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Quelle: http://de.reuters.com/article/worldNews/id...E45885320080124

Brüssel (Reuters) - Die EU-Kommission will Kreisen zufolge in der kommenden Woche ein neues Verfahren gegen das deutsche Verbot von Wetten im Internet einleiten.

Die Behörde werde der Bundesrepublik ein Aufforderungsschreiben über den Staatsvertrag der Länder zum Glücksspiel schicken, sagte ein Vertreter der Glücksspiel-Branche am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Dies wäre die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens, das die EU-Kommission bei einem Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht anstrengen kann.

Der europäische Glücksspiel- und Wettverband beschwerte sich vergangene Woche bei der EU-Kommission, das seit Januar in Deutschland geltende Verbot von Wetten im Internet verletze die Dienstleistungsfreiheit. Der Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen erlaubt Online-Wetten nur noch bei Pferderennen. Die EU-Kommission hatte ihn bereits im Vorfeld kritisiert.

Die Bundesregierung müsste auf das Schreiben aus Brüssel zunächst zu dem Gesetz Stellung nehmen. Daraufhin würde die Kommission entscheiden, ob sie dieses als rechtswidrig betrachtet und eine Änderung fordert. Wenn damit der Streit nicht beigelegt wird, kann die EU vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Eine mit dem Vorgang vertraute Person sagte, die Kommission werde über das Aufforderungsschreiben am kommenden Donnerstag entscheiden. Der Branchenvertreter sagte außerdem, ein bereits seit dem vergangenen Jahr laufendes Verfahren zum gleichen Thema könnte beendet werden. Betroffen von dem Online-Wettverbot ist zum Beispiel der private Anbieter bwin aus Österreich.

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Sehr schön, die (wenigen) positiven Seiten an der EU :klatsch01: .

  • 2 weeks later...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo@

EU-Kommission lässt nicht locker

Deutschland muss Stellung nehmen zum neuen Glückspielstaatsvertrag

Dannenberg - Die EU-Kommission prüft auch weiterhin hartnäckig die neuen Regelungen des Glücksspiels in Deutschland auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht. In einem Schreiben fordert sie die Bundesrepublik Deutschland nun erneut auf, bis Ende März 2008 Auskunft über die Angebotsbeschränkungen bei Glücksspielen zu geben. Bereits in ihrer Stellungnahme vom Mai 2007 hatte sich die EU-Kommission äußerst kritisch zu den geplanten Neuregelungen im Glücksspielstaatsvertrag geäußert.

Hauptkritikpunkt ist nach wie vor die mangelnde Kohärenz des deutschen Glückspiels. Pferdewetten und Automatenspiel sind weiterhin privaten Anbietern erlaubt, Lotto und Sportwetten dagegen sollen dem Staat vorbehalten sein. Diskriminierend und unverhältnismäßig seien insbesondere das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet, die Werbebeschränkung für Glücksspielanbieter, die Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, die Wettbewerbsbeschränkungen sowie die vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen.

Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) begrüßt die konsequente Haltung der EU-Kommission. "Europa wird nicht dulden, dass fest verankerte Grundrechte der Mitgliedsstaaten in Deutschland mit Füßen getreten werden", kommentiert Markus Maul, Präsident des VEWU, die Nachricht aus Brüssel. "Wenn an den Vorwürfen der EU-Vertragsverletzungen nichts dran wäre, würde die Kommission nicht so massiv gegenüber Deutschland auftreten. Nach Stuttgart, Gießen und Köln hat nun auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht den Streit über die Rechtmäßigkeit des Wettmonopols dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, weil die Richter europarechtliche Zweifel haben. Die Inkohärenz des deutschen Glückspielrechts und die Scheinheiligkeit, mit der die staatlichen Lottogesellschaften agieren, sind offenkundig. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass die Kommission und die deutschen Gerichte nicht wissen, was sie tun", so Maul weiter.

Der VEWU wünscht sich eine schnelle Entscheidung aus Brüssel und aus Straßburg. Die noch immer anhaltende Prozessflut ist ein Irrsinn und in Deutschland herrscht nach wie vor juristisches Chaos. Nahezu unerträglich ist, dass die Politik in Kauf nimmt, dass deutsche Unternehmen ruiniert werden, anstatt ihnen eine klare und verlässliche Wirtschaftsgrundlage zu bieten. Da darf man sich nicht wundern, wenn Unternehmen aus Deutschland ins Ausland abwandern. Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind protektionistisch. "In Deutschland wird man den Eindruck nicht los, dass die Politik noch immer glaubt, die Globalisierung sei aufzuhalten. Das ist sie nicht, auch nicht beim Glücksspiel. Als verantwortliche Regierung habe ich nur zwei Alternativen: Man kann versuchen, chinesische Mauern zu errichten, um sich vor dem 21. Jahrhundert und den Globalisierungseinflüssen zu schützen. Man kann aber auch die Herausforderung annehmen und diese volkswirtschaftliche Chance gewinnbringend nutzen. Die letzte Option erfordert den Mut, alte Zöpfe abzuschneiden und eine vernünftige Strategie zu entwickeln. An beidem scheint es in Deutschland zu mangeln", so Markus Maul abschließend.

Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)

Info : ISA

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Samstag, 2. Februar

Germany Lotto informiert: Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag streng an Vorgaben des BVerfG und EuGH ausgerichtet / Keineswegs "letzte Warnung" für Deutschland

Brüssel, 31. Januar 2008. Zur heute bekanntgegebenen Entscheidung der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den neuen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag einzuleiten, erklärt der Präsident von European Lotteries und Geschäftsführer der Westdeutschen Lotterie (Lotto NRW), Dr. Winfried Wortmann:

"Der neue Staatsvertrag hält sich strikt an die durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März 2006 gemachten Vorgaben. Wie auch von der kommerziellen Glücksspielindustrie nicht bestritten wird, steht jenes Urteil in vollem Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Ich bin deshalb zuversichtlich, dass der EuGH – sollte die Kommission letztendlich vor Gericht ziehen wollen – die Konformität des deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags mit europäischem Recht bestätigen wird."

Dr. Wortmann verwies auf die ständige Rechtsprechung der europäischen Gerichte [s.u., Hintergrundinformationen], nach der ein Alleinrecht staatlicher Anbieter im Bereich Glücksspiel bei konsequenter Verfolgung von Allgemeininteressen wie etwa Verbraucherschutz (insbesondere die Vermeidung von Spielsucht) und Kriminalitätsbekämpfung rechtmäßig ist.

Dr. Wortmann betonte, dass es sich – anders als von der privaten Glücksspielindustrie behauptet und von einigen Medien vorab berichtet - bei der heutigen Entscheidung nicht um eine "letzte Warnung" für Deutschland vor einer Klage beim EuGH handelt, sondern um den ersten Schritt im Verfahren, eine Aufforderung zur Stellungnahme. Er wies darauf hin, dass von den anderen, im Frühjahr 2006 oder danach eingeleiten Glücksspiel-Vertragsverletzungs-verfahren gegen neun EU-Mitgliedstaaten bis dato – also knapp zwei Jahre später - noch keines in einem Gerichtsverfahren geendet habe.

ENDE

European Lotteries (EL) ist der europäische Dachverband der staatlichen Lotterien und Sportwettenabieter sowie von anderen staatlich konzessionierten Organisationen, die Glücksspiele zum öffentlichen Nutzen organisieren. EL vertritt 74 Organisationen aus 43 europäischen Ländern.

Info : ISA

bearbeitet von Fritzl

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