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Geschrieben

Pokergott oder sollte ich lieber krimineller Schwachmat sagen?

Du hast es noch nicht begriffen:

Die OCs sind legal und nur DU hast vorsätzlich illegal gespielt und zwar mit dem Vorsatz,

einen eventuellen Gewinn einzustecken und bei Verlust zu betrügen.

Bist eben ein mieser Typ - muss auch geben - sonst wären alle Knastschließer arbeitslos.

sachse

Geschrieben

Ich spar mir jetzt die ganzen Ossiwitze. Du bist auch so schon witzig genug.

CaB hat mir aber geholfen das Gesetz zu brechen. Damit sind Sie nicht weniger kriminell wie du oder ich. Und deshalb können Sie mich auch nicht verklagen.

Es interessiert keine Sau ob OC`s legal sind oder nicht.

Deine Kommentare gehen vollkommen am Thema vorbei. Vielleicht liest du dir nochmal den ersten Post im Thread durch. Da hat keiner gefragt ob OC`s legal sind oder nicht.

Geschrieben

weg. Pokerg-Ars....

habe par mal mit solchen Typen zu tun gehabt...°i°((( :D

1. hat bei mir gekauft, nach 2-3 Wochen = hab kein Geld :-( = Bankeinzug > er hatte doch was, oder seine Bank

2. Lieferant v. mir ,angebrannten LKW aus dam. ,,Zone" geholt, nich mal Danke für ca. 30K DM Verlust-Bewahrung( bei HE)

der Gleiche , vor ca. 250K Verlust bewahrt, am Ende waren 15K DM, zu meinen Gunsten Saldo, seine Worte : wir hatten viel Kosten

heißt Saldo = O

+nochmal , vor 3,500 € bewahrt....Antw. zweifeln wir an

dann , Jahre später , hab ICH wieder bei ihm gekauft , gezielt(!) + viel

da wurde ER um ca. € (Euro) 75 K leichter...

später hat ER mich mit ausges. Höflichkeit begrüsst, diesmal ohne 5-7 Fleisch.Gesellen im Schlepptau

,,Ja ,die Vergangenheit.." :D sagte ER.....

Leben + leben lassen, aber der Poker-Arsc...will mal bischen Wirbel...

................? wie heist Das bei'n Kindergarten ? Aufmerksamskeitssyndrom, mangelndes :kaffeepc:

Geschrieben
Ich spar mir jetzt die ganzen Ossiwitze. Du bist auch so schon witzig genug.

....und stell' Dir vor:

Ich bin gar kein echter Ossi sondern geborener Goßdeutscher mit einem Hakenkreuz auf der Geburtsurkunde.

Der Hinweis auf den "Ossi" ist übrigens das typische dümmliche Merkmal von Primitiven,

die glauben, etwas Besseres zu sein und denen sonst nichts mehr einfällt.

Mann, das wird ja noch richtig luschtig hier auf meiner Spielwiese.

sachse

P.S. Irgendwie kommt mir dieser kriminelle Hohlkopf in Stil und Aggressivität bekannt vor.

Geschrieben
P.S. Irgendwie kommt mir dieser kriminelle Hohlkopf in Stil und Aggressivität bekannt vor.

nein, nein keine Sorge. Ich bin nicht dein Vater... :kaffeepc:

Macht was Ihr wollt. Ich weiß das ich Recht habe und mir kann keiner was. Wenn Ihr euch so sicher seit, dann zahlt 10k Euro auf ein Treuhandkonto ein. Ich werde das selbe machen und dann werde ich mich selbst anzeigen.

Werde ich im Prozess dazu verurteilt meine angeblichen Schulden zu bezahlen habt Ihr gewonnen und könnt die Kohle behalten. Stellt sich heraus das mir keiner was kann werde ich die Kohle einstecken und weiterhin gute Geschäfte machen während Ihr euch mit Peanuts abgebt.

Na was ist Ihr Zocker. Lust auf ein spielchen????

Geschrieben
nein, nein keine Sorge. Ich bin nicht dein Vater... :shades:

Macht was Ihr wollt. Ich weiß das ich Recht habe und mir kann keiner was. Wenn Ihr euch so sicher seit, dann zahlt 10k Euro auf ein Treuhandkonto ein. Ich werde das selbe machen und dann werde ich mich selbst anzeigen.

Werde ich im Prozess dazu verurteilt meine angeblichen Schulden zu bezahlen habt Ihr gewonnen und könnt die Kohle behalten. Stellt sich heraus das mir keiner was kann werde ich die Kohle einstecken und weiterhin gute Geschäfte machen während Ihr euch mit Peanuts abgebt.

Na was ist Ihr Zocker. Lust auf ein spielchen????

Mein lieber Schwan ...

Jetzt wirds aber wirklich dämlich! :kaffeepc:

Ruckzuckzock

Geschrieben

Meine lieben Freunde, es ist ja sehr nett, dass Ihr Euch alle an dieser Diskussion beteiligt aber dass es in diese Richtung geht, hatten wir eigentlich nicht vor.

Nur eine kleine Bitte: bleibt sachlich, das erhöht unheimlich die Chance, dass dieser Thread nicht geschlossen wird. (ich hoffe, hier ist niemand, der genau das provozieren will)

Ich bin froh, dass Wettanbieter im Internet das online-zocken ermöglichen, denn Oddset muss nun wirklich nicht sein.

Dass Wetteinsätze nicht einklagbar sind, sollte so langsam jedem klar sein. Es gibt hierzu bereits zum erbrechen ausdiskutierte Threads in sämtlichen Rechtsforen, die alle gleich enden.

Jedoch gebe ich hier eins zu bedenken:

Es ist nachgewiesenermaßen ein Unterschied ob ich zuerst bei C&B per Latschrift Geld auf mein C&B-Konto einzahle und erst dann die Zahlung an einen Wettanbieter vornehme oder schon beim Wettanbieter die Zahlung per Latschrift über C&B veranlasse.

Geschrieben

@pokergott

mein Respekt. Die Heuschrecken gehören gehörig ausgemistet auch wenn dat einige leute

hier nicht hören wollen.

soll kein aufruf zum chargeback sein nur mal so als anderer grund ^^

max

Geschrieben
Jedoch gebe ich hier eins zu bedenken:

Es ist nachgewiesenermaßen ein Unterschied ob ich zuerst bei C&B per Latschrift Geld auf mein C&B-Konto einzahle und erst dann die Zahlung an einen Wettanbieter vornehme oder schon beim Wettanbieter die Zahlung per Latschrift über C&B veranlasse.

Natürlich hast du Recht. Es ist ein Unterschied. Aber juritisch sieht das etwas anders aus. Wenn ich 1000€ in ein Casino transferieren möchte und dazu K&B nutze dann ist das juristisch betrachtet genau das gleiche als wenn das Casino direkt von meinem Konto abbuchen würde. Der Zweck des Geldtransfers ist das die illegal Teilnahme an Glücksspiel. Und wenn K&B das weiß dann darf es das Geld nicht weiterleiten. Tun Sie es doch machen Sie sich der Beihilfe schuldig.

Es glaubt doch keiner das die auf Ihr Geld verzichten würden. Wenn es auch nur den hauch einer Chance geben würde das Geld zu bekommen würden die sofort klagen.

Die Heuschrecken gehören gehörig ausgemistet auch wenn dat einige leute

hier nicht hören wollen.

Genau das ist der Punkt. Solange keiner was sagt machen die ordentlich Gewinne. Warum also sollte ich ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich anderen helfe Ihr Geld zurück zu bekommen.

Geschrieben
Warum also sollte ich ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich anderen helfe Ihr Geld zurück zu bekommen.

Oha!

Ein krimineller Wohltäter.

sachse

Geschrieben
Wohltäter

aus deinem Mund muss ich das ja wohl als Kompliment auffassen, oder?

Ich denke mal zumindest die Eingangsfrage im Thread ist jetzt beantwortet. Vielleicht können wir uns ja jetzt wieder wie normale Menschen verhalten.

Wenn ich jemanden auf die Füsse getreten bin dann entschuldige ich mich dafür. Aber dafür das ich anderer Meinung bin werde ich mich nicht entschuldigen.

Machts gut Leute

  • 3 weeks later...
Geschrieben

Nun spinnen wir die Sache doch mal weiter.

Sagen wir mal, der "Schuldner" bekommt nun eine E-Mail vom Inkasso-Unternehmen, wo er bereits aufgrund einer anderen regulären Angelegenheit in Raten eine Verbindlichkeit abzahlt.

In dem Fall wäre aber das Ignorieren doch sicherlich nicht mehr richtig, oder? Ich meine, hier reicht doch rein aus juristischer Sicht maximal ein Hinweis, dass diese Rechnung strittig ist und deshalb keine Zahlung erfolgen wird.

Geschrieben

Moin,

kommt drauf an für wen das Inkasso-Unternehmen den Titel hat. Wird sich nicht um das Online Casino handeln sondern um einen Zahlungsabwickler der dann eventl. Zahlungsansprüche in Deutschland geltend machen kann.

:klatsch01: Bye

Geschrieben
Moin,

kommt drauf an für wen das Inkasso-Unternehmen den Titel hat. Wird sich nicht um das Online Casino handeln sondern um einen Zahlungsabwickler der dann eventl. Zahlungsansprüche in Deutschland geltend machen kann.

:klatsch01: Bye

Naja, dass sie die Zahlungsansprüche eben nicht geltend machen können, hatten wir doch grad erst bis zum Abwinken durch?! Und in allen Foren kommt man zum selben Ergebnis, Verbindlichkeiten die aus Sportwetten resultieren, sind nicht einklagbar, auch nicht wenn ein Zahlungsabwickler dazwischensteht.

Die Frage war eher darauf gemünzt, ob es die Sachlage verändert, wenn man bei dem Inkasso-Büro bekannt ist und dort eine ganz normale, keineswegs schlimme Angelegenheit bereits abzahlt.

Geschrieben

Huhu

hier bin ich wieder....

ob es die Sachlage verändert, wenn man bei dem Inkasso-Büro bekannt ist und dort eine ganz normale, keineswegs schlimme Angelegenheit bereits abzahlt

Natürlich tut es das nicht. Wenn man höflich ist kann man in einem kurzen 2 Zeiler darauf hinweisen das man die Forderung nicht anerkennt. Wenn man nicht will lässt man es halt bleiben. Das Ergebniss ist in beiden Fällen das gleiche.

Gruß an alle

  • 3 weeks later...
Geschrieben

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Spielschul...e-__f10160.html

Grundsätzlich kann die Rückforderung einer Leistung nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen sein, wenn der Leistende gewusst hat, dass die Hingabe des Darlehens gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Diese Voraussetzungen liegen bei einem Darlehen, mit dem Glücksspiele getätigt werden sollen, wohl regelmäßig vor (wenn - wie vorliegend - der Darlehensgeber um die Verwendung des Darlehens weiß).

Als „Leistung“ im Sinne dieser Vorschrift sind jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur solche Zuwendungen anzusehen, die nach dem - nichtigen - Vertragsverhältnis endgültig in das Vermögen des Empfängers übergehen sollten. Da beim Darlehen dem Darlehensnehmer das Darlehenskapital regelmäßig nicht endgültig überlassen werden soll (schließlich soll das Darlehen zurückgezahlt werden), ist § 817 Satz 2 BGB bei Sittenwidrigkeit des Vertrags nur beschränkt anwendbar. Denn endgültig im Vermögen des Darlehensnehmers verbleiben nur die gezogenen Nutzungen aus dem Darlehenskapital (also die Zinsen). Der Darlehensnehmer darf daher das Darlehen für die vereinbarte Zeit zinsfrei nutzen, muss bei Ablauf der Darlehenszeit aber den gesamten Nettodarlehensbetrag zurückzahlen.

Hiervon macht die Rechtsprechung aber eine Ausnahme:

Die Rückforderung eines Wettdarlehens ist dann ausgeschlossen, wenn die Durchführung des zu missbilligenden Zwecks von vornherein mit einem dem Darlehensgeber bekannten Risiko verbunden war, dieses Risiko sich verwirklicht und für den Darlehensnehmer zu einem Verlust des Kapitals geführt hat (andernfalls dürfte der Darlehensnehmer bei Spielgewinnen diese Gewinne und zusätzlich die Darlehenssumme behalten, was als unbillig empfunden würde). Mit anderen Worten: ein Wettdarlehen kann nicht zurückverlangt werden, wenn der Darlehensempfänger infolge von Spielverlusten nicht mehr bereichert ist.

  • 2 weeks later...
Geschrieben

Hallo Leute, dieser Thread hier ist sehr interessant, ich habe ihn aufmerksam verfolgt.

Mich wundert jedoch, dass noch keiner die Gebühren angesprochen hat.

Was macht ihr denn mit den Gebühren, die Inkasso oder Firstgate erheben, wie zum Beispiel diese 25 Euro Gebühr für die Rücklastschrift?

Geschrieben

Gemäß §§ 286 Abs. 1, 280 Abs. 1 und 2. BGB ist der Schuldner verpflichtet, Mahnkosten zu zahlen.

Aber wie verhält sich das bei einer Forderung, die ohnehin nichtig ist?

C&B erhebt 25 Euro Gebühr für die Lastschrift, 7,50 Gebühr Mahnkosten, die sind doch einklagbar?

Geschrieben

hi !

greetz + frohes neues !

guter vorsatz für 2010: nich mehr zocken

bisher: eingehalten :saufen:

2010 suche ich neuen job mal sehen wg. krise.

man will sich auch nich schlechter stehen.

ar....amt schlägt zeitarbeit vor, das gibt noch weniger

netto. aber ich halt durch :bigsmile:

lg,

max

Geschrieben (bearbeitet)
hi !

greetz + frohes neues !

guter vorsatz für 2010: nich mehr zocken

bisher: eingehalten :saufen:

2010 suche ich neuen job mal sehen wg. krise.

man will sich auch nich schlechter stehen.

ar....amt schlägt zeitarbeit vor, das gibt noch weniger

netto. aber ich halt durch :bigsmile:

lg,

max

ein sehr guter vorsatz, wenn du ihn durchziehst ein noch viel besserer.

du hast noch andere möglichkeiten.

z.b. wen du weißt was du machen möchtest ( job ) dann such dir die firmen in deiner umgebung raus ( gelbe seiten )

und gehe hin und stelle dich direkt vor.

chef´s schätzen leute die selbstständig handeln / arbeiten können.

das zauberwort heißt eigeninitiative und gut vorbereitet sein.

viel erfolg bei deinem vorhaben.

maybe

bearbeitet von maybe
Geschrieben
Hallo Leute, dieser Thread hier ist sehr interessant, ich habe ihn aufmerksam verfolgt.

Mich wundert jedoch, dass noch keiner die Gebühren angesprochen hat.

Was macht ihr denn mit den Gebühren, die Inkasso oder Firstgate erheben, wie zum Beispiel diese 25 Euro Gebühr für die Rücklastschrift?

Aus der Sicht eines Anwalts generell zur Höhe der Gebühren:

Wegen der Bearbeitungsgebühren sollten Sie sich die Höhe der Bearbeitungsgebühren nachweisen lassen. Ohne konkreten Nachweis sind die Gebühren sehr hoch und entsprechend kritisch zu prüfen bzw. ohne Nachweis nicht in der Höhe zu bezahlen.

--------

desweiteren bin ich der Meinung, dass die Gbühren ebenfalls nicht eingeklagt werden können, weil Sie aus einem nichtigen Geschäft resultieren.

Habe heute übrigens Post deswegen bekommen (acoreus Collection Services Gmbh in 41415 Neuss), Rechnung über 816,18 € nur für Rücklastschriften :):lachen:;) Kein Cent wird gezahlt....

Geschrieben
Die gelben Briefe werden den Weg zu deinem Briefkasten schon finden. Der Herr Gerichtsvollzieher bestimmt ooch. ;) Mach' wie willst du. :lachen:

Und wenn? Selbst wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, nicht vergessen. So einen Mahnbescheid kann Dir jeder zustellen lassen, es wird nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist. Sollte man so ein Schreiben erhalten, wird Einspruch eingelegt. (Hier muss das Erste Mal wirklich reagiert werden)

Aber ich habe noch von keinem Fall gehört, wo ein Mahnbescheid zugestellt worden wäre. Und wenn, dann ist spätestens nach dem Einspruch die Geschichte zuende.

Im Übrigen zum Thema Vorsätze, ich zocke auch nicht mehr! :)

  • 3 weeks later...

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