatlich lizensiertes Glücksspiel in Deutschland illegal istJa! Für dich als Deutscher, aber nicht für das Casino. Das handelt völlig legal in seinem Land.
markus89 Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 2.9 ClickandBuy kann an den Anbieter folgende zu zahlende bzw. gezahlte Entgelte einbehalten bzw. zurückfordern(b) einen Betrag, der einem Endkunden in Rechnung gestellt, jedoch nicht bezahlt wurde==> trifft zu, also ClickandBuy holt sich das Geld vom OC zurück bzw hat nach 2.11 sowiso 50% Rücklagen und zieht es da ab.2.13 Der Anbieter ermächtigt und weist ClickandBuy an, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um vom Endkunden geschuldete Entgelte im Namen des Anbieters einzutreiben. Der Anbieter erkennt an und stimmt zu, dass ClickandBuy auf eigene Kosten einen Dritten mit der Eintreibung von geschuldeten Beträgen beauftragen kann. Wenn sich der Endkunde jedoch dauerhaft weigert, die Entgelte zu entrichten, teilt ClickandBuy dem Anbieter die Details der strittigen Transaktion sowie die Kontaktdetails des Endkunden mit, damit der Anbieter den geschuldeten Betrag eintreiben kann. ==> ClickandBuy versucht das Geld einzutreiben, Mahnungen etc. Evtl. noch ein paar Anwaltsschreiben mit leeren Drohungen.==> Ich weigere mich trotzdem dauerhaft und meine Kontaktdetails werden dem OC mitgeteilt. Jetzt ist das OC verantwortlich ihr Geld zu bekommen und nicht mehr ClickandBuy.
Faustan Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Wo genau bist du da? Ist für mich nicht zu finden in den AGBs, weder bei Nutzer noch Anbieter AGBs.
Faustan Geschrieben November 6, 2009 Geschrieben November 6, 2009 Hmm, mal eine These von mir:Ihr könnt ja denken was Ihr wollt. Ich weiß das ich noch nie von einem Casino und auch nicht von einem Finanzdienstleister auf die Forderungen angesprochen wurde. Und manche Dinge liegen schon Jahre zurück+Die AGBs die @markus89 hier zitiert, die ich aber gerade nicht auf 'clickandbuy.com/DE/de/company/agb/agb.html' finden kann.Das lässt die Vermutung zu das die ABGs damals (wann auch immer) so waren. Heisst also, das die damals gemahnt haben und dann die Daten an den Anbieter gegeben haben. Der nix machen konnte, da Costa Rica/Guernsey/whatever Casino.Davon ist aber nichts zu finden auf 'clickandbuy.com/DE/de/company/agb/agb.html'. Könnte also stark bedeuten das clickandbuy seine Interessen selbst vertritt. Und da sie kein illegales Glücksspiel betreiben....soweit war ich aber schon mit meinen Ausführungen
nimmsgern Geschrieben November 7, 2009 Geschrieben November 7, 2009 Ihr könnt ja machen was Ihr wollt. Weiß gar nicht warum Ihr euch so aufregt. Wenn Ihr doch eh nur gewinnt kann es euch doch völlig egal sein. Oder wollt Ihr hier nur den Moralapostel spielen?Vielleicht hast Du es nicht kapiert ? Wir sind hier in einem Roulette - und nicht in einem Bescheißforum. Dass sich Kriminelle tummeln ist auch mir bekannt.nimmsgern
ZERO-4-4 Geschrieben November 7, 2009 Geschrieben November 7, 2009 (bearbeitet) Hallo,ich habe nicht alle Beiträge gelesen, möchte aber einen Aspekt, der bisher vielleicht etwas zu wenig Beachtung gefunden hat, zu bedenken geben: ClickandBuy unterstützt die OC´s illegale Zahlungen von deutschen Spielern zu kassieren. Ich habe bisher noch von keinem Fall gehört, in dem eine Forderung von ClickandBuy gerichtlich durchgesetzt wurde. Ich habe nur gehört, dass CaB die Forderungen dann an einen Inkasso Unternehemen weiterverkauft und die dann 2-3 Briefe schreiben und dannach dann auch nichts weiter passiert. Bei einem Gerichtsverfahren müsste auch die zu Grunde liegende Forderung erläutert werden und bei einem deutschen Gericht eine Zahlung, die in D eigtl. illegal ist, durchzusetzten wird wohl unmittelbar zu einer Gegenanzeige führen und letzendlich in einem Geschäftsverbot enden. Das wird meiner Meinung nach kein "Finanzdienstleister" riskieren; dafür verdienen die einfach zu gut damit.Aller schlimmsten Falls würde es eine Anzeige wegen illegalem Glücksspiel geben, wobei der "Schuldige" ja nicht der Veranstalter ist. Letzendlich würde doch die Anzeige von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen (da gibts echt wichtigeres). Viel schlimmer wird das für CaB.Schöne GrüßeZeroP.S.: @alle die sich aufregen: Es lohnt nicht sich über das Verhalten der "Rückbucher" aufzuregen. Jeder kann doch tun und lassen, was er will und wenn jemand die Zahlung zurückbuchen möchte, dann soll er das halt machen! bearbeitet November 7, 2009 von ZERO-4-4
pokergott Geschrieben November 7, 2009 Geschrieben November 7, 2009 @zero-4-4: Wenigstens noch einer der die Sache durchschaut hat. Genau so wie du es beschrieben hast ist es richtig. Davon ist aber nichts zu finden auf 'clickandbuy.com/DE/de/company/agb/agb.html'. Könnte also stark bedeuten das clickandbuy seine Interessen selbst vertritt. Und da sie kein illegales Glücksspiel betreiben....soweit war ich aber schon mit meinen Ausführungen biggrin.gifDavon ist deshalb nix zu finden weil das die AGB`s zum Zeitpunkt meiner Anmeldung und Rückbuchung bei ClickandBuy waren. Die sind wohl in der Zwischenzeit geändert worden.Was aber auch völlig egal ist , weil es immer wieder auf folgendes hinaus läuftBei einem Gerichtsverfahren müsste auch die zu Grunde liegende Forderung erläutert werden und bei einem deutschen Gericht eine Zahlung, die in D eigtl. illegal ist, durchzusetzten wird wohl unmittelbar zu einer Gegenanzeige führen und letzendlich in einem Geschäftsverbot enden. Das wird meiner Meinung nach kein "Finanzdienstleister" riskieren; dafür verdienen die einfach zu gut damit.Damit dürften wohl alle Rückbucher aus dem schneider sein, und können Ihre vermeintlichen "Schulden" einfach vergessen. Allen anderen wünsche ich weiterhin Glückssträhnen, damit Sie nie in die Situation kommen Ihr Geld mal zurückbuchen zu müssen.
hermann Geschrieben November 7, 2009 Geschrieben November 7, 2009 @pokergottwieso keimt in mir so langsam der Verdacht auf, dass es purer Vorsatz war.Sachse hat dich schon durchschaut. Das ist kriminell..Du zeigst jetzt mit dem Finger auf die OC´s, wegen Illegal und so, aber selbst zockst du in Trickserischer Absicht. Wenn sich OC und CaB das gefallen lassen, wäre das ein Freibrief für andere Zocker mit krimineller Energie.Grußhermann
markus89 Geschrieben November 7, 2009 Geschrieben November 7, 2009 Kriminell hin oder her ich werd euch jedenfalls auf dem laufenden halten wie mein Fall weiter verläuft.... momentan folgende Sachlage ich soll alle offenen Rechnungen überweisen + 675 € Bearbeitungskosten !!! Allein diese unverhältnismäßig übertriebene Bearbeitungsgebühr finde ich schon mehr als Zweifelhaft und würde ich so nie ohne Nachweis bezahlen.
pokergott Geschrieben November 7, 2009 Geschrieben November 7, 2009 Wenn sich OC und CaB das gefallen lassen, wäre das ein Freibrief für andere Zocker mit krimineller Energie.Genau das ist es. Nur das es bisher nie an die große Glocke gehängt wurde. Aber ja, es ist ein Freibrief. Und dieses Geschäftsmodell wird es auch nicht mehr lange geben weil es irgendwann zu teuer wird für die OC`s und CaB.Und nur mal so zur Info, das funktioniert auch bei den ganzen Minigames wo um Geld gespielt wird. Auch hier gibt es keine Chance für die Anbieter das Geld einzuklagen. Weil auch dieses Geschäftsmodell keiner juritischen Prüfung standhält.Ich hab nix gegen Casinos und auch nicht gegen Glücksspiele an sich. Und mir ist auch völlig klar das sowas in legalen Casinos nicht läuft. Aber diese Casinoangebote sind in Deutschland eben nicht zugelassen und dann gibt es auch keine Grundlage dafür das so Firmen wie CaB damit Geld verdienen.Und wenn jemand eine Lücke gefunden hat wie er das ausnutzen kann dann soll er das ruhig machen. Ist ja noch nicht mal strafbar. Schließlich macht man sowas ja nicht mit Vorsatz. Aber wenn man erst nach dem Zocken merkt das man sich strafbar gemacht hat weil man deutsche Gesetze übertreten hat, dann kann man doch sein Geld zurückbuchen. Es war ja schon illegal das der Finanzdienstleister es überwiesen hat.
strolchiii Geschrieben November 8, 2009 Geschrieben November 8, 2009 habe mal was zu melden>>>Moin<<<hatte mich hier über GodlClubC...beschwert+ Denen ne' Copy gesand, an Support....nach ca. 24 Std. war ne' Gutschrift auf dem Accountis ja was !Gruss Strolchiii
Faustan Geschrieben November 8, 2009 Geschrieben November 8, 2009 Ich kann aber zum Beispiel Geld via clickandbuy für Onlinekäufe bei irgend'nem Onlineshop nutzen. Clickandbuy schreibt dann dem Onlineshop das Geld gut, die liefern an mich. Ich renne zur Bank und lasse die Lastschrift von clickandbuy zurückgehen. Der Shop hat sein Geld und die Ware habe ich erhalten. Wer sitzt auf dem Schaden? clickandbuy!Wofür du den Geldtransfer eingeleitet hast, ist irrelevant. Ob du nun deiner Oma Geld schicken wolltest, oder nen LCD Tv gekauft hast, oder an einem Onlineglücksspiel teilgenommen hast. Du schuldest clickandbuy Geld. Nicht dem Anbieter der mit clickandbuy einen Vertrag hat. Die beiden handeln völlig legal in ihren jeweiligen Ländern. Und blöd halt das clickandbuy hier Handhabe hat und Geld einfordern kann. Schmeiss' die Inkassobriefe ruhig weg, zwingt dich ja niemand mit denen zu reden.
markus89 Geschrieben November 8, 2009 Geschrieben November 8, 2009 ClickandBuy würde dann versuchen von mir das Geld einzutreiben und wenn das nicht möglich ist holt sich C&B das Geld vom Onlineshop. Somit hat der Onlineshop den Verlust, der dann das Geld problemlos per Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid eintreiben kann weil normalerweiße in Onlineshops ein gültiger Vertrag der nicht gegen deutsches Recht verstößt und somit nichtig wäre geschlossen wird. Würde ich über einen Onlineshop Raubkopien kaufen und dann erfahren das dies illegal ist könnte ich die Zahlung natürlich ebenfalls stornieren ! Die C&B Begründung (bei Gerichtsverhandlung) der hat im Online-Shop XY Raubkopien gekauft und wir wickeln für die Raubkopien-Anbieter die Zahlung ab und der weigert sich zu zahlen.
pokergott Geschrieben November 8, 2009 Geschrieben November 8, 2009 Wofür du den Geldtransfer eingeleitet hast, ist irrelevant.Genau das ist dein denkfehler. Es ist sehr wohl ein großer Unterschied ob ich davon in einem legalen Shop was kaufe oder ob ich an illegalem Glücksspiel teilnehme.Aber wenn du es nicht verstehen willst, dann lass es halt bleiben. Durch ständiges wiederholen werden deine Pseudoargumente auch nicht besser. Man kann keine Gelder für illegale Geschäfte einklagen. Sonst verklagen nachher die ganzen Junkies ihre Dealer weil Sie schlechten Stoff gekauft haben, oder wie.CaB ist ja auch gar nicht das Problem. Die gab es auch schon vor den OC`s. Und die Dienstleistung an sich ist ja auch völlig in Ordnung. Nur wenn ich mich als Handlanger bei illegalen Geldtransaktionen beteilige kann ich nicht nacher nach der Staatsanwaltschaft schreien. So einfach ist das.
sachse Geschrieben November 8, 2009 Geschrieben November 8, 2009 Pokergott oder sollte ich lieber krimineller Schwachmat sagen?Du hast es noch nicht begriffen:Die OCs sind legal und nur DU hast vorsätzlich illegal gespielt und zwar mit dem Vorsatz, einen eventuellen Gewinn einzustecken und bei Verlust zu betrügen.Bist eben ein mieser Typ - muss auch geben - sonst wären alle Knastschließer arbeitslos.sachse
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