trizero Geschrieben Juli 20, 2007 Geschrieben Juli 20, 2007 Hier der ganze Bericht.Das Landgericht Koblenz hat in einem Grundsatzurteil (Az. 6 S 342/06) entschieden,dass dem Betreiber einer Internet-Spielbank ein Anspruch gegen den Spieler auf Zahlung der beim Online-Spiel verlorenen Einsätze zusteht.War da nicht jemand im Forum mit einem ähnlichen Vorhaben?!
Paroli Geschrieben Juli 20, 2007 Geschrieben Juli 20, 2007 Den Einsatz hatte der Spieler in mehreren Etappen per Kreditkarte an die Spielbank überwiesen und das Geld dann beim Roulette verspielt. Anschließend ließ er die Überweisung insgesamt rückgängig machen. Gegenüber der Zahlungsklage verteidigte sich der Spieler damit, dass er nicht, wie in den Spielbedingungen vorgeschrieben, in Hessen, sondern in Rheinland-Pfalz wohne.Dass der Beklagte sich entgegen den Teilnahmebedingungen durch falsche Angaben den Zugang zum Spiel erschlichen habe, ändere an der Rechtswirksamkeit der Spielteilnahme nichts, stellte das Landgericht Koblenz nun abschließend fest.Richtig so. Das Hamburger Online-Roulette hatte damals eine großes Problem mit solchen "Null-Risiko" Spielern von auswärts. Das Interesse an einer Neueröffnung war offensichtlich auch deshalb ziemlich gering.
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