mondfahrer Geschrieben Dezember 12, 2007 Geschrieben Dezember 12, 2007 hu hu kallebo !ich weiss seit gestern von den gesetzenprima. Ich hab´gerade mal ein paar andere Mondbewohner befragt, was sie in einer solchen Situation machen würden. Einer hat mir geantwortet, er würde zu einem Anwalt gehen , um sich beraten zu lassen bzw. um den Anwalt zu beauftragen die Kohle zurückholen zu lassen - unter Berufung auf das Blondie-Urteil. Wenn der Anwalt dann erklären würde, dass das Blondie-Urteil falsch ist, würde er den Richter verklagen auf Schadensersatz wegen der Anwaltsgebühren, die ohne Erfolg entstanden sind. Was hältst Du von dieser Idee ?mondfahrer
kallebo Geschrieben Dezember 12, 2007 Autor Geschrieben Dezember 12, 2007 kann mir keinen anwalt leisten. wie auch wenn ich keine meite azhlen kann....Altersvorsorge, du hast E-Mails! [Mailadresse entfernt]
Schnorrer2k Geschrieben Dezember 12, 2007 Geschrieben Dezember 12, 2007 @altersvorsorge: Wie bereits erwähnt halt ich gar nichts von Zensur. In diesem Fall wird aber vor allem durch deine Postings eine unmoralische und (auch wenn durch keinen richterlichen Entschluss bestätigte) unrechtmäßige Handlung gerade zu bagatellisiert. Das Problem ist dabei vor allem, dass zB bei Click&Buy der EHRLICHE Kunde, der eben keinen Chargeback durchführt bei Expresslastschrift usw. eine sehr hohe Bearbeitungsgebühr zahlt, d.h. die Kunden die einsehen und dafür gerade stehen, dass sie sich verzockt haben tragen die Kosten der "bescheisser".Außerdem sind die Anleitungen hier doch auch pure Anstiftung zu Straftaten. Da kommt ein kleinkarierter Gauner schnell mal auf die Idee 10k irgendwo einzuzahlen und volles Risiko zu gehen, wenns gut läuft hat man einen schönen Gewinn, ansonsten halt Chargeback..@mondfahrer: Ich habe NAMEN genannt aber KEINE Links gepostet. Außerdem können hier auch deutschsprachige mit Wohnsitz in einem Land indem Onlinespiel legal ist zugreifen. Wenn man schon hierzulande "illegal" online spielt, dann doch lieber bei einem seriösen Anbieter, als bei einem Casino, bei dem man nie Gewinne erhält.@Gunthos: Mit offline meinte ich offshore. Vom Service und Angebot her könnten die sich echt noch einiges abschauen.@kallebo: Dir empfehle ich vor allem mit deinen persönlichen Daten etwas sorgfältiger umzugehen. Ich musste google und andere Seiten keine 2 Minuten bemühen, um deine Identität rauszubekommen. Gerade Diskretion hat bei deinem gewagten Vorhaben höchste Priorität.
relieves Geschrieben Dezember 12, 2007 Geschrieben Dezember 12, 2007 wie auch wenn ich keine meite azhlen kann....Wollst Du jetzt auch noch Mitleid ?Leider sind Pfannen das einzigste Schlaginstrument und diese sind normalerweise gebucht !Lese ( nicht überfliegen ) nochmals locals Beitrag und mache Dir dann Gedanken über Deine Situation bzw über Lösunswege .Damit meine ich nicht Lösungswege wie Anwalt etc um Kohle wieder zu holen ( Holzkopf ) sondern eher,Miete bezahlen wie, Computer verkaufen, bei den Eltern ( Opa,Oma ) zu Kreuze kriechen, Jugendamt ist auch noch zuständig, Sozialamt, Suchtberatung , was weiß ich - ist mir auch egal !Ich habe mich bemüht halbwegs vernünftig zu antworten, jetzt nutze Deine Zeit lieber anders als hier !
sachse Geschrieben Dezember 12, 2007 Geschrieben Dezember 12, 2007 Über Anstand lässt sich trefflich streiten, aber Ehrlichkeit?Wie meinst Du das Sachse?AltersvorsorgeEhrlichkeit(auch z.B. gegenüber dem Finanzamt) ist bei mir der Garant für einen ruhigen Nachtschlaf.Beispiel?Ich habe vor 3 Wochen beim Rückwärtsfahren einen Audi berührt und seine Frontplastik eingedrückt.Nun wollte der Unfallgegner das von mir schriftlich.Habe ich ihm nicht gegeben und auch gegenüber der geholten Polizei eher etwas von "mir hinten draufgefahren" gemurmelt.Das hat mich einen unruhigen Nachmittag gekostet, bis ich der Unfallaufnahme ein Fax mit dem tatsächlichen Hergang geschicktund den Unfallgegner davon informiert habe.Nun sind meine schönen 30 Versicherungsprozente nach 20 Jahren flöten und die Meisten werden sagen:"Schön blöde!"Trotzdem fühle ich mich so besser.So meine ich Ehrlichkeit und Anstand.Ist wahrscheinlich eine Frage der Kinderstube. sachse
altersvorsorge Geschrieben Dezember 12, 2007 Geschrieben Dezember 12, 2007 Guten Abend Schnorrer2k Ich habe NAMEN genannt aber KEINE Links gepostet.Danke, das reicht.Du hast konkludent für illegales Glücksspiel geworben. Das reicht für eine Anklage.Altersvorsorge
Schnorrer2k Geschrieben Dezember 12, 2007 Geschrieben Dezember 12, 2007 @altersvorsorge: Les mal meine Ausführungen richtig. Außerdem zeigt dein Posting mal wieder wie polemisch deine Argumentationsweise ist. Auf Fakten, gegen du nichts in der Hand hast, die die Diskussion aber konstruktiv bereichern, reagierst du einfach nicht. Auf kleine Belanglosigkeiten, die zu meiner eigentlichen Argumentation nichts beitragen dagegen gehst du du agressiv ein. Das bestätigt mir eigentlich nur, dass du mir konkludent, wie du es so schön zu sagen pflegst, recht gibst.Um deiner "Argumentation" aber mal zu folgen, könnte ich im Internet genau so über besonders gute Schusswaffenmodelle referieren. Bin ich deshalb jetzt wegen Anstiftung zu Mord zu belangen - ich glaube nicht. Außerdem solltest du dir mal Gedanken über deine Doppelmoral machen. Du wirfst mir hier Werbung für illegales Glücksspiel vor, an dem du selbst teilgenommen hast. Das ist an Absurdität kaum zu übertreffen.
mondfahrer Geschrieben Dezember 13, 2007 Geschrieben Dezember 13, 2007 hu hu Schnorrer !@mondfahrer: Ich habe NAMEN genannt aber KEINE Links gepostet. Außerdem können hier auch deutschsprachige mit Wohnsitz in einem Land indem Onlinespiel legal ist zugreifen. Wenn man schon hierzulande "illegal" online spielt, dann doch lieber bei einem seriösen Anbieter, als bei einem Casino, bei dem man nie Gewinne erhält.das war mir klar, bevor ich den Beitrag geschrieben habe, der selbstverständlich zynisch gemeint war. Selbstverständlich bin ich NICHT der Meinung, dass Du Werbung für illegales Glücksspiel gemacht hast !Doppelmoral :aber altersvorsorge hat sich selbst definitiv als Straftäter bezichtigt. Denn entweder trifft es - nach seiner eigenen Aussage - zu, dass er illegal gespielt hat (Verbotsirrtum ist nach dem Blondie-Urteil ausgeschlossen, wie der Richter in dem Blondie-Verfahren ja damit begründete, dass man sich schlau machen muss) , oder er müsste das Casino betrogen haben, oder sogar beides. Da er ferner angab, Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst zu sein, hat er sich damit selbst bezichtigt, als Beamter Straftaten begangen zu haben. Und bei dieser "Moral" soll man so einem Beamten , der ausserdem noch die Admins im hiesigen Forum zu Straftätern erklärt, dann glauben, dass ihm nicht ein bayerischer Richter die Leiter gehalten hat, damit er sich "reinwaschen" kann - zumindest partiell reinwaschen - und obendrein verbunden mit einem finanziellen Vorteil ?Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob man legal einen Chargeback durchführen kann, wenn man sich - ohne es zu wissen - an einem illegalen Glücksspiel beteiligt hat. Solche Unwissenheit kann möglich sein, z.B. weil man sich nachlässigerweise nicht schlau gemacht hat.Ist die Unwissenheit aber nur vorgetäuscht, um durch einen Trickserischen Chargeback Kohle zurückzuschaufeln, dann ist man mehrfacher Straftäter.mondfahrer
mondfahrer Geschrieben Dezember 13, 2007 Geschrieben Dezember 13, 2007 hu hu altersvorsorge , DU selbsternannter Straftäter !Du hast konkludent für illegales Glücksspiel geworben. Das reicht für eine Anklage.interessant, für eine Anklage auf dem Mond würde das aber noch nicht ausreichen, da nach den Mondgesetzen unter den für diesen Einzelfall geltenden Bedingungen der Grundsatz gilt "in dubio pro reo".Um auf dem Mond angeklagt werden zu können, muss man sich schon wesentlich mehr geleistet haben als sowas !mondfahrerp.s. ( falls die Handschellen schon geklickt haben, d.h. Du vorläufig nicht mehr antworten kannst, wünsche ich Dir eine gute Zeit ...)
harry1164 Geschrieben Dezember 13, 2007 Geschrieben Dezember 13, 2007 Es kann dir rein gar nix passieren,wenn du die Lastschriften von diversen E-Paymentanbietern stornierst.Weder das Casino noch eben die E-Paymentanbieter können dich gerichtlich belangen.Das spielen in einem Online-Casino in einem Hohheitsgebiet wo EU-Recht nicht wirksam ist gilt als sittenwidrig und kann auch strafrechtlich nicht verfogt werden.Und auch die E-Paymentanbieter können rein gar nichts gegen dich unternehmen,da sie wenn du über ein Onlinecasino eine Zahlung tätigst einen speziellen Code erhalten,der das Unternehmen eindeutig idendifiziert.Und somit Beihilfe zum Onlinegambling leistet.Ich habe das alles schon durchgemacht.Und noch was:Wer von euch in einem Microgamingcasino spielt,sollte bis Montag den 24.12.07 sein Guthaben entweder ausbezahlt oder verspielt haben Denn endlich ist unser SQL-Exploit fertig.
altersvorsorge Geschrieben Dezember 13, 2007 Geschrieben Dezember 13, 2007 Mein Kommentar war natürlich auch zynisch gemeint, weil mir Dein Beitrag ausnahmsweise gut gefallen hat. Weder Schnorrer2k noch Du haben es gemerkt.Altersvorsorge
mondfahrer Geschrieben Dezember 13, 2007 Geschrieben Dezember 13, 2007 (bearbeitet) hallo kallebo !kann mir keinen anwalt leisten. wie auch wenn ich keine meite azhlen kann....Altersvorsorge, du hast E-Mails!das macht die Sache natürlich nicht leichter, Du steckst jetzt in einer Zwickmühle, zumal Dir wahrscheinlich klar ist, dass Du in Foren keine Rechtsberatung erwarten kannst. Ob Altersvorsorge Dich rechtlich beraten kann und darf, wage ich zu bezweifeln (vielleicht ist es deshalb gar nicht so schlecht, dass die email-Adresse gelöscht wurde...) Selbstverständlich kannst Du auch von mir keine Rechtsberatung erwarten. Aber ich kann Dir schildern ,wie ich mich mal aus einer komplizierten Zwickmühle befreien konnte als ich mich noch nicht auskannte und kein Geld hatte um einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu bezahlen: Da ich in meiner entfernteren Verwandtschaft einen BGH-Richter kannte, rief ich ihn an und schilderte ihm meine Situation . Er erklärte mir daraufhin, dass ich zwar keine Rechtsberatung von ihm erwarten könnte, dass wir aber ein Gespräch führen könnten, in welchem er mir einige Geschichten erzählt, über die ich mir dann Gedanken machen könnte , Geschichten, in denen irgendetwas passiert ist, wenn sich irgendjemand irgendwie verhalten hat ...Frage 1: hast Du nicht irgendjemand in Deiner Verwandtschaft, der Dir gegen lau "Geschichten" erzählen kann oder Fragen stellen kann - es muss ja nicht gleich ein BGH-Richter sein ?Natürlich kann Dich niemand daran hindern, auch auf andere Weise Geschichten kennenzulernen, z.B. hier im Forum oder indem Du Dich an einen Seelsorger wendest, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.Frage 2: Was würde Deiner Meinung nach passieren, wenn Du - ohne Kohle - einen Anwalt oder eine Sucht-Beratungsstelle kontaktieren würdest , um Dich dort nach den Möglichkeiten für eine kostenlose Rechtsberatung zu erkundigen ?Geschichte (in Gestalt einer Rahmenerzählung) : Es war einmal ...ein Gedankenexperiment : Was wäre, wenn Altersvorsorge in irgendeinem Ministerium Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst wäre und Kollegen hätte, die sich irgendwann auf einer Party getroffen hätten, sich besoffen hätten , und dann wäre einer von ihnen auf die Idee gekommen, zu fragen : " ist OC-Spiel eigentlich strafbar ?" Er fragt einen nach dem anderen in der Runde : "Hast Du eine Ahnung, ob das eigentlich strafbar ist ? " - und erhält jedesmal dieselbe Antwort : "Nee, keine Ahnung". Dann sagt einer : " das müsste man eigentlich mal klären, aber wenn es keiner weiss, könnte man ja eigentlich risikolos Kohle schaufeln, wisst Ihr auch wie ? " In der Folgezeit nach dieser Party beschliesst man, das mal zu klären, aber es gelingt keine Klärung, da keine Gesetzestexte aufgefunden werden, die das OC-Spiel eindeutig erlauben oder eindeutig verbieten.Daraufhin überlegt man sich, dass man also gefahrlos spielen könnte, da es eben nicht zu klären ist, ob es nun erlaubt oder verboten ist und man sich somit im Zweifelsfalle darauf berufen könne - falls ein Gericht die Frage der Strafbarkeit irgendwann einmal klären würde - es liege ein Verbotsirrtum vor. Denn wenn nicht einmal Beamte im gehobenen Verwaltungsdienst fähig sind, eine Rechtsvorschrift zu finden, die das Spiel in einem ausländischen OC eindeutiog verbietet, dann kann auch sonst keiner wissen, ob es verboten ist oder nicht, also lässt sich im Falle der Strafbarkeit ein Irrtum nicht vermeiden. Damit würde man im Falle eines Falles straffrei ausgehen, falls ein Gericht entscheiden würde, dass OC-Spiel im Ausland strafbar wäre. Und nun der Umkehrschluss : Man könnte nun - mit der vorsorglichen Schutzbehauptung "Verbotsirrtum" als Sicherheit im Hinterfrund - einfach anfangen wild drauf los zu zocken, und zwar als Gruppe, d.h. möglichst viele Beamte müssten sich finden, die im OC zocken, und ausserdem müsste sich ein Richter finden, der sich bestechen lässt, dass er ein Urteil dahingehend fällt, dass OC-Spiel im Ausland strafbar sei, Und der Rest ist dann nur noch knallhart kalkulierte Mathematik : Klar ist, dass für den Fall, dass alle einfach wild drauf los zocken, einige die fette Kohle machen, andere nicht. Es wird vereinbart, dass einfach wild weitergezockt wird , bis ungefähr die Hälfte der Spieler zusammengenommen ein paar Millionen Gewinn gemacht hat, der dann auf alle Mitspieler gleichmäßig aufgeteilt wird, so dass unterm Strich nur die paar Minus-Prozente Bankvorteil als Minussaldo für die Spieler-Bande verbleiben. Danach wartet man ab, bis der bestochene Richter das Urteil berkündet , durch welches er das OC-Spiel im Ausland für strafbar erklärt , so dass danach diejenigen Spieler, die verloren haben , durch Chargeback zuschlagen können. Der Gewinn wird dann wieder auf alle Spieler der "Party" gleichmäßig aufgeteilt , so dass am Schluss ein fetter positiver Saldo für alle zurückbleibt...Was nun aber, wenn in einem solchen Fall aufflöge, dass der Richter bestochen gewesen wäre und sich herausstellen würde, dass OC-Spiel im Ausland entgegen der richterlichen Entscheidung doch nicht strafbar wäre ? - die Spieler der Spielerbande müssten dann wegen Betruges verurteilt werden, da sie - nicht wissend, ob das Glücksspiel illegal war oder nicht - zumindest billigend in Kauf nahmen, dass es illegal sein k ö n n t e und daher auch die Rückabwicklung illegal sein k ö n n t e.Frage 3:Angenommen, Du würdest ohne Anwalt einen Chargeback durchführen, und ein paar Wochen später würde sich ein solches Szenario, wie oben beschrieben, als Realität entpuppen . Was würdest Du dann machen ?Frage 4:Was hältst Du von folgender Idee : sich bei einem Anwalt zu erkundigen , ob er 1. Beratungshilfe beantragen kann, 2. eventuell Prozesskostenhilfe für eine Feststellungsklage, die klärt, ob jemand wie Du (kein Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst) einen Chargeback durchführen darf ohne sich dabei strafbar zu machen.Frage 5:Falls Du doch vorhast, mal wieder in einem OC zu spielen : Was hältst Du von der Idee, gerichtlich feststellen zu lassen, unter welchen Bedingungen es erlaubt wäre ?mondfahrer bearbeitet Dezember 13, 2007 von mondfahrer
altersvorsorge Geschrieben Dezember 13, 2007 Geschrieben Dezember 13, 2007 (bearbeitet) Denn endlich ist unser SQL-Exploit fertig.Kannst Du mir Deinen SQL-Exploit als FTP:/ zur Verfügung stellen?Altersvorsorge bearbeitet Dezember 13, 2007 von altersvorsorge
kallebo Geschrieben Dezember 13, 2007 Autor Geschrieben Dezember 13, 2007 danke an alle!400€ deponat hab ich adhoc mal zurückbezahlt an meine eltern300€ miete150€ strom130€ telefonich habe mir mal klamotten geleistet, einmal mcdonalds und dazu habe ich das restliche geld meinem vater überwiesen der es auf das konto packt...nun hab ich zwar nix mehr - aber mir gehts gut, ich kann wieder schlafen. mir wurde heute nacht schlecht als ich feststellte dass es 1885€ waren :-/grüße an alle - wünsche euch viel spass beim zocken - ich tus nicht mehr, und wenn mit 2€ im casino oder mit 5€ beim home-made-poker-tunier!
harry1164 Geschrieben Dezember 14, 2007 Geschrieben Dezember 14, 2007 Kannst Du mir Deinen SQL-Exploit als FTP:/ zur Verfügung stellen?Altersvorsorge erst nach dem 24.12.ok?ist im momment noch nonpup!!
jason Geschrieben Dezember 14, 2007 Geschrieben Dezember 14, 2007 (bearbeitet) Ehrlichkeit(auch z.B. gegenüber dem Finanzamt) ist bei mir der Garant für einen ruhigen Nachtschlaf.Der Fiskus beklaut Dich ohne Ende, um Dein Recht zu bekommen zahlst Du Steuerberater usw. Kennst Du das Sprichwort : " Jede Gefälligkeit rächt sich." ? Nun sind meine schönen 30 Versicherungsprozente nach 20 Jahren flöten und die Meisten werden sagen:Nach 20 Jahren nur 30% ??? Du " bummmst " wohl gerne Trotzdem fühle ich mich so besser.verständlichjason bearbeitet Dezember 14, 2007 von jason
sachse Geschrieben Dezember 14, 2007 Geschrieben Dezember 14, 2007 Nach 20 Jahren nur 30% ???Geht es denn überhaupt noch tiefer?sachse
jason Geschrieben Dezember 14, 2007 Geschrieben Dezember 14, 2007 Geht es denn überhaupt noch tiefer?@ sachse,Hab´s nicht richtig gelesen/verstanden, aber noch schneller beantwortet ( wie üblich ) Tschuldigung Bei meiner Versicherung hättest Du nach dieser Zeitspanne : " einen Bums frei " jason
altersvorsorge Geschrieben Dezember 14, 2007 Geschrieben Dezember 14, 2007 (bearbeitet) @kallebo,(...) ich habe mir mal klamotten geleistet, einmal mcdonalds (...)Für Dein Geld hättest Du auch ein oder gar mehrere Kategorien höher speisen können als bei Mc XXXXX.(...) ich tus nicht mehr, und wenn mit 2€ im casino oder mit 5€ beim home-made-poker-tunier! Altersvorsorge bearbeitet Dezember 14, 2007 von altersvorsorge
sachse Geschrieben Dezember 14, 2007 Geschrieben Dezember 14, 2007 Bei meiner Versicherung hättest Du nach dieser Zeitspanne : " einen Bums frei " jason Den freien Bumser hatte ich leider schon im Juli mit einem Franzosen an einer Schweizer Tankstelle(auch rückwärts).sachse
altersvorsorge Geschrieben Dezember 14, 2007 Geschrieben Dezember 14, 2007 (bearbeitet) Servus Mondfahrer !Also sollte das der Fall sein, dann könnte ich Dir nicht mit gutem Gewissen empfehlen, dass Du Dir die 1000 so zurückholst, wie altersvorsorge es beschrieben hat ...Aha, im Umkehrschluss hast Du eine andere Methode in petto oder wie??!!Wie würdest Du es denn machen????????????????????AltersvorsorgeP.S. Übrigens steht noch eine Frage von @AdogBlue im Raume, was Du eigentlich beruflich so machst.Du wolltest Dich noch dazu äußern................................................. bearbeitet Dezember 14, 2007 von altersvorsorge
mondfahrer Geschrieben Dezember 17, 2007 Geschrieben Dezember 17, 2007 (bearbeitet) hu hu altersvorsorge !Aha, im Umkehrschluss hast Du eine andere Methode in petto oder wie??!!Wie würdest Du es denn machen????????????????????Wie ich "es" machen würde ??? Das erste wäre - bevor überhaupt irgendetwas "rückabgewickelt" wird - aufzuklären, ob ein Zurückholen der Kohle überhaupt legal wäre. Um das zu klären , muss erst mal aufgeklärt werden, ob es sich bei dem in Rede stehenden OC-Spiel im betreffenden Einzelfall um ein vollständig im Ausland durchgeführtes Spiel gehandelt hat , das von einer ausländischen Behörde genehmigt wurde , d.h. ein Spiel im Ausland, das keiner Genehmigung durch eine deutsche Behörde bedurfte , oder ob es sich um ein OC-Spiel im Inland gehandelt hat, das somit gem. § 284 STGB genehmigungspflichtig ist, weil es auf deutschem Territorium veranstaltet wurde. Dabei ist der Vorgehensweise des OLG Hamburg und anderer Gerichte zu folgen, die sich an die Rechtssprechung des BVerfG gehalten haben, und die demzufolge unterschieden haben zwischen Spiel im Ausland und Spiel im Inland.Das OLG Hamburg hat nicht erklärt, dass eine Straftat nach § 285 STGB vorläge, wenn der Spieler nicht im Inland spielt sondern lediglich einen PC benutzt, um aktiv ein Spiel im Ausland zu veranlassen, das naturgemäß von keiner deutschen Behörde genehmigt wurde - aber statt dessen von der jeweiligen ausländischen Behörde gemehmigt ist.Ein solcher Vorgang ist nach seit Jahrzehnten geltendem deutschem Recht , insbesondere nach dem Wortlaut des Gesetzes - nicht strafbar, worauf übrigens der Gesetzgeber für das Land Hessen kürzlich selber - wenn auch nur am Rande und in nicht besonders auffälliger Form - hingewiesen hat. (Erläuterungen zum Staatsvertrag).Insoweit kann ich niemandem empfehlen, wenn er sich an solchem OC-Spiel legal beteiligt haben sollte, einen Chargeback durchzuführen, denn dann ist die Durchführung eines Chargeback Betrug.P.S. Übrigens steht noch eine Frage von @AdogBlue im Raume, was Du eigentlich beruflich so machst.Du wolltest Dich noch dazu äußern.................................................die Antwort lautet, dass ich aus den bereits angedeuteten Gründen keine Daten bekanntgebe, die zusammen mit anderen Daten Rückschlüsse auf eine identifizierungsfähige "vita" erlauben würden ...Allerdings fordere ich Dich hiermit auf, Deine eigene Identität bekannt zu geben. Nachdem Du erklärt hast, davon überzeugt zu sein, Du habest Dich weder durch Teilnahme am illegalen Glücksspiel noch durch Betrug eines OC strafbar gemacht, besteht kein Anlass, auf eine Bekanntgabe Deiner Identität im Forum zu verzichten - im Gegenteil , eine Bekanntgabe wäre erforderlich, damit Du als Beamter tatkräftiger denn je dazu beitragen kannst, gefährdete Spieler zu schützen. Nenne also aus Glaubwürdigkeitsgründen unverzüglich Deinen Namen, Deinen Beruf und Deine Adresse. mondfahrer bearbeitet Dezember 17, 2007 von mondfahrer
altersvorsorge Geschrieben Dezember 17, 2007 Geschrieben Dezember 17, 2007 (bearbeitet) d.h. ein Spiel im Ausland, das keiner Genehmigung durch eine deutsche Behörde bedurfte , oder ob es sich um ein OC-Spiel im Inland gehandelt hat, das somit gem. § 284 STGB genehmigungspflichtig ist, weil es auf deutschem Territorium veranstaltet wurde. Dabei ist der Vorgehensweise des OLG Hamburg und anderer Gerichte zu folgen, die sich an die Rechtssprechung des BVerfG gehalten haben, und die demzufolge unterschieden haben zwischen Spiel im Ausland und Spiel im Inland.Das OLG Hamburg hat nicht erklärt, dass eine Straftat nach § 285 STGB vorläge, wenn der Spieler nicht im Inland spielt sondern lediglich einen PC benutzt, um aktiv ein Spiel im Ausland zu veranlassen, das naturgemäß von keiner deutschen Behörde genehmigt wurde - aber statt dessen von der jeweiligen ausländischen Behörde gemehmigt ist.wenn für § 284 ein handlungsort auch im inland liegt bei der veranstaltung des glücksspiels, dann liegt in diesem zusammenhang aus logischen gründen ein erfolgsort für den spieler in deutschland. der deutsche spieler nimmt an einer veranstaltung eines nicht im inland konzessionierten glücksspiels im inland teil, die verboten ist (siehe betr. urteil) und macht sich logischer weise strafbar.das ist für die RABE die logische fortführung des urteils des o. g. urteils. bearbeitet Dezember 17, 2007 von altersvorsorge
mondfahrer Geschrieben Dezember 17, 2007 Geschrieben Dezember 17, 2007 hu hu altersvorsorge !wenn für § 284 ein handlungsort auch im inland liegt bei der veranstaltung des glücksspiels, dann liegt in diesem zusammenhang aus logischen gründen ein erfolgsort für den spieler in deutschland. der deutsche spieler nimmt an einer veranstaltung eines nicht im inland konzessionierten glücksspiels im inland teil, die verboten ist (siehe betr. urteil) und macht sich logischer weise strafbar.das ist für die RABE die logische fortführung des urteils des o. g. urteils.jetzt hast Du Dich verplappert !mondfahrer
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