Pleinflüsterer Geschrieben April 24, 2008 Geschrieben April 24, 2008 Hallo Bankierswitwe,Muss man denn nicht auch den Ausweis vorlegen,wenn man die Jahreskarte haben will?Und wenn man mit der Jahreskarte rein möchte,dann wird doch auch der Ausweis verlangt;oder?L.G,Pepe.Bei Beantragung einer Jahreskarte ist der Ausweis vorzulegen.Der Eintritt mit Jahreskarte erfolgt ohne Ausweis, wenn der Gast bekannt ist.Als Jahreskartenbesitzer wurde ich letztens bei Einlass in einem Casino der Westspiel von einer neuen Mitarbeiterin nicht um den Ausweis gebeten, sie erfragte mein Geburtsdatum zur Identitätsprüfung.Freundliche Grüße vomPleinflüsterer
PinkEvilMonkey Geschrieben April 24, 2008 Autor Geschrieben April 24, 2008 naja, auf der einen seite hast du recht, allerdings zum spielerschutz für den "zocker" selbst finde ich es nicht schlecht dass man die kontrolle über spieler als casino hat.wurden sicher bereits einige existenzen so "gerettet"....Naja ich sehe mcih nciht als zocker. Zudem frage ich mich dann warum sie erst jetzt Bedenken äußern, wenn sie nciht glauben dass ich Geld hab, hätten sie bereits beim Spiel mit 1000ern auf EC einschreiten müssen was ich 4 tage lang gespielt habe, aber da wurder vermutlich nur die Chance gesehen mögöichst schnell ihr Geld wieder zu bekommen, daraus wurde aber nichts^^
susch Geschrieben April 24, 2008 Geschrieben April 24, 2008 hallo,hat sich ja auch nicht auf dich bezogen pink, generell die sperren waren gemeint
Ivoire Geschrieben April 25, 2008 Geschrieben April 25, 2008 Du beschaffst dir bei deiner Stadt einen Gewerbeschein(ist kostenlos). Dein Gewerbe ist z.B. Kurierdienst oder Handelsvertreter (dass du Student bist ist wurscht)Mit Sicherheit ist die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland nicht kostenlos.Und was dann so auf einem zukommt, obwohl man noch keinen Euro Umsatz gemacht hat, kann nicht mehr überboten werden (Finanzamt, IHK, Behörden über Behörden....)Es gibt daher ein paar besonders schlaue Zeitgenossen:Die melden ein Gewerbe an und haben garantiert nicht ihren Personalausweis dabei.Also quasi bei einer Briefkastenadresse, na sagen wir mal, bei einer Adresse, von der das zukünftige Gewerbe ausgeübt werden soll.Nach einer Schamfrist von mindestens zwei Wochen melden sie ihr Gewerbe einfach wieder ab und haben garantiert nicht ihre Gewerbeanmeldung dabei, die ist halt schon verschlampt und aus dem ganzen Gewerbe ist nichts geworden.Was solch ein Gewerbeanmeldung allerdings im Zusammenhang einer Spielbanksperre nützen soll, erschließt sich mir nicht.
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