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Roulette Forum

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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo liebe Forumsgemeinde,

haltet ihr es für möglich bzw. ist es Rechtlich erlaubt ein Wett- und ein Glücksspielportal mit Echtgeld der "Kunden" zu betreiben ohne dafür belangt werden zu können, wenn die Auszahlung zum Beispiel nicht durch Auszahlung von "Guthaben", sondern durch Sachpreise, die sich der Kunde entsprechend aussuchen oder ggf. bei einem bestimmten Händler seiner Wahl bestellen kann, zu betreiben?

Reicht da ein Gewerbeschein und eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Amt?

Gruß

Thomas

bearbeitet von tkr.kiel
Geschrieben

Das nennt man Lotterie, wenn es um Sachpreise geht.

Der Erlös einer Lotterie muss nach Abzug der Betriebskosten und eines vertretbaren Gewinns,

einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden(Lotteriegesetz).

Das Beamten- und Politikerpack hat alles so geregelt, dass man keine Chance hat.

Selbst das Ausweichen in private Clubs ist im gesamten Glücksspielbereich verboten.

sachse

Geschrieben
Das nennt man Lotterie, wenn es um Sachpreise geht.

Der Erlös einer Lotterie muss nach Abzug der Betriebskosten und eines vertretbaren Gewinns,

einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden(Lotteriegesetz).

Das Beamten- und Politikerpack hat alles so geregelt, dass man keine Chance hat.

Selbst das Ausweichen in private Clubs ist im gesamten Glücksspielbereich verboten.

sachse

OK vielen Dank, ich glaub da ist schon eine Menge mit beantwortet.

Gruß

Thomas

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